Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Göritzer und Vetschauer Mühlenfließe"
vom 14. November 2005
(ABl./05, [Nr. 50], S.1103)
geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)
Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.
1 Bewirtschaftungsgegenstand
Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Göritzer und Vetschauer Mühlenfließe" und der Gebietsnummer DE 4250-301 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 239 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde: | Gemarkung: | Flur: |
---|---|---|
Calau | Bolschwitz | 1; |
Reuden | 1, 3; | |
Saßleben | 1, 2; | |
Vetschau | Koßwig | 1; 2; |
Missen | 3; | |
Repten | 1. |
Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze, in der Biotoptypenkarte, in der Karte der Lebensraumtypen (LRT) und in der Zielkarte jeweils im Maßstab 1 : 10.000 sowie in Liegenschaftskarten (Blätter 1 bis 5), einer Flurkarte und in einer Luftbildliegenschaftskarte eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten und der Flurkarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz als untere Naturschutzbehörde in Calau, beim Amt für Forstwirtschaft Lübben und bei der Stadt Calau von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.
2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das FFH-Gebiet liegt zwischen den Ortschaften Calau und Vetschau im Bereich der naturräumlichen Haupteinheit Lausitzer Becken und Spreewald. In den durch die Fließe entstandenen Senken haben sich Flachmoortorfe gebildet, welche heute überwiegend als Grünlandflächen beziehungsweise nach der Abtorfung als Teiche genutzt werden. Die umgebenden Grundmoränenplatten aus Geschiebesanden werden forstwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt.
Das Göritzer Mühlenfließ entspringt in der Calauer Schweiz, im Bereich des Niederlausitzer Landrückens, und durchfließt die Stadt Calau, die Gemeinden Saßleben, Koßwig, Belten, Göritz und entwässert in Richtung Spreewald. Die Niederung wird geprägt durch das Fließ, die Park- und Mühlenteiche bei Saßleben, natürliche und naturnahe Waldkomplexe und Röhrichtbestände entlang dem Gewässer. Das Vetschauer Mühlenfließ entwässert aus dem Niederlausitzer Landrücken über Lukaitz, Ogrosen, Missen und Repten in den Spreewald.
Die Mühlenfließe, das Vetschauer Mühlenfließ und das Göritzer Mühlenfließ, besitzen sowohl als Reproduktionsraum wie auch als Migrationsverbindung zwischen dem Spreewald und dem Niederlausitzer Landrücken eine herausragende Bedeutung für den Fischotter.
Die Park- und Mühlenteiche und das Mühlenfließ bei Saßleben sowie die Koßwiger Teiche besitzen eine große Bedeutung als Reproduktionsraum für die Rotbauchunke und den Kammmolch. Winterlebensräume finden diese Arten in den Waldbiotopen.
Die FFH-Lebensräume und der Bestand der FFH-Arten sind gegenwärtig durch die umfangreichen bergbaulich bedingten Grundwasserabsenkungsmaßnahmen des ehemaligen Tagebaus Seese-Ost erheblich beeinträchtigt und bedürfen zum großen Teil der Wiederherstellung der Lebensräume und Entwicklung der Populationen.
3 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, LRT-Nummer 3150, Größe: rund 2,4 Hektar, Erhaltungszustand C
Die Koßwiger Torfteiche sind dem Lebensraumtyp Nummer 3150 zuzuordnen. Die Teiche sind nach Abschluss des Tagebaus wieder gut mit Wasser versorgt, große Teile der mit Röhrichten bestandenen Gewässer enthalten Schwimmblatt- und Untervegetationen. An den Koßwiger Torfteichen, insbesondere am östlichen Torfstich, lebt die Rotbauchunke. Für den Fischotter stellen die Teiche einen wichtigen Migrationskorridor dar.
Der westliche Koßwiger Teich ist als Angelgewässer verpachtet. Um Störungen des Unkenhabitats zu vermeiden, ist das Angeln nur am Süd- und Ostufer erlaubt.
