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Baupreisindexzahl für 2024

Baupreisindexzahl für 2024
vom 22. April 2024
(ABl./24, [Nr. 18], S.353)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,520.

  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2024

Nr.

Gebäudeart

Anrechenbare Bauwerte in Euro/m3
2024

1

Wohngebäude

185

2

Wochenendhäuser

163

3

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

251

4

Schulen

237

5

Kindertageseinrichtungen

213

6

Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

213

7

Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

248

8

Krankenhäuser

277

9

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

213

10

Hallenbäder

230

11

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

 

11.1

bis 5 000 m3 Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

103

 

Bauart schwer1)

91

 

sonstige Bauart

78

11.2

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m3

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

91

 

Bauart schwer1)

78

 

sonstige Bauart

64

11.3

der 20 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

78

 

Bauart schwer1)

64

 

sonstige Bauart

50

11.4

der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

64

 

Bauart schwer1)

50

 

sonstige Bauart

36

12

andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

140

13

andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

125

14

mehrgeschossige Verkaufsstätten

190

15

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

164

16

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

137

17

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

164

18

Tiefgaragen

254

19

Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

65

20

Gewächshäuser

 

20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

50

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

27

-            Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen                                                              74 €/m2


1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen