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Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen

Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen
vom 20. September 2019
(ABl./19, [Nr. 41], S.1100)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 05/2019 vom 3. Mai 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Regelungen für die Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen bekannt gegeben. Diese ergänzen und präzisieren die Angaben im Technischen Regelwerk.

Die bisherigen Anwendungserfahrungen bei geeigneten örtlichen Randbedingungen zeigen positive Auswirkungen auf die nutzungsdauerrelevanten Eigenschaften von Asphaltschichten und eine prozesssichere Realisierung des Schichtenverbundes.

Gemäß ARS 05/2019 kann für Bundesfernstraßen bei zeitlich nicht versetzten Baumaßnahmen mit Einbauflächen von > 6 000 vorzugsweise der Bau Kompakter Asphaltbefestigungen vorgesehen werden. Zur Erfahrungssammlung werden in den Jahren 2020 bis 2021 erste geeignete Maßnahmen ausgeschrieben.

Für Landesstraßen werden keine Festlegungen zur Größe der Einbaufläche getroffen, bei der eine mögliche Ausschreibung in Kompaktasphaltbauweise zu prüfen ist. Hier erfolgt eine Anpassung an die sich verändernde Verfügbarkeit der Gerätetechnologie. Die gewonnenen Erfahrungen an Bundesfernstraßen sind dabei zu berücksichtigen.

Das im „Merkblatt für den Bau kompakter Asphaltbefestigungen (M KA)“ beschriebene Verfahren „heiß auf warm“ ist sowohl für Bundesfern- als auch für Landesstraßen nicht anzuwenden.

Hiermit werden die Regelungen des BMVI für die Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Regelungen sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.