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Mildtätigkeit des "Blauen Kreuzes in Deutschland e. V." (BKD)
Wuppertal und seiner Untergliederungen

Mildtätigkeit des "Blauen Kreuzes in Deutschland e. V." (BKD)
Wuppertal und seiner Untergliederungen

vom 12. Januar 1994

Außer Kraft getreten

Eine Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat ergeben, dass das Ziel des BKD und seiner Untergliederungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung darin besteht, ausschließlich mildtätige Zwecke zu fördern. Dies kann aus den bisherigen Satzungen des BKD und seiner Untergliederungen nicht zweifelsfrei geschlossen werden. Das BKD hat deshalb Mustersatzungen für den Hauptverein, die Landesverbände, die Kreisverbände und die Ortsvereine erstellt, die bezüglich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernisse auf Bundesebene abgestimmt worden sind.

Das BKD und seine Untergliederungen können zukünftig die Steuervergünstigungen wegen der Förderung mildtätiger Zwecke in Anspruch nehmen und für Zwecke des Spendenabzugs entsprechende Spendenbestätigungen erteilen, wenn die Satzung des einzelnen Vereins mit der jeweiligen Mustersatzung übereinstimmt und die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entspricht. 

Anlagen