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Bituminöse Brückenbeläge auf Beton
a) ZTV-BEL-B, Teil 3;
b) TL-BEL-B, Teil 3;
c) TP-BEL-B, Teil 3;
RE Nr. 34-1999 des MSWV, Abt. 5
Bituminöse Brückenbeläge auf Beton
a) ZTV-BEL-B, Teil 3;
b) TL-BEL-B, Teil 3;
c) TP-BEL-B, Teil 3;
RE Nr. 34-1999 des MSWV, Abt. 5
vom 1. Oktober 1999
Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg
Brandenburgisches Landesamt für Verkehr und Straßenbau
Brandenburgisches Autobahnamt Stolpe
Brandenburgisches Straßenbauamt Cottbus
Brandenburgisches Straßenbauamt Kyritz
Brandenburgisches Straßenbauamt Frankfurt (Oder)
Brandenburgisches Straßenbauamt Potsdam
Brandenburgisches Straßenbauamt Strausberg
Brandenburgisches Straßenbauamt Wünsdorf
nachrichtlich:
Tiefbauamt Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (O), Potsdam, Eberswalde
Landesrechnungshof
Anlage:
- Schreiben des Brandenburgischen Landesamtes für Verkehr und Straßenbau vom 31.03.1994; Az.: D-50
- Verzeichnis der eingeführten bautechnischen Regelungen ab 01.01.1994 für das Sachgebiet Brücken- und Ingenieurbau
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Handlungsweise in der Straßenverwaltung des Landes Brandenburg erfolgt die Einführung bautechnischer Regelungen nach folgenden Grundsätzen:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) führt mit Allgemeinen Rundschreiben (ARS) neue bautechnische Regelungen für den Bereich der Bundesfernstraßen ein.
Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) des Landes Brandenburg, Abt. 5 führt mit Runderlass (RE) die bautechnischen Regelungen i. d. R. auch für Landesstraßen ein.
Darüber hinaus werden durch Runderlass auch spezielle Brandenburgische Regelungen eingeführt.
Die Veröffentlichung der ARS des BMVBW erfolgt in der Regel im Verkehrsblatt (VkBl).
Die am 01.01.1994 gültigen Allgemeinen Rundschreiben (ARS) und Rundschreiben (RS) des BMV wurden mit Schreiben des Brandenburgischen Landesamtes für Verkehr und Straßenbau vom 31.03.1994, Az.: D-50, eingeführt.
Die Einführung der in Anlage 2 aufgeführten bautechnischen Regelungen ab 01.01.1994 erfolgt mit diesem Runderlass.
Sie wurden bereits den Dienststellen der Landesstraßenverwaltung mit der Bitte um Beachtung übersandt.
Ein Verzeichnis aller gültigen RE wird jährlich zum 01.01. für das Sachgebiet Brücken- und Ingenieurbau vom BLVS fortgeschrieben und den Ämtern zur Verfügung gestellt.
Siehe Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/1995 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 19.04.1995, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13/1995.