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Altersteilzeitzuschlagsverordnung (ATZV)
Berechnung des Altersteilzeitzuschlags bei Altersteilzeit im Blockmodell und nicht durchgängiger Gewährung von Stellenzulagen
Altersteilzeitzuschlagsverordnung (ATZV)
Berechnung des Altersteilzeitzuschlags bei Altersteilzeit im Blockmodell und nicht durchgängiger Gewährung von Stellenzulagen
vom 28. Juni 2001
Im Rahmen des Vollzugs der Bestimmungen zur Altersteilzeit - hier: im Blockmodell - ist in einigen Ländern die Frage aufgetreten, wie eine wechselnde Gewährung einer Stellenzulage (bzw. von Stellenzulagen) während der Arbeitsphase ihre Entsprechung in der Freistellungsphase findet.
Bei Altersteilzeit im Blockmodell kann während der Arbeitsphase durch Verwendungswechsel der Anspruch auf Stellenzulagen entfallen oder entstehen. Für den Zeitraum, für den die Stellenzulage in der Arbeitsphase zusteht, wird sie trotz voller Arbeitsleistung nur i. H. v. 83 v. H. des bei Vollbeschäftigung zustehenden Nettobetrages gezahlt. Die Zeiten mit Anspruch auf die Zulage müssen nicht mit dem zeitlichen Umfang der Arbeitsphase übereinstimmen.
Fraglich ist nun, wie und ob die Zeiträume mit Anspruch auf die Zulage bei der Berechnung der Altersteilzeitbezüge während der Freistellungsphase zu berücksichtigen sind. Eine Nichtberücksichtigung wäre mit dem Wortlaut der ATZV nicht vereinbar. Sie würde dazu führen, dass in der Arbeitsphase ein geringerer Zulagenbetrag gezahlt wird, als nach dem tatsächlichen Arbeitsumfang zustehen würde und ein Ausgleich während der Freistellungsphase nicht erfolgt. Dieses Ergebnis wäre auch im Vergleich mit Altersteilzeitbeamten in durchgängiger Teilzeitbeschäftigung unbillig. Deshalb bitte ich wie folgt zu verfahren:
Bei der Bemessung der Altersteilzeitzuschlags während der Freistellungsphase im Blockmodell ist eine Stellenzulage nur zu berücksichtigen, wenn sie im Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsphase zustand und zwar in der zu diesem Zeitpunkt gewährten Höhe. Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf die Stellenzulage erst während der Ansparphase im Blockmodell entstand.
Ich bitte um entsprechende Beachtung.