Fließgewässer (Vetschauer Mühlenfließ) der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, LRT-Nummer 3260, Länge: rund 1.900 Meter, Erhaltungszustand C
Das Vetschauer Mühlenfließ ist ein Flachlandfließ, das von Süden aus dem Niederlausitzer Landrücken kommend über die Reptener Teiche in den Oberspreewald (Südumfluter) mündet.
Es ist ein langsam fließendes circa zwei bis drei Meter breites, steilufriges Gewässer mit vereinzelt einseitigem Gehölzbewuchs. Das Vetschauer Mühlenfließ (die Lukaitz) führt nur sehr wenig Wasser und wird hauptsächlich mit Grubenwasser gespeist. Die im Bereich der Reptener Teiche noch vorhandenen gewässerbegleitenden naturnahen Gehölzstrukturen fehlen weiter südlich.
Hauptproblem ist der durch den Tagebau gestörte Wasserhaushalt. Für den sich einstellenden künftigen Niedrigwasserabfluss sollte in Verbindung mit natürlicher Sukzession das Profil eingeengt und die Sohle angehoben werden.
Als Lebensraum des Fischotters sind im südlichen Bereich gewässerbegleitende Gehölzstrukturen zu entwickeln. Die Gewässerunterhaltung ist mit den Erfordernissen des Fischotterschutzes abzustimmen. Die chemische Gewässergüte sollte mindestens der Güteklasse 2 entsprechen.
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe, LRT-Nummer 6430, Größe: rund 1,3 Hektar, Erhaltungszustand B
Feuchte Hochstaudenfluren sind im Gebiet östlich des Koßwiger Torfteiches und westlich der Saßlebener Mühlenteiche sehr kleinflächig vorhanden. Für die Wiederherstellung günstiger Standortbedingungen entlang den Gewässerufern sind hohe Grundwasserstände und geringe Nährstoffzufuhr aus angrenzenden Flächen erforderlich. Eine intensive Nutzung durch Beweidung oder Mahd ist ebenso zu vermeiden wie die Sukzession der Flächen.
Magere Flachland-Mähwiesen mit Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanzgras), Sanguisorba officinalis (Großer Wiesenknopf), LRT-Nummer 6510, Größe: rund 51 Hektar, Erhaltungszustand C
Magere Flachlandmähwiesen befinden sich im Bereich der Putschei-Wiesen. Bedingt durch die Grundwasserabsenkung und die Beweidung mit Rindern ist nur an wenigen Stellen eine reiche Ausprägung mit Wiesenkräutern zu finden.
Bei den derzeitigen Grundwasserverhältnissen wird eine extensive Beweidung mit Rindern bei eingeschränkter Düngung als ausreichender Schutz angesehen. Nach Anhebung des Grundwassers ist erneut zu prüfen, ob die Maßnahmen anzupassen sind.
In den kleinflächig gut erhaltenen Bereichen sollte eine sehr extensive Nutzung optimal durch zweischürige Mahd erfolgen.
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli, Stellario-Carpinetum), LRT-Nummer 9160, Größe: rund 13 Hektar, Erhaltungszustand B
Eichen-Hainbuchenwälder kommen auf nährstoff- und basenreichen, zeitweilig oder dauerhaft feuchten Lehmböden mit höherem Grundwasserstand vor. Sie sind überwiegend in Tälern oder am Rand von Niederungen (Urstromtäler) zu finden. Der Waldlebensraumtyp ist südlich der Saßlebener Parkteiche und östlich der Ortslage Bolschwitz mit gutem Erhaltungszustand vorhanden.
Südlich des Radochlaer Teiches sind die Bestände teilweise lückig und mit Fichtenforst untersetzt. Diese Bereiche sollten in natürliche Laubbaumarten umgewandelt werden. Zudem ist südlich des Radochlaer Teiches die Erhöhung der Wasserhaltung anzustreben, um den Erhaltungszustand des Waldes zu verbessern. Als Lebensraum des Heldbocks ist der dauerhafte Erhalt der Alteichen erforderlich.
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (Stieleiche), LRT-Nr. 9190, Größe: rund 1,3 Hektar, Erhaltungszustand C
Bodensaure Eichenwälder kommen kleinflächig südlich der Koßwiger Teiche vor. Der Erhaltungszustand ist durchschnittlich. Es sind naturnahe Laubmischwälder mit Stieleiche und Traubeneiche unter Beimischung von Birke, Wald-Kiefer und Rotbuche. Sie kommen auf sauren, nährstoffarmen Sandböden vor.
Ziel ist die Wiederherstellung des Lebensraumtyps durch Entnahme gesellschaftsfremder Baumarten, extensive Bewirtschaftung und Förderung des Totholzanteils.
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), LRT-Nummer 91E0, Größe: rund 2,7 Hektar, Erhaltungszustand B
Bei dem Auwaldbereich im Gebiet handelt es sich um einen zeitweise überfluteten oder zeitweise hohe Grundwasserstände aufweisenden Standort der Moorniederungen. Der Auwald kommt nordöstlich der Bolschwitzer Torfteiche vor. Der Bestand hat etwa ein Alter von 70 Jahren, ist zweischichtig aufgebaut und weist einen gedrängten Bestandesschluss auf. Um den derzeit guten Erhaltungszustand des LRT beizubehalten, ist der Grundwasserstand anzuheben. Eine Erweiterung des Eschenanteils sowie eine Erhöhung des Totholzanteils sind anzustreben.
Fischotter (Lutra lutra), Erhaltungszustand C
Die Mühlenfließe haben für den Fischotter eine herausragende Bedeutung als Lebens- und Reproduktionsraum. Darüber hinaus dienen sie als Migrationsverbindung zwischen dem Spreewald und dem Landrücken. Zur Erhaltung des Habitates ist die derzeitige Gewässerdynamik im Gebiet zu verbessern. Die Zerschneidung von Migrationskorridoren durch Verkehrstrassen oder Ufer- und Sohlbefestigungen ist zu vermeiden. Die Uferbereiche sind in naturnahem und störungsarmem Zustand zu erhalten beziehungsweise zu entwickeln.
Rotbauchunke (Bombina bombina), Erhaltungszustand C
Die Koßwiger Teiche und die Saßlebener Park- und Mühlenteiche sind wichtige Laichgewässer für die Rotbauchunke. Die Art ist angewiesen auf diese teilweise sonnenexponierten, vegetationsreichen , fischarmen Flachgewässer mit reich strukturierter Ufervegetation als Sommerlebensraum (Fortpflanzungs- und Entwicklungsgewässer). In den angrenzenden Waldbiotopen mit ausreichendem Totholzanteil sowie in Laub- und Reisighaufen im Uferbereich der Wohngewässer befinden sich die Winterlebensräume der Rotbauchunke.
Zur Wiederherstellung und Entwicklung der Population ist in erster Linie die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes durch Wasserrückhaltung und Minderung des Eintrags von Nährstofffrachten in die Gewässer erforderlich. Empfohlen wird auch die Sanierung des seit Jahren trockengefallenen Radochlaer Teiches als ehemaliges Laichhabitat der Rotbauchunke.
Kammmolch (Triturus cristatus), Erhaltungszustand C
Der Kammmolch kommt an den Saßlebener Park- und Mühlenteichen, am Koßwiger Torfteich und in den angrenzenden Waldlebensräumen vor. Er stellt ähnliche Habitatansprüche wie die Rotbauchunke, benötigt aber als Larvenlebensraum und zum Ablaichen die strukturbildende Wasserflora. Als Winterlebensraum benötigt der Kammmolch Wald- und Gehölzstreifen mit Totholzstrukturen, Laub- und Reisighaufen sowie Erdhöhlen im Uferbereich und im weiteren Umfeld der Wohngewässer.
