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Baupreisindexzahl für 2019

Baupreisindexzahl für 2019
vom 24. April 2019
(ABl./19, [Nr. 17], S.460)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,178.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2019

Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwertein Euro/ 2019
1 Wohngebäude 133
2 Wochenendhäuser 117
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 179
4 Schulen 170
5 Kindertageseinrichtungen 152
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 152
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 177
8 Krankenhäuser 198
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 152
10 Hallenbäder 164
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 74
Bauart schwer1 65
sonstige Bauart 55
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 65
Bauart schwer1 55
sonstige Bauart 46
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 55
Bauart schwer1 46
sonstige Bauart 35
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 46
Bauart schwer1 35
sonstige Bauart 26
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 100
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 90
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 135
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 118
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 98
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 118
18 Tiefgaragen 181
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 47
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt 35
20.2 der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 20

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen       53 €/m².


1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen