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ALKIS®-Richtlinien Brandenburg (ALKIS-RL)
ALKIS®-Richtlinien Brandenburg (ALKIS-RL)
vom 1. März 2013
Außer Kraft getreten am 15. April 2014 durch ALKIS®-Richtlinie vom 25. März 2014
Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen 13-563-25
ALKIS®-Richtlinien Brandenburg
Die Verfahrenslösung ALKIS® wurde am 28. Februar 2013 mit Wirkung zum 1. März 2013 für die Führung des Liegenschaftskatasters freigegeben. Die ALKIS®-Richtlinien Brandenburg enthalten Regelungen zur einheitlichen Anwendung der Verfahrenslösung ALKIS® und gliedern sich in die Teile
- Personen- und Bestandsdaten,
- Punktinformationen und
- Nachmigration.
In den Teil “Punktinformationen“ sind die Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum ALKIS®-Punktdatenaustausch zwischen den Katasterbehörden und den ÖbVI (ALKIS®-Punktdatenvorschrift) inhaltsgleich eingeflossen.
Die ALKIS®-Richtlinien Brandenburg treten zum 1. März 2013 in Kraft. Mit Inkrafttreten der ALKIS®-Richtlinien Brandenburg treten die Richtlinien für die Verfahren des Automatisierten Liegenschaftskatasters in Brandenburg (VALK-Richtlinien Bbg) und die Verwaltungsvorschrift zum ALKIS®-Punktdatenaustausch zwischen den Katasterbehörden und den ÖbVI (ALKIS®-Punktdatenvorschrift) außer Kraft.
Im Auftrag
Sattler
Dieses Dokument wurde am 1. März 2013 durch Herrn Lothar Sattler elektronisch schlussgezeichnet.
ALKIS®-Richtlinien Brandenburg
- Personen- und Bestandsdaten -
Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen 13-563-25
vom 1. März 2013
Inhaltsverzeichnis
1 Grundsätze, Einrichtung und Führung
2 Flurstücksangaben
2.1 Flurstückskennzeichen
2.2 Nummerierung der Flurstücke
2.3 Strittige Grenzen
2.4 Historische Flurstücke
2.5 Zugehörigkeit des Flurstücks zu Verwaltungseinheiten
2.6 Lagebezeichnung des Flurstücks
2.7 Lagebezeichnung eines Gebäudes
2.8 Flurstücksbuchfläche
2.9 Tatsächliche Nutzung
2.10 Klassifizierung (Straßen- und Gewässerflächen)
2.11 Klassifizierung nach dem Bodenschätzungsgesetz
2.12 Anliegervermerk
2.13 Gebietseinheiten, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen
3 Personen- und Bestandsdaten zum Grundstück
3.1 Buchungsblattkennzeichen
3.2 Grundbuchbezirk
3.3 Grundbuchblatt
3.4 Katasterblatt
3.5 Pseudoblatt
3.6 Laufende Nummer der Buchungsstelle
3.7 Buchungsart
3.8 Anteil
3.9 Angaben über Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigte
3.10 Anschrift zu Namensangaben
4 Fortführung
4.1 Antragskennzeichen
4.2 Organisation der Antragsnummern
4.3 Fortführungsunterlagen
4.4 Veränderungsmitteilungen
4.5 Vermessungsschriften
4.6 Sonstige Fortführungsunterlagen
4.7 Veränderungen
4.8 Beschreibung der Veränderungen
4.9 Fortführung der ALKIS®-Datenbank
4.10 Fortführungsvorgang
4.11 Fortführungsbeleg
4.12 Fortführungsnachweisnummer
4.13 Bescheinigung und Prüfung
4.14 Auszüge über die Fortführung
4.15 Fortführungsmitteilungen
5 Bekanntgabe und Benachrichtigung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
5.1 Bekanntgabeverpflichtung
5.2 Bekanntgabe an die Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigten
5.3 Benachrichtigung des Grundbuchamtes
5.4 Benachrichtigung des Finanzamtes
Anlage
Fortführungsbeleg
1 Grundsätze, Einrichtung und Führung
Die Katasterbehörde führt mithilfe der automatisierten Datenverarbeitung für ihren Amtsbereich das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Für die Führung ist die Verfahrenslösung "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem“ (ALKIS®) zu nutzen. Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) stellt den Katasterbehörden ALKIS® als zentrale IT-Lösung zur Nutzung bereit.
Die Einrichtung von ALKIS® erfolgte durch die Überführung des Migrationsdatenbestands des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) nach ALKIS®.
In ALKIS® ist der Grunddatenbestand Brandenburg flächendeckend zu führen (siehe Zusammenstellung des ALKIS®-Grunddatenbestands Brandenburg). Elemente, die erst mit der Einrichtung von ALKIS® zum Grunddatenbestand Brandenburg erklärt wurden, sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit in ALKIS® zu erfassen. Daten, die nicht zum Grunddatenbestand zählen, sind nur zu führen, soweit dies im Einzelfall zur Führung des Liegenschaftskatasters notwendig ist. Dies hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Referat im Ministerium des Innern (MI) zu erfolgen. Die Absicht, flächendeckend Angaben, die nicht zum Grunddatenbestand gehören, in ALKIS® zu führen, ist frühzeitig mit dem MI zu erörtern.
Der ALKIS®-Objektartenkatalog (ALKIS®-OK AdV) Version 6.0 (Stand 11.04.2008) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) beschreibt die Abbildung der Objekte in ALKIS®. Diese sind für die Führung der Objekte in ALKIS® maßgeblich, es sei denn, in den ALKIS®-Richtlinien Brandenburg werden abweichende Regelungen getroffen.
Der ALKIS®-Signaturenkatalog Version 6.0 (Stand: 11.04.2008) der AdV beschreibt die zeichnerische Darstellung der Objekte.
Ist die Erweiterung von Katalogdaten (z. B. Straßenschlüssel) von ALKIS® notwendig, erfolgt dies auf Antrag der Katasterbehörde durch die Technische Stelle der LGB.
Für die notwendige Verschlüsselung von Elementen sind die maßgeblichen Vorgaben des Landes Brandenburg (z. B. die Schlüssel der Kreise), der GeoInfoDok (z. B. des ALKIS®-OK AdV) oder des MI zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll im Sinne einer landesweit einheitlichen Verschlüsselung die Vergabe von weiteren Schlüsseln im Einvernehmen der Katasterbehörde mit der Technischen Stelle der LGB erfolgen.
Die LGB stellt den Katasterbehörden ein aktuelles ALKIS®-Benutzerhandbuch bereit. Weitere technische Hinweise zu ALKIS® können durch die LGB herausgegeben werden. Diese sind durchlaufend nummeriert in das Fachinformationssystem (FIS) der Technischen Stelle der LGB einzustellen.
Die nachfolgenden Angaben geben Erläuterungen und Erfassungshinweise zu bestimmten Elementen des ALKIS®-Grunddatenbestands Brandenburg. Auf die Angaben der Schlüssel wurde verzichtet, da in der ALKIS®-EQK die entsprechenden Bezeichnungen angegeben sind. Die Schlüssel sind im ALKIS®-OK der AdV verzeichnet.
2 Flurstücksangaben1
2.1 Flurstückskennzeichen
Mit dem Flurstückskennzeichen wird das Flurstück eindeutig bestimmt. Es besteht aus dem Schlüssel des Landes Brandenburg, dem Gemarkungsschlüssel sowie der Flur- und der Flurstücksnummer.
2.1.1 Flurstückskennzeichen sind zu vergeben
- für neue und in der Örtlichkeit in der Form veränderte Flurstücke,
- für Flurstücke, die in einen anderen Nummerierungsbezirk (Gemarkung, Flur) übergehen,
- für Flurstücke, deren Darstellung sich in der Liegenschaftskarte aufgrund einer Berichtigung eines Aufnahmefehlers verändert und
- für Flurstücke, die im Zuge der Übernahme eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens entstanden sind.
2.1.2 Bei umfangreichen Änderungen der Zuordnung von Flurstücken zu einer anderen Gemarkung bzw. Flur braucht das einzelne Flurstück nicht umnummeriert zu werden, wenn der übergehende Teil als besondere Flur behandelt wird.
2.1.3 Bei allen übrigen Veränderungen bleibt das Flurstückskennzeichen bestehen.
2.2 Nummerierung der Flurstücke
2.2.1 Die Flurstücksnummern werden als ganze Zahlen anschließend an die jeweils letzte Nummer in der Flur vergeben.
2.2.2 Veränderungen der Form und Veränderungen in Folge von Berichtigungen, die zwei oder mehrere Fortführungsvorgänge bilden, sind im zeitlichen Zusammenhang in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Veränderungen infolge der Berichtigung eines Aufnahmefehlers sind stets vorweg und unabhängig von Veränderungen der Form als besondere Fortführungsvorgänge zu behandeln.
2.3 Strittige Grenzen
Strittige2 Grenzen sind als “Besondere Flurstücksgrenze“ als ein Teil der Grenzlinie eines Flurstücks, der von genau zwei benachbarten Grenzpunkten begrenzt wird, zu erfassen.
2.4 Historische Flurstücke
Flurstücke, die infolge von Fortführungen in ALKIS® untergehen, erhalten durch ALKIS® programmgesteuert das Merkmal “historisch“ und werden weiter nachgewiesen (Vollhistorie).
2.5 Zugehörigkeit des Flurstücks zu Verwaltungseinheiten
Für jedes Flurstück ist die Zugehörigkeit zu den im ALKIS®-Grunddatenbestand Brandenburg aufgeführten Verwaltungseinheiten zu führen.
2.6 Lagebezeichnung des Flurstücks
2.6.1 Für jedes Flurstück ist eine Lagebezeichnung zu führen. Die Lagebezeichnung ist vorrangig verschlüsselt einzutragen. Zusätze (z. B. Präpositionen: an, hinter, neben, zwischen), die kein Bestandteil des Namens sind, sollen grundsätzlich nicht verwendet werden.
2.6.2 Verschlüsselte Lagebezeichnungen
Die Namen oder Bezeichnungen der Verkehrswege sind verschlüsselt einzugeben. Straßen, die noch nicht verschlüsselt sind, werden im Benehmen mit der für die Festlegung der Namen zuständigen Stelle verschlüsselt. Die Zuständigkeit regelt die Straßenverzeichnisverordnung. Danach führt der Landesbetrieb Straßenwesen ein Straßenverzeichnis für die Landesstraßen mit Namen und Straßenschlüssel. Die Landkreise führen ein entsprechendes Verzeichnis für die Kreisstraßen. Auf die Netzknotenkarte im Internet3 der Straßeninformationsbank des Landes Brandenburg wird hingewiesen. Die Ämter der amtsfreien Gemeinden sowie der kreisfreien Städte führen ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen. In der ersten Stelle kann ein Buchstabe als zusätzliche Gemeindekennung oder, wenn mehrere Gemarkungen zu einer Gemeinde gehören, als Gemarkungskennung vergeben werden.
Für Straßenflurstücke der Bundesautobahnen, der Bundesstraßen, der Landesstraßen und der Kreisstraßen ist die Bezeichnung (z. B. B96, L101) der Straße zu führen. Diese Angaben sind innerorts zusätzlich zum verschlüsselten Straßennamen zu erfassen.
Die Streckennamen der Eisenbahnen sind mit der vierstelligen DB-Streckennummer zu verschlüsseln. Vor der Streckennummer ist als Kennung das Zeichen "=" zu führen.
Die Namen der Gewässer I. Ordnung sind zu verschlüsseln. Die LGB stellt die entsprechenden Schlüssel bereit. Die Gewässer II. Ordnung können auf Vorschlag der Katasterbehörde durch die LGB verschlüsselt werden.
Gewannenbezeichnungen, die eine größere Anzahl von Flurstücken lagemäßig bestimmen, sind zu verschlüsseln.
Flurstücke außerhalb der Ortslagen erhalten, sofern keine geeignetere Lagebezeichnung vorhanden ist, die verschlüsselte Lagebezeichnung "Außerhalb der Ortslage".
Für andere verschlüsselte Lagebezeichnungen sind zur Unterscheidung von Straßenschlüsseln die Schlüssel beginnend ab 99.999 in absteigender Nummernfolge zu vergeben. In der ersten Stelle kann ein Buchstabe als zusätzliche Gemeindekennung oder, wenn mehrere Gemarkungen zu einer Gemeinde gehören, als Gemarkungskennung vergeben werden.
Im Sinne einer einheitlichen Verschlüsselung erfolgt die Vergabe im Einvernehmen mit der Technischen Stelle der LGB.
2.6.3 Unverschlüsselte Lagebezeichnung
Lagebezeichnungen, die nicht nach Nr. 2.6.2 zu verschlüsseln sind und die nur wenige Flurstücke lagemäßig bestimmen, sind unverschlüsselt zu erfassen. Hier sind zur Konkretisierung der Lagebezeichnung, insbesondere im ländlichen Bereich, Präpositionen möglich. Eigennamen von bedeutenden Gebäuden (z. B. Nikolaikirche) und Namen von Gehöften können erfasst werden.
2.7 Lagebezeichnung eines Gebäudes
2.7.1 Für jedes Gebäude ist eine Lagebezeichnung zu führen. Die Lagebezeichnung ist vorrangig verschlüsselt einzutragen. Zusätze (z. B. Präpositionen: an, hinter, neben, zwischen), die kein Bestandteil des Namens sind, sollen grundsätzlich nicht verwendet werden.
2.7.2 Gebäude werden in Haupt- und Nebengebäude unterschieden. Hauptgebäude weisen eine Hausnummer auf. Soll ein Nebengebäude einem Hauptgebäude, für das eine Hausnummer existiert, zugeordnet werden, wird diese Hausnummer beim Nebengebäude als Pseudonummer geführt. Zusätzlich wird beim Nebengebäude die Attributart “laufende Nummer“ beginnend mit 1 fortlaufend abgebildet.
2.7.3 Die Hausnummer wird im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle (Gemeinde) vergeben. Bisher nicht nummerierte Gebäude werden entweder
- von der zuständigen Stelle nummeriert (Hauptgebäude),
- von der Katasterbehörde einem nummerierten Gebäude zugeordnet (Nebengebäude) oder
- erhalten, wenn Einvernehmen mit der zuständigen Stelle nicht erreicht wird, von der Katasterbehörde eine katasterinterne Pseudonummer.
Der Hausnummer kann ein Adressierungszusatz in Groß- oder Kleinbuchstaben folgen.
Befinden sich auf einem zusammenhängenden Grundbesitz mehrere Haupt- und Nebengebäude und lassen sich die Nebengebäude nicht eindeutig einem Hauptgebäude zuordnen, so sind die Nebengebäude dem Hauptgebäude mit dem niedrigsten Straßenschlüssel und der niedrigsten Hausnummer des Grundbesitzes zuzuordnen.
