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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2002 (RiStWag)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2002 (RiStWag)
vom 10. Februar 2015
(ABl./15, [Nr. 07], S.170)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 28. März 2017
(ABl./17, [Nr. 15], S.335)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 14/2002 vom 24. Juli 2002 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2002 (RiStWag)“ bekannt gegeben. Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 14/2003 vom 8. Januar 2003 (ABl. S. 62) wurden die RiStWag für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt. Diese Richtlinien gelten weiterhin.

Die „Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2001 (RuA-StB 01)“ und die „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001, Fassung 2005 (RuVA-StB 01/05)“ sind im Land Brandenburg nicht eingeführt.

Hier gelten die „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 1/2015 - Verkehr vom 20. Januar 2015. Die umweltrelevanten Eigenschaften der Straßenbaustoffe werden nach BTR RC-StB 14 bewertet. Diese Richtlinien enthalten auch die zulässigen Einbaumöglichkeiten in technischen Bauwerken (Einbauklassen).

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 14/2003 vom 8. Januar 2003 (ABl. S. 62) wird aufgehoben.

Die RiStWag sind bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.Das Regelwerk befindet sich zurzeit in der Überarbeitung.