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Baupreisindexzahl für 2022

Baupreisindexzahl für 2022
vom 28. April 2022
(ABl./22, [Nr. 19], S.505)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II
Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,231.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechen­baren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2022

Nr.

Gebäudeart

anrechenbare
Bauwerte
in Euro/m³
2022

1

Wohngebäude

150

2

Wochenendhäuser

132

3

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

203

4

Schulen

192

5

Kindertageseinrichtungen

172

6

Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

 

172

7

Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

201

8

Krankenhäuser

224

9

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

 172

10

Hallenbäder

186

11

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaft­liche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

 

11.1

bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

84

 

Bauart schwer1)

74

 

sonstige Bauart

63

11.2

der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

74

 

Bauart schwer1)

63

 

sonstige Bauart

52

11.3

der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

63

 

Bauart schwer1)

52

 

sonstige Bauart

41

11.4

der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1) und mit nicht geringen Einbauten2)

52

 

Bauart schwer1)

41

 

sonstige Bauart

30

12

andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

113

13

andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

101

14

mehrgeschossige Verkaufsstätten

154

15

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

133

16

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

111

17

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

133

18

Tiefgaragen

206

19

Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

 53

20

Gewächshäuser

 

20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

41

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

22

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen     60 €/m².


1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen