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Bedarfsbewertung
Bewertung von Einfamilienhäusern
Ansatz der maßgeblichen Wohnfläche
Bedarfsbewertung
Bewertung von Einfamilienhäusern
Ansatz der maßgeblichen Wohnfläche
vom 18. Januar 2001
Nach dem Wortlaut der Tz. 6.5 zu § 146 BewG des im Vorgriff auf die ErbStR 1998 ergangenen gleichlautenden Ländererlasse vom 28. Mai 1997 (BStBl I 1997, 592) war bei der Bedarfsbewertung eines Einfamilienhauses mit einer abgeschlossenen Wohnung die nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) mögliche Kürzung um 10 v. H. nicht vorzunehmen.
Aufgrund der hiergegen erhobenen Bedenken wurde in R 173 ErbStR 1998 vom 21. Dezember 1998 (BStBl I Sondernummer 2/1998, 2) von dieser Rechtsauffassung abgewichen. R 173 ErbStR 1998 verweist ohne Einschränkung auf die Wertermittlung nach §§ 42 bis 44 II. BV. Dem widerspricht jedoch die Formulierung des H 173 ErbStH (BStBl I 1998, 1529) insofern, als im letzten Absatz die Kürzung nur für die ermittelte Grundfläche jeder nicht abgeschlossenen Wohneinheit vorgesehen ist.
Nach dem Wortlauf der R 173 ErbStR 1998 ist die Kürzung aber auch auf Einfamilienhäuser mit einer (abgeschlossenen) Wohnung anzuwenden (§ 44 Abs. 3 Nr. 1 II. BV).
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.