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Aktenordnung für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (AktO-VwG)

Aktenordnung für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (AktO-VwG) *
vom 4. Januar 2024
(JMBl/24, [Nr. 1], S.3)

I.

Die Aktenordnung für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (AktO-VwG) wird nach Abstimmung zwischen den zuständigen Landesjustizverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Januar 2024 neu herausgegeben.

Die Aktenordnung wird den Verwaltungsgerichten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Aktenordnung für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 26. Oktober 2018 (JMBl. S. 110) außer Kraft.

Potsdam, den 4. Januar 2024

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

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* Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin erlässt mit dieser Allgemeinen Verfügung übereinstimmende Verwaltungsvorschriften für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht des Landes Berlin, die mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Anlagen