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Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw)
Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw)
vom 13. November 2024
(ABl./24, [Nr. 47], S.1191)
Der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr - BEFw) vom 13. November 2024 ist am 15. November 2024 in Kraft getreten. Er ist auf der Internetseite https://bravors.brandenburg.de abrufbar.
Mit Inkrafttreten des Erlasses sind zeitgleich die nachfolgend aufgeführten Vorschriften außer Kraft getreten:
- die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die einheitliche Dienstkleidung und das Tragen von Rang-, Ärmel-, Funktions- und Mützenabzeichen der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (VV Dienstkleidung Brandschutz BB) vom 17. Februar 2022 (ABl. S. 266),
- der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur einheitlichen Dienstkleidung der ehrenamtlich im Brandschutz Brandenburgs Tätigen und weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger vom 14. Februar 2023 (ABl. S. 174),
- der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur einheitlichen Dienstkleidung von feuerwehrtechnischen Beschäftigten des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände Brandenburgs vom 14. Februar 2023 (ABl. S. 185),
- die Verwaltungsvorschrift über die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr im Land Brandenburg vom 13. Januar 1993 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) und
- die Verwaltungsvorschrift über die Einheitliche Kennzeichnung von Führungskräften und Führungsgremien im Land Brandenburg vom 2. Dezember 2003
(Internet: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/fkfg).