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Baupreisindexzahl für 2025

Baupreisindexzahl für 2025
vom 12. Juni 2025
(ABl./25, [Nr. 49], S.756)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,668.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2025

Nr.

Gebäudeart

Anrechenbare Bauwerte
in Euro/m3
2025

1

Wohngebäude

207

2

Wochenendhäuser

181

3

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

278

4

Schulen

263

5

Kindertageseinrichtungen

236

6

Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

236

7

Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

274

8

Krankenhäuser

307

9

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

236

10

Hallenbäder

254

11

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

 

11.1

bis 5 000 m3 Brutto-Rauminhalt

101

11.2

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m3

86

11.3

der 20 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3

71

11.4

der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

55

12

andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

155

13

andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

139

14

mehrgeschossige Verkaufsstätten

210

15

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

183

16

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

152

17

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

183

18

Tiefgaragen

282

19

Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

73

20

Gewächshäuser

 

20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

55

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

31

  • Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen                                                               82 €/m2.