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Mitteilung zur Bekämpfung der Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden nach § 31 b AO Typologiepapier

Mitteilung zur Bekämpfung der Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden nach § 31 b AO Typologiepapier
vom 13. September 2004

Verfügung der OFD Cottbus vom 20. Februar 2003 - S 1622 - 5 - St 268/S 0750 - 2 - St 268

In der Anlage übersende ich das von der Arbeitsgruppe AO erstellte Typologiepapier für die Finanzverwaltung zur Erstattung von Geldwäsche-Verdachtsanzeigen gem. § 31 b AO i. V. m. § 261 StGB mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Typologiepapier gibt Anhaltspunkte für geldwäscherelevante Sachverhalte. Die Regelungen der Bezugsverfügung, insbesondere das Meldeverfahren gegenüber der Clearingstelle des FA Oranienburg, bleiben davon unberührt.

Anlagen