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Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Anschlussheilbehandlungen nach § 34 BBhV
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Anschlussheilbehandlungen nach § 34 BBhV
vom 13. Januar 2011
Der Verband der privaten Krankenversicherung hat einen als Kompetenzpartnerschaft ausgestalteten (Rahmen-)Kooperationsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) über Leistungen bei medizinisch notwendigen Anschlussheilbehandlungen (AHB) in den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen. Der Vertrag ist zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Ziel ist es, im Rahmen der PKV-Leistungszusagen Patienten für eine AHB in den Kliniken der DRV Bund zu gewinnen. Dieses Angebot richtet sich an den Versichertenkreis der privaten Krankenversicherung, der nicht zu den Anspruchsberechtigten einer AHB-Leistung durch den Rentenversicherungsträger zählt, also Selbständige, Versorgungsempfänger und Beamte. Für den Verband der privaten Krankenversicherung ist es von erheblicher Bedeutung, dass auch die Beihilfe die entsprechenden Tagessätze (anteilig) akzeptiert. Die Bund-Länder-Kommission für das Beihilferecht hat sich darüber verständigt, diese Sätze in der Beihilfe zu akzeptieren.
Die o. g. Kooperationsvereinbarung ist diesem Schreiben beigefügt. Ich bitte Sie, die Aufwendungen, die auf Grund dieser Vereinbarung entstehen, ab 1. Januar 2011 als beihilfefähig anzuerkennen. Bei diesen Leistungsabrechnungen handelt es sich nicht um wahlärztliche Leistungen.