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Durchführung des § 3 a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2000 - 2 C 40.99
Durchführung des § 3 a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2000 - 2 C 40.99
vom 21. Mai 2002
Nach dem beigefügten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2000 - 2 C 40.99 - gilt:
Besoldungsempfänger, die aus einem Bundesland, das bei Einführung der Pflegeversicherung die Zahl der gesetzlichen Feiertage beibehalten hat, in ein Bundesland mit verringerter Zahl von Feiertagen vor dem Termin des abgeschafften Feiertags wechseln, haben für das gesamte Kalenderjahr Anspruch auf ungekürzte Dienstbezüge.
Das beiliegende Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. April 2002 - Gesch.Z.: DII1 - 221 031/1 - mit aktualisierten Hinweisen zur Besoldungskürzung im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 5. Juli 1995 und 6. Dezember 1995 zur Durchführung des § 3 a BBesG (mit den Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 1995 und 16. November 1995 - Gesch.Z.: w. o.) werden hiermit aufgehoben.
Anlagen
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