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Errichtung einer Zentralen Arbeitsverwaltung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
Errichtung einer Zentralen Arbeitsverwaltung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
vom 20. Juli 2010
(JMBl/10, [Nr. 9], S.54)
Außer Kraft getreten am 1. Juli 2014 durch Allgemeine Verfügung vom 30. Juni 2014
(JMBl/14, [Nr. 7], S.88)
- Bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel wird eine Zentrale Arbeitsverwaltung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung:
„Zentrale Arbeitsverwaltung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel“.
- Der Zentralen Arbeitsverwaltung obliegen folgende Aufgaben:
- Koordination und Unterstützung der Leiter Arbeit und Versorgung bei der Akquisition von Aufträgen (Eigen- und Unternehmerbetriebe) gemäß § 148 StVollzG
- Öffentlichkeitsarbeit für die meisterhaft-Werkstätten
- Vermarktung der Produkte der meisterhaft-Werkstätten
- Betrieb eines Zentrallagers für den internetgestützten meisterhaft-Shop
- fortlaufende Analyse der Produktentwicklungen auf dem freien Markt
- Preisfestsetzungen der von den meisterhaft-Werkstätten hergestellten Produkte
- Bearbeitung aller über den meisterhaft-Shop eingehenden Aufträge
- Verfahrenspflege für den internetgestützten meisterhaft-Shop
- Mitwirkung beim Abschluss von Verträgen der Anstaltsleiter mit Unternehmern
- Mitwirkung bei der Aufstellung und Durchführung der Sachhaushalte, soweit die meisterhaft-Werkstätten betroffen sind
- Mitwirkung und Unterstützung der obersten Dienstbehörde bei Strukturentscheidungen gemäß § 149 Absatz 1 StVollzG
- Fachaufsicht über die Leiter Arbeit und Versorgung sowie die Betriebskoordinatoren bezüglich der meisterhaft-Werkstätten der einzelnen Justizvollzugsanstalten
- Standardisierung grundlegender Arbeitsverwaltungsprozesse
- Die Leitung der Zentralen Arbeitsverwaltung wird dem Leiter Arbeit und Versorgung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel übertragen. Die Zentrale Arbeitsverwaltung wird mit einer Plan-/Stelle des Werkdienstes ausgestattet. Die Aufgaben der Zentralen Arbeitsverwaltung werden im Übrigen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel zu prozentualen Stellenanteilen übertragen. Zu diesen Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere IT-Angelegenheiten, Buchhaltungs- und Produktionsangelegenheiten.
- Die Dienstaufsicht über den Leiter und die Mitarbeiter der Zentralen Arbeitsverwaltung übt der Leiter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel aus. Die Fachaufsicht über die Zentrale Arbeitsverwaltung wird von dem für Justiz zuständigen Mitglied der Landesregierung wahrgenommen.
- Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel stellt der Zentralen Arbeitsverwaltung geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderlichen Ausstattungsgegenstände und den Geschäftsbedarf zur Verfügung.
- Diese Allgemeine Verfügung tritt mit Wirkung vom 15. März 2010 in Kraft.
Potsdam, den 20. Juli 2010
Der Minister der Justiz
Dr. Volkmar Schöneburg