Zur Wiederherstellung und Entwicklung der Population ist in erster Linie die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes durch Wasserrückhaltung und Minderung von Nährstofffrachten in den Gewässern erforderlich. Ebenso wird die Sanierung des Radochlaer Teiches empfohlen.
Heldbock, Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo), Erhaltungszustand B
Der Heldbock kommt südlich der Saßlebener Parkteiche in den Alteichen mit gutem Erhaltungszustand vor. Er ist ein thermophiler Altholzbewohner. Die als Lebensraum benötigten lebenden, physiologisch geschwächten oder Schadstellen aufweisenden starkstämmigen Stiel- oder Traubeneichen sind im Saßlebener Park in noch zufriedenstellender Qualität vorhanden. Der Erhalt und die Entwicklung der Alteichenbestände sind Voraussetzung für die Entwicklung der Population.
Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), Erhaltungszustand C
Die Grüne Keiljungfer ist eine stenöke Fließwasserart, die ihren Lebensraum an Bächen und Flüssen mit naturnahem Verlauf und naturnahen Uferabschnitten hat. Im Göritzer und Vetschauer Mühlenfließ sind die als Larvenhabitat benötigten feinkiesigen bis feinsandigen Sedimente einschließlich Sandbänke im Uferbereich in Kombination mit submersem Wurzelwerk der Ufergehölze nur noch stellenweise vorhanden. Das Zulassen der natürlichen Gewässerdynamik ist zur Erhaltung und Entwicklung der Population erforderlich.
Erhaltungszustand
A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
4 Erhaltungsziele
Ziel ist die Erhaltung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, der subatlantischen oder mitteleuropäischen Stieleichenwälder oder Hainbuchenwälder (Carpinion betuli, Stellario-Carpinetum), der Auenwälder mit Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) und Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche, Alno padion, Alnion incanae, Salicion albae) und der Vorkommen des Heldbocks (Cerambix cerdo).
Ziel ist weiterhin die Entwicklung und Wiederherstellung der Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, der Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, der Mageren Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis/Wiesen-Fuchsschwanzgras), Sanguisorba officinalis (Großer Wiesenknopf) und der Alten bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (Stieleiche) sowie die Erhaltung und Entwicklung der Vorkommen der Rotbauchunke (Bombina bombina), des Kammmolchs (Triturus cristatus), des Fischotters (Lutra lutra) und der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia).
5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben
Als geschützte Biotope nach § 32 BbgNatSchG sind im Gebiet Natürliche eutrophe Seen, Fließgewässer und Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe sowie Auenwälder mit Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) vorhanden. Die Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen erfolgte unter Nummer 3, da sie gleichzeitig Lebensraumtypen darstellen. Biotope beziehungsweise geschützte Biotope nach § 32 BbgNatSchG, die Einfluss auf die unter Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen und Arten haben:
Teiche
Bolschwitzer Torfstiche, § 32 BbgNatSchG
Bei den Bolschwitzer Torfstichen handelt es sich um sieben mit Wasser überstaute Torfstiche ohne Abfluss. Durch Grundwasserabsenkung und damit verbundene Oxidation von Pyrith und Eisen in den angrenzenden Torfböden sind die Teiche extrem versauert. Der pH-Wert lag Mitte der 1990er Jahre bei 3,0. Fische kommen deshalb nicht mehr vor. Durch den inzwischen wieder konstanteren Grundwasserspiegel hat sich der ökologische Zustand etwas gebessert. Im verlandeten westlich gelegenen Teich hat ein Kranich seit einigen Jahren sein Brutrevier.
Radochlaer Teich, § 32 BbgNatSchG
Der Radochlaer Teich liegt am nordwestlichen Rand des FFH-Gebietes unmittelbar am Göritzer Mühlenfließ. Es ist ein im Wald gelegener früherer Fischteich mit ehemals mäßig eutrophem Wasser. Durch den lang anhaltenden akuten Wassermangel (Tagebau Seese-Ost) ist der Teich trockengefallen. Mitte der 1990er Jahre war das Gewässer bereits bis zu 80 Prozent mit Röhricht und Gehölzen bewachsen. Der Teich besitzt heute noch Bedeutung als Trittsteinbiotop zwischen dem Spreewald und der Calauer Schweiz für den Fischotter. Zur Wiederbesiedlung durch Rotbauchunke und Kammmolch ist eine Teichsanierung im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftswasserhaushaltes anzustreben.
Park- und Mühlenteiche Saßleben
Die Park- und Mühlenteiche liegen am südwestlichen Ende des FFH-Gebietes am Ortsrand von Saßleben und werden durch das Göritzer Mühlenfließ verbunden.
Mühlenteiche
Ein Teil der Mühlenteiche war schon Mitte der 1990er Jahre nicht mehr bespannt (Schilfteich, Hälterteiche). Seit einigen Jahren wird ein Teich wieder fischereiwirtschaftlich genutzt. Alle südlich der Bahnlinie gelegenen Mühlenteiche sind durch die Einleitung von ungenügend gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Calau und Direkteinleitern abwasserbelastet und verfügen über einen geringen Wasserstand. Sie werden derzeit nicht fischereiwirtschaftlich genutzt. Mit dem geplanten Ausbau der Kläranlage Calau ist zu erwarten, dass sich die Wasserqualität der Teiche und des Göritzer Mühlenfließes erheblich verbessern wird.
Parkteiche (Inselteich und Streckteich)
Der Inselteich wird nach der Sanierung 2003 wieder fischereiwirtschaftlich genutzt. Als Rückzugsraum der Rotbauchunke wurde der südöstliche Teil des Inselteiches von der Entschlammung ausgenommen. Der extensiv genutzte Streckteich wurde als Amphibiengewässer hergerichtet und an das Göritzer Mühlenfließ angeschlossen. Um einer Eutrophierung und Verschlammung entgegenzuwirken, sollte der Streckteich von Zeit zu Zeit abgelassen werden. Es sollen keine Prädatoren eingesetzt werden.
Der gesamte Bereich der Saßlebener Park- und Mühlenteiche stellt einen wertvollen Lebensraum für Fischotter, Rotbauchunke und Kammmolch dar. Die Rohrweihe brütet auf den Teichen mit wechselndem Bruterfolg.
Gräben
Der Reudener Graben entwässert die Torfwiesen zwischen Reuden und Bolschwitz in das Vetschauer Mühlenfließ. Es sollte nur eine einseitige Grabenpflege erfolgen und mittels Sohlschwellen ein erhöhter Wasserrückhalt im Gebiet angestrebt werden. Die Uferbereiche sind als Hochstaudensäume zu entwickeln.
Fließgewässer
Göritzer Mühlenfließ
Beeinträchtigungen durch die tagebaubedingte Grundwasserabsenkung ergeben sich vor allem im Mittel- und Unterlauf des Göritzer Mühlenfließes. In trockenen Jahren führt das Fließ schon unterhalb der Ortschaft Saßleben kein Wasser mehr. Vorrangiges Ziel ist die Wasserrückhaltung unter Einbeziehung der Grabensysteme (Rückbau von Meliorationsgräben). Die Durchlässigkeit sollte hergestellt werden. Die chemische Gewässergüte sollte mindestens der Güteklasse 2 entsprechen.
Feldgehölze, Baumreihen und kleine Wäldchen
Die Gehölze sind zu erhalten. Im südlichen Bereich des Vetschauer Fließes sollten Gehölzstrukturen geschaffen werden. Bei Nachpflanzungen sind standorttypische und gebietsheimische Gehölze zu verwenden.
6 Umsetzung
Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.
Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.
7 In-Kraft-Treten
Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.