Suche
Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L-Forst fallen vom 17. August 2021
Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L-Forst fallen vom 17. August 2021
vom 22. November 2021
(ABl./22, [Nr. 1], S.8)
Der Minister des Innern und für Kommunales hat für die Regierung des Landes Brandenburg mit der Gewerkschaft
- dbb beamtenbund und tarifunion vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik
den nachfolgenden Tarifvertrag in der Fassung, in der er zwischen dem Land Brandenburg und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden ist, als Anschlusstarifvertrag abgeschlossen. Der in § 1 genannte Tarifvertrag tritt außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte,
die unter den Geltungsbereich des TV-L-Forst fallen
vom 17. August 2021
Zwischen
dem Land Brandenburg,
vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales,
einerseits
und
dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Die Tarifvertragsparteien schließen den nachfolgend genannten Tarifvertrag in der Fassung, in der er zwischen dem Land Brandenburg und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden ist, als Anschlusstarifvertrag ab; dessen Text ist als Anlage beigefügt:
„Erster Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag zur Regelung
der Altersteilzeitarbeit-Forst im Bereich der Landesverwaltung
Brandenburg (TV ATZ-F BB) vom 17. August 2021“
§ 2
Der in § 1 genannte Tarifvertrag tritt außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
Potsdam, den 17. August 2021