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Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw)

Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw)
vom 13. November 2024
(ABl./24, [Nr. 47], S.1191)

Der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw) vom 13. November 2024 ist am 15. November 2024 in Kraft getreten. Er ist auf der Internetseite https://bravors.brandenburg.de abrufbar.

Mit Inkrafttreten des Erlasses sind zeitgleich die nachfolgend aufgeführten Vorschriften außer Kraft getreten:

  1. die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die einheitliche Dienstkleidung und das Tragen von Rang-, Ärmel-, Funktions- und Mützenabzeichen der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (VV Dienstkleidung Brandschutz BB) vom 17. Februar 2022 (ABl. S. 266),

  2. der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur einheitlichen Dienstkleidung der ehrenamtlich im Brandschutz Brandenburgs Tätigen und weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger vom 14. Februar 2023 (ABl. S. 174),

  3. der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur einheitlichen Dienstkleidung von feuerwehrtechnischen Beschäftigten des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände Brandenburgs vom 14. Februar 2023 (ABl. S. 185),

  4. die Verwaltungsvorschrift über die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr im Land Brandenburg vom 13. Januar 1993 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) und

  5. die Verwaltungsvorschrift über die Einheitliche Kennzeichnung von Führungskräften und Führungsgremien im Land Brandenburg vom 2. Dezember 2003
    (Internet: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/fkfg).