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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) - Fortgeltung der Festsetzung für das Kalenderjahr 2022

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) - Fortgeltung der Festsetzung für das Kalenderjahr 2022
vom 10. November 2021
(ABl./21, [Nr. 48], S.1041)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Schreiben vom 20. Oktober 2021 - D6-30201/10#3 - darüber informiert, dass angesichts der pandemiebedingten unzureichenden Datengrundlage eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder gemäß § 3 Absatz 1 der Auslandsreisekostenverordnung zum 1. Januar 2022 nicht möglich ist. Demzufolge gelten die zum 1. Januar 2021 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 2. Oktober 2020 (GMBl S. 959) bekannt gemachten Beträge für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.

Auf der Grundlage künftiger Datenerhebungen sollen zum 1. Januar 2023 und zum gleichen Stichtag in den Folgejahren wieder Neufestsetzungen möglich sein und der Ausfall der zu erhebenden Dienstorte sukzessive ausgeglichen werden.