ARCHIV
Auflösung des Instituts für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg
vom 18. Dezember 2003
(ABl./04, [Nr. 12], S.159)
Außer Kraft getreten am 8. Oktober 2026 durch Erlass des MIL vom 17. September 2026
(ABl./26, [Nr. 39], S.850)
Auf Grund des Artikels 2 § 4 Nr. 9 des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 194) wird verfügt:
- Das Institut für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg wird zum 1. April 2004 aufgelöst.
- Die nicht ausgliederbaren Aufgaben des Instituts für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg werden zum selben Zeitpunkt in das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen des Landes Brandenburg eingegliedert.
- Die Verfügung tritt am 1. April 2004 in Kraft.