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Baupreisindexzahl für 2023

Baupreisindexzahl für 2023
vom 4. April 2023
(ABl./23, [Nr. 16], S.399)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,415.

  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechen­baren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2023

Nr.

Gebäudeart

Anrechenbare Bauwerte
in Euro/m³
2023

1

Wohngebäude

173

2

Wochenendhäuser

151

3

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

233

4

Schulen

221

5

Kindertageseinrichtungen

198

6

Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

198

7

Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

231

8

Krankenhäuser

258

9

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

198

10

Hallenbäder

214

11

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

 

11.1

bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

96

 

Bauart schwer1)

85

 

sonstige Bauart

72

11.2

der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

85

 

Bauart schwer1)

72

 

sonstige Bauart

59

11.3

der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

72

 

Bauart schwer1)

59

 

sonstige Bauart

47

11.4

der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

59

 

Bauart schwer1)

47

 

sonstige Bauart

34

12

andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

130

13

andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

116

14

mehrgeschossige Verkaufsstätten

177

15

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

153

16

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

127

17

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

153

18

Tiefgaragen

236

19

Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

61

20

Gewächshäuser

 

20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

47

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

25

-

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen

69 €/m².


1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen