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Bedarfsbewertung
Bewertung von Geschäftsgrundstücken nach § 146 Bewertungsgesetz (BewG), wenn eine Miete für Parkplatzflächen vereinbart wurde
Bedarfsbewertung
Bewertung von Geschäftsgrundstücken nach § 146 Bewertungsgesetz (BewG), wenn eine Miete für Parkplatzflächen vereinbart wurde
vom 26. Juli 2000
Es ist gefragt worden, ob eine Parkplatzfläche besonders zu bewerten und dabei eine Wertminderung wegen Alters nach § 146 Abs. 4 BewG vorzunehmen ist, wenn im Mietvertrag eine Miete für die einzelnen Gebäude und die Parkplatzflächen gesondert vereinbart wurde.
Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Platz- und Wegebefestigungen von Parkplätzen gehören zu den Außenanlagen und damit zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks (R 164 Abs. 2 ErbStR 2003). Außenanlagen werden bei der Bedarfsbewertung jedoch nicht gesondert erfasst. Entfällt ein Teil der vereinbarten Miete auch auf Parkplatzflächen und ist die Parkplatzmiete einzeln ausgewiesen, gehört sie ebenso zum Gesamtentgelt i. S. R 167 ErbStR 2003 wie eine nicht einzeln ausgewiesene Parkplatzmiete. Sie ist damit auch im Ausgangswert nach R 174 Abs. 1 ErbStR 2003 enthalten. Hiervon ist die für das Gebäude maßgebende Alterswertminderung abzuziehen.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.