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Baupreisindexzahl 2017

Baupreisindexzahl 2017
vom 3. Mai 2017
(ABl./17, [Nr. 20], S.473)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr. 53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

  1. Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,115.
  2. Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2017
Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwerte in Euro/
1 Wohngebäude 126
2 Wochenendhäuser 110
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 169
4 Schulen 161
5 Kindertageseinrichtungen 144
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 144
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 167
8 Krankenhäuser 187
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 144
10 Hallenbäder 155
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 70
Bauart schwer1 61
sonstige Bauart 52
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 61
Bauart schwer1 52
sonstige Bauart 43
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 52
Bauart schwer1 43
sonstige Bauart 33
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 und mit nicht geringen Einbauten2 43
Bauart schwer1 33
sonstige Bauart 25
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 95
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 85
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 128
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 112
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 93
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 112
18 Tiefgaragen 172
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 45
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt 33
20.2 der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 19

Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 50 €/.


1 Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden

2 Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen