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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Alteno-Radden Ergänzung"


vom 28. Oktober 2014
(ABl./14, [Nr. 49], S.1539)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 vom 20.12.2006, S. 368), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses im Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfasst das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Alteno-Radden Ergänzung“, Gebietsnummer DE 4149-303.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 4,7Hektar und umfasst zwei Teilflächen in folgender Flur:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Lübbenau Klein Radden 2.

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 5 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 5 000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 5 000 sowie in der Liegenschaftskarte eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Die Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) in Potsdam, beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz als untere Naturschutzbehörde, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, bei der Oberförsterei Calau als untere Forstbehörde und in der Amtsverwaltung Lübbenau von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Das FFH-Gebiet liegt im Luckauer Becken, am westlichen Rande des Ortes Groß-Radden und gliedert sich in zwei Teilflächen. Das größere Teilgebiet (TG 1) ist durch Kiefernforste geprägt mit stark eutrophierten Bereichen, an das landwirtschaftliche Anlagen im Südbereich angrenzen. Nur ein kleinerer Teil auf einer Düne südlich des Friedhofs ist noch durch offene Bereiche mit Vorkommen von typischen Arten der Flechten-Kiefernwälder gekennzeichnet. Weiterhin ist auf einem Steilhang südlich des Friedhofes ein artenreicher Trockensaum mit dem Grünblütigen Leimkraut (Silene chlorantha) ausgebildet. Am östlichen Rand des Teilgebietes existiert eine Wegböschung mit ebenfalls bedeutenden Pflanzenvorkommen, unter anderem dem Sand-Tragant (Astragalus arenarius).

Das kleinere Teilgebiet (TG 2) wird geprägt durch eine trockene Brache am Ortsrand mit beginnender Verbuschung durch Kiefer, vereinzelt Sandbirke. Der schutzwürdige Bereich ist eine etwa 800 m2 große Sukzessionsfläche, auf welcher Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), Berg-Haarstrang (Peucedanum oreoselinum) und Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites) als wertbestimmende Arten mit teilweise hohen Artmächtigkeiten nachgewiesen wurden. Als weitere charakteristische Arten finden sich unter anderem Ungarische Schafgarbe (Achillea pannonica), Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), Gemeine Grasnelke (Armeria elongata), Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe), Knorpel-Lattich (Chondrilla juncea), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) und Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea).

Das gesamte Gebiet (TG 1 und TG 2) hat eine Bedeutung als Trittstein für die Verbreitung überregional bedeutsamer Trockenrasenarten.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Alteno-Radden Ergänzung“ abgeleitet:

Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Erlass dient somit der Erhaltung des LRT „Trockene, kalkreiche Sandrasen“ und des LRT „Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder“ sowie der Erhaltung überregional bedeutsamer Vorkommen kontinental verbreiteter Pflanzenarten.

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Trockene, kalkreiche Sandrasen (LRT-Nummer 6120*), Größe rund 0,8 ha, Erhaltungszustand A (Nummer gemäß Zielkarte: 5) und E (Nummer gemäß Zielkarte: 4, 7, 8)

Eine Sandtrockenrasenfläche mit Blaugrünem Schillergras (Koeleria glauca) und Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites) befindet sich am westlichen Rand von Groß Radden zwischen Siedlung und Friedhof (TG 2). Es handelt sich dabei um einen zunehmend ruderalisierten Magerrasen auf einer Flugsandanwehung. TG 2 wurde in historischer Zeit von den Bürgern des Ortes Radden als „Mietenplatz“ genutzt. Vereinzelt wurden Bepflanzungen mit einheimischen und fremdländischen Strauch- und Baumarten vorgenommen, welche nur zum Teil erfolgreich verliefen. Hieraus werden die extremen Standorteigenschaften ersichtlich, die das Überdauern der gefährdeten Trockenrasenvegetation ermöglichten. Im Osten am Randbereich zum Kieferngehölz wird die zumindest gelegentliche Einbringung von Gartenabfällen deutlich.

Ein weiterer sehr kleinflächiger Sandtrockenrasen mit Grünblütigem Leimkraut (Silene chlorantha), Blaugrünem Schillergras (Koeleria glauca) und Sand-Schwingel (Festuca psammophila) befindet sich südlich des Friedhofs an einem Steilhang (TG 1). Dieser Hang ist bereits stark verbuscht, der Boden verschattet. Bei entsprechender Maßnahmenumsetzung ist hier aber auf Grund der früheren Artennachweise ein Entwicklungspotenzial vorhanden.

Auf Grund der Kleinflächigkeit des Lebensraumtyps können äußere Einflüsse (zum Beispiel Nährstoffeintrag, Bodenablagerung) den Fortbestand gefährden. Eine Beibehaltung des gegenwärtigen Erhaltungszustandes kann nur mit Fortsetzung der Maßnahmen der Landschaftspflege erreicht werden. Dazu sind in längeren zeitlichen Abständen die Reduktion von Gehölzen und die Schaffung von Rohbodenstadien durch Beweidung, Harken oder sogar durch maschinellen Abtrag der obersten Bodenschichten an eutrophierten Stellen mit humosen Ablagerungen erforderlich. Alle Maßnahmen sollen mosaikartig durchgeführt werden. Weiteren Beeinträchtigungen ist durch Information der Eigentümer und Hinweise in der Öffentlichkeit vorzubeugen.

Mitteleuropäische Flechtenkiefernwälder (LRT-Nr. 91T0*), Größe rund 0,3 ha, Erhaltungszustand B (Nummer gemäß Zielkarte: 3)

Die LRT-Fläche ist durch einen trockenen, offenen Kiefernbestand geprägt, der sich auf der Düne südlich des Friedhofs ausgebildet hat. Die Krautschicht wird von Rotem Straußgras (Agrostis tenuis) dominiert. Daneben finden sich aber auch wertgebende Arten wie Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca) und Silbergras (Corynephorus canescens) sowie diverse Flechten und Moose.

Der umliegende Kiefernforst ist stärker eutrophiert und wird von dichten Landreitgras-Fluren (Calamagrostis epigejos) und Faulbaum durchzogen. Nach Süden zum landwirtschaftlichen Betriebsgelände hin nimmt die Eutrophierung zu, hier treten zusätzlich Brennnessel und Schwarzer Holunder auf. Der Erhalt des LRT soll durch vorsichtige einzelstamm- oder truppweise Bewirtschaftung erfolgen. Als gezielte Pflegemaßnahme kommt weiterhin eine kleinflächige Freistellung südlich exponierter Dünenbereiche in Verbindung mit einer Entnahme der Streuschicht in Betracht. Weitere Nährstoffeinträge, insbesondere aus dem südlichen Bereich, sind unbedingt zu vermeiden.

Die vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sind gleichzeitig nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope.

Erläuterung

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
E - Entwicklungsfläche

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope,

5.2 Lebensräume der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie:

Sandtrockenrasen (Nummern 5.1, 5.2)

Entsprechend der Biotopkartierung von 2004 sowie den Kartierungen von 2009, 2010 und 2013 kommen im Teilgebiet 2 (Teilflächennummer 5) folgende Rote-Liste-Arten vor, deren Vorkommen zu sichern sind:

Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca) (Rote Liste Brandenburg, nachfolgend RLB, Stufe 3), Sand-Schwingel (Festuca psammophila) (RLB Stufe 3), Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites) (RLB Stufe 3), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum) (RLB Stufe 3), Grünblütiges Leimkraut (Silene chlorantha) (RLB Stufe 2; seit 2009 nicht mehr nachgewiesen).

Die Fläche wird aktuell regelmäßig im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gemäht. Zum Erhalt des geschützten Biotops ist die Mahd sehr wichtig. Damit werden optimale Bedingungen für den Lebensraum der Zauneidechse geschaffen.

Für den botanischen Artenschutz ist die Wegböschung am östlichen Rand des Teilgebietes 1 von besonderer Bedeutung. Der kartierte Sand-Tragant (Astragalus arenarius) erreicht hier den westlichen Arealrand und ist als konkurrenzschwache Art ebenfalls auf regelmäßige Maßnahmen zur Schaffung lichtoffener Standorte mit regelmäßig wiederkehrenden jungen Stadien der Bodenentwicklung angewiesen.

Flechten-Kiefernwald (Nummer 5.1)

Der trockene, offene Kiefernbestand, der sich auf der Düne südlich des Friedhofs ausgebildet hat, beherbergt wertgebende Arten wie Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca) und Silbergras (Corynephorus canescens) sowie diverse Flechten und Moose.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen und durchgeführt werden.

Wichtigste Maßnahmen zur Sicherung beziehungsweise Wiederherstellung der günstigen Erhaltungszustände beider Lebensraumtypen bestehen in der Auflichtung der Trockenrasenstandorte zugunsten der Bodenvegetation sowie in der Reduktion der Nährstoffeinträge in das Gebiet.

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Eigentümer/Nutzer eine entsprechende Kooperationsbereitschaft vorliegt, um die Maßnahmen zur Sicherung des FFH-Gebietes auf der Grundlage von Vereinbarungen im Rahmen von Förderprogrammen umzusetzen.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.


* prioritärer natürlicher Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie

* prioritärer natürlicher Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Anlagen