2.8 Flurstücksbuchfläche
Für jedes Flurstück ist die Flurstücksfläche in Quadratmetern ohne Nachkommastellen nachzuweisen. Beträgt die Flurstücksfläche weniger als die Hälfte eines Quadratmeters, so ist die ermittelte Fläche (z. B. 0,34) auf zwei Nachkommastellen einzutragen.
2.9 Tatsächliche Nutzung
Für den Nachweis der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster sind die Nutzungsarten des Nutzungsartenerlasses (Aktenzeichen 13-573-31 vom 22. Februar 2013) zu verwenden. Die Nutzungsarten werden als raumbezogene Objekte erfasst. Diese enden an der Flurgrenze.
2.10 Klassifizierung der Straßen- und Gewässerflächen
Die Klassifizierungen der Straßen- und Gewässerflächen I. und II. Ordnung (siehe Anlage 2 des Nutzungsartenerlasses) sind als raumbezogene Objekte zu erfassen. Diese enden an der Flurgrenze.
2.11 Klassifizierung nach dem Bodenschätzungsgesetz
Die rechtskräftig festgestellten Schätzungsergebnisse nach dem Bodenschätzungsgesetz (siehe Anlage 2 des Nutzungsartenerlasses) sind als raumbezogene Objekte zu führen. Diese enden an der Flurgrenze. Die Beschaffenheit des Bodens ist durch Angabe von Kulturarten und Klassenzeichen, die Ertragsfähigkeit durch Angabe von Wertzahlen sowie besondere Vermerke hierzu (z. B. Musterstück) zu erfassen. Die Ertragsmesszahl wird programmgesteuert errechnet. Die zu erfassenden Elemente sind in der Zusammenstellung des ALKIS®-Grunddatenbestands Brandenburg abgebildet.
2.12 Anliegervermerk
Ist im Grundbuch für einen Eigentümer Anliegereigentum eingetragen, so ist ein entsprechender Eintrag vorzunehmen (z. B. Anlieger am Gewässer).
2.13 Gebietseinheiten, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen
2.13.1 Folgende Festlegungen sind in ALKIS® als raumbezogene Objekte abzubilden:
Ausführende Stelle nach dem:
Bezeichner | AX-Wert |
---|---|
Flurbereinigungsgesetz | 71008-2100 |
Landwirtschaftsanpassungsgesetz | 71008-2200 |
Baugesetzbuch | |
- Veränderungssperre - Umlegung - Sanierung - Entwicklungsmaßnahme |
71008-1720 71008-1750 71008-1840 71008-1810 |
Bodensonderungsgesetz | |
- unvermessenes Eigentum - unvermessenes Nutzungsrecht - ergänzende Bodenneuordnung - komplexe Bodenneuordnung |
71008-2310 71008-2320 71008-2330 71008-2340 |
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz | 71008-2800 |
Vermögenszuordnungsgesetz | 71008-2400 |
Eisenbahnneuordnungsgesetz | 71011-4600 |
Schutzfläche - Festpunkt - | 71011-4810 |
2.13.2 Zur Bezeichnung ist die Nummer des Verfahrens nachzuweisen. Es wird die von der ausführenden Stelle vergebene Nummer geführt. Besteht keine Verfahrensnummer, kann die Katasterbehörde eine Nummer vergeben.
3 Personen- und Bestandsdaten zum Grundstück4
3.1 Buchungsblattkennzeichen
Das Buchungsblattkennzeichen setzt sich zusammen aus dem Schlüssel des Landes, in dem das Grundstück geführt wird, der Nummer des Buchungsblattbezirks (bei im Grundbuch gebuchten Grundstücken ist das der Grundbuchbezirk), der Buchungsblattnummer (bei im Grundbuch gebuchten Grundstücken ist das die Grundbuchblattnummer).
Ein Buchungsblatt enthält die Buchungen (Buchungsstellen und Namensnummern) des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters (bei buchungsfreien Grundstücken).
Das Buchungsblatt für Buchungen im Liegenschaftskataster wird als Kataster- oder Pseudoblatt bezeichnet.
3.2 Grundbuchbezirk
Der Grundbuchbezirk wird vom Grundbuchamt festgelegt. Die Technische Stelle der LGB führt hierüber einen Schlüsselkatalog. Bei im Grundbuch nicht gebuchten Grundstücken ist die Nummer des Grundbuchbezirks anzugeben, in dem sie liegen. Für Grundbuchbezirke, die nicht zum Land Brandenburg gehören, sind die Nummern zu verwenden, die von dem jeweiligen Land vergeben werden.
3.3 Grundbuchblatt
Die Grundbuchblattnummer ist in den ersten fünf Stellen mit ihrem nummerischen Teil und gegebenenfalls in der sechsten Stelle mit dem zusätzlich vergebenen Buchstaben anzugeben.
3.4 Katasterblatt
Für im Grundbuch nicht buchungspflichtige Grundstücke ist von der Katasterbehörde ein Katasterblatt mit Nummern größer 90.000 zu vergeben.
3.5 Pseudoblatt
Für Grundstücke, die durch Vereinigung oder in einem öffentlich-rechtlichen Bodenordnungs- oder Enteignungsverfahren entstanden und noch nicht in das Grundbuch eingetragen sind, ist ein Pseudoblatt anzulegen.
3.6 Laufende Nummer der Buchungsstelle (ehemals Bestandsverzeichnisnummer)
Als Laufende Nummer der Buchungsstelle ist
- für Grundstücke, die im Grundbuch gebucht sind, die jeweilige laufende Nummer des Grundstücks im Bestandsverzeichnis des Grundbuches einzutragen,
- für Grundstücke, die nach § 3 Abs. 2 Grundbuchordnung buchungsfrei und im Grundbuch nicht eingetragen sind, eine bis zu vierstellige Nummer frei zu vergeben.
3.7 Buchungsart
Mit der Buchungsart wird die Art des Rechts am Grundstück angegeben. Die Buchungsart ergibt sich aus der Eintragung des Grundbuchs. Auf den Grunddatenbestand Brandenburg und die Attributart bei AX_Buchungsstelle im ALKIS®-OK AdV wird verwiesen.
3.8 Anteil
Anteil ist ein relativer Anteil an einer Buchungsstelle, ausgedrückt als rationale Zahl, die zur Objektart Buchungsstelle gehört. Bei automatisierter Übernahme aus dem Grundbuch wird der tatsächliche Anteil übernommen.
3.9 Angaben über Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigte (Namensangaben)
Folgende Namensangaben sind zu führen:
- Anrede (Frau, Herr, Firma)
- Familienname/Name der juristischen Person,
- Vornamen/Zusätze,
- Namensbestandteile, und zwar Vorsatzwörter (von, van der, de usw.) und Namenszusätze (Freiherr, Graf usw.),
- akademische Grade,
- Geburtsname, Geburtsnamensbestandteile, Geburtsdatum (Geburtsdaten).
Die Namensangaben werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
3.9.1 Die Namensnummer wird vom Grundbuchamt vergeben. Sie ordnet und kennzeichnet die Namensangaben. Sie ist von der Katasterbehörde zu übernehmen. Dabei sind Alphazeichen nummerisch umzusetzen.
3.9.2 Andere Personen (z. B. Bevollmächtigte, Zustellungsberechtigte) sind nur nachzuweisen, wenn dies für die Zwecke des Liegenschaftskatasters notwendig ist und die Eigenschaft nicht nur vorübergehend besteht.
3.10 Anschrift zu Namensangaben
Für jede Namensangabe ist die Anschrift zu führen (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, ggf. Postfach, Ort), wenn sie aus vorliegenden Unterlagen oder Quellen übernommen werden kann. Der Ortsteil ist zu führen, wenn ansonsten die Anschrift innerhalb der Gemeinde nicht eindeutig wäre.
In ALKIS® wird für jede Namensangabe eine sogenannte “Anschrift-Grundbuch“ und eine “Anschrift-Kataster“ geführt. Bei der Migration nach ALKIS® wurden beide Anschriften mit der Anschrift aus dem ALB gefüllt und sind nach der Migration somit identisch.
Die Grundbuchanschrift wird in ALKIS® in strenger Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Diese Anschrift wird über die Grundbuch-Schnittstelle fortgeführt.
Teilt das Grundbuch erstmalig eine Namensangabe mit, wird sowohl die “Anschrift-Grundbuch“ als auch die Anschrift-Kataster mit der mitgeteilten Anschrift belegt.
Der Katasterbehörde bekannt gewordene aktuelle Anschriften sind in die “Anschrift-Kataster“ einzutragen. In den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (aus LiKa-Online) wird die “Anschrift-Kataster“ abgebildet.
3.10.1 Bei Beständen, deren Grundstücke im Grundbuch nicht eingetragen sind, ist
- der jeweilige Eigentümer, wenn sich die Eigentumsverhältnisse einwandfrei feststellen lassen,
- der Text "Die Anlieger", wenn es sich um Eigentum der Anlieger handelt,
- der Text "herrenlos", wenn das Grundstück keinen Eigentümer hat oder
- der Text "nicht ermittelte Eigentümer", wenn die angestellten Ermittlungen über die Eigentumsverhältnisse zu keinem Ergebnis geführt haben,
einzutragen.
3.10.2 Bei Beständen des Bundes, des Landes und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts ist, sofern bekannt, der Name der Verwaltung der Eigentümerangabe nachzusetzen (z. B. Land Brandenburg, Finanzverwaltung).
3.10.3 Anteilsverhältnisse am Bestand (z. B. Bruchteils-, Gesamthandsgemeinschaft) werden numerisch nachgewiesen, sofern sie automatisiert mitgeteilt werden.
3.10.4 Für jeden Eigentümer ist eine Eigentümerart (natürliche Person oder juristische Person oder Körperschaft) zuzuordnen. Dies soll vorrangig durch Generieren aus den Datensätzen der Schnittstelle des Grundbuchs erfolgen.
4 Fortführung
4.1 Antragskennzeichen
4.1.1 Das Antragskennzeichen bei Fortführungsaufträgen der ALKIS®-EQK besteht aus
- dem Schlüssel der Katasterbehörde,
- dem Fortführungsjahr und
- der laufenden Nummer des Antrags (Antragsnummer) der Fortführung.
Das Fortführungsjahr ist das Kalenderjahr. Jeder Antrag auf Fortführung erhält in der ALKIS®-EQK eine Antragsnummer. Diese Antragsnummer soll, sofern für diese Fortführung ein Geschäftsbuchvorgang besteht und dies mit der eingesetzten Geschäftbuchlösung möglich ist, mit der Antragsnummer des Geschäftsbuchs übereinstimmen.
4.2 Organisation der Antragsnummern
Die Antragsnummer ist von der Katasterbehörde je Fortführungsjahr zu vergeben. Eine einmal vergebene Antragsnummer darf im laufenden Fortführungsjahr nicht erneut vergeben werden.
4.2.1 Geht mit der Fortführung eine Änderung des Gebiets der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises (Gebietsänderung) einher, so ist die Fortführung des Liegenschaftskatasters von den beteiligten Katasterbehörden im gleichen Fortführungsjahr durchzuführen.
4.3 Fortführungsunterlagen
Als Fortführungsunterlagen dienen
- Veränderungsmitteilungen,
- Vermessungsschriften und
- sonstige Fortführungsunterlagen.
4.4 Veränderungsmitteilungen
4.4.1 Es gelten die Bestimmungen der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 2. März 2009 (3850-E-II.4/01) veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 11 vom 25. März 2009.
4.4.2 Die bei der Katasterbehörde eingehenden Veränderungsmitteilungen sind für jedes Fortführungsjahr fortlaufend zu nummerieren.
4.4.3 Enthält die Veränderungsmitteilung Grundstücke, die zum Bezirk einer anderen Katasterbehörde gehören, ist dieser Katasterbehörde eine Kopie bzw. ein Auszug aus der Veränderungsmitteilung zu übersenden.
4.4.4 Die Veränderungsmitteilungen sind auf Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster zu prüfen. Sie sind dem Grundbuchamt berichtigt, vervollständigt oder mit Bemerkungen versehen zurückzusenden, wenn die Übereinstimmung nicht gegeben ist.
4.5 Vermessungsschriften
Zu den Fortführungsunterlagen gehören auch die Vermessungsschriften. Bestandteil der Vermessungsschriften ist der Fortführungsbeleg, der von der Katasterbehörde im Zuge der Übernahme der Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster ergänzt wird.
4.6 Sonstige Fortführungsunterlagen
Sonstige Fortführungsunterlagen werden aufgrund eigener Feststellungen durch die Katasterbehörde gefertigt oder sind Mitteilungen, oder amtliche Bekanntmachungen von anderen Behörden, öffentlichen Stellen, Gerichten, Eigentümern oder von sonstigen Berechtigten.
4.7 Veränderungen
Das Liegenschaftskataster ist fortzuführen aufgrund von Veränderungen
- in der Form eines Flurstücks,
- an den beschreibenden Angaben eines Flurstücks,
- an den sonstigen Angaben zum Flurstück,
- infolge der Berichtigung des Liegenschaftskatasters,
- in den Eigentumsverhältnissen.
4.8 Beschreibung der Veränderungen
4.8.1 Veränderungen der Form eines Flurstücks treten ein
- durch Zerlegung,
- durch Verschmelzung,
- aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bodenordnungs- oder Enteignungsverfahrens,
- aufgrund eines Urteils oder Vergleichs,
- aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen.
4.8.2 Die beschreibenden Angaben eines Flurstücks sind fortzuführen bei Änderung
- der tatsächlichen Nutzung,
- der gesetzlichen Klassifizierung,
- der Lagebezeichnung.
4.8.3 Unter sonstige Angaben eines Flurstücks fallen
- die Angaben zu öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren,
- die Anliegervermerke,
- die Hinweise zum Flurstück.
4.8.4 Veränderungen infolge von Berichtigungen sind
- Berichtigungen von Widersprüchen in den Aufnahmeelementen,
- Berichtigungen von Zeichen- und Aufnahmefehlern,
- Berichtigungen von Abweichungen zwischen örtlichem Grenzverlauf und Katasternachweis infolge bergbaulicher Einwirkungen,
- Berichtigungen der Flächenangabe eines Flurstücks, das in seinen Umfangsgrenzen unverändert geblieben ist,
- Berichtigungen von Schreibfehlern und ähnlichen offensichtlichen Unrichtigkeiten,
- Berichtigungen durch Eintragung einer bisher nicht gebuchten Fläche oder durch Löschung einer doppelt gebuchten Fläche.
4.8.5 Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen beziehen sich auf
- Angaben der Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigten
- die Grundbuchbezeichnungen,
- die Angaben zu grundstücksgleichen Rechten und Anteilsgrundstücken,
- die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken.
4.9 Fortführung der ALKIS®-Datenbank
Vor Abschluss der Fortführung durch Absenkung in die ALKIS®-Datenbank ist die Fortführung zu simulieren. Die Ergebnisse der Simulation sind zu prüfen. Auf die Regelungen der Fortführungsentscheidungsvorschrift wird hingewiesen.
4.10 Fortführungsvorgang5
4.10.1 Einen Fortführungsvorgang bilden Veränderungen, die mit einer Antragsnummer in der ALKIS®-EQK bearbeitet werden können.
4.10.2 Für die Verarbeitung des Fortführungsvorgangs sind im Fortführungsbeleg
- die Antragsnummer des Geschäftsbuchs,
- die Antragsnummer der ALKIS®-EQK6,
- die Geschäftsprozesse,
- die Adressaten der Fortführungsmitteilungen,
- die Flurstückskennzeichen vor und nach der Fortführung,
- das Ergebnis der Flächenberechnung sowie
- weitere Erläuterungen zum Fortführungsvorgang
zusammenzustellen.
4.10.3 Weitere Erläuterungen zum Fortführungsvorgang
Werden mit der Bezeichnung der Geschäftsprozesse die Veränderungen auf der Fortführungsmitteilung nicht vollständig umschrieben, so ist der Fortführungsvorgang auf dem Fortführungsbeleg durch zusätzliche Angaben zu erläutern.
4.11 Fortführungsbeleg
4.11.1 Für jeden Fortführungsvorgang ist grundsätzlich ein Fortführungsbeleg aufzustellen. Zur Aufstellung des Fortführungsbelegs ist der Vordruck "Fortführungsbeleg" nach dem Muster (Anlage 1) zu verwenden. Der Fortführungsbeleg ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Er dient zur Dokumentation der Fortführung und zur Eingabe des Fortführungsvorgangs in die ALKIS®-EQK.
4.11.2 Bei Fortführungsvorgängen, denen Veränderungsmitteilungen aus dem Grundbuch oder sonstige Fortführungsunterlagen für die Flurstücksbeschreibung zugrunde liegen, entfällt das Aufstellen eines Forführungsbelegs. Die notwendigen Angaben zum Forführungsvorgang sind in der Fortführungsunterlage formlos einzutragen.
4.11.3 In einem Übergangszeitraum bis zum 30. Mai 2013 können die ÖbVI für Liegenschaftsvermessungen, die vor der ALKIS®-Einführung (Datum der Messung) durchgeführt wurden, das bisherige Formular der Fortführungsbelegs (siehe VALK-Richtlinien) verwenden. Die Katasterbehörden weisen in diesem Fall die für ALKIS® notwendigen Angaben in geeigneter Weise (z. B. durch Anlage des aktuellen Formulars) nach.
4.12 Fortführungsnachweisnummer
Die Fortführungsnachweisnummer setzt sich zusammen aus
- dem Schlüssel für das Land Brandenburg,
- dem Gemarkungsschlüssel,
- dem Jahrgang der Fortführung und
- einer laufenden Nummer.
Die Fortführungsnachweisnummer wird von der ALKIS®-EKQ erzeugt und ist auf den Fortführungsunterlagen zu vermerken.
4.13 Bescheinigung und Prüfung
4.13.1 Das Aufstellen und Erfassen des Fortführungsbelegs und die Fortführungssimulation einerseits sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Durchführung der Übernahme der Fortführung des Liegenschaftskatasters (Übernahme in die DHK) andererseits sind auf dem Fortführungsbeleg zu bescheinigen. Das Vier-Augen-Prinzip ist zu wahren.
4.13.2 Der Fortführungsbeleg ist von einem Beschäftigten mit der Qualifikation des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes zu prüfen. Er übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung dafür, dass die Vermessungsschriften der Sache und der Form nach zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet sind. Die Prüfung im Einzelnen kann einem Beschäftigten mit der Qualifikation des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes übertragen werden. Die Bestimmung des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes zur Fortführung des Liegenschaftskatasters gilt entsprechend.
4.13.3 Die Richtigkeit der Fortführung ist durch Vergleich des Fortführungsbelegs bzw. der Fortführungsunterlage mit den für die Prüfung erstellten Fortführungsmitteilungen in Verbindung mit den dazugehörigen Flurstücksnachweisen zu prüfen und auf dem Fortführungsbeleg zu bescheinigen.
4.13.4 Ist das Liegenschaftskataster fehlerhaft fortgeführt worden, so ist ein neuer Fortführungsbeleg aufzustellen und darauf zu vermerken:
"Berichtigung des Forführungsantrags Nr.: ...../...."
Auf dem fehlerhaft ausgeführten Fortführungsbeleg wird folgender Vermerk mit Datum der Eintragung und Unterschrift des Bearbeiters in rot angebracht:
"Die Berichtigung dieses Fortführungsbelegs erfolgt mit Fortführungsantrags Nr. ...../…."
4.14 Auszüge über die Fortführung
Zu jedem übernommenen Fortführungsvorgang der Fortführungsarten zum Flurstück werden
- für die abschließende Prüfung und
- für die Bekanntgabe/Benachrichtigung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters (sofern notwendig)
Fortführungsmitteilungen erstellt.
4.15 Fortführungsmitteilungen
Die Fortführungsmitteilungen sind nach Form und Inhalt festgelegt. Sie werden zusammen mit der Fortführung erstellt und dienen der Schlussprüfung der Fortführung sowie der Benachrichtigung der Eigentümer, Nutzungsberechtigten, Inhaber grundstücksgleicher Rechte bzw. des Grundbuchamtes. Zur Benachrichtigung der Eigentümer sind bei veränderten bzw. neuen Flurstücken zusätzlich die notwendigen Auszüge nach der Fortführung mit LiKa-Online zu erstellen.
5 Bekanntgabe und Benachrichtigung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
5.1 Bekanntgabeverpflichtung
5.1.1 Nach Abschluss der Fortführung des Liegenschaftskatasters sind die Veränderungen
- den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten,
- dem Grundbuchamt,
- dem Finanzamt (siehe 5.4)
bekannt zu geben.
Ist das Liegenschaftskataster aufgrund eines Antrages oder einer Mitteilung eines sonstigen Berechtigten fortgeführt, so ist auch ihm die Fortführung entsprechend bekannt zu geben.
5.1.2 Die Bekanntgabe ist auf dem Fortführungsbeleg zu vermerken.
5.2 Bekanntgabe an die Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigten
5.2.1 Den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten sind unter Beifügung eines Titelblattes (Nr. 5.2.3) die Veränderungen im Liegenschaftskataster durch Übersenden von Fortführungsmitteilungen bekannt zu geben. Umfangreiche Veränderungen können durch Offenlegung bekannt gegeben werden.
5.2.2 Von der Bekanntgabe der Fortführung des Liegenschaftskatasters kann abgesehen werden,
- wenn die Katasterbehörde Änderungen durch das Grundbuchamt oder einer anderen Behörde/Stelle mitgeteilt worden sind, die sie aufgrund ihrer Zuständigkeit festgesetzt und dem Eigentümer usw. bereits bekannt gegeben haben (z. B. Eigentumsänderung),
- wenn Änderungen nur für die Verwendung durch die Katasterbehörde oder andere Vermessungsstellen benötigt werden (z. B. Schlüsselzahlen),
- wenn die Änderung dem Beteiligten offenkundig ist oder als bekannt vorausgesetzt werden kann (z. B. Gebäudeveränderungen und die Veränderungen der tatsächlichen Nutzung).
5.2.3 Die Katasterbehörde fügt jeder Bekanntgabe von Veränderungen nach Nummer 5.2.1 Satz 1 ein Titelblatt bei. Das Titelblatt hat mindestens
- den Grund der Veränderung, sofern er nicht eindeutig aus der Fortführungsmitteilung hervorgeht,
- die Mitteilung, dass die in der beigefügten Fortführungsmitteilung nachgewiesenen Veränderungen in das Liegenschaftskataster übernommen sind,
- die Belehrung über den Rechtsbehelf, soweit er nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg erforderlich ist,
- die Anzahl der Mitteilungen über die Fortführung (Fortführungsnachweis)
zu enthalten.
5.3 Benachrichtigung des Grundbuchamtes
Zur Erhaltung der Übereinstimmung der in den Grundbüchern enthaltenen Angaben des Liegenschaftskatasters hat die Katasterbehörde das Grundbuchamt über die Veränderungen im Liegenschaftskataster mittels der Fortführungsmitteilung für das Grundbuch laufend zu benachrichtigen, Nr. 4.4.1 gilt entsprechend.
5.4 Benachrichtigung des Finanzamtes
Das Finanzamt ist über die in das Liegenschaftskataster übernommenen Veränderungen in Absprache mit der Katasterbehörde durch Fortführungsmitteilungen zu benachrichtigen.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn das Finanzamt schriftlich erklärt hat, generell auf die Mitteilung zu verzichten.
1 Siehe auch ALKIS®-OK AdV, Angaben zum Flurstück.
2 Im ALKIS®-OK AdV wird der Begriff “strittige Grenze“ verwendet. Hierunter sind in Brandenburg die Grenzen im Sinne des § 13 (5) des BbgVermG zu verstehen, obwohl in diesem Gesetz der Begriff “streitig“ verwendet wird.
3 http://service.ls.brandenburg.de/nkkarte/default.htm
4 Siehe auch ALKIS®-OK AdV, Personen- und Bestandsdaten.
5 Vormals Fortführungsfall, Begriff musste wg. anderer Bedeutung in ALKIS® verändert werden.
6 Sofern von der Antragsnummer des Geschäftsbuchs abweichend.
ALKIS®-Richtlinien Brandenburg
- Punktinformationen -
Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen 13-563-25
vom 1. März 2013
Inhaltsverzeichnis
1. Grundsätze
1.1 Geltungsbereich und Einrichtung
1.2 Führung des amtlichen Punktnachweises des Liegenschaftskatasters
1.3 Inhalt
1.4 Punktnummerierung
1.5 Abstimmungen mit benachbarten Bundesländern
1.6 Datenschnittstelle
1.7 Anforderungen an die Daten
1.8 Anleitungen
2. ALKIS®-Punktdatenaustausch zwischen den Katasterbehörden und den ÖbVI
2.1 Grundsätze
2.2 Inhalt der Erhebungsdaten
2.3 Übergangsregelung
1. Grundsätze
1.1 Geltungsbereich und Einrichtung
Die Katasterbehörde führt für ihren Amtsbereich den amtlichen Punktnachweis des Liegenschaftskatasters mit der Verfahrenslösung "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem“ (ALKIS®). Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) stellt den Katasterbehörden ALKIS® als zentrale IT-Lösung zur Nutzung bereit.
Die Einrichtung des amtlichen Punktnachweises des Liegenschaftskatasters erfolgte durch die Überführung des Migrationsdatenbestands des amtlichen Punktnachweises der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) nach ALKIS®.
Diese Vorschrift regelt die Führung des amtlichen Punktnachweises des Liegenschaftskatasters unter ALKIS®.
1.2 Führung des amtlichen Punktnachweises des Liegenschaftskatasters
Die Führung des amtlichen Punktnachweises des Liegenschaftskatasters ist Aufgabe der zuständigen Katasterbehörde. Für Punkte auf den Katasteramtsgrenzen ist die Katasterbehörde zuständig, die die Punkte nummeriert hat.
1.3 Inhalt
Im amtlichen Punktnachweis des Liegenschaftskatasters werden Punkte des amtlichen Vermessungswesens mit ihren Koordinaten im amtlichen Bezugsystem der Lage und weiteren beschreibenden Angaben nachgewiesen.
Der amtliche Punktnachweis des Liegenschaftskatasters führt zu den Aufnahme- und optional deren Sicherungspunkten, den Grenz- und Gebäudepunkten die originären Angaben.
Bedeutende Topographische Punkte, sonstige Vermessungspunkte sowie Höhenpunkte, die der Führung des Liegenschaftskatasters dienen, können im amtlichen Punktnachweis geführt werden.
Die Angaben zu den im ALKIS®-Objektartenkatalog Brandenburg (siehe Anlage ALKIS®-OK Bbg zu den Punktinformationen) enthaltenen Punkten (Objektarten) und deren beschreibenden Angaben (Attribut- und Wertearten), sind in den Punktnachweis zu übernehmen. Die darin angeführten Angaben repräsentieren grundsätzlich den Grunddatenbestand Brandenburg zu den Punktinformationen. Die Angaben sind vollständig nachzuweisen und aktuell zu halten. Die als optional gekennzeichneten Inhalte gehören nicht zum Grunddatenbestand Brandenburg und können bei Bedarf geführt werden.
Die im ALKIS®-OK Bbg mit einem (G) gekennzeichneten Elemente gehören zum bundesweit abgestimmten Grunddatenbestand der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV).
Der originäre Nachweis der Punkte des geodätischen Raumbezugs (Grundnetzpunkte, Lagefestpunkte, SAPOS-Referenzpunkte, Schwerepunkte, Nivellementpunkte) erfolgt im amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS®). Dies ist Aufgabe der LGB.
Punkte aus AFIS® sowie Hilfs- und Kontrollpunkte werden nicht im amtlichen Punktnachweis des Liegenschaftskatasters geführt.
Die Schlüssel und Bezeichnungen der in ALKIS® beschriebenen Gebiete (z. B. der Kreise, Gemarkungen, Grundbuchbezirke) und sonstige Schlüssel und Bezeichnungen (z. B. Straßenschlüssel) werden durch die LGB geführt, bereitgestellt und auf Antrag der zuständigen Stellen aktualisiert.
1.4 Punktnummerierung
Alle Punkte des amtlichen Punktnachweises des Liegenschaftskatasters sind zu nummerieren. Die Nummerierung der Punkte erfolgt im Nummerierungsbezirk (Kilometerquadrat) des amtlichen Lagebezugssystems. Jede Punktnummer ist je Nummerierungsbezirk nur einmal zu vergeben. Die ALKIS®-Datenbank verwaltet den Punknummernvorrat je Nummerierungsbezirk (1-99999). Dadurch wird programmtechnisch die Einhaltung der Regel auch in Nummerierungsbezirken sichergestellt, für die mehrere Katasterbehörden des Landes Brandenburg Punktnummern vergeben. Zwischen benachbarten Katasterbehörden können zu den Punktnummernbereichen einvernehmlich organisatorische Regelungen getroffen werden.
1.5 Abstimmungen mit benachbarten Bundesländern
Die Punkte an der Landesgrenze zu Berlin wurden abgestimmt. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Ministeriums des Innern zur Abstimmung der Daten an der Landesgrenze, Aktenzeichen III/4 - 571 - 01/02 vom 19. Juni 2007 verwiesen. Die bestehenden Identitäten sind zu erhalten.
