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Baupreisindexzahl für 2020

Baupreisindexzahl für 2020
vom 21. April 2020
(ABl./20, [Nr. 19], S.448)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,219.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2020

Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwertein Euro/m³ 2020
1 Wohngebäude 138
2 Wochenendhäuser 121
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 185
4 Schulen 176
5 Kindertageseinrichtungen 157
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 157
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 183
8 Krankenhäuser 205
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 157
10 Hallenbäder 169
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19  
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt  
  Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 77
  Bauart schwer1 67
  sonstige Bauart 57
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³  
  Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 67
  Bauart schwer1 57
  sonstige Bauart 48
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³  
  Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 57
  Bauart schwer1 48
  sonstige Bauart 37
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt  
  Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 48
  Bauart schwer1 37
  sonstige Bauart 27
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 104
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 93
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 140
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 122
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 101
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 122
18 Tiefgaragen 188
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 49
20 Gewächshäuser  
20.1 bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt 37
20.2 der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 21

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen  55 €/m².   


1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen