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Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2014.08)
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2014.08)
vom 16. Dezember 2013
geändert durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08
an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Vom 31. Juli 20241
Gz.: 03-21-810-33/2010-001/005
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (§ 1 StAngZustG), insbesondere Urteile und Prozesskostenhilfe-Beschlüsse, sowie daran anschließende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg teilen die Staatsangehörigkeitsbehörden bei Eingang ihrer Ausfertigung der Aufsichtsbehörde mit.
1 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.