Bezüglich der Abstimmung der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt wird auf den Erlass des Ministeriums des Innern, Aktenzeichen: III/4 - 513-40 vom 11.12.2008 verwiesen.
1.6 Datenschnittstelle
Die Ein- und Ausgabe der Daten in den amtlichen Punktnachweis des Liegenschaftskatasters erfolgt grundsätzlich mittels der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) und der hierfür von der Verfahrenslösung ALKIS® bereitgestellten Funktionalitäten.
1.7 Anforderungen an die Daten
Grundsätzlich ist die Eignung der Daten vor Übernahme in den amtlichen Punktnachweis des Liegenschaftskatasters auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften festzustellen.
1.8 Anleitungen
Ergänzende Anleitungen und Hinweise sind den Dokumentationen zur Verfahrenslösung ALKIS® zu entnehmen.
2. ALKIS®-Punktdatenaustausch zwischen den Katasterbehörden und den ÖbVI
2.1 Grundsätze
Der Datenaustausch erfolgt im Format der NAS. Die Katasterbehörde stellt den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) antragsbezogen den Bestandsdatenauszug sowie das Reservierungsergebnis für die Punktkennungen im NAS-Format bereit. Der ÖbVI reicht der Katasterbehörde als Teil der Vermessungsschriften die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung antragsbezogen als teilqualifizierte objektstrukturierte NAS-Erhebungsdaten in zwei Dateien (getrennt nach verwendeten, jedoch nicht veränderten bzw. veränderten und neuen Punkten) ein.
Um den ÖbVI den Umstellungsprozess auf die NAS erheblich zu vereinfachen, wird der geforderte Inhalt der Erhebungsdaten für einen Übergangszeitraum bis 28. Februar 2015 auf Punktinformationen reduziert. Die LGB stellt Beispiele der NAS-Dateien für die ÖbVI bzw. die Softwarepartner der ÖbVI bereit.
In Abstimmung mit der Katasterbehörde kann der ÖbVI im Übergangszeitraum auch komplexere Erhebungsdaten einreichen (Experimentierklausel).
2.2 Inhalt der Erhebungsdaten
Der konkrete ALKIS®-konforme Aufbau und Inhalt der geforderten Punktinformationen wurde von der LGB beschrieben und ist im Internet abrufbar. Die LGB wird diese technische Beschreibung des Aufbaus und Inhalts der obligatorischen Erhebungsdaten bei Bedarf an die technische Weiterentwicklung anpassen.
2.3 Übergangsregelung
In einem Übergangszeitraum bis zum 31. August 2013 können die ÖbVI für Liegenschaftsvermessungen, die vor der ALKIS®-Einführung (Datum der Messung) durchgeführt wurden, der Katasterbehörde auch EDBS-Punktdaten übergeben. Andere Formate sind während des Übergangszeitraums nur aus wichtigem Grund und im Einvernehmen mit der Katasterbehörde zulässig.
ALKIS®-OK Brandenburg zu den Punktinformationen
Ableitung und Aufbau des Objektartenkatalogs
AX_Grenzpunkt
AX_BesondererGebaeudepunkt
AX_BesondererBauwerkspunkt
AX_BesondererTopographischerPunkt
Angaben zum Netzpunkt
Bezeichnung, Definition
AX_Aufnahmepunkt
AX_Sicherungspunkt
AX_SonstigerVermessungspunkt
AX_Netzpunkt
Angaben zum Punktort
Bezeichnung, Definition
AX_Punktort
AX_PunktortAG
AX_PunktortAU
AX_PunktortTA
AX_DQPunktort
AX_LI_Lineage_Punktort
AX_LI_ProcessStep_Punktort
AX_LI_Source_Punktort
Angaben zur Reservierung
Bezeichnung, Definition
AX_Reservierung
AX_PunktkennungUntergegangen
AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung
Ableitung und Aufbau des Objektartenkatalogs
Der ALKIS®-OK Brandenburg ist abgeleitet aus der von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) veröffentlichten Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok Version 6.0). Diese Dokumentation repräsentiert das bundesweit abgestimmte AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Fachschema.
Die im ALKIS®-OK Bbg mit einem (G) gekennzeichneten Elemente gehören zum bundesweit abgestimmten Grunddatenbestand der AdV. Der AdV-Grunddatenbestand kann für länderübergreifend tätige Nutzer von Bedeutung sein.
Die in Brandenburg in ALKIS® obligatorisch zu führenden fachlichen Inhalte gehen über den von allen Bundesländern einheitlich zu führenden AdV-Grunddatenbestand hinaus.
Die Objektarten werden in einer Tabelle mit folgendem Aufbau beschrieben:
Objektart, Klasse, Datentyp | Kennung |
Definition: [ ] | |
Abgeleitet aus: | |
Objekttyp: | |
Modellart: | |
Grunddatenbestand: | |
Konsistenzbedingungen: | |
Bildungsregeln: | |
Erfassungskriterien: | |
Lebenszeitintervallbeschreibung: | |
Attributart: Bezeichnung: Kennung: Datentyp: Kardinalität: Modellart: Definition und ggf. Bildungsregel: Werteart: Bezeichner Wert |
|
Relationsart: Bezeichnung: Kardinalität: Modellart: Zielobjektart: Inv. Relation: Anmerkung: |
Hinweis: Werden Objektart, Attributart oder Relationsart im erläuternden Text benannt, sind diese in Anführungszeichen gesetzt.
Erläuterungen zur Tabelle
Tabellenüberschrift
Objektart, Klasse, Datentyp
Innerhalb des AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Anwendungsschemas eindeutige Bezeichnung der Objektart. Die definierten Datentypen werden wie die Objektarten beschrieben. Das im AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Anwendungsschema verwendete Präfix “AX_“ steht voran.
Kennung
Die Kennung der Objektart besteht aus einer fünfstelligen Zahlenkombination, die innerhalb des Objektartenkatalogs eindeutig ist.
Tabelleninhalt
Definition: [ ]
Die Definition enthält die Beschreibung, wie eine Objektart in der realen Welt definiert wird. Die Fundstelle der Definition ist durch einen Klammerzusatz angegeben:
[A] Definition entsprechend FIG-Fachwörterbuch, Band 4: Katastervermessung und Liegenschaftskataster, Stand 1995
[B] Definition entsprechend FIG-Fachwörterbuch, Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen, Heft 6 - Topographie, IfAG (Herausgeber), Frankfurt a.M. 1971 (Entwurf des Arbeitskreises Topographie der AdV zur Neubearbeitung)
[C] Definition entsprechend dem Duden - Großes Wörterbuch der Deutschen Sprache, Bibliographisches Institut, Mannheim
[D] Definition entsprechend dem Feature Attribute Coding Catalog (FACC) (deutsche Fassung des Amtes für Militärisches Geowesen, Euskirchen 1987)
[E] Eigendefinition
[F] Definition entsprechend dem Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen (Nutzungsartenverzeichnis), AdV (Herausgeber), Koblenz/Hannover 1983
[G] Definition entsprechend dem Glossar
[H] Definition entsprechend dem Katalog des Statistischen Bodeninformationssystems STABIS (Systematik der Bodennutzung)
[I] DIN 4054 “Verkehrswasserbau, Begriffe“; September 1977
[J] DIN 4047 “Landwirtschaftlicher Wasserbau, Begriffe“; März 1973
[K] Anweisung zur Straßeninformationsbank, ASB-Netzdaten; Januar 2003
[L] Bundesfernstraßengesetz, BFStrG; April 1994
[M] Bundeswasserstraßengesetz, BWStrG; Juli 1998
[N] Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG; Dezember 1996
[ ] Die Definitionen sind ansonsten in Anlehnung an die Normungsdokumente von ISO gefasst.
Ist kein Klammerzusatz angegeben, erfolgt keine Aussage zur Herkunft der Definition.
Abgeleitet aus:
In dieser Zeile wird angegeben, aus welchen Objektarten oder Klassen die Objektart Eigenschaften erbt. Auch geometrische und topologische Eigenschaften aus dem AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Basisschema werden grundsätzlich vererbt und hier angegeben. Nur die im Basisschema angegebenen Raumbezugselemente sind zulässig, die wiederum aus dem Normdokument “ISO DIS 19107 Geographic Information: Spatial Schema“ abgeleitet wurden.
Mehrere Raumbezugsarten für eine Objektart sind zulässig. Die Zuordnung einer Objektart zu gemeinsamen Geometriethemen erfolgt in den OCL-Codes im UML-Modell, die jedoch in diesem Dokument der Übersichtlichkeit halber nicht vorkommen.
Objekttyp:
Der Objekttyp gibt an, wie die Objektart modelliert ist. Es sind folgende Objekttypen zulässig:
Bezeichnung:
- Raumbezogenes Elementarobjekt (REO)
- Nicht raumbezogenes Elementarobjekt (NREO)
- Zusammengesetztes Objekt (ZUSO)
REO, NREO und ZUSO sind Abkürzungen der Bezeichnung.
Modellart:
Die Modellart regelt, zu welchem Modell oder zu welchen Modellen eine Objektart gehört.
Für ALKIS® ist die Modellart
Bezeichnung: Digitales Liegenschaftskataster Modell
Kennung: DLKM
zulässig.
Grunddatenbestand:
Der Grunddatenbestand ist der von allen Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in ALKIS® bundeseinheitlich zu führende und dem Nutzer länderübergreifend zur Verfügung stehende Datenbestand.
Konsistenzbedingungen:
Die Konsistenzbedingung regelt in Abhängigkeit der Modellart die Vollständigkeit und die Beziehung zwischen den Objekten. Soweit für eine Objektart keine Konsistenzbedingung vorgesehen ist, entfällt im Objektartenkatalog eine besondere Aussage.
Bildungsregeln:
Generell gelten die Objektbildungsgrundsätze des Abschnitts 3.3 des Hauptdokuments der GeoInfoDok.
Im ALKIS®-OK Bbg werden in den Bildungsregeln die Objekteigenschaften aufgeführt, deren Änderung zum Untergang des bisherigen Objekts bzw. zur Entstehung eines neuen Objekts führen. Diese Eigenschaften werden als objektbildend bezeichnet. Die Bildungsregeln beschreiben darüber hinaus:
- bei einer Objektart vom Objekttyp “ZUSO“, welche Elementarobjekte (REO, NREO) zugeordnet sind,
- bei der Attributart, Bedingungen, die an Attribute geknüpft sind,
- bei der Relationsart, Bedingungen, die an Relationen geknüpft sind und
- sonstige Sachverhalte.
Soweit für eine Objektart keine Bildungsregeln vorgesehen sind, entfällt im Objektartenkatalog eine besondere Aussage.
Erfassungskriterien:
Das Erfassungskriterium gibt in Abhängigkeit der Modellart an, mit welcher Vollständigkeit und welchem Abstraktionsgrad Objekte modelliert sind. Im gemeinsamen AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Fachschema sind die Erfassungskriterien in der Regel modellartenabhängig.
Soweit für eine Objektart keine Erfassungskriterien vorgesehen sind, entfällt im Objektartenkatalog eine Aussage.
Lebenszeitintervall:
Das Lebenszeitintervall wird in der Form “Anfang“ und “Ende“ der Lebenszeit geführt. Es entsteht mit der Eintragung und endet mit der Änderung/Löschung der objektbildenden Eigenschaften in den Bestandsdaten. Die objektbildenden Eigenschaften werden in den Bildungsregeln definiert. Nur fachlich bedingte Abweichungen von dieser grundsätzlichen Regel werden bei den Objektarten in der Lebenszeitintervallbeschreibung beschrieben. Soweit für eine Objektart keine besonderen Aussagen zum Lebenszeitintervall getroffen werden, entfällt eine Beschreibung.
Attributart:
Die Attributart enthält die selbstbezogenen Eigenschaften des Objekts.
Zur Attributart sind angegeben:
Bezeichnung: | Innerhalb der Objektart eindeutige Bezeichnung der Attributart. |
Kennung: | Die Kennung ist innerhalb der Objektart eindeutig und besteht aus einer dreistelligen Buchstaben- und Ziffernkombination; Umlaute und der Buchstabe “ß“ sind nicht zulässig. Abgeleitete (derived) Attributarten erhalten vor der Kennung den Zusatz “(DER)“. Die Kennung ist redundant zur Bezeichnung und erfolgt daher im Objektartenkatalog nur optional. |
Datentyp: | Folgende Datentypen sind zulässig: Einfacher Wert: - NUMBER |
Kardinalität: | Die Kardinalität gibt an, wie oft Attribute einer Attributart vorkommen können. Die untere und obere Grenze der Kardinalität sind angegeben. Liegt die untere Grenze bei 0, bedeutet dies, dass die Attributart optional ist. Die gebräuchlichsten Kardinalitäten sind: 1 Das Attribut der Attributart kommt genau einmal vor 1..* Das Attribut der Attributart kommt ein oder mehrere Male vor 0..1 Das Attribut der Attributart kommt kein oder einmal vor 0..* Das Attribut der Attributart kommt kein, ein oder mehrere Male vor. |
Definition: | Die Definition der Attributart erfolgt in Anlehnung an die Normungsdokumente von ISO. Bei der Definition der Attributart sind angegeben: - Sachverhalte, die einzuhalten sind, Die Bildungsregel gibt an, welche Regel bei der Modellierung der jeweiligen Attributart erfüllt sein muss. Die Bildungsregel ist angegeben für eine abgeleitete Attributart, die aus anderen Attributarten der Objektart entsteht (eine abgeleitete Attributart ist innerhalb eines Objekts nicht durch einen Wert physisch repräsentiert). Ist keine Bildungsregel erforderlich, entfällt eine besondere Aussage im Objektartenkatalog. |
Werteart: | Eine Werteart ist angegeben, wenn für eine Attributart die zulässigen Ausprägungen festliegen und deren Bedeutung in diesem Objektartenkatalog aufgeführt werden soll. Ist keine Werteart angegeben und liegen die zulässigen Ausprägungen und deren Bedeutungen fest, so werden die Bezeichner der Werteart in besonderen Schlüsselkatalogen geführt. Bezeichner Wert Bezeichner der Werteart Vierstelliger Wert Soweit für eine Objektart keine Attributart vorgesehen ist, entfällt im Objektartenkatalog eine besondere Aussage. Die zum Grunddatenbestand der AdV gehörenden Wertearten sind hinter dem Wert mit “(G)“ gekennzeichnet. |
Relationsart:
Die Relationsart bezeichnet fremdbezogene Eigenschaften eines Objekts.
