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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12) - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12); Korrekturen und Ergänzungen, Ausgabe 2021

Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12) - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12); Korrekturen und Ergänzungen, Ausgabe 2021
vom 25. März 2024
(ABl./24, [Nr. 14], S.243)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 02/2024 vom 30. Januar 2024 (VkBl. S. 134) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012/Fassung 2024 (RStO 12/24)“ bekannt gegeben.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 9/2021 - Verkehr vom 12. April 2021 „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ gilt das ARS Nummer 02/2024 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen. Gesonderte brandenburgische Regelungen werden nicht getroffen.

Die folgenden Runderlasse werden hiermit aufgehoben:

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“ vom 19. April 2013 (ABl. S. 1435);

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12); Korrekturen und Ergänzungen, Ausgabe 2021“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 380).