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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Fortschreibung der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 11/2020 (AKVS 2014, Ausgabe 11/2020)
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Fortschreibung der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 11/2020 (AKVS 2014, Ausgabe 11/2020)
vom 23. Mai 2023
(ABl./23, [Nr. 23], S.567)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 29/2020 vom 23. Dezember 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Fortschreibung der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014) bekannt gegeben. Diese Regelungen wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 5/2021 - Straßenentwurf vom 8. März 2021 (ABl. S. 288) eingeführt.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 07/2023 vom 3. Mai 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Änderungen und Ergänzungen zur Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 11/2020 bekannt gegeben.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen neue Regelungen bei Kostenfortschreibungen von Bundesfernstraßenmaßnahmen. Diese werden nun erst erforderlich, wenn nach § 24 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) eine erhebliche Abweichung von den in § 24 BHO definierten Haushaltsunterlagen vorliegt.
Nach VV Nr. 1.2 zu § 54 BHO ist eine Abweichung erheblich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung der Baumaßnahme oder einer Kostenüberschreitung um mehr als 15 Prozent führt.
Die Vorgabe zur Wesentlichkeit einer Änderung wird daher in der AKVS 2014 auf >15 % angehoben.
Hiermit werden die Änderungen und Ergänzungen, Ausgabe 2023 zur Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014) für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.
Die AKVS 2014, Ausgabe 04/2023 stehen auf der Internetseite des BMDV (www.bund.bmdv.de) im Bereich des Handbuchs „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kostenlosen Download bereit.