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Runderlass des MI über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg

Runderlass des MI über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg

Mit o. g. Runderlass wurden auf der Grundlage des § 26 BSchG u. a. auch die Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV 1/1 - Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung - und FwDV 1/2  – Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung - eingeführt.  

Diese FwDV’en wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 - FwDV 1 – zusammengefasst. Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 bei der Aus- und Fortbildung zu verfahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Sammelbestellung für die Beschaffung dieser FwDV durch das Ministerium des Innern nicht erfolgt. Diese FwDV kann an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz am Dienstort Eisenhüttenstadt käuflich erworben werden. Die Vorschrift kann im Internet www.mi.brandenburg.de unter Fachinformationen im Brand- und Katastrophenschutz eingesehen werden.

Die FwDV 1/1 und 1/2 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

Ich bitte Sie, die Träger des Brandschutzes zu informieren.