Relationen gehen sowohl in die eine wie auch in die andere, d. h. inverse Richtung. Inverse Relationen werden im Objektartenkatalog nur aufgeführt, wenn sie vom Standardfall 0..* abweichen oder wenn beim Standardfall 0..* Bedingungen aufgeführt werden.
Zur Relationsart sind angegeben:
Bezeichnung: | Enthält die innerhalb der Objektart eindeutige Bezeichnung der Relationsart. |
Kardinalität: | Die Kardinalität gibt an, wie oft Relationen einer Relationsart vorkommen. Die untere und obere Grenze der Kardinalität sind angegeben. Liegt die untere Grenze bei 0, bedeutet dies, dass die Relationsart optional ist. Die gebräuchlichsten Kardinalitäten sind: 1 Die Relation der Relationsart kommt genau einmal vor 1..* Die Relation der Relationsart kommt ein oder mehrere Male vor 0..1 Die Relation der Relationsart kommt kein oder einmal vor 0..* Die Relation der Relationsart kommt kein, ein oder mehrere Male vor. Soweit für eine Objektart keine Relationsart vorgesehen ist, entfällt im Objektartenkatalog eine besondere Aussage. Relationen, die nur über geometrische Verschneidung gebildet werden können, werden nicht beschrieben. |
Zielobjektart: | Hier wird angegeben, auf welche Objektart die Relation zeigt. |
Inv. Relation: | Enthält die Bezeichnung der inversen Relation. |
Anmerkung: | Enthält die Definition der Relationsart. Sie erfolgt in Anlehnung an die Normungsdokumente von ISO. Bei der Definition der Relationsart ist ferner angegeben, welche Sachverhalte einzuhalten sind. |
ALKIS®-OK Brandenburg zu den Punktinformationen
AX_Grenzpunkt
Objektart: AX_Grenzpunkt Kennung: 11003 |
||
Definition: | ||
[A] 'Grenzpunkt' ist ein den Grenzverlauf bestimmender, meist durch Grenzzeichen gekennzeichneter Punkt. | ||
Abgeleitet aus: | ||
AA_ZUSO | ||
Objekttyp: | ||
ZUSO | ||
Modellart: | ||
DLKM | ||
Grunddatenbestand: | ||
DLKM | ||
Konsistenzbedingungen: | ||
Der 'Grenzpunkt' und der ihm zugeordnete 'Punktort' mit der Attributart 'Kartendarstellung', mit der Werteart TRUE und der Raumbezugsart Knoten erhält den Raumbezug durch einen Knoten der Masche, der zur Vermittlung des Raumbezuges des entsprechenden 'Flurstücks' beiträgt. Ein 'Grenzpunkt' außerhalb von Flurstücksgrenzen (Sonderfall eines indirekt abgemarkten Grenzpunktes) und der ihm zugeordnete 'Punktort' erhält den Raumbezug durch einen Punkt. Dieser trägt nicht zur Vermittlung des Raumbezugs der Masche des entsprechenden Flurstücks bei. Wenn die zurückgestellte Abmarkung eines Grenzpunktes nachgeholt wird, dann ist die ausgesetzte Abmarkung, Wert 9600, zu löschen. |
||
Bildungsregeln: | ||
Das ZUSO besteht aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. | ||
Attributart: | ||
Bezeichnung: punktkennung Kennung: PKN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM |
||
Definition: 'Punktkennung' ist ein von der Katasterbehörde vergebenes Ordnungsmerkmal. Es besteht aus 15 Stellen. Punktkennung bei migrierten Punkten: Die Punktkennung wurde durch die Überführung des Punktkennzeichens der ALK plus einer führenden “3“ gebildet.Es besteht demnach aus: Bei den in ALKIS® entstandenen und den bei der Migration automatisiert nummerierten Punkten wird die Stelle der Punktart mit der Ziffer 5 belegt. Die Mehrfachbedeutung von Punkten in der ALK wurde bei der Migration nach ALKIS® aufgelöst. Der Punkt mit der niedrigeren Punktart in der ALK hat in ALKIS® die Punktart mit der Ziffer 6 erhalten. |
||
Attributart: | ||
Bezeichnung: zustaendigeStelle Kennung: ZST Datentyp: AX_Dienststelle_Schluessel Modellart: DLKM Definition: 'Zuständige Stelle' enthält den Dienststellenschlüssel der zuständigen Katasterbehörde. Die LGB führt das Verzeichnis der Schlüssel und Bezeichnungen der zuständigen Katasterbehörden. |
||
Attributart: | ||
Bezeichnung: abmarkung_Marke Kennung: ABM Datentyp: AX_Marke Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Definition: 'Abmarkung (Marke)' ist die Marke zur dauerhaften Kennzeichnung von Grenzpunkten im Boden oder an baulichen Anlagen. Unter “Marke allgemein“ werden die nicht explizit verschlüsselten Abmarkungen zusammengefasst. In Zweifelsfällen ist für die Zuordnung der erste Augenschein vorrangig zu bewerten (z.B: Eine Abmarkung aus Kunststoff, die wie ein Grenzstein aussieht, erhält die ABM “Stein“). |
||
Wertearten: Bezeichner Marke, allgemein Stein Kunststoffmarke Rohr Bolzen/Nagel Meißelzeichen (z. B. Kreuz, Kerbe, Anker) Pfahl Flasche7 Platte Hohlziegel Sockel (roh) Sockel (verputzt) Mauerecke (roh) Mauerecke (verputzt) Pfeiler Festlegung der Wasserstraßenverwaltung Ohne Marke Abmarkung zeitweilig ausgesetzt Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren |
Wert 1000 (G) 1100 1140 1200 1300 1400 1500 1620 1630 1640 1711 1712 1713 1714 1800 2230 9500 (G) 9600 9998 (G |
|
Attributart: | ||
Bezeichnung: bemerkungZurAbmarkung Kennung: BZA Datentyp: AX_BemerkungZurAbmarkung_Grenzpunkt Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: 'Bemerkung zur Abmarkung' ist eine Angabe zur Sicherung der Abmarkung. Diese Angabe ist bei Neupunkten obligatorisch. Wertearten: Bezeichner Wert Abmarkung unterirdisch gesichert 1000 Ohne unterirdische oder exzentrische Sicherung 4000 |
||
Attributart: | ||
Bezeichnung: sonstigeEigenschaft Kennung: SOE Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Definition: 'Sonstige Eigenschaft' sind Informationen zum Punkt. Diese wurden bei der Einrichtung von ALKIS® aus dem ALK-Punktnachweis übernommen. Hierzu zählen: 1. Allgemeine Verwaltungsinformationen wie Geschäftsbuch- und Rissnummern (Kennung ENT). 2. Aktenhinweise (Kennung LAH). 3. Text der Bemerkung zum Punkt (Kennung BEM). Die Angaben zu 1. bis 3. sind optional. 4. Hinweise auf Mehrfachfunktionen des Punktes (Kennung BEM + PKZ) 5. Text “Punkt automatisch nummeriert“ für Punkte, die bei der Migration automatisiert nummeriert wurden. Die Angaben zu 4. und 5. sind in ALKIS® nicht mehr zu vergeben. |
||
Attributart: | ||
Bezeichnung: zeitpunktDerEntstehung Kennung: ZDE Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition 'Zeitpunkt der Entstehung' ist das Entstehungs- oder Berechnungsjahr, des Grenzpunkts. Das Attribut kann vorkommen bei aus der ALK migrierten Punkten, da bei diesen Punkten der Zeitpunkt der Entstehung bzw. Berechnung von dem Zeitpunkt abweicht, der systemseitig bei der ALKIS®-Einrichtung als Anfang der Lebenszeit (siehe Lebenszeitintervall bei Objekten) gesetzt wurde. Nach der ALKIS®-Einführung entstandene Punkte erhalten keinen Eintrag. |
||
Relationsart: | ||
Bezeichnung: zeigtAuf Kennung: 11003.1-11003.2 Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Zielobjektart: AX_Grenzpunkt Anmerkung: Ein von der Geometrie der Flurstücksfläche abweichender 'Grenzpunkt' (Sonderfall des indirekt abgemarkten Grenzpunktes) zeigt auf einen 'Grenzpunkt', der in der Flurstücksgrenze liegt. |
AX_BesondererGebaeudepunkt
Objektart: AX_BesondererGebaeudepunkt Kennung: 31005 |
|
Definition: | |
[E] 'Besonderer Gebäudepunkt' ist ein Punkt eines 'Gebäudes' oder eines 'Bauteils'. | |
Abgeleitet aus: | |
AA_ZUSO | |
Objekttyp: | |
ZUSO | |
Modellart: | |
DLKM | |
Konsistenzbedingungen: | |
Der 'Besondere Gebäudepunkt' und der ihm zugeordnete 'Punktort' mit der Attributart 'Liegenschaftskarte' und der Werteart TRUE erhält den Raumbezug durch einen Punkt der Fläche oder der Linie, die zur Vermittlung des Raumbezuges des entsprechenden 'Gebäudes' oder 'Bauteils' beiträgt. | |
Bildungsregeln: | |
Das ZUSO besteht aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. | |
Attributart: | |
Bezeichnung: punktkennung Kennung: PKN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 18 Modellart: DLKM Definition: 'Punktkennung' ist ein von der Katasterbehörde vergebenes Ordnungsmerkmal. Es besteht aus 15 Stellen. Punktkennung bei migrierten Punkten: Die Punktkennung wurde durch die Überführung des Punktkennzeichens der ALK plus einer führenden “3“ gebildet. Es besteht demnach aus: Bei den in ALKIS® entstandenen und den bei der Migration automatisiert nummerierten Punkten wird die Stelle der Punktart mit der Ziffer 5 belegt. Die Mehrfachbedeutung von Punkten in der ALK wurde bei der Migration nach ALKIS® aufgelöst. Der Punkt mit der niedrigeren Punktart in der ALK hat in ALKIS® die Punktart mit der Ziffer 6 erhalten. |
|
Attributart: | |
Bezeichnung: art Kennung: ART Datentyp: AX_Art_Gebaeudepunkt Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: 'Art' enthält die Art des Gebäudepunktes. Wertearten: Bezeichner Wert First 1100 Traufe 1200 Eingang (Erdgeschoßfußbodenhöhe) 2100 |
|
Attributart: | |
Bezeichnung: zustaendigeStelle Kennung: ZST Datentyp: AX_Dienststelle_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Zuständige Stelle' enthält den Dienststellenschlüssel der zuständigen Katasterbehörde. Die LGB führt das Verzeichnis der Schlüssel und Bezeichnungen der zuständigen Katasterbehörden. |
|
Attributart: | |
Bezeichnung: sonstigeEigenschaft Kennung: SOE Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Definition: 'Sonstige Eigenschaft' sind Informationen zum Punkt. Diese wurden bei der Einrichtung von ALKIS® aus dem ALK-Punktnachweis übernommen. Hierzu zählen: 1. Allgemeine Verwaltungsinformationen wie Geschäftsbuch- und Rissnummern (Kennung ENT). 2. Aktenhinweise (Kennung LAH). 3. Text der Bemerkung zum Punkt (Kennung BEM). Die Angaben zu 1. bis 3. sind optional. 4. Hinweise auf Mehrfachfunktionen des Punktes (Kennung BEM + PKZ) 5. Text: “Punkt automatisch nummeriert“ für Punkte, die bei der Migration automatisiert nummeriert wurden. Die Angaben zu 4. und 5. sind in ALKIS® nicht mehr zu vergeben. |
AX_BesondererBauwerkspunkt
Objektart: AX_BesondererBauwerkspunkt Kennung: 51011 |
|
Definition: | |
[E] 'Besonderer Bauwerkspunkt' ist ein Punkt eines 'Bauwerks' oder einer 'Einrichtung'. | |
Abgeleitet aus: | |
AA_ZUSO | |
Objekttyp: | |
ZUSO | |
Modellart: | |
DLKM | |
Konsistenzbedingungen: | |
Der 'Besondere Bauwerkspunkt' und der ihm zugeordnete 'Punktort' mit der Attributart 'Liegenschaftskarte' und der Werteart TRUE erhält den Raumbezug durch einen Punkt der Fläche oder der Linie, die zur Vermittlung des Raumbezuges des entsprechenden Bauwerks oder der Einrichtung beiträgt. | |
Bildungsregeln: | |
Das ZUSO besteht aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. | |
Attributart: | |
Bezeichnung: punktkennung Kennung: PKN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Punktkennung' ist ein von der Katasterbehörde vergebenes Ordnungsmerkmal. Es besteht aus 15 Stellen. Punktkennung bei migrierten Punkten: Die Punktkennung wurde durch die Überführung des Punktkennzeichens der ALK plus einer führenden “3“ gebildet. Es besteht demnach aus: Bei den in ALKIS® entstandenen und den bei der Migration automatisiert nummerierten Punkten wird die Stelle der Punktart mit der Ziffer 5 belegt. Die Mehrfachbedeutung von Punkten in der ALK wurde bei der Migration nach ALKIS® aufgelöst. Der Punkt mit der niedrigeren Punktart in der ALK hat in ALKIS® die Punktart mit der Ziffer 6 erhalten. |
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Attributart: | |
Bezeichnung: zustaendigeStelle | |
Kennung: ZST | |
Datentyp: AX_Dienststelle_Schluessel | |
Kardinalität: 1 | |
Modellart: DLKM | |
Definition: 'Zuständige Stelle' enthält den Dienststellenschlüssel der zuständigen Katasterbehörde. Die LGB führt das Verzeichnis der Schlüssel und Bezeichnungen der zuständigen Katasterbehörden. |
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Attributart: | |
Bezeichnung: sonstigeEigenschaft Kennung: SOE Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Definition: 'Sonstige Eigenschaft' sind Informationen zum Punkt. Diese wurden bei der Einrichtung von ALKIS® aus dem ALK-Punktnachweis übernommen. Hierzu zählen: 1. Allgemeine Verwaltungsinformationen wie Geschäftsbuch- und Rissnummern (Kennung ENT). 2. Aktenhinweise (Kennung LAH). 3. Text der Bemerkung zum Punkt (Kennung BEM). Die Angaben zu 1. bis 3. sind optional. 4. Hinweise auf Mehrfachfunktionen des Punktes (Kennung BEM + PKZ). 5. Text: “Punkt automatisch nummeriert“ für Punkte, die bei der Migration automatisiert nummeriert wurden. Die Angaben zu 4. und 5. sind in ALKIS® nicht mehr zu vergeben. |
AX_BesondererTopographischerPunkt
Objektart: AX_BesondererTopographischerPunkt Kennung: 61009 |
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Definition: | |
[E] 'Besonderer Topographischer Punkt' ist ein im Liegenschaftskataster geführter Topographischer Punkt. | |
Abgeleitet aus: | |
AA_ZUSO | |
Objekttyp: | |
ZUSO | |
Modellart: | |
DLKM | |
Bildungsregeln: | |
Das ZUSO besteht aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. | |
Erfassungskriterien: | |
Der Nachweis Topographischer Punkte ist optional. | |
Attributart: | |
Bezeichnung: punktkennung Kennung: PKN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Punktkennung' ist ein von der Katasterbehörde vergebenes Ordnungsmerkmal. Es besteht aus 15 Stellen. Punktkennung bei migrierten Punkten: Die Punktkennung wurde durch die Überführung des Punktkennzeichens der ALK plus einer führenden “3“ gebildet. Es besteht demnach aus: Bei den in ALKIS® entstandenen Punkten wird die Stelle der Punktart mit der Ziffer 5 belegt. Die Mehrfachbedeutung von Punkten in der ALK wurde bei der Migration nach ALKIS® aufgelöst. Der Punkt mit der niedrigeren Punktart in der ALK hat in ALKIS® die Punktart mit der Ziffer 6 erhalten. |
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Attributart: | |
Bezeichnung: zustaendigeStelle Kennung: ZST Datentyp: AX_Dienststelle_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Zuständige Stelle' enthält den Dienststellenschlüssel der zuständigen Katasterbehörde. Die LGB führt das Verzeichnis der Schlüssel und Bezeichnungen der zuständigen Katasterbehörden. |
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Attributart: | |
Bezeichnung: sonstigeEigenschaft Kennung: SOE Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..* |
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Modellart: DLKM Definition: 'Sonstige Eigenschaft' sind Informationen zum Punkt. Diese wurden bei der Einrichtung von ALKIS® aus dem ALK-Punktnachweis übernommen. Hierzu zählen: 1. Allgemeine Verwaltungsinformationen wie Geschäftsbuch- und Rissnummern (Kennung ENT). 2. Aktenhinweise (Kennung LAH). 3. Text der Bemerkung zum Punkt (Kennung BEM). Die Angaben zu 1. bis 3. sind optional. 4. Hinweise auf Mehrfachfunktionen des Punktes (Kennung BEM + PKZ). Diese Angabe ist in ALKIS® nicht mehr zu vergeben. |
Angaben zum Netzpunkt
Bezeichnung, Definition
Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung 'Angaben zum Netzpunkt' und der Kennung '13000' umfasst die Objektarten und Datentypen:
Kennung Name
13001 'Aufnahmepunkt'
13002 'Sicherungspunkt'
13003 'Sonstiger Vermessungspunkt'
13004 'AX_Netzpunkt' (abstrakte Klasse)
Die Auflistung dieser Objektarten im Objektartenkatalog ist abhängig von der gewählten Modellart.
