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Befreiung des Grundbesitzes ausländischer Staaten von der Grundsteuer nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen (WÜD bzw. WÜK) in den Fällen der Gegenseitigkeit
Letzte gültige Fassung
Anlagen (1)
Anlagen
1
Schreiben des Auswärtigen Amtes in Bonn an das BAMF vom 04.05.1998
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