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Baupreisindexzahl für 2021

Baupreisindexzahl für 2021
vom 18. Mai 2021
(ABl./21, [Nr. 21], S.491)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2021 (GVBl. II  Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,142.

2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2021

Nr.

Gebäudeart

anrechenbare
Bauwerte
in Euro/m³
2021

1

Wohngebäude

139

2

Wochenendhäuser

122

3

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

188

4

Schulen

178

5

Kindertageseinrichtungen

160

6

Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen

 

160

7

Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten

186

8

Krankenhäuser

208

9

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

 

160

10

Hallenbäder

172

11

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaft­liche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19

 

11.1

bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2

78

 

Bauart schwer1

69

 

sonstige Bauart

58

11.2

der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³

 

 

Bauart schwer1; und mit nicht geringen Einbauten2

69

 

Bauart schwer1

58

 

sonstige Bauart

48

11.3

der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³

 

 

Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2

58

 

Bauart schwer1

48

 

sonstige Bauart

38

11.4

der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt

 

 

Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2

48

 

Bauart schwer1

38

 

sonstige Bauart

27

12

andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

105

13

andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

94

14

mehrgeschossige Verkaufsstätten

143

15

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

123

16

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

103

17

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

123

18

Tiefgaragen

191

19

Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude

 

49

20

Gewächshäuser

 

20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

38

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

21

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen     56 €/m².


1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen