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Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Heilkurorteverzeichnis Inland
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Heilkurorteverzeichnis Inland
vom 5. Oktober 2010
Außer Kraft getreten
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen teilte mit seinem Schreiben vom 29. September 2010 mit, dass die Listen der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen aktualisiert wurden. Danach ergeben sich für das Kurorteverzeichnis Inland folgende Änderungen (Änderungen sind fettgedruckt):
Name ohne Bad | PLZ | Gemeinde | Anerkenntnis als Kurort ist erteilt für: (Ortsteile, sofern nicht B, G, K*) | Artbezeichnung |
---|---|---|---|---|
Schandau | 01814 | Bad Schandau | Bad Schandau, Krippen, Ostrau | Kneippkurort |
Lausick ist nicht mehr als “(Mineral-)Heilbad“, sondern als “Heilbad“ anerkannt. Berggießhübel und Gottleuba (Bad Gottleuba-Berggießhübel) sind nicht mehr in der Liste der staatlich anerkannten Kurorte enthalten.
Im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Anhangs 6 zu § 35 Absatz 1 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur BBhV bitte ich, ab sofort entsprechend zu verfahren.