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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen
vom 19. September 2019
(ABl./19, [Nr. 41], S.1100)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.
Mit Bekanntgabe der „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13)“, der „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13)“ und der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13)“ wurden unter anderem zusätzliche Prüfungen zur Erfahrungssammlung an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen eingeführt.
Die Regelwerke sind mit folgenden Runderlassen eingeführt:
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 27/2013 - Verkehr vom 21. November 2013 (ABl. S. 3014) (TL Bitumen-StB 07/13)
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 29/2014 - Verkehr vom 2. April 2014 (ABl. S. 605) (ZTV Asphalt-StB 07/13)
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 30/2014 - Verkehr vom 2. April 2014 (ABl. S. 606) (TL Asphalt-StB 07/13).
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 08/2019 vom 18. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) neue Regelungen für die Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen bekannt gegeben.
Hiermit werden die geänderten Regelungen des BMVI zur Durchführung der Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.
Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 18/2016 - Verkehr (Änderungshinweise für die Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen) vom 6. Juli 2016 (ABl. S. 793) wird aufgehoben.
Das technische Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.