AX_Aufnahmepunkt
Objektart: AX_Aufnahmepunkt Kennung: 13001 |
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Definition: | |
[E] 'Aufnahmepunkt' ist ein Punkt des Lagefestpunktfeldes - Aufnahmepunktfeld und dient der örtlichen Aufnahme von Objektpunkten. Das Aufnahmepunktfeld ist eine Verdichtungsstufe des Lagefestpunktfeldes - Trigonometrisches Festpunktfeld (Grundlagenvermessung). |
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Abgeleitet aus: | |
AX_Netzpunkt | |
Objekttyp: | |
ZUSO | |
Modellart: | |
DLKM | |
Grunddatenbestand: | |
DLKM | |
Bildungsregeln: | |
Das ZUSO besteht das aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. | |
Erfassungskriterien: | |
Auf das Schreiben “Zukünftige Überwachungs- und Erhaltungsaufgaben im Festpunktfeld“, Geschäftszeichen: SP/6.5-542-12 / 544-12 vom 18. Januar 2006 wird hingewiesen. | |
Relationsart: | |
Bezeichnung: hat Kennung: 13001-13002 Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Zielobjektart: AX_Sicherungspunkt Inv. Relation: gehoertZu Anmerkung: 'Aufnahmepunkt' hat 'Sicherungspunkt' |
AX_Sicherungspunkt
Objektart: AX_Sicherungspunkt Kennung: 13002 |
|
Definition: | |
[E] 'Sicherungspunkt' ist ein Punkt des Aufnahmepunktfeldes, der vermarkt ist und der Sicherung eines Aufnahmepunktes dient. | |
Abgeleitet aus: | |
AX_Netzpunkt | |
Objekttyp: | |
ZUSO | |
Modellart: | |
DLKM | |
Bildungsregeln: | |
Das ZUSO besteht aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. Eine der beiden Relationsarten "beziehtSichAuf" oder gehoertZu" muss vorhanden sein. Sofern der Aufnahmepunkt nicht mehr vorhanden ist, kann der Sicherungspunkt auch losgelöst vom Aufnahmepunkt weitergeführt werden. Die Relationsarten "beziehtSichAuf" oder gehoertZu" müssen dann nicht vorhanden sein. | |
Erfassungskriterien: | |
Der Nachweis der 'Sicherungspunkte' ist optional. | |
Relationsart: | |
Bezeichnung: gehoertZu Kennung: (INV)13001-13002 Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Zielobjektart: AX_Aufnahmepunkt Inv. Relation: hat Anmerkung: 'Sicherungspunkt' gehört zu 'Aufnahmepunkt'. Es handelt sich um die inverse Relationsrichtung. |
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Relationsart: | |
Bezeichnung: beziehtSichAuf Kennung: (INV)13003-13002 Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Zielobjektart: AX_SonstigerVermessungspunkt Inv. Relation: hat Anmerkung: "Sicherungspunkt" bezieht sich auf "Sonstiger Vermessungspunkt". Es handelt sich um die inverse Relationsrichtung. |
AX_SonstigerVermessungspunkt
Objektart: AX_SonstigerVermessungspunkt Kennung: 13003 |
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Definition: | |
[E] 'Sonstiger Vermessungspunkt' ist ein Punkt des Aufnahmepunktfeldes, der weder Aufnahmepunkt noch Sicherungspunkt ist (z. B. Polygonpunkt, Liniennetzpunkt). | |
Abgeleitet aus: | |
AX_Netzpunkt | |
Objekttyp: | |
ZUSO | |
Modellart: | |
DLKM | |
Bildungsregeln: | |
Das ZUSO besteht das aus einem oder mehreren REO 'Punktort'. | |
Erfassungskriterien: | |
Der Nachweis 'Sonstiger Vermessungspunkte' ist optional. | |
Attributart: | |
Bezeichnung: art Kennung: ART Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: 'Art' beschreibt die Art des sonstigen Vermessungspunktes. |
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Relationsart: | |
Bezeichnung: hat | |
Kennung: 13003-13002 | |
Kardinalität: 0..* | |
Modellart: DLKM | |
Zielobjektart: AX_Sicherungspunkt | |
Inv. Relation: beziehtSichAuf | |
Anmerkung: "Sonstiger Vermessungspunkt" hat "Sicherungspunkt" |
AX_Netzpunkt
Objektart: AX_Netzpunkt Kennung: 13004 |
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Definition: | ||
[E] 'Netzpunkt' ist eine Klasse, die allgemeingültige Eigenschaften für alle Objektarten dieser Objektartengruppe enthält. Es handelt sich um eine abstrakte Objektart. |
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Abgeleitet aus: | ||
AA_ZUSO | ||
Objekttyp: | ||
ZUSO | ||
Modellart: | ||
DLKM | ||
Grunddatenbestand: | ||
DLKM | ||
Attributart: | ||
Bezeichnung: punktkennung Kennung: PKN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Definition: 'Punktkennung' ist ein von der Katasterbehörde vergebenes Ordnungsmerkmal.Es besteht aus 15 Stellen. Punktkennung bei migrierten Punkten: Die Punktkennung wurde durch die Überführung des Punktkennzeichens der ALK plus einer führenden “3“ gebildet. Es besteht demnach aus: Bei in ALKIS® entstandenen Punkten wird die Stelle der Punktart mit der Ziffer 5 belegt. Die Mehrfachbedeutung von Punkten in der ALK wurde bei der Migration nach ALKIS® aufgelöst. Der Punkt mit der niedrigeren Punktart in der ALK hat in ALKIS® die Punktart mit der Ziffer 6 erhalten. |
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Attributart: | ||
Bezeichnung: zustaendigeStelle Kennung: ZST Datentyp: AX_Dienststelle_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Zuständige Stelle' enthält den Dienststellenschlüssel der zuständigen Katasterbehörde. Die LGB führt das Verzeichnis der Schlüssel und Bezeichnungen der zuständigen Katasterbehörden. |
||
Attributart: | ||
Bezeichnung: sonstigeEigenschaft Kennung: SOE Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Definition: 'Sonstige Eigenschaft' sind Informationen zum Punkt. Diese wurden bei der Einrichtung von ALKIS® aus dem ALK-Punktnachweis übernommen. Hierzu zählen: 1. Allgemeine Verwaltungsinformationen wie Geschäftsbuch- und Rissnummern (Kennung ENT). 2. Aktenhinweise (Kennung LAH). 3. ext der Bemerkung zum Punkt (Kennung BEM) Die Angaben zu 1. bis 3. sind optional. 4. Hinweise auf Mehrfachfunktionen des Punktes (Kennung BEM + PKZ). Die Angabe ist in ALKIS® nicht mehr zu vergeben. |
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Attributart: | ||
Bezeichnung: vermarkung_Marke Kennung: VMA Datentyp: AX_Marke Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Definition: 'Vermarkung (Marke)' ist die Marke zur dauerhaften Kennzeichnung von Vermessungspunkten im Boden und an baulichen Anlagen. Unter “Marke allgemein“ werden die nicht explizit verschlüsselten VMA zusammengefasst. Hinweis: Die Abmarkungen der Grenzpunkte sind bei AX_Grenzpunkt bezeichnet. |
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Wertearten: Bezeichner Marke, allgemein Stein Kunststoffmarke Rohr Bolzen/Nage Meißelzeichen (z. B. Kreuz, Kerbe, Anker) Pfahl Flasche Platte Hohlziegel Pfeiler Ohne Marke Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren |
Wert 1000 (G) 1100 1140 1200 1300 1400 1500 1620 1630 1640 1800 9500 (G) 9998 (G) |
Angaben zum Punktort
Bezeichnung, Definition
Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung 'Angaben zum Punktort' und der Kennung '14000' umfasst die folgenden Objektarten, abstrakte Klassen und Datentypen:
Kennung Name
14001 'AX_Punktort' (abstrakte Klasse)
14002 'PunktortAG'
14003 'PunktortAU'
14004 'PunktortTA'
14006 'AX_DQPunktort' (Datentyp)
14008 'AX_LI_Lineage_Punktort' (Datentyp)
14009 'AX_LI_ProcessStep_Punktort' (Datentyp)
14010 'AX_LI_Source_Punktort' (Datentyp)
Die Auflistung dieser Objektarten und Datentypen im abgeleiteten Objektartenkatalog ist abhängig von der gewählten Modellart.
AX_Punktort
AX_Punktort Kennung: 14001 |
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Definition: | |
[E] "Punktort" definiert die räumliche Position oder die ebene Lage oder die Höhe eines Objektes der Objektarten "Lagefestpunkt, Höhenfestpunkt, Schwerefestpunkt, Referenzstationspunkt, Grenzpunkt, Besonderer Gebäudepunkt, Aufnahmepunkt, Sicherungspunkt, Sonstiger Vermessungspunkt, Besonderer topographischer Punkt, Besonderer Bauwerkspunkt" in einem Bezugssystem (nach ISO 19111). Es sind keine zusammengesetzten Bezugssysteme (ISO 19111, Ziffer 6.2.3) zugelassen. Bei AX_Punktort handelt es sich um die abstrakte Verallgemeinerung der drei Punktortvarianten 'Punktort AG', 'Punktort AU' und 'Punktort TA', die sich jeweils in ihrer geometrischen Ausprägung entsprechend dem AAA-Basisschema unterscheiden. Jedes Objekt "Punktort" kann nur zu einem Punktobjekt gehören, auch wenn mehrere Punkte aufeinander fallen. Es handelt sich um eine abstrakte Objektart. |
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Modellart: | |
DLKM | |
Grunddatenbestand: | |
DLKM | |
Konsistenzbedingungen: | |
1. 'Punktort' der Objektart 'Grenzpunkt': Es gibt für jedes Objekt der Objektart 'Grenzpunkt', der in einer Flurstücksgrenze liegt, nur einen 'PunktortTA'. (Hinweis: Nur dieser 'Punktort' führt zur Darstellung in der Liegenschaftskarte.) Ein 'Grenzpunkt' außerhalb einer Flurstücksgrenze (Sonderfall eines indirekt abgemarkten Grenzpunktes) hat immer einen 'PunktortAU'. 2. "Punktort" der Objektarten "Lagefestpunkt", "Höhenfestpunkt", "Schwerefestpunkt", "Referenzstationspunkt", "Besonderer topographischer Punkt", "Aufnahmepunkt", "Sicherungspunkt" und "Sonstiger Vermessungspunkt": Jedes Objekt besteht aus "PunktortAU"-Objekten. 3. "Punktort" der Objektart "Besonderer Gebäudepunkt" und "Besonderer Bauwerkspunkt": Jedes Objekt besteht aus "PunktortAG"-Objekten und/oder "PunktortAU"-Objekten. 4. Das Objekt 'PunktortAU' wird auch zur Darstellung weiterer Bezugssysteme verwendet. |
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Bildungsregeln: | |
Das "Bezugssystem" (gemäß ISO 19111) ist objektbildend. | |
Lebenszeitintervall: | |
Das Lebenszeitintervall des Objekts beginnt mit dem Entstehen und endet spätestens mit dem Untergang eines Objektes der Objektarten "Lagefestpunkt, Höhenfestpunkt, Schwerefestpunkt, Referenzstationspunkt, Grenzpunkt, Besonderer Gebäudepunkt, Besonderer Bauwerkspunkt, Aufnahmepunkt, Sicherungspunkt, Sonstiger Vermessungspunkt, Besonderer topographischer Punkt". | |
Attributart: | |
Bezeichnung: kartendarstellung Kennung: KDS Datentyp: Boolean Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Definition: 'Kartendarstellung' ist ein Hinweis darauf, dass der 'Punktort' zur Darstellung in einer Karte führt. Welche Objektarten Bestandteil der ALKIS®-Standardausgabe 'Liegenschaftskarte' sind, regelt der entsprechende Filterausdruck (siehe GeoInfoDok, Kapitel 7.2). Hinweis: Die Objektarten 'Grenzpunkt', 'Besonderer Gebäudepunkt', 'Besonderer topographischer Punkt', 'Besonderer Bauwerkspunkt', 'Aufnahmepunkt', 'Sicherungspunkt' und 'Sonstiger Vermessungspunkt' weisen jeweils immer nur einen 'Punktort' mit der Attributart 'Kartendarstellung' mit der Werteart TRUE auf. Die Werteart TRUE kommt immer vor beim 'PunktortTA'-Objekt zu einem 'Grenzpunkt'. |
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Attributart: | |
Bezeichnung: koordinatenstatus Kennung: KST Datentyp: AX_Koordinatenstatus_Punktort Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: "Koordinatenstatus" gibt an, ob die Koordinaten bzw. die Höhe amtlich sind oder einen anderen Status besitzen. Wertearten: Bezeichner Wert Amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhe 1000 (Gültiger Wert im amtlichen Bezugssystem) |
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Attributart: | |
Bezeichnung: ueberpruefungsdatum Kennung: PRU Datentyp: Date Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: "Überprüfungsdatum" gibt das Datum der letzten Überprüfung (durch Messung) an, bei der die Koordinaten bzw. die Höhe gegenüber benachbarten Festpunkten als unverändert festgestellt wurden. Die Angabe ist optional. |
|
Attributart: | |
Bezeichnung: hinweise Kennung: HIN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: "Hinweise" kann Bemerkungen zur Messung, zur Berechnung, zum Koordinatenstatus, zu Genauigkeitsangaben und zum Punktuntergang enthalten. Die Angabe ist optional. |
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Attributart: | |
Bezeichnung: qualitaetsangaben Kennung: Q2D Datentyp: AX_DQPunktort Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Definition: Angaben zur Herkunft, Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Informationen. |
AX_PunktortAG
Objektart: AX_PunktortAG Kennung: 14002 |
||
Definition: | ||
[E] 'PunktortAG' ist ein Punktort mit redundanzfreier Geometrie (Besonderer Gebäudepunkt, Besonderer Bauwerkspunkt) innerhalb eines Geometriethemas. | ||
Abgeleitet aus: | ||
AG_Punktobjekt AX_Punktort |
||
Objekttyp: | ||
REO | ||
Modellart: | ||
DLKM |
AX_PunktortAU
Objektart: AX_PunktortAU Kennung: 14003 |
||
Definition: | ||
[E] 'PunktortAU' ist ein Punktort mit unabhängiger Geometrie ohne Zugehörigkeit zu einem Geometriethema. Er kann zu ZUSOs der folgenden Objektarten gehören: Grenzpunkt, Besonderer Gebäudepunkt, Besonderer Bauwerkspunkt, Aufnahmepunkt, Sicherungspunkt, Sonstiger Vermessungspunkt, Besonderer topographischer Punkt, Lagefestpunkt, Höhenfestpunkt, Schwerefestpunkt, Referenzstationspunkt. | ||
Abgeleitet aus: | ||
AU_Punktobjekt AX_Punktort |
||
Objekttyp: | ||
REO | ||
Modellart: | ||
DLKM | ||
Grunddatenbestand: | ||
DLKM |
AX_PunktortTA
Objektart: AX_PunktortTA Kennung: 14004 |
||
Definition: | ||
[E] 'PunktortTA' ist ein Punktort, der in der Flurstücksgrenze liegt und einen Grenzpunkt verortet. | ||
Abgeleitet aus: | ||
AX_Punktort TA_PointComponent |
||
Objekttyp: | ||
REO | ||
Modellart: | ||
DLKM | ||
Grunddatenbestand: | ||
DLKM |
AX_DQPunktort
Datentyp: AX_DQPunktort Kennung: 14006 |
|||
Definition: | |||
'DQPunktort' enthält Angaben zur Herkunft, Genauigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Informationen zu einem Punktort. Die Angaben zur Herkunft sind konform zu den Vorgaben aus ISO 19115 zu repräsentieren. | |||
Modellart: | |||
DLKM | |||
Grunddatenbestand: | |||
DLKM | |||
Attributart: | |||
Bezeichnung: herkunft Kennung: DPL Datentyp: AX_LI_Lineage_Punktort Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Definition: 'Herkunft' enthält Angaben zur Datenerhebung sowie zum Datum der Berechnung und Erhebung der Koordinaten. Soll Erhebung und/oder Erhebungsstelle dokumentiert werden, dann erfolgt dies über LI_ProcessStep- und LI_Source-Elemente. Die Erhebungsstelle wird in einem LI_ProcessStep mit self.description = 'Erhebung' und der Erhebungsstelle in self.processor dokumentiert. Die Datenerhebung wird in einem LI_Source-Element dokumentiert (über die Kennung aus der CodeList AX_Datenerhebung_Punktort). Soll die Berechnung oder die Erhebung mit Datum protokolliert werden, so ist ein entsprechender herkunft.processStep mit gesetzten Attributen self.dateTime und self.description ("Berechnung" bzw. "Erhebung") zu erzeugen. Ggf. kann hier erneut die durchführende Stelle in self.processor dokumentiert werden. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: genauigkeitswert Kennung: GWT Datentyp: DQ_RelativeInternalPositionalAccuracy Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: "Genauigkeitswert" gibt die relative Genauigkeit an. Es muss entweder der Genauigkeitswert oder die Genauigkeitsstufe nachgewiesen werden. Die Angabe des Genauigkeitswerts hat Vorrang vor der Angabe der Genauigkeitsstufe. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: genauigkeitsstufe Kennung: GST Datentyp: AX_Genauigkeitsstufe_Punktort Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: "Genauigkeitsstufe " ist die Stufe der Standardabweichung (S) als Ergebnis einer Schätzung (i. d. R. nach der Methode der kleinsten Quadrate), in welche die Messelemente der gleichzeitig berechneten Punkte einbezogen und in der Regel die Ausgangspunkte als fehlerfrei eingeführt wurden. Es wird entweder der Genauigkeitswert oder die Genauigkeitsstufe nachgewiesen. Für Aufnahmepunkte ist nur die Genauigkeitsstufe 2100 zulässig. Die Angabe des Genauigkeitswerts hat Vorrang vor der Angabe der Genauigkeitsstufe. |
|||
Wertearten: Bezeichner Standardabweichung S kleiner gleich 3 cm Standardabweichung S kleiner gleich 6 cm Standardabweichung S kleiner gleich 10 cm Standardabweichung S kleiner gleich 30 cm Standardabweichung S kleiner gleich 60 cm Standardabweichung S kleiner gleich 100 cm Standardabweichung S kleiner gleich 500 cm Standardabweichung S größer 500 cm |
Wert 2100 2200 2300 3000 3100 3200 3300 5000 |
||
Der Wert 5000 ist bei der Migration belegt worden. Diese Angabe ist nicht mehr zu vergeben. | |||
Attributart: | |||
Bezeichnung: agezuverlaessigkeit Kennung: LZK Datentyp: Boolean Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Definition: 'Lagezuverlässigkeit' enthält eine Aussage über die Identität zwischen den Koordinaten des amtlichen Nachweises und den bei der Grenzuntersuchung bestimmten Koordinaten von Objektpunkten. Auf die VVLiegVerm wird verwiesen. TRUE belegt die Überprüfung eines Punktes nach dem Katasternachweis. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Punkt in der Örtlichkeit eindeutig identifiziert und unter Berücksichtigung der Nachbarschaftsbeziehungen als identisch mit dem Katasterzahlenwerk festgestellt wurde. FALSE gibt an, dass für eine aufgemessene Koordinate eine derartige Überprüfung nicht stattgefunden hat. Wird die Attributart nicht geführt, entfällt eine Aussage über die Lagezuverlässigkeit. |
AX_LI_Lineage_Punktort
Datentyp: AX_LI_Lineage_Punktort Kennung: 14008 |
||
Definition: | ||
Soll Erhebung und/oder Erhebungsstelle dokumentiert werden, dann erfolgt dies über AX_LI_ProcessStep- und AX_LI_Source-Elemente. | ||
Modellart: | ||
DLKM | ||
Grunddatenbestand: | ||
DLKM | ||
Attributart: | ||
Bezeichnung: source Kennung: SRC Datentyp: AX_LI_Source_Punktort Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM |
||
Attributart: | ||
Bezeichnung: processStep Datentyp: AX_LI_ProcessStep_Punktort Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM |
AX_LI_ProcessStep_Punktort
Datentyp: AX_LI_ProcessStep_Punktort Kennung: 14009 |
||
Definition: | ||
Die Erhebungsstelle wird in einem AX_LI_ProcessStep mit self.description = 'Erhebung' und der Erhebungsstelle in self.processor dokumentiert. | ||
Modellart: | ||
DLKM | ||
Attributart: | ||
Bezeichnung: description Kennung: DES Datentyp: AX_LI_ProcessStep_Punktort_Description Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM Wertearten: Bezeichner Wert Erhebung Erhebung (G) Berechnung Berechnung (G) Hinweis: Migrierte Punkte haben den Wert “Erhebung“ erhalten. Sie sind durch den Wert “Anfang“ des Lebenszeitintervalls (Zeitraum der Migration) zu identifizieren. |
AX_LI_Source_Punktort
Datentyp: AX_LI_Source_Punktort Kennung: 14010 |
|||
Definition: | |||
Die Datenerhebung wird in einem AX_LI_Source-Element dokumentiert (über die Kennung aus der CodeList AX_Datenerhebung_Punktort). | |||
Modellart: | |||
DLKM | |||
Grunddatenbestand: | |||
DLKM | |||
Attributart: | |||
Bezeichnung: description Kennung: DES Datentyp: AX_Datenerhebung_Punktort Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM Grunddatenb.: DLKM |
|||
Wertearten: Bezeichner Aus Katastervermessung ermittelt Aus Luftbildmessung oder Fernerkundungsdaten ermittelt Aus Katasterkarten digitalisiert Nach Quellenlage nicht zu spezifizieren |
Wert 1000 (G) 2000 4200 (G) 9998 (G) |
||
Attributart: | |||
Bezeichnung: sourceStep Kennung: SRS Datentyp: AX_LI_ProcessStep_Punktort Kardinalität: 0..* Modellart: DLKM |
Angaben zur Reservierung
Bezeichnung, Definition
Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung 'Angaben zur Reservierung' und der Kennung '16000' umfasst die Objektarten und Datentypen:
Kennung Name
16001 'Reservierung'
16002 'Punktkennung untergegangen'.
16004 'AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung' (Datentyp)
Mit der Objektart 'Reservierung' müssen die attributiven Ordnungsmerkmale Punktkennung für die Objektarten der 'Punkte' reserviert werden.
Mit der Objektart 'Punktkennung untergegangen' kann die Eindeutigkeit bei der Vergabe von Punktkennungen gewährleistet werden.
Die Lebenszeitintervallbeschreibung erklärt die Handhabung der Objektart. Hierfür erforderliche Funktionalitäten werden im Erhebungs- und Qualifizierungsprozess bereitgestellt.
Hinweis zu reservierten Punktkennzeichen aus dem ALK-Nachweis:
Reservierte Punktkennzeichen aus dem ALK-Nachweis können nur dann in ALKIS® verarbeitet werden, wenn diese durch die Migration nach ALKIS® überführt wurden.
Für die Nutzung von Reservierungen aus dem ALK-Nachweis wurden die zur Migration bereitgestellten reservierten Punktkennzeichen nach ALKIS® überführt. Diese wurden dem bei der Migration benannten Antrag zugewiesen und sind nur über diesen Antragsnamen unter ALKIS® abrufbar.
Eine Reservierung von Punktkennzeichen mit PAT ungleich 5 ist in ALKIS® nicht möglich.
AX_Reservierung
Objektart: AX_Reservierung Kennung: 16001 |
|||
Definition: | |||
[E] 'Reservierung' enthält Ordnungsnummern des Liegenschaftskatasters, die für eine durchzuführende Vermessungssache reserviert sind. | |||
Abgeleitet aus: | |||
AA_NREO | |||
Objekttyp: | |||
NREO | |||
Modellart: | |||
DLKM | |||
Konsistenzbedingungen: | |||
Bereits vergebene Ordnungsnummern dürfen nicht reserviert werden. Die Attributart 'Antragsnummer' muss belegt sein. Existiert zu einer Stammnummer bereits eine Folgenummer (z. B. 100/1), so darf diese Stammnummer (z.B. 100) nicht reserviert werden. |
|||
Lebenszeitintervall: | |||
Das Lebenszeitintervall des Objekts beginnt mit der Reservierung und endet mit der Löschung. Reservierungen erfolgen auftragsbezogen. Nicht benötigte Reservierungen können nach ihrer Löschung wieder verwendet werden. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: art Kennung: ART Datentyp: AX_Art_Reservierung Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Art' ist eine Kennzeichnung der Ordnungsnummern. |
|||
Wertearten: Bezeichner Punktkennung Flurstückskennzeichen FN-Nummer Buchungsblattkennzeichen Katasterblatt Pseudoblatt Fiktives Blatt |
Wert 1000 3000 4000 6000 6100 6200 6400 |
||
Attributart: | |||
Bezeichnung: nummer Kennung: ONR Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Nummer' ist die zu reservierende Ordnungsnummer. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: vermessungsstelle Kennung: VST Datentyp: AX_Dienststelle_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Vermessungsstelle' enthält den Namen der Stelle, für die die Reservierung vorgenommen worden ist (siehe Katalog der Dienststellen). |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung antragsnummer Kennung: ANR Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: Die 'Antragsnummer' ist eine von der Katasterbehörde vergebene eindeutige Kennzeichnung für einen Antrag. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: auftragsnummer Kennung: AUN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: Die 'Auftragsnummer' wird aus technischen Gründen automatisiert erzeugt und entspricht der 'Antragsnummer'. Vom Bearbeiter ist die 'Auftragsnummer' in der ALKIS®-EQK nicht veränderbar. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: nummerierungsbezirk Kennung: NBZ Datentyp: CharacterString Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: gebietskennung Kennung: GBK Datentyp: AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung Kardinalität: 0..1 Modellart: DLKM |
AX_PunktkennungUntergegangen
Objektart: AX_PunktkennungUntergegangen Kennung: 16002 |
|||
Definition: | |||
[E] 'Punktkennung untergegangen' enthält Punktkennungen, die untergegangen sind. | |||
Abgeleitet aus: | |||
AA_NREO | |||
Objekttyp: | |||
NREO | |||
Modellart: | |||
DLKM | |||
Lebenszeitintervall: | |||
Das Lebenszeitintervall des Objekts beginnt, wenn ein Punkt mit Punktkennung untergeht. | |||
Attributart: | |||
Bezeichnung: punktkennung Kennung: PKN Datentyp: CharacterString Kardinalität: 1 Modellart: DLKM Definition: 'Punktkennung' ist ein von der Katasterbehörde vergebenes Ordnungsmerkmal. |
|||
Attributart: | |||
Bezeichnung: art |
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Wertearten: Bezeichner Punktkennung - allgemein Punktkennung - Grenzpunkt Punktkennung - Besonderer Gebäudepunkt Punktkennung - Besonderer topographischer Punkt Punktkennung - Aufnahmepunkt Punktkennung - Sicherungspunkt Punktkennung - Sonstiger Vermessungspunkt Punktkennung - Besonderer Bauwerkspunkt |
Wert 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 |
AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung
Auswahldatentyp: AX_Reservierungsauftrag_Gebietskennung Kennung: 16004 |
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Modellart: | ||
DLKM | ||
Attributart: | ||
Bezeichnung: gemarkung Kennung: GMK Datentyp: AX_Gemarkung_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM |
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Attributart: | ||
Bezeichnung: flur Kennung: FLR Datentyp: AX_GemarkungsteilFlur_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM |
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Attributart: | ||
Bezeichnung: buchungsblattbezirk Kennung: BB Datentyp: AX_Buchungsblattbezirk_Schluessel Kardinalität: 1 Modellart: DLKM |
