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Baupreisindexzahl für 2026

Baupreisindexzahl für 2026
vom 19. Mai 2026
(ABl./26, [Nr. 23], S.507)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Verordnung vom 25. November 2025 (GVBl. II Nr. 90) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,575.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2026

Nr.

Gebäudeart

Anrechenbare Bauwerte
in Euro/m3
2026

1

Wohngebäude

228

2

Wochenendhäuser

200

3

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken, Arztpraxen und therapeutische Praxen

306

4

Schulen

290

5

Kindertageseinrichtungen

260

6

Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

260

7

Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

302

8

Krankenhäuser

339

9

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

260

10

Hallenbäder

280

11

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

 

11.1

bis 5 000 m3 Brutto-Rauminhalt

110

11.2

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m3

95

11.3

der 20 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3

77

11.4

der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

61

12

konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

172

13

konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

153

14

mehrgeschossige Verkaufsstätten

232

15

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

202

16

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

167

17

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

202

18

Tiefgaragen

310

19

Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

80

20

Gewächshäuser

 

20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

60

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

35

  • Zuschlag bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für die Kranbahnen geprüft werden muss, für den von den Kranbahnen erfassten Hallenbereich, vervielfacht mit der Indexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 2                                              91 €/m2.