ARCHIV
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Naturschutz und Landschaftspflege bei Straßenbau und -unterhaltung - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau (ZTV Baum-StB 04), Ausgabe 2004
vom 12. Januar 2005
(ABl./05, [Nr. 07], S.310)
Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 14. Juli 2020
(ABl./20, [Nr. 31], S.759)
Der Runderlass richtet sich an
die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg.
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau“ (ZTV Baum-StB 04) wurden speziell für den Straßenbau in Anlehnung an die ZTV LA-StB 99 auf der Grundlage der „ZTV-Baumpflege“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V. (FLL) im Einvernehmen mit der FLL von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe erarbeitet. Die ZTV Baum-StB 04 wurden gemäß den Richlinien RL 98/34/EG, RL 98/48 EG notifiziert.
Die ZTV Baum-StB 04 wird hiermit für Bundes- und Landesstraßen eingeführt und ihre Anwendung für Kreis- und Gemeindestraßen empfohlen.
Die ZTV Baum-StB 04 sind über die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V., Colmantstraße 32, 53115 Bonn, zu beziehen.
Dieser Runderlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig wird der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 28/2001 vom 19. Dezember 2001 (ABl. 2002 S. 17) außer Kraft gesetzt.