7 Dieser Schlüssel wurde vorrangig für die Flasche als Untervermarkung verwendet.
8 Punkte, die die Attributart Bezeichnung: art belegt haben (First, Traufe Eingang), erhalten kein Punktkennzeichen.
ALKIS®-Richtlinien Brandenburg
- Nachmigration -
Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen 13-563-25
vom 1. März 2013
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass und Ziel
2. Projektansatz
3. Zuständigkeit
4. Zeitrahmen
5. Automatisierte Nachmigration durch die LGB im Rahmen des Umstellungsprozesses
5.1 Erzeugung der georeferenzierten Gebäudeadresse
5.2 Beseitigung von doppelt vorhandenen Objekten auf den Kreisgrenzen
5.3 Kommunales Gebiet
5.4 Migration der historischen Flurstücke aus dem ALB und dem ANS
6. Interaktive Nachmigration durch die LGB
6.1 Eintragung “Grundstücksgleicher Rechte"
7. Interaktive Nachmigration durch die Katasterbehörden
7.1 Buchfläche Null
7.2 Prüfung und ggf. Korrektur von Geometrien an den Kreisgrenzen
7.3 Korrekte Erfassung der Lagebezeichnung bei Gebäuden in der Umgebung der Kreisgrenze
7.4 Erfassung der strittigen Grenze
7.5 Zusammenfassung der Objekte AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht
7.6 Erfassung gemeinsamer Durchfahrten
7.7 Prüfung und ggf. Aktualisierung der Anschrift
7.8 Ergänzung der Namensangaben
7.9 Erfassung der dauerhaften Vertreter
7.10 Korrektur von Aufnahme- und Sicherungspunkten
7.11 Erfassung der indirekten Abmarkung
7.12 Löschen von doppelten Gebäudeobjekten
7.13 Kontrolle von mehreren Lagebezeichnungen für ein Flurstück
1. Anlass und Ziel
Aus technischen Gründen konnten in bestimmten Fällen bei der Migration der ALB- und ALK-Daten nach ALKIS® keine vollständig norm- oder vorschriftenkonformen Datenstrukturen in ALKIS® aufgebaut werden. Ziel der Nachmigration ist es, die vollständige ALKIS®-Konformität der Daten herzustellen.
Die identifizierten und zu bearbeitenden Sachverhalte sind in dieser Regelung beschrieben. Werden durch die Katasterbehörden weitere Fälle erkannt, sind diese der LGB vorzulegen. Die LGB übersendet dem Ministerium des Innern Referat 13 (MI) eine Bewertung der Fälle. Ggf. werden diese Regelungen ergänzt.
2. Projektansatz
Die Erledigung kann in Verbindung mit anderen Projekten (z. B. Qualitätsverbesserung im Liegenschaftskataster) oder ständigen Aufgaben wie der Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgen. Dies soll die vordringliche Abarbeitung im definierten Zeitrahmen nicht verzögern.
3. Zuständigkeit
Die unter den Nummern 5 und 6 angeführten Nachmigrationsfälle der automatisierten und interaktiven Nachmigration werden durch die LGB kurzfristig erledigt. Die LGB übermittelt den Katasterbehörden kurzfristig eine Zusammenstellung der bearbeiteten Fälle. Die Nachmigration durch die LGB ist vor Bereitstellung von LiKa-Online-ALKIS für die Nutzer außerhalb der Katasterbehörden abzuschließen.
Die LGB unterstützt die Katasterbehörden durch die Bereitstellung von Listen zur Identifikation bestimmter Nachmigrationsfälle. Die Katasterbehörden teilen hierzu der LGB die konkreten Anforderungen mit. Bereits realisierte Listen sind unter Nummer 7 angeführt.
Die unter Nummer 7 angeführten Sachverhalte werden durch die Katasterbehörden interaktiv bearbeitet.
4. Zeitrahmen
Die interaktive Nachmigration durch die Katasterbehörden startet nach der Freigabe der ALKIS®-Produktionsumgebung für die Katasterbehörden und soll bis Ende 2013 erledigt werden. Zum 30. September 2013 ist dem MI über den Sachstand der Abarbeitung zu berichten. Der Abschluss der Nachmigration ist dem MI anzuzeigen.
5. Automatisierte Nachmigration durch die LGB im Rahmen des Umstellungsprozesses
5.1 Erzeugung der georeferenzierten Gebäudeadresse
Aus den Objekten AX_LagebezeichungMitHausnummer werden automatisiert die Objekte AX_GeoreferenzierteGebaeudeadresse abgeleitet.
5.2 Beseitigung von doppelt vorhandenen Objekten auf den Kreisgrenzen
Alle doppelt auf den Kreisgrenzen in der ALKIS®-DHK eingerichteten Objekte AX_BesondereFlurstuecksgrenze und AX_Grenzpunkt (grafisch) werden beseitigt (vereinigt).
Das “gemeindebezogene“ Objekt AX_KommunalesGebiet wird automatisiert über den gesamten Datenbestand erzeugt.
5.4 Migration der historischen Flurstücke aus dem ALB und dem ANS
Aus technischen Gründen erfolgt die Migration der historischen Flurstücke aus dem ALB landesweit im Rahmen der automatisierten Nachmigration.
Außerdem werden die im ANS nachgewiesenen historischen Flurstücke (Flurstückskennzeichen und Nachfolgerbeziehung), die bereits vor der ALB-Einrichtung historisch geworden sind, nach ALKIS® migriert.
6. Interaktive Nachmigration durch die LGB
6.1 Eintragung “Grundstücksgleicher Rechte".
Besteht ein mit grundstücksgleichen Rechten belastetes Grundstück aus Flurstücken unterschiedlicher Gemarkungen, werden bei der Migration die "an"-Relationen von den realen Buchungsstellen zur fiktiven Buchungsstelle des fiktiven Blattes (Teileigentum) bzw. zur Buchungsstelle des Normaleigentums (Erbbaurecht) nicht aufgebaut. Diese Relationen werden interaktiv aufgebaut.
Dies betrifft die Buchungsarten Wohnungs- und Teileigentum (W), Erbbaurecht (E), Gebäudenutzungsrecht (G) und Aufgeteiltes Grundstück § 3 Abs. 4 GBO (N). Bei der Migration werden die fehlenden Relationen 'an' (Buchungsstelle 'an' Buchungsstelle') in der Protokolldatei "Personen_und_Bestandsdaten_laden.txt" und in der Fehlerliste "NNNN_MIGRATION.FLI" angezeigt.
7. Interaktive Nachmigration durch die Katasterbehörden
Bei Flurstücken mit der geometrischen Fläche kleiner 0,5 m², bei denen in der N-Zeile des ALB keine vorgabenkonforme Angabe zur Buchfläche nachgewiesen wurde, konnte die entsprechende Angabe nicht korrekt migriert werden. Es wurde stattdessen 0 m² als Buchfläche migriert.
Die korrekte Buchfläche ist zu erfassen. Auf die entsprechende Regelung in den ALKIS®-Richtlinien zu den Personen- und Bestandsdaten wird hingewiesen. Die LGB stellt eine entsprechende Auswertung bereit.
7.2 Prüfung und ggf. Korrektur von Geometrien an den Kreisgrenzen
Die Kreisgrenzen sind hinsichtlich der Objektarten Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung und Klassifizierung der Straßen- und Gewässerflächen auf Flächenüberlagerungen, Lücken in der Flächendeckung sowie Minimalflächen zu überprüfen und zu korrigieren.
Die Flurstücksebene sollte durch die der Migration vorangegangene Abstimmung der Kreisgrenzen fehlerfrei sein. Dies ist im Zusammenhang mit den im ersten Absatz angeführten Arbeiten zu prüfen.
7.3 Korrekte Erfassung der Lagebezeichnung bei Gebäuden in der Umgebung der Kreisgrenze
Die Lagebezeichnungen von Gebäuden in der Umgebung der Kreisgrenze, die in der ALK wegen der kreisbezogenen Speicherung nicht korrekt abgebildet werden konnten (z. B. Hauptgebäude in Kreis A, zugehörige Nebengebäude in Kreis B oder Pseudoschlüssel), sind zu prüfen und ggf. korrekt zu erfassen.
7.4 Erfassung der strittigen Grenze
Der Sachverhalt der strittigen9 Grenze ist in ALKIS® zu erfassen. Dazu ist bei der entsprechenden Flurstücksgrenze das Objekt AX_BesondereFlurstuecksgrenze, mit artDerFlurstuecksgrenze = 1000 (strittige Grenze) zu belegen. Die LGB stellt eine Liste der im ALB als betroffen gekennzeichneten Flurstücke bereit.
7.5 Zusammenfassung der Objekte AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht
Die Objekte der Objektart AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht werden bei der Migration flurbezogen erzeugt. Objekte, die ein Verfahren bilden, sind räumlich zu einem Objekt zusammenzufassen. Das Objekt soll innerhalb des Landes Brandenburg über Verwaltungsgrenzen hinaus gebildet werden. Zuständigkeiten bleiben hiervon unberührt.
7.6 Erfassung gemeinsamer Durchfahrten
Bestimmte (gemeinsame) Durchfahrten in Gebäuden werden bei komplexen Geometrien nicht migriert und sind zu erfassen. Die betroffenen Objekte werden im Migrationsprotokoll angeführt (FLI-Datei mit dem Hinweis F30067 - Durchfahrt im Gebäude: Fehler bei Objektbildung, die entsprechende Koordinaten zum Objekt werden angegeben).
7.7 Prüfung und ggf. Aktualisierung der Anschrift
Bei Grundbuchblättern, auf denen Flurstücke aus zwei Katasterbehörden gebucht sind, wurde bei abweichender Anschrift einer Person im ALB (zwischen ALB-Kreis A und ALB-Kreis B) unter Umständen nicht die aktuelle Anschrift migriert. Für die betroffenen Grundbuchblätter wird jeder Katasterbehörde von der LGB eine entsprechende Auswertung aus dem ALB zur Verfügung gestellt. Die Anschrift ist zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
7.8 Ergänzung der Namensangaben
Sofern im ALB entgegen der VALK-RL Teile der Namensangaben in der sogenannten “2-er Zeile“ nachgewiesen wurden, wurden diese nicht migriert.
In ALKIS® fehlende Namensangaben sind zu erfassen. Die LGB stellt eine Zusammenstellung der sogenannten “2-er Zeile“ aus dem ALB bereit.
7.9 Erfassung der dauerhaften Vertreter
Die Information “dauerhafte Vertreter von Personen im ALB“ konnte aus technischen Gründen nicht migriert werden. Die entsprechenden Angaben aus dem ALB (LE4 - Zusätze zu den Eigentümer-/Erbbauberechtigtenangaben) werden von der LGB für die Nacherfassung in ALKIS® zur Verfügung gestellt. Diese Angaben sind zu erfassen.
7.10 Korrektur von Aufnahme- und Sicherungspunkten
Liegen Aufnahmepunkt und zugehöriger Sicherungspunkt nicht
- in einer Gemarkung,
- in einem Nummerierungsbezirk oder
- erfolgte die AP-Nummerierung nicht nach AP-Erlass,
wurden diese Sicherungspunkte als Aufnahmepunkte migriert und es konnte die Zuordnung (Relation) zwischen AX_Aufnahmepunkt und zugehörigem AX_Sicherungspunkt nicht aufgebaut werden. Dies ist zu korrigieren.
Die LGB stellt den Katasterbehörden die Bezeichnungen der Sicherungspunkte, die während der Migration keinem Zentrum zugeordnet werden konnten, zur Verfügung.
7.11 Erfassung der indirekten Abmarkung
Für die Kennzeichnung einer indirekten Abmarkung ist die Relation “zeigtAuf“ bei AX_Grenzpunkt zu erfassen, da diese Beziehung nicht automatisiert aus den ALK-Daten abgeleitet werden konnte.
Diese Relation wird bei dem Objekt AX_Grenzpunkt belegt, der den Punktort AX_PunktortAU besitzt. Die Relation zeigt auf den Grenzpunkt, der in der Flurstücksgrenze liegt und einen entsprechenden Punktort AX_PunktortTA besitzt.
Durch die LGB wird ein Verzeichnis der Punkte, die in der ALK die Vermarkungsart 088 besitzen, zur Verfügung gestellt.
7.12 Löschen von doppelten Gebäudeobjekten
An den Gemarkungsgrenzen wurde in Einzelfällen ein Gebäudeobjekt doppelt gebildet. Die Gebäudeobjekte liegen exakt übereinander und weisen die gleichen Eigenschaften auf. Sie unterscheiden sich lediglich in der Objekt-ID (Datenbankidentifikator). Ein Gebäudeobjekt ist zu löschen.
7.13 Kontrolle von mehreren Lagebezeichnungen für ein Flurstück
Die Migration der Lagebezeichnungen erfolgte sowohl aus dem ALB als auch der ALK. Daraus haben sich zu einem Flurstück gelegentlich Mehrfachbelegungen ergeben, die nicht vollständig korrekt sind. Zum Beispiel wurden die Lagebezeichnungen eines Flurstücks “Im Grund 3“ aus dem ALB und zusätzlich “Im Grund“ aus dem Objekt “Name der Straße“ der ALK zu einem Flurstück gebildet.
Die LGB stellt Auswertelisten mit Angabe der Lagebezeichnungen der Flurstücke mit mehr als einer Lagebezeichnung zur Verfügung.
Die Lagebezeichnungen sind zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
9 Im ALKIS®-OK wird der Begriff “strittige Grenze“ verwendet. Hierunter sind in Brandenburg die Grenzen im Sinne des § 13 (5) des BbgVermG zu verstehen, obwohl in diesem Gesetz der Begriff “streitig“ verwendet wird.