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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Waldsee Mathildenhof“


vom 14. April 2005
(ABl./05, [Nr. 20], S.559)

geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26 b Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Waldsee Mathildenhof“ und der Gebietsnummer DE 2638-303 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen. Das Gebiet hat eine Größe von rund 77 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

GemeindeGemarkungFlur
Marienfließ Stepenitz 9;
Marienfließ Jännersdorf 6;
Putlitz Porep 3;
Putlitz Telschow/Weitgendorf 1.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10.000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10.000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10.000 sowie in den Flurkarten (Blatt 1 bis 4) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Abgrenzung in den Flurkarten. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Prignitz als unterer Naturschutzbehörde in Perleberg und beim Amt Putlitz/Berge in Putlitz, beim Amt Meyenburg sowie beim Amt für Forstwirtschaft Kyritz in Karnzow einsehbar.

2 Beschreibung des FFH-Gebietes

Das Gebiet liegt etwa drei Kilometer nördlich von Telschow im Landkreis Prignitz und wird dem Naturraum Mecklenburg- Brandenburgisches Platten- und Hügelland (D05) zugerechnet.

Es umfasst mehrere einzelne Moorgebiete inmitten großflächiger Kiefernforste.

Namensgebend für das Gebiet ist ein dystrophes, strukturreiches Moorgewässer mit einer Größe von 2,50 Hektar, das östlich von einem Birkenforst umgeben ist.

Weitere Bereiche werden von Torfmoosmooren, Landröhrichten und Weidengebüschen eingenommen.

Das Gebiet beherbergt seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten,  darunter Rosmarienheide (Andromeda polifolia), Glockenheide (Erica tetralix), Faden-Segge (Carex lasiocarpa) und Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba).

3 Beschreibung, Bewertung und ökologische  Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie:

3160 Dystrophe Seen

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore

Dystrophe Seen, LRT-Nr. 3160, Größe: 2,50 Hektar, Erhaltungszustand B

Der See ist ein nährstoffarmes Stillgewässer in direktem Kontakt zu sauren Torfsubstraten, umgeben von typischer Schwingmoorverlandung.

Es besteht eine gute Ausprägung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen. Lebensraumtypisches Arteninventar ist weitgehend vorhanden. Der See ist Teil des Lebensraumes der Großen Moosjungfer.

Der See unterliegt keiner fischereirechtlichen Nutzung, die Aufnahme einer Nutzung steht dem Erhalt des Lebensraumtyps entgegen. Der naturnahe hydrologische Zustand und die Gewässerränder sind zu erhalten.

Übergangs- und Schwingrasenmoor, LRT-Nr. 7140, Größe: 2,50 Hektar, Erhaltungszustand C

Im Gebiet befinden sich drei kleinere Bereiche dieses Lebensraumtyps.

Es handelt sich hierbei um Schwingrasenmoore, geprägt durch Torfmoose. Nach außen sind die Gebiete meist durch Laggzonen (ringförmiger Wasserkörper) begrenzt einschließlich der Verlandungsgürtel. Das lebensraumtypische Arteninventar ist nur in Teilen vorhanden. Die drei Schwingrasenmoore sind von geringer Flächenausdehnung und befinden sich in einem Abstand von circa 200 Metern zueinander im Zentrum des FFH-Gebietes. Es sollte keine Nutzung jeglicher Art vorgenommen werden.

Erhaltungszustand

B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Große Moosjungfer (Leucorrhina pectoralis), Erhaltungszustand B

Für die Große Moosjungfer sind der Waldsee, und soweit vorhanden, die Laggzonen der Moore für die Reproduktion von Bedeutung. Für einen günstigen Erhaltungszustand der Population ist die Sicherung der Reproduktionsgewässer hinsichtlich der Wasserführung und der Wasserqualität ausschlaggebend.

4 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung

  • des dystrophen Sees,
  • der Population der Großen Moosjungfer (Leucorrhina pectoralis)
  • sowie die Entwicklung und Wiederherstellung der Übergangs- und Schwingrasenmoore im Gebiet.

5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie von Biotopen, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen und Arten haben

Das Gebiet besitzt auch unter nationalen Gesichtspunkten eine hohe Schutzwürdigkeit. Es beherbergt eine große Zahl an seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, darunter Rosmarienheide (Andromeda polifolia), Glockenheide (Erica tetralix), Faden-Segge (Carex lasicarpa) und Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba), die in der Roten Liste Brandenburgs als stark gefährdet eingestuft werden.

Für die beiden im Gebiet liegenden entwässerten Torfmoore sollte ein Entwicklungskonzept zur Regeneration erarbeitet werden.

Birken-Moorwald (§ 32 BbgNatSchG)

Der Birken-Moorwald ist eine kleine Insel im nördlichen Bereich des FFH-Gebietes. Es sollte im Gebiet keine Nutzung oder Bewirtschaftung durchgeführt werden.

Der Bereich ist gekennzeichnet durch nährstoff- und basenarme Moorstandorte mit hohem Grundwasserstand auf leicht zersetztem, feucht-nassem Torfsubstrat. Es ist ein Biotoptyp mittlerer Ausprägung mit nur in Teilen vorhandenem Arteninventar (siehe unter Nummer 2).

Wald- und Forstflächen

Die Flächen sind keinem der vorgenannten Lebensraumtypen zugeordnet, nehmen aber den Hauptanteil der Waldgesellschaften des FFH-Gebietes ein. Hierbei handelt es sich vorwiegend um naturferne Nadelholzforsten mit den Hauptbaumarten Kiefer und Fichte. Als Nebenbaumart tritt die Birke in Erscheinung. Es wird empfohlen in den Randbereichen zu den Lebensraumtypen, welche einen unmittelbaren Einfluss auf die geschützten Biotope haben, keine intensive Bewirtschaftung durchzuführen. Der sich natürlicherweise entwickelnde Totholzanteil sollte zum Schutz der Flora und Fauna belassen werden.

Ziel der Bewirtschaftung sollte sein, die naturnahen Bestände zu entwickeln und zu erhalten sowie eine langfristige Überführung der naturfernen Bestände in naturnahe Wälder.

Landwirtschaftliche Nutzflächen

Im Gebiet befinden sich kleine Teilflächen, die ehemals als Grünland und in einem Fall auch als Acker genutzt wurden. Auf allen Teilflächen ist die landwirtschaftliche Erwerbsnutzung schon vor längerer Zeit eingestellt worden. Die ehemalige Ackerfläche und Teilbereiche der Grünlandbrache werden zur Zeit als Wildwiese oder Wildacker genutzt. Die aktuelle Nutzungsintensität ist für das Erreichen der Erhaltungsziele des Gebietes tragbar. Für den Fall des Wiederauflebens der landwirtschaftlichen Nutzung sind Maßnahmen in der Tabelle vorgesehen.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen