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Bedarfsbewertung
Zurechnungsfeststellung und Bekanntgabe der Bescheide über die Feststellung von Grundbesitzwerten an eine GbR
Bedarfsbewertung
Zurechnungsfeststellung und Bekanntgabe der Bescheide über die Feststellung von Grundbesitzwerten an eine GbR
vom 29. April 1998
Außer Kraft getreten
Erwirbt eine GbR Grundbesitz und ist für Zwecke der Grunderwerbsteuer ein Bedarfswert festzustellen bitte ich folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
In Bezug auf die Grunderwerbsteuer wird die GbR als rechtsfähige Personenvereinigung angesehen mit der Folge, dass die GbR Steuersubjekt ist und somit auch ihr der Grunderwerbsteuerbescheid gem. Tz. 2.4.1.2 des Bekanntgabeerlasses bekannt zugeben ist.
Da es sich bei dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert um einen Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO handelt, ist bei der Bedarfsbewertung eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts durchzuführen, wobei - abweichend von der Einheitsbewertung - der Grundbesitzwert der GbR, und nicht deren Gesellschaftern, zuzurechnen sowie gleichzeitig ihr der Bescheid bekannt zugeben ist.
Tz. 2.4.2 bzw. Tz 2.5 des Bekanntgabeerlasses finden daher keine Anwendung.