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Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder

Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
vom 24. November 2015
(ABl./15, [Nr. 50], S.1316)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2016 durch Bekanntmachung des MdF vom 29. November 2016
(ABl./16, [Nr. 53], S.1567)

Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern vom 3. November 2015, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird, bekannt gegeben.

Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.

Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2016 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.

Für im Jahr 2015 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2016 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2015 festgesetzt sind.

Anlagen