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Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Einziehung von Pässen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.20)

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Einziehung von Pässen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.20)

vom 16. Dezember 2013

geändert durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.20

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Einziehung von Pässen in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren; Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen

Vom 31. Juli 20241
Gz.: 03-21-812-43/2010-001/001

1 Ausländische Pässe und sonstige von einem anderen Staat ausgestellte Ausweispapiere werden in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren nicht eingezogen.

2 Einbürgerungsmitteilungen an ausländische Stellen erfolgen nicht.


1 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.