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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Weißer Berg bei Spiegelhagen"


vom 7. August 2006
(ABl./06, [Nr. 35], S.594)

geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie(FFH-Richtlinie).Erlegt die unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Weißer Berg bei Spiegelhagen“ und der Gebietsnummer DE 2937-304 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen.

Das Gebiet hat eine Größe von rund 10 Hektar und umfasst Flächen in folgender Flur:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Perleberg Rosenhagen 1.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1) und im Maßstab 1 : 10 000 in der Biotoptypenkarte, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) und der Zielkarte sowie in der Liegenschaftskarte (Blatt 1) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Prignitz als untere Naturschutzbehörde in Perleberg, beim Amt für Forstwirtschaft Kyritz in Karnzow und bei der Stadtverwaltung Perleberg von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das FFH-Gebiet liegt im Landkreis Prignitz nördlich der Bundesstraße 189 zwischen Spiegelhagen und Rohlsdorf und gehört der naturräumlichen Haupteinheit “Nordbrandenburgisches Platten- und Hügelland“ an. Das Gebiet umfasst den “Weißen Berg“, eine Sanddüne, die vor vielen Jahrzehnten noch unbewaldet war und beweidet wurde. Darauf weisen Relikte von Magerrasengesellschaften im Bereich der Kuppe hin. Heute wird der Hügel von bodensauren, strukturarmen Kiefernforsten (Pinus sylvestris) mittleren Alters eingenommen. Teilweise sind einige Birken (Betula pendula) und Stieleichen (Quercus robur) beigemischt, die sich im Bestand auch verjüngen. Die Krautschicht wird von Drahtschmiele (Avenella flexuosa), Schafschwingel (Festuca ovina), Dreizahn (Danthonia decumbens) und größeren Moospolstern dominiert. Vereinzelt kommen Blaubeer- (Vaccinium myrtillus) und Heidesträucher (Calluna vulgaris) vor. Während der Kiefernforst auf dem Südhang ein relativ hohes Alter aufweist und durch tiefbeastete Stieleichen (Quercus robur) und Kiefern stärker strukturiert ist, wurden die Bestände auf der Nordseite im Kahlschlagsbetrieb bewirtschaftet. Am Südosthang der Düne wird der Hang von einem lichten, schlechtwüchsigen Flechten-Kiefernwald eingenommen.

3 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung des lichten Flechten-Kiefernwaldes (LRT 91T0) auf moos- und flechtenreichen Sandböden sowie die Entwicklung und Wiederherstellung des Kalktrockenrasens (LRT 6120) im Bereich der Kuppe bei gleichzeitiger Sicherung und Förderung des Standortes der Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla pratensis) und der Gemeinen Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris).

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), LRT-Nummer 6120, Größe: circa 0,05 Hektar, Erhaltungszustand C

Dieser prioritäre LRT kommt aufgrund der starken Beschattung nur in einem beeinträchtigten Zustand vor und kann derzeit nicht als Magerrasen angesprochen werden. Da die stark gefährdeten Küchenschellen nur noch auf wenigen Quadratmetern vorhanden sind, muss versucht werden, durch Auflichtung des Oberstandes und Unterbindung eines zusätzlichen Nährstoffeintrages (Humusbildung aus Laubstreueintrag) sowie mit Maßnahmen zur Bodenaushagerung diesen LRT zu entwickeln. Die Streuauflage soll reduziert und Rohbodenflächen geschaffen werden.

Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder, LRT-Nummer 91T0, Größe: 1 Hektar, Erhaltungszustand B

Der am Südosthang gelegene Flechten-Kiefernwald stellt sich als ein mittelalter, lichter und krüppeliger Bestand dar, der auf moos- und flechtenreichem Sandboden wächst. Kleinere Sandrücken weisen auf ihrer nördlichen Seite eine geschlossene Grasnarbe mit Drahtschmiele auf. Totholz ist kaum vorhanden. Durch gezielte Entnahme von Gehölzen und Förderung von im Freistand aufwachsenden Einzelbäumen der Arten Wald-Kiefer und Traubeneiche soll der lichte Charakter des Bauernwaldes erhalten werden. Die Entwicklung unregelmäßiger Wuchsformen durch Entnahme von Wipfeltrieben und Starkästen, zum Beispiel zur Brennholzgewinnung, dient diesem Ziel und ist erwünscht. Der von Gehölzen überschirmte Flächenanteil soll 50 vom Hundert nicht überschreiten, um die Entwicklung der Streuauflage zu begrenzen und eine ausreichende Strukturvielfalt zu gewährleisten.

5 Bestand und Bewertung

  • der nach § 32 BbgNatSchG geschätzten Biotope

  • Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 4 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie haben

Trockenrasen, § 32 BbgNatSchG

Auf der Kuppe des “Weißen Berges“ am geodätischen Messpunkt sowie in und um eine alte Abgrabung herum (circa 500 Quadratmeter) befinden sich Magerrasenrelikte mit Arten des Sandmagerrasens und des basiphilen Halbtrockenrasens. Sie werden durch die Baumschicht, bestehend aus Kiefer, Birke und Aspe (Populus tremula) stark beschattet. Die Strauchschicht bildet sich aus licht stehenden Schlehen (Prunus spinosa), Faulbaum (Frangula alnus), Stachelbeere (Ribes uva-crispa) und Birkenjungwuchs. In der Krautschicht sind die Wiesen-Küchenschelle, Gemeine Küchenschelle, Karthäusernelke (Dianthus carthusianorum) und Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia) zu finden. Der Trockenrasen ist nur noch durch wenige Arten vertreten und damit stark gefährdet.

Wald- und Forstflächen

Die Flächen sind keinem der vorgenannten Lebensraumtypen zugeordnet, nehmen aber den Hauptanteil der Waldgesellschaften des FFH-Gebietes ein. Hierbei handelt es sich um Nadelholzforsten mit der Hauptbaumart Kiefer. Als Nebenbaumart treten Birke sowie wenige Stieleichen in Erscheinung.

In den Randbereichen zum Lebensraumtyp, welche einen unmittelbaren Einfluss auf die geschützten Biotope haben, soll keine intensive Bewirtschaftung durchgeführt werden. Der sich natürlicherweise entwickelnde Totholzanteil soll zum Schutz der Flora und Fauna belassen werden.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen