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Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Luckauer Salzstellen“

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Luckauer Salzstellen“
vom 16. März 2019
(ABl./19, [Nr. 13], S.363)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses im Landkreis Dahme-Spreewald umfasst das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Luckauer Salzstellen“ und der Gebietsnummer DE4047-304.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 68 Hektar (ha) und umfasst neun Teilflächen in folgenden Fluren:

StadtGemarkungFlur
Luckau Cahnsdorf 3, 13;
Luckau Egsdorf 13;
Luckau Frankendorf 11, 12;
Luckau Stöbritz 1;
Luckau Willmersdorf 11.

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 5 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 5 000, der Zielkarte im Maßstab 1 : 5 000 sowie in Liegenschaftskarten eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt in Potsdam, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Naturschutzbehörde in Lübben, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Luckau als untere Forstbehörde und bei der Stadt Luckau von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Das FFH-Gebiet liegt im Süden von Brandenburg in der naturräumlichen Haupteinheit „Luckau-Calauer-Becken“ zwischen den Ortschaften Cahnsdorf, Frankendorf und Willmersdorf-Stöbritz. Sechs Teilflächen (1, 2, 4, 7, 8, 9) liegen im Naturpark Niederlausitzer Landrücken.

Landschaftsprägend für das Luckau-Calauer-Becken sind der Lausitzer Grenzwall im Süden sowie die weitflächigen spätweichselkaltzeitlichen Ablagerungen. Eine Besonderheit sind die sogenannten Binnensalzstellen in den vermoorten Bereichen des Luckauer Beckens. Die Salzstellen und Salzpflanzenvorkommen sind kleinflächig und meist von intensiv genutzten Ackerflächen auf höher gelegenen Standorten umgeben.

An allen Salzstellen bilden sich an den tiefsten Punkten Kleingewässer mit Röhrichtbeständen aus.

Die Salzstellen Frankendorf (Teilflächen 7, 9) und Cahnsdorf (3, 6) liegen südöstlich von Luckau an der Calauer Chaussee. Nordwestlich des ehemaligen Bahnhofs Frankendorf befindet sich das größte zusammenhängende Vorkommen an Salzpflanzen im Luckau-Calauer-Becken. Die Salzstelle Frankendorf umfasst Grünland- und Ackerflächen sowie zwei temporäre Kleingewässer. 1970 wurde die Binnensalzstelle am ehemaligen Frankendorfer Bahnhof mit einer Fläche von ca. 3 ha zum Flächennaturdenkmal erklärt. Das Gebiet am „Krötenweiher Cahnsdorf“ liegt in einer flachen Geländesenke 1 km südlich von Cahnsdorf. Die Binnensalzstelle befindet sich auf genutzten Grünlandflächen (Mähweide). Auch in dieser Fläche befindet sich ein Kleingewässer. Die Fläche wurde 1990 als Flächennaturdenkmal (ca. 2 ha) gesichert. Das sich in einer Senke befindende Gebiet des Wehrbusches in der Teilfläche „Wehrbusch“ steht seit mehreren Jahren außer Nutzung. In der westlichsten Fläche „Riepuhl Stöbritz“ wird eine mehrjährige Ackergrasfruchtfolge durchgeführt. Bei der „Frischwiese Stöbritz“ handelt es sich um eine artenreiche Glatthaferwiese als Bestandteil des Naturschutzgebietes „Willmersdorf-Stöbritz“. (Quelle: „NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE IN BRANDENBURG“ 19 [1, 2] 2010)

Hydrologisch ist das Gebiet durch den südöstlich gelegenen ehemaligen Braunkohletagebau Schlabendorf beeinflusst. Nach dessen Flutung im Jahr 2012 ist ein Grundwasseranstieg zu verzeichnen.

3 Erhaltungsziele

Die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet sind in der 24. Erhaltungszielverordnung (24. ErhZV) vom 9. Juli 2018 (GVBl. II Nr. 44) festgelegt. Danach ist das Erhaltungsziel die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von

natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (§ 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes)

  • Magere Flachland-Mähwiesen (6510)
  • Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150),

prioritären natürlichen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (§ 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes)

  • Salzwiesen im Binnenland (1340*),

Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (§ 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes)

  • Kriechender Sellerie (Apium repens).

4 Beschreibung und Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Die ökologischen Erfordernisse für die LRT nach Anhang I und Arten nach Anhang II ergeben sich aus den Anlagen 4 und 5 der 24. ErhZV. Davon ausgehend werden Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt.

Salzwiesen im Binnenland (LRT-Nummer 1340*, Größe: rund 9,57 ha), Erhaltungsgrad B (Größe rund 4,4 ha), Erhaltungsgrad C (Größe rund 5,17 ha), Entwicklungsfläche (Größe rund 20,18 ha)

Salzwiesen mit einem guten Erhaltungsgrad befinden sich in Form von wechselfeuchtem Auengrünland im Süden der Teilfläche 7 „Salzstelle am Bahnhof Frankendorf“ (Zielkarte Nummern 7.2 und 7.4). Aufgrund des hoch anstehenden Grundwasserspiegels ist die Grünlandnutzung erschwert. Je nach hydrologischer Situation ist die zielführende Pflege wieder aufzunehmen.

Das rund 2,6 ha große wechselfeuchte Grünland in Teilfläche 6 „Krötenweiher Cahnsdorf“ (Zielkarte Nummer 6.1) hat aufgrund der dauerhaften intensiven Nutzung einen schlechten Erhaltungsgrad. Vor allem mehrfach jährliche Nährstoffeinträge (Gülle) setzen dem LRT zu. Es sind kleinflächige Fragmente von Pfeifengraswiesen sowie Übergänge zu Frischwiesen zu verzeichnen. Um den ökologischen Zustand der Salzstelle zu verbessern, ist eine Grünlandextensivierung erforderlich.

Der LRT in Teilfläche 1 „Riepuhl Stöbritz“ (rund 2,57 ha) weist ebenfalls einen schlechten Erhaltungsgrad auf. Auf der Fläche wird eine mehrjährige Ackergrasfruchtfolge durchgeführt. Eine gezielte Pflege hinsichtlich der halophilen Flora erfolgt derzeit nicht. Halophyten sind nur noch rudimentär vorzufinden. Hier ist eine extensive Ackernutzung durchzuführen. Im Randbereich zu der Zielkartenfläche Nummer 1.2 ist auf Pflanzenschutzmittel und Düngung zu verzichten. Im Uferbereich des Kleingewässers sind Halophyten angesiedelt. Daher sind Teilbereiche des Ufers in die Beweidung weiterhin miteinzubeziehen.

Entwicklungsflächen dieses Lebensraumtyps gibt es im FFH-Gebiet auf den Teilflächen 9 „Frankendorfer Moor“ (Größe rund 3,12 ha), 7 „Salzstelle am Bahnhof Frankendorf“ (Größe rund 3,25 ha), 3 „Upstall Cahnsdorf“ (Größe rund 0,21 ha) und 2 „Wehrbusch“ (Größe rund 13,6 ha).

In der Teilfläche 9 (Zielkarte Nummer 9) befindet sich eine Entwicklungsfläche des LRT 1340*. Im Norden des Gebietes erstreckt sich ein 1,7 ha großer, intensiv genutzter Ackerstreifen. Der grundfeuchte Standort weist nur in nassen Jahren Halophyten auf. Diese können sich durch den Aufstieg salzhaltigen Wassers aus tieferen Grundwasserleitern und die Salzanreicherung im Boden durch oberflächige Verdunstung entwickeln. Nährstoffeintrag stellt eine Gefährdung dar. Im Bereich des Frankendorfer Moores ist in den letzten Jahren ein Grundwasseranstieg zu verzeichnen. Aufgrund dessen befinden sich der LRT und seine Begleitbiotope in einer steten Dynamik. Das hoch anstehende Grundwasser erlaubt in weiten Bereichen des Frankendorfer Moores keine Nutzung. Durch einen um das Moor anzulegenden Randstreifen ist das Moor vor Nährstoff­einträgen zu schützen. Die ökologische Situation ist durch eine Ackerextensivierung oder Grünlandnutzung zu verbessern.

