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Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
Auslandsreisekostenverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
vom 20. Dezember 2019
(ABl./20, [Nr. 3], S.39)
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2020 durch Bekanntmachung des MdFE vom 12. Oktober 2020
(ABl./20, [Nr. 44], S.1007)
Als Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. Oktober 2019, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, bekannt gegeben.
Die Anlage zur ARVVwV berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau für die Neufestsetzung der Auslandstage- und der Auslandsübernachtungsgelder.
Für den Landesbereich gilt die ARVVwV mit der Maßgabe, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben ab 1. Januar 2020 weiterhin durch entsprechende Einsparungen innerhalb der bei dem Reisekosten-Titel verfügbaren Ausgaben zu decken sind.
Für im Jahr 2019 durchgeführte Dienstreisen, die erst im Jahr 2020 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2019 festgesetzt sind.