Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Bedarfsbewertung
Nachweis des niedrigeren Grundstückswerts nach § 145 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) bzw. § 146 Abs. 7 BewG

Bedarfsbewertung
Nachweis des niedrigeren Grundstückswerts nach § 145 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) bzw. § 146 Abs. 7 BewG

vom 8. Oktober 1998

FinMin Brandenburg, Erlass vom 02.10.1998, 32 - S 3014 - 13/98

Anlage

Den als Anlage beigefügten Bezugserlass übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Da im Bezugserlass allgemein von Sachverständigengutachten die Rede ist, weise ich zur Klarstellung darauf hin, dass nach wie vor für den Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts nach § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG (unbebautes Grundstück) bzw. § 146 Abs. 7 BewG (bebautes Grundstück) regelmäßig ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder des örtlich zuständigen Gutachterausschusses erforderlich ist.

Diese Regelung schließt jedoch nicht aus, dass von Steuerpflichtigen auch Gutachten von Gutachtern außerhalb des eingangs begrenzten Personenkreises eingereicht werden können. Sind diese Gutachten in sich schlüssig und nachvollziehbar, sind sie ebenso als Nachweis von der BWST anzuerkennen.

Aus gegebenem Anlass bitte ich bis auf weiteres sämtliche Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts dem zuständigen Bausachverständigen zur Prüfung zuzuleiten.