Ein weiterer intensiv genutzter, staunasser Acker befindet sich im Westen der Teilfläche 7 (Zielkarte Nummer 7.1) angrenzend an die LRT-Fläche in gutem Erhaltungsgrad. Die Entwicklungsfläche befindet sich in einem schlechten Zustand.

Eine Grünlandbrache mit halophilen Arten befindet sich kleinflächig im Zentrum von Teilfläche 3 (Zielkarte Nummer 3.3). Durch den Gewässerunterhaltungsverband Obere Dahme/Berste wurde im Jahr 2009 ein Kleingewässer mit flachen Ufer­bereichen angelegt. Die Fläche wird zum Teil intensiv mit Pferden beweidet. Eine Extensivierung ist anzustreben.

Das sich in einer Senke befindende Gebiet des Wehrbusches in Teilfläche 2 (Zielkarte Nummern 2.1, 2.3 und 2.5) steht seit mehreren Jahren außer Nutzung. Dauerhafte Mahd oder Beweidung sind laut Auskunft der im Umkreis wirtschaftenden Betriebe technisch nicht möglich. Grund dafür ist das hoch anstehende Grundwasser. Die in Anlage 2 aufgeführten Handlungsempfehlungen beschränken sich auf den Rand beziehungsweise auf die angrenzenden Flächen der Teilfläche. Diese zielen im Wesentlichen auf eine Ackerextensivierung im Pufferstreifen ab. Der Randbereich ist von Schilf frei zu halten.

Magere Flachland-Mähwiesen (LRT-Nummer 6510, Größe: rund 2,42 ha), Erhaltungsgrad B (Größe rund 2,42 ha), Entwicklungsfläche (Größe rund 3,87 ha)

Die artenreiche „Frischwiese Stöbritz“ in Teilfläche 4 weist einen guten Erhaltungsgrad auf. Dazu trägt die extensive Nutzung durch Weide- und Mahdbewirtschaftung bei. Durch eine reine Mahdnutzung mit Beräumung des Mahdgutes und Verzicht auf N-Düngung ist die Situation im LRT 6510 nochmals zu verbessern.

Rund 50 Prozent der Teilfläche 3 wird von Intensivgrasland eingenommen und stellt eine Entwicklungsfläche des LRT dar (Zielkarte Nummern 3.5 und 3.7). Die als Pferdekoppel genutzte Fläche weist typische Arten der Frischwiesen auf. Zur Verbesserung des Zustandes wird eine extensive Bewirtschaftung mit Verzicht auf Düngung angestrebt.

Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (LRT-Nummer 3150, Größe: rund 0,55 ha), Erhaltungsgrad B (Größe rund 0,31 ha), Erhaltungsgrad C (Größe rund 0,24 ha)

Das Kleingewässer mit guter Ausprägung liegt im zentralen Bereich der Salzstelle der Teilfläche 6 (Zielkarte Nummer 6.2). Am naturnahen, beschatteten Teich sind Schwimmblatt- und Wasserpflanzenvegetation sowie Röhrichte vorzufinden. Nährstoff­eintrag wirkt sich negativ aus. Um diesen zu verhindern, ist ein Schutzstreifen einzuhalten und das Grünland extensiv zu nutzen.

Ein unbeschattetes, perennierendes Kleingewässer des Erhaltungsgrades C ist im Süden der Teilfläche 2 gelegen (Zielkarte Nummer 2.7). Der naturnahe Teich mit Uferröhricht besitzt weder Zu- noch Abfluss. Nährstoffeintrag ist zu vermeiden.

Kriechender Sellerie (Apium repens), Erhaltungsgrad C

Die konkurrenzschwache Pionierpflanze liebt feuchte Standorte, an denen offener Boden oder ein niedriger Pflanzenbewuchs vorhanden ist. Es ist eine extensive Bewirtschaftung sowie eine gelegentliche anteilige Öffnung der Vegetations­decke für ihren Erhalt notwendig.

Bereits kurz nach dem Aushub des Kleingewässers in der Teilfläche 7 „Salzstelle am Bahnhof Frankendorf“ konnte der Kriechende Sellerie dort nachgewiesen werden.

Zur Entwicklung der Art dienen die Maßnahmen zur Pflege der Teilfläche 7 „Salzstelle am Bahnhof Frankendorf“, insbesondere die Freihaltung des Kleingewässerrandes.

Erläuterung zum Erhaltungsgrad

A -  hervorragender Erhaltungsgrad
B -  guter Erhaltungsgrad
C -  durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungsgrad
E -  Entwicklungsfläche

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 Nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope,

5.2 Entwicklungspotenzial für Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die nicht bereits in Nummer 4 aufgeführt sind (nicht prägend).

Kleingewässer (Nummer 5.1)

Das naturnahe, unbeschattete Kleingewässer liegt zentral in der Teilfläche 1.

Sümpfe (Nummer 5.1)

Im Gebiet der Teilfläche 9 erstreckt sich eine 6 ha große, von Schilf dominierte Grünlandbrache.

Schilfröhricht nährstoffreicher Moore und Sümpfe (Nummer 5.1)

Der Lebensraum erstreckt sich großflächig auf 6,2 ha in der Wehrbusch-Senke (Teilfläche 2).

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden (6410) (Num­mer 5.2)

Am Rand des LRT 1340* existiert in Teilfläche 7 kleinflächig eine Pfeifengrasgesellschaft als Begleitbiotop mit Entwicklungspotenzial.

Magere Flachland-Mähwiesen (6510) (Nummer 5.2)

Als Begleitbiotop der Laubgebüsche sind kleinflächige Frischwiesen mit Entwicklungspotenzial in Teilfläche 7 vorzufinden und in Teilfläche 2 befinden sich als Begleitbiotop Frischwiesenausprägungen mit verarmter Artenvielfalt kleinflächig um die Salzwiesen herum.

Gebüsche feuchter bis nasser Standorte (Nummer 5.1)

Für den Biotopverbund zwischen dem Sumpfgebiet und den Erlenwäldern sind die Weidengebüsche in der Teilfläche 9 zu erhalten.

Laubgebüsche trockener und trockenwarmer Standorte (Nummer 5.1)

Auf dem ehemaligen Bahndamm in Teilfläche 7 sind wertvolle Gebüsche trockener Standorte vorhanden (0,4 ha).

Feldgehölze (Nummer 5.1)

Der Weiden-Feldgehölzstreifen, welcher sich auf einem wechselfeuchten Standort befindet, schließt die Teilfläche 3 im Norden ab.

Erlenwälder (Nummer 5.1)

Es befinden sich zwei voneinander isolierte Erlenwälder im Gebiet der Teilfläche 9 mit Größen von 1 ha und 1,5 ha.

Entwicklung der extensiven Nutzung von Acker (Nummer 5.2)

Teilfläche 5 ist überwiegend durch Laubgehölze und einen kleinflächigen Acker geprägt. Mit dem Landwirt wurde eine extensive Nutzung der Ackerflächen vereinbart. Langfristig wird nach einer Möglichkeit zur Umwandlung in Grünland gesucht, um den Standort für Orchideen- und Seggenarten zu entwickeln.

Entwicklungspotenzial für einen neuen Standort des LRT 1340* (Nummer 5.2)

Die Teilfläche 8 (rund 5 ha) umfasst intensiv genutztes Grünland, das in einer Geländesenke liegt und von Acker umgeben ist.

Eine Entwicklung zum LRT 1340* und eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Salzwiesen im Binnenland erfordert eine Grünlandextensivierung, zu der sich der Landnutzer bisher nicht bereit erklärt hat.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 benannten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Besonderer Handlungsbedarf zur Sicherung oder Wiederherstellung günstiger Erhaltungsgrade der Salzstellen besteht in der Extensivierung der Grünland- und Ackerwirtschaft.

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Landesamtes für Umwelt.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebietes dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen. Die Förderfähigkeit der Projekte wird auf Antrag im Einzelfall geprüft.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert. Durch den Bewirtschaftungserlass werden keine über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinausgehenden oder davon abweichenden Zuständigkeiten begründet.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.


* prioritärer natürlicher Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Anlagen