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Einführung technischer Regelungen für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut, Ausgabe 2010

Einführung technischer Regelungen für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut, Ausgabe 2010
vom 24. September 2024
(ABl./24, [Nr. 41], S.999)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 4/2011 vom 20. März 2011 (VkBl S. 422) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut, Ausgabe 2010“ bekannt gegeben. Die Richtlinie wurde mit dem Bundesumweltressort einvernehmlich abgestimmt.

Die Länderfachgruppe Straßenbetrieb hat die Richtlinie erarbeitet und hierin einheitliche Vorgaben und Rahmenbedingungen für bundesweit abgestimmte Verfahrensweisen zum Umgang mit Bankettschälgut festgelegt. Die Richtlinie regelt in Abwägung der Belange der Straßenbauverwaltung und des Umweltrechtes bisher bestehende Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit Bankettschälgut und stellt eine praktische Arbeitshilfe für die Ausführenden dar.

Hiermit wird die „Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut, Ausgabe 2010“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Anwendungshinweise werden auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen bereitgestellt unter www.ls.brandenburg.de. Die Richtlinie ist unter www.fgsv-verlag.de abrufbar.