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Aktionsplan eGovernment

Aktionsplan eGovernment
vom 10. August 2004

Hinweise für den Benutzer

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Mitglieder des Landesausschusses für eGovernment und IT

eGovernment-Beauftragte der Ressorts und der Staatskanzlei

eGovernment- und IT-Leitstelle des Landes Brandenburg

0. - Vorwort

1. - Einleitung
1.1 - Zielstellung des Aktionsplans
1.1.1 - Definitionen
1.1.2 - Aktionsplan
1.1.3 - Organisation

2. - Zusammenfassung
2.1 - Methodik
2.2 - Ergebnisse

3. - Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
3.1 - Demographische Lage
3.2 - Wirtschaftliche Lage
3.3 - Geopolitische Lage
3.3.1 - Brandenburg-Polen
3.3.2 - Berlin-Brandenburg
3.4 - Administrative Lage
3.4.1 - Landesverwaltung
3.4.1.1 - Struktur der Landesverwaltung
3.4.1.2 - Ausstattung der Landesverwaltung
3.4.1.3 - Haushaltslage der Landesverwaltung
3.4.1.4 - Angebotssituation der Landesverwaltung
3.4.2 - Kommunalverwaltung
3.4.2.1 - Struktur der Kommunalverwaltung
3.4.2.2 - Ausstattung der Kommunalverwaltung
3.4.2.3 - Haushaltslage der Kommunalverwaltung
3.4.2.4 - Angebotssituation der Kommunalverwaltung

4. - Bedarfserfassung
4.1 - Wirtschaft
4.1.1 - Wichtigkeit von eGovernment-Anwendungen
4.1.2 - Nutzen von eGovernment
4.1.3 - Tatsächliche Nutzung
4.1.4 - Zahlungsbereitschaft für Online-Angebote und Signatureinsatz
4.2 - Bürger
4.3 - Landesverwaltung
4.4 - Kommunalverwaltung
4.4.1 - Infrastrukturen
4.4.2 - Basiskomponenten
4.4.3 - Fachanwendungen
4.5 - Beschäftigte

5. - Nationale und internationale Initiativen
5.1 - Media@Komm
5.2 - BundOnline 2005
5.3 - DeutschlandOnline
5.4 - EuropeOnline

6. - Projektklassifizierung
6.1 - Infrastrukturen
6.2 - Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
6.3 - Fachanwendungen
6.3.1 - Verteilung der Projekte
6.3.1.1 - Projekte nach Dienstleistungstypen
6.3.1.2 - Projekte nach Ressortverteilung
6.3.1.3 - Projekte nach Zielgruppen
6.3.1.4 - Projekte nach Umsetzungsstand
6.3.2 - Auswahl von Leitprojekten, Verfahren
6.3.3 - Auswahl von Leitprojekten, Ergebnisse
6.3.4 - Schnittstellen
6.3.5 - Umsetzungsplanung
6.3.6 - Finanzplanung
6.4 - Abgleich mit der Bedarfslage
6.4.1 - Angebotsinhalte
6.4.2 - Angebotsform
6.4.2.1 - Integriertes Dienstleistungsportal - Brandenburger Online Amt
6.4.2.2 - Integration der Zugriffskanäle - stationäre und mobile Angebote
6.4.2.3 - Integration von Verwaltungsdienstleistungen - vertikale Integration
6.4.2.4 - Integration von Verwaltungsdienstleistungen - horizontale Integration
6.4.2.5 - Integration von Verwaltungsdienstleistungen - technische Integration
6.4.2.6 - Messung der Kundenzufriedenheit
6.4.3 - Sonstige Bedarfslage
6.4.3.1 - Demographische Entwicklung
6.4.3.2 - Berlin - Brandenburg
6.4.3.3 - Anreizsystem eGovernment
6.5 - Verknüpfungen
6.5.1 - Beispiel Geodaten
6.5.2 - Beispiel Personendaten (Wirtschaftsdaten)
6.5.3 - Entwicklung
6.6 - Steuerung des eGovernment-Prozesses durch Monitoring und Controlling

7. - Begleitmaßnahmen
7.1 - Geschäftsprozessoptimierung
7.1.1 - Zuständigkeit
7.2 - Rechtliche Rahmenbedingungen
7.2.1 - Elektronische Signatur
7.2.2 - Datenschutzrecht
7.2.3 - Zuständigkeit
7.3 - Schulung und Personalentwicklung
7.3.1 - Inhalte
7.3.2 - Form
7.3.3 - Zuständigkeit
7.4 - Erschließung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen
7.4.1 - Finanzplanung
7.4.2 - Finanzierung
7.4.3 - Public-Private-Partnership-Modelle
7.4.4 - Kommunale Aspekte
7.4.5 - Zuständigkeit
7.5 - Aufbau von Netzwerken
7.5.1 - Wirtschaft
7.5.2 - Bund, Länder und Kommunen
7.5.3 - Wissenschaft
7.5.4 - Zuständigkeit
7.6 - Öffentlichkeitsarbeit
7.6.1 - Public Relations
7.6.2 - Promotion
7.6.3 - Zuständigkeit

Literaturverzeichnis

Hinweise für den Benutzer

eGovernment ist ein hochkomplexes Vorhaben, das nur bedingt einer populären Darstellung zugänglich ist. Dennoch versucht der vorliegende Aktionsplan, Transparenz des Vorhabens sowohl für den einzelnen, nur am Rande befassten, aber interessierten Beschäftigten, als auch für die fachlich maßgeblich Zuständigen - eGovernment-Beauftragte und Projektverantwortliche - sowie für politische Verantwortungsträger herzustellen. Gleichzeitig muss er den Anforderungen an einen Fachplan genügen. Diesem Umstand Rechnung tragend, wurde bewusst ein modulares Verfahren in zeitlicher, inhaltlicher und optischer Aufbereitung des Themas gewählt.

Die vorliegende 1. Auflage des Aktionsplans stellt eine fortzuschreibende Momentaufnahme dar. Sie berücksichtigt die Auftragslage der Landesregierung aus der eGovernment-Strategie vom 11. Februar 2003, einen Umsetzungsplan „unter Berücksichtigung der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen“ zu verfassen, und schafft dafür die erforderlichen Grundlagen. Eine Konzentration nur auf das Ergebnis - die Leitprojekte - wäre nicht sachdienlich gewesen. Sie ist dem Masterplan eGovernment vorbehalten. Entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen ist das Vorhaben eGovernment weiterzuentwickeln. Im Rahmen von Fortschreibungen sollen sowohl Prioritäten als auch die Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen sachgerecht weiterentwickelt und einzelne Themenblöcke vertieft werden.

Einen inhaltlich bereits umfassenden Ansatz spiegelt die Gliederung wieder. Die einzelnen Kapitel bauen aufeinander auf und berücksichtigen die Erkenntnisse anderer Bundesländer. Es wird bewusst auf einen bedarfsorientierten Ansatz abgestellt. Dieser Bedarf ist im Rahmen von Fortschreibungen - auch brandenburgspezifisch - weiter zu konkretisieren.

Schließlich bedient sich der vorliegende Plan abgestufter Mittel, um den Einstieg in das Thema eGovernment im Land Brandenburg zu erleichtern: Dem Leser wird die Möglichkeit eröffnet, sich durch die Lektüre des Aktionsplans im Zusammenhang eine umfassende Sicht auf die Entwicklung und Zielstellungen im Land zu erschließen. Die den Kapiteln vorangestellten, grau hinterlegten Textboxen geben die jeweiligen Leitsätze oder Thesen in komprimierter Form wieder und können so einen schnellen Überblick verschaffen. Eine Zusammenfassung wurde dem Aktionsplan in Kapitel 2. vorangestellt. Eine daraus abgeleitete Zusammenstellung in Form von Handlungsmaßgaben und eines Leitbildes wurde in den Masterplan übertragen. Diese komprimierten Darstellungen setzen jedoch ein hohes Maß an theoretischem und praktischem Hintergrundwissen voraus. Wesentliche Hintergrundinformationen für den Leser, welcher sich eine vertiefte Erfassung des Vorhabens eGovernment zum Ziel gesetzt hat, vermitteln die zahlreichen Fußnoten bzw. Verweise auf die Quellenlage, die teilweise auch zitiert wurde, um einen Blick über die Landes- und Verwaltungsgrenzen zu ermöglichen. Sie stellen ein Angebot für weiterführende Befassungen dar.

In diesem Sinne ist es der Landesregierung ein besonderes Anliegen, eine breite Resonanz auf das Vorhaben eGovernment in der Landesverwaltung und darüber hinaus zu finden.

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungen

Abbildung 1 eGovernment als Baustein der Verwaltungsmodernisierung
Abbildung 2 Dienstleistungstypen für eGovernment-Fachanwendungen
Abbildung 3 „Koordinatensystem“ eGovernment
Abbildung 4 Abgrenzung eGovernment - eBusiness
Abbildung 5 Stufenpläne eGovernment
Abbildung 6 Regelwerk eGovernment
Abbildung 7 Verhältnis zwischen eGovernment-Strategie, Aktions-/Masterplan eGovernment und IT-Strategie
Abbildung 8 Organisation eGovernment
Abbildung 9 Prognose der Einwohnerdichte im Jahr 2020
Abbildung 10 Internetnutzung in Deutschland
Abbildung 11 Nutzung von eGovernment nach Alter und Geschlecht
Abbildung 12 Nutzung von eGovernment nach Einkommen und Qualifikation
Abbildung 13 Internetnutzung nach Art der Beschäftigung
Abbildung 14 Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit IuK-Technologien
Abbildung 15 Betriebe und Arbeitsstätten in Brandenburg im Jahr 2002
Abbildung 16 Nutzung von Transaktionsdiensten durch die Wirtschaft - bundesweit
Abbildung 17 Nutzung von Online-Dienstleistungen der öffentlichen Hand durch die Wirtschaft
Abbildung 18 Nutzung von Internetdiensten durch IHK-Unternehmen in Brandenburg
Abbildung 19 PC- und Druckerausstattung in der Landesverwaltung
Abbildung 20 Serververteilung in der Landesverwaltung
Abbildung 21 Server-Software in der Landesverwaltung
Abbildung 22 Client-Software in der Landesverwaltung
Abbildung 23 Häufigste Dienstleistungen der Landkreise
Abbildung 24 Wichtigkeit der Online-Angebote für Unternehmen - bundesweit
Abbildung 25 Die zehn im Potenzial von der Wirtschaft höchstbewerteten Transaktionsdienste der öffentlichen Hand - bundesweit
Abbildung 26 Die zehn meistgenutzten Transaktionsdienste der öffentlichen Hand durch die Wirtschaft - bundesweit
Abbildung 27 Zahlungsbereitschaft der Unternehmen für Transaktionsgebühren
Abbildung 28 Zahlungsbereitschaft der Unternehmen für Signaturausstattungen
Abbildung 29 Favorisierter Einsatz von Signaturen in der Wirtschaft
Abbildung 30 Wie wollen Bürger online agieren ?
Abbildung 31 Wichtigkeit der Online-Angebote für den Bürger
Abbildung 32 Nutzungsbereitschaft der Bürger in Abhängigkeit von den Kosten
Abbildung 33 Schwerpunkte der Zielgruppen bei Online-Angeboten nach Verwaltungsebenen
Abbildung 34 Wichtigkeit der Online-Angebote für Beschäftigte
Abbildung 35 Interessenabwägung zwischen Projekten des eGovernment-Prozesses
Abbildung 36 Art der bewerteten Projekte
Abbildung 37 Dienstleistungstypen der bewerteten Projekte78
Abbildung 38 Ressortverteilung der bewerteten Projekte
Abbildung 39 Zielgruppenverteilung der bewerteten Projekte
Abbildung 40 Verfahrensstand der bewerteten Projekte
Abbildung 41 Vorausscheidung von Leitprojekten des eGovernment-Prozesses
Abbildung 42 Endausscheidung von Leitprojekten des eGovernment-Prozesses
Abbildung 43 Bewertungskriterien für eGovernment-Projekte
Abbildung 44 Phasen der Nachfrage und ihrer Befriedigung
Abbildung 45 Projekt-Cluster im eGovernment-Prozess
Abbildung 46 Kostenübersicht und Kostenanteile im eGovernment
Abbildung 47 Prüfung auf Leitprojektcharakter und Kofinanzierungsmöglichkeit von eGovernment-Projekten
Abbildung 48 Zahlungsbereitschaft der Unternehmen für Transaktionsgebühren

Tabellen

Tabelle 1 Übersicht der Mitglieder des Landesausschusses für eGovernment und IT
Tabelle 2 Übersicht der eGovernment-Beauftragten der Ressorts und der Staatskanzlei
Tabelle 3 eGovernment- und IT-Leitstelle des Landes Brandenburg im Ministerium des Innern
Tabelle 4 Informationsangebote Brandenburger Kommunen im Internet
Tabelle 5 Fachanwendungen mit hoher/sehr hoher Bedeutung für ausgewählte Wirtschaftszweige
Tabelle 6 Grundlegende, bedeutsame öffentliche Dienstleistungen in den Mitgliedsländern der EU
Tabelle 7 Die zwölf im Weiteren von der Wirtschaft mit einem hohen Potenzial bewerteten Transaktionsdienste der öffentlichen Hand - bundesweit
Tabelle 8 Umsetzungsplanung bisher nicht in der IT-Strategie abgebildeter Infrastrukturmaßnahmen
Tabelle 9 Summarische Finanzdaten der Infrastrukturmaßnahmen
Tabelle 10 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Infrastrukturmaßnahmen
Tabelle 11 Umsetzungsplanung bisher nicht in der IT-Strategie abgebildeter Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
Tabelle 12 Summarische Finanzdaten der Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
Tabelle 13 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
Tabelle 14 Allgemeiner Nutzen der Dienstleistungstypen
Tabelle 15 Projektgruppenbildung zur Bewertung von eGovernment-Projekten
Tabelle 16 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 1
Tabelle 17 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 3
Tabelle 18 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 2
Tabelle 19 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 4
Tabelle 20 Umsetzungsplanung der Schnittstellen
Tabelle 21 Summarische Finanzdaten der Schnittