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Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg
(AktO-SG)

Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg
(AktO-SG)
1
vom 6. Dezember 2023
(JMBl/24, [Nr. 1], S.2)

I.

Die Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg wird nach Abstimmung zwischen den zuständigen Landesverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Januar 2024 neu herausgegeben.

Die Aktenordnung wird den Sozialgerichten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung vom 11. November 2019 (JMBl. S. 151) in Kraft gesetzte Aktenordnung für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg (Stand: 1. Januar 2020) außer Kraft.

Potsdam, den 6. Dezember 2023

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

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1 Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin erlässt mit dieser Allgemeinen Verfügung übereinstimmende Verwaltungsvorschriften für das Sozialgericht Berlin.

 

Anlagen