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Mitteilung zur Bekämpfung der Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden nach § 31 b AO Typologiepapier
Mitteilung zur Bekämpfung der Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden nach § 31 b AO Typologiepapier
vom 13. September 2004
Verfügung der OFD Cottbus vom 20. Februar 2003 - S 1622 - 5 - St 268/S 0750 - 2 - St 268
In der Anlage übersende ich das von der Arbeitsgruppe AO erstellte Typologiepapier für die Finanzverwaltung zur Erstattung von Geldwäsche-Verdachtsanzeigen gem. § 31 b AO i. V. m. § 261 StGB mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Typologiepapier gibt Anhaltspunkte für geldwäscherelevante Sachverhalte. Die Regelungen der Bezugsverfügung, insbesondere das Meldeverfahren gegenüber der Clearingstelle des FA Oranienburg, bleiben davon unberührt.