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Auslandsdienstbezüge für im Beitrittsgebiet erstmalig Ernannte, die im Rahmen einer Abordnung bei der Europäischen Union (EU) tätig werden

Auslandsdienstbezüge für im Beitrittsgebiet erstmalig Ernannte, die im Rahmen einer Abordnung bei der Europäischen Union (EU) tätig werden
vom 10. Juli 1995

Das Bundesministerium des Innern hat auf eine Anfrage aus den neuen Ländern mitgeteilt, dass erstmalig im Beitrittsgebiet ernannte Beamte mit Anspruch auf Auslandsdienstbezüge nach den §§ 52 bis 58 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) neben den im Inland zustehenden (abgesenkten) Bezügen ungekürzte Auslandsdienstbezüge (Auslandszuschlag, evtl. Auslandskinderzuschlag und Mietzuschuss) nach den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes bzw. der Bundesbesoldungsordnungen erhalten.

Ich teile die Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Innern und bitte, entsprechend zu verfahren.