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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Börnicke"


vom 11. Dezember 2009
(ABl./10, [Nr. 4], S.128)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBl. I S. 266), die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Barnim wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Börnicke“ und der Gebietsnummer DE 3347-301 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 517 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

GemeindeGemarkungFlur
Bernau Bernau 19, 20
Bernau Börnicke 1, 2, 3, 4
Ahrensfelde-Blumberg Blumberg 1, 2, 10
Stadt Werneuchen Seefeld 1.

2 Beschreibung des FFH-Gebietes

Das FFH-Gebiet umfasst drei Teilbereiche der Barnimer Grundmoränenfläche und befindet sich nordöstlich von Berlin zwischen Bernau, Börnicke und Blumberg. Es ist Bestandteil der naturräumlichen Einheit “Ostbrandenburgische Platte“. Aufgrund der meist guten Böden entstand hier eine ertragreiche Ackerlandschaft, die kaum durch Gehölze strukturiert ist. Wegen der zahlreich vorhandenen Kleingewässer und Sölle befinden sich im Gebiet Schwerpunktvorkommen der Rotbauchunke (Bombina bombina) und des Kammmolches (Triturus cristatus).

3 Erhaltungsziele

Ziel ist die Entwicklung und Wiederherstellung

der Stillgewässer des Gebietes als LRT 3150 “Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“

sowie die Erhaltung und Entwicklung

der Population der Rotbauchunke und des Kammmolches und deren Lebensräume.

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (LRT-Nummer 3150), Größe 4,57 Hektar, Erhaltungszustand C

Ein Teil der dauerhaft wasserführenden Kleingewässer des FFH-Gebietes und die unmittelbar von ihnen beeinflussten Verlandungs- und Uferzonen sind dem LRT zuzuordnen. Charakteristisch ist ein im Jahresverlauf stark schwankender Wasserspiegel. Die Gewässer mit ihren Uferzonen unterliegen dem Schutz des § 32 Absatz 1 Nummer 1 BbgNatSchG.

Die Wasserpflanzenvegetation ist artenarm. Die zum Teil recht ausgedehnten Röhrichte werden von Schilf, örtlich auch von Rohrkolben und anderen Arten sowie randlich von Glanzgras beherrscht. Typische Begleitbiotope sind außerdem in unterschiedlicher Flächenausdehnung feuchte Pionierfluren und Kleinröhrichte in zeitweilig trockenfallenden Bereichen, Großseggenriede, feuchte Staudenfluren sowie Grauweidengebüsche. Ein Teil der Gewässer weist lückige bis geschlossene Gehölzgürtel aus Weidenarten, Schwarz-Erle und anderen Gehölzarten auf.

Die Gewässer besitzen nur einen durchschnittlichen bis beschränkten Erhaltungszustand. Beeinträchtigungen betreffen insbesondere ihren Wasser- und Stoffhaushalt. Neben einer großflächigen Grundwasserabsenkung durch Niederschlagsdefizite trägt das vorhandene Meliorationssystem dazu bei, sommerliche Niedrigwasserphasen zu verschärfen und natürliche Wasserstandsschwankungen insgesamt zu dämpfen. Stoffeinträge aus angrenzenden Ackerflächen beeinflussen die Gewässergüte.

Zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps sind daher vor allem Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturraumtypischen Wasserhaushalts sowie zur Verringerung von Stoffeinträgen in die Gewässer erforderlich.

Rotbauchunke (Bombina bombina), Erhaltungszustand C

Das FFH-Gebiet “Börnicke“ bildet den Hauptverbreitungsschwerpunkt der Rotbauchunke im Bereich des südlichen Barnims und hat damit eine überregionale Bedeutung für die Erhaltung der Art im Nordosten Brandenburgs.

Die Rotbauchunke kommt in allen Teilbereichen des Gebietes vor. Sie nutzt miteinander verbundene Gewässersysteme und deren Uferzonen als Sommerlebensraum. Als besonders günstig erweisen sich dabei stehende, sonnenexponierte, vegetationsreiche, eutrophe und dabei fischarme bis fischfreie Flachgewässer jeglicher Art. Eine strukturbildende Wasservegetation wird zum Ablaichen sowie als Larvenlebensraum benötigt. Im weiteren Umfeld der Gewässer dienen Wald- und Feldgehölze mit Totholzstrukturen, Ackerstilllegungsflächen, Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen als Überwinterungsstätten.

Die Population der Rotbauchunke weist im Gebiet gegenwärtig insgesamt nur einen durchschnittlichen bis beschränkten Erhaltungszustand auf. Eine allmähliche Degradation ihrer Laichgewässer und Sommerlebensräume resultiert aus Stoffeinträgen sowie sinkenden Grundwasserständen aufgrund von langjährigen Niederschlagsdefiziten und Meliorationseinflüssen. Weitere Beeinträchtigungen ihrer Lebensbedingungen werden verursacht durch den allgemeinen Rückgang von Landschaftsstrukturen zugunsten einer effizienten Flächennutzung, den verbreiteten Einsatz von Kunstdünger und Pflanzenschutzmitteln auf den umgebenden Landwirtschaftsflächen, durch wintergetreide- und rapsdominierte Fruchtfolgen mit für den Lebensrhythmus der Rotbauchunke ungünstigen Bewirtschaftungszeitpunkten sowie stellenweise eine Ackernutzung bis an den unmittelbaren Rand von Kleingewässern heran.

Weiterhin wirkt sich vor allem im mittleren und nördlichen Teil des FFH-Gebietes die isolierte Lage der Teilpopulationen ungünstig auf den Erhaltungszustand der Art aus. Die südliche Teilpopulation steht vermutlich noch im Kontakt mit weiteren Vorkommen am Haussee bei Löhme und im Blumberger Schlosspark. Insgesamt wird der Populationsaustausch durch zahlreiche Verkehrsstraßen im Nahbereich und im weiteren Umfeld des FFH-Gebietes behindert.

Die vorgesehenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Kleingewässern zur Stützung und Verbesserung des Wasserhaushaltes und zur Verminderung von Stoffeinträgen zielen auf eine Aufwertung der Fortpflanzungs- und Sommerlebensräume der Rotbauchunke ab. Weitere Maßnahmen dienen der Erhöhung des Nahrungsangebots sowie der Verbesserung der Habitatvernetzung. Durch die Entwicklung eines gewässernahen Angebots an geeigneten Winterlebensräumen sollen die Wanderwege der Amphibien verkürzt werden. Darüber hinaus werden mit den Landnutzern Fruchtfolgen und amphibiengerechte Nutzungstermine abgestimmt.

Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Kammmolch (Triturus vulgaris), Erhaltungszustand C

Der Kammmolch benötigt sonnenexponierte, vegetationsreiche, stehende, eutrophe und fischfreie Flachgewässer jeglicher Art und ähnliche Überwinterungsplätze wie die Rotbauchunke.

Der Kammmolch wurde flächendeckend bis auf den Bereich vom Pietzstall an den Kleingewässern und auf den Gewässerrandstreifen des Gebiets festgestellt. Insgesamt weist die örtliche Population der Art aber nur einen beschränkten Erhaltungszustand auf. Gründe hierfür sind im Rückgang geeigneter Lebensraumstrukturen in den vorhandenen Kleingewässern des Gebiets, in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung in deren Umfeld sowie in der verinselten Lage der Population zu suchen.

Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den Kammmolch unterscheiden sich nicht wesentlich von denen für die Rotbauchunke. In erster Linie sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Lebensraumqualität der Kleingewässer sowie zur Habitatvernetzung vorgesehen.

5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope und Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben

Kleingewässer und temporäre Kleingewässer, teilweise mit Röhrichtgesellschaften, Seggen- und Röhrichtmooren und feuchten Hochstaudenfluren

Im Gebiet kommen zahlreiche Kleingewässer in unterschiedlicher Ausprägung vor. Nur ein Teil von ihnen ist permanent wassergefüllt, andere nur periodisch wasserführend, vor allem im Winter und Frühjahr. Daneben sind Hohlformen erhalten geblieben, die nur noch zeitweilig in niederschlagsreichen Jahren und nach Starkregen-Ereignissen eine offene Wasserfläche aufweisen. Einige ehemalige Kleingewässer wurden nach ihrer Austrocknung im letzten Jahrhundert verfüllt und überackert. Die noch vorhandenen permanenten und periodischen Kleingewässer sind nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

In größeren Ackerhohlformen sind stellenweise als Folge der Verlandung von ehemaligen Gewässern Seggen- und Röhrichtmoore entstanden. Dies trifft insbesondere auf eine große Senke im Südteil des FFH-Gebietes zu. Mit fortschreitender Entwicklung bilden sich dort allmählich Weidengebüsche und Erlenbruchwälder aus. Diese Komplexe aus Restgewässern und ungenutzter Sukzessionsvegetation bieten aufgrund ihrer Unzugänglichkeit günstige Lebensbedingungen für störungsempfindliche Tierarten, darunter gefährdete Vogelarten.

Die Kleingewässer sind insbesondere für die Rotbauchunke und den Kammmolch, aber auch für andere gefährdete Amphibien-arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, wie Moorfrosch (Rana arvalis), Kreuzkröte (Bufo calaminta), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Erdkröte (Bufo bufo) und Wechselkröte (Bufo viridis) von Bedeutung. Sie dienen diesen als Laichgewässer und - zusammen mit angrenzenden Ufer- und Randzonen - auch als Sommerlebensraum. Für eine erfolgreiche Reproduktion müssen die Gewässer eine Mindestwasserführung bis Mitte Juli aufweisen. Ein Teil der Kleingewässer bedarf der Verbesserung im Hinblick auf Erhaltung oder Wiederherstellung offener Gewässerflächen, flacher, besonnter Ufer und Uferrandbereiche mit niedriger Vegetationsdecke. Um eine ausreichende Wasserführung zu gewährleisten, sollten einige Gewässer entschlammt werden. Weiterhin sollten nach Möglichkeit Drainageeinrichtungen so optimiert werden, dass eine Wasserabführung aus Feuchtgebieten verringert wird, ohne Nutzflächen unzumutbar zu beeinträchtigen.

Grünlandbrachen feuchter Standorte sowie Staudenfluren frischer, nährstoffreicher Standorte im Kontakt mit Kleingewässern

Grünlandbrachen unterschiedlicher Feuchtestufen kommen vor allem im südlichen Teilbereich des FFH-Gebiets vor. Grünlandbrachen und Staudenfluren, die im Kontakt zu Kleingewässern stehen, sollen einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden. Eine niedrige Vegetation verbessert die Bewegungsfreiheit und das Nahrungsangebot für Amphibien. Um eine wirtschaftliche Nutzung des Mähguts zu gewährleisten, könnte eine Mahd der Gewässerrandstreifen in der zweiten Hälfte Mai bis zur ersten Hälfte Juni eines Jahres erfolgen. Optimal wäre jedoch eine Mahd kurz nach dem Hochsommer Mitte August oder in besonders trockenen Phasen im Sommer, da sich zu diesem Zeitpunkt die Amphibien bevorzugt im verbleibenden Wasserlebensraum aufhalten und dann während der Mahd nur geringe Verluste auftreten. Möglich ist auch ein Pflegeschnitt im Winter im Turnus von drei Jahren, um den Jungwuchs von Gehölzen und den abgestorbenen krautigen Aufwuchs zu entfernen.

Feldgehölze, Laubgebüsche, Kiefernwäldchen, Alleen - geschützt nach § 31 BbgNatSchG, Baumreihen sowie eine Obstbaumplantage

Gehölze bieten im Kronentrauf mögliche Winterlebensräume für die genannten Amphibien. Besonders geeignet sind Feldgehölze und Laubgebüsche. Winterlebensräume, die zugleich verbindende Funktion erfüllen, sind im Gebiet möglichst in der

Nähe der Sommerlebensräume zu entwickeln um ausgedehnte Wanderungsbewegungen von Amphibien zu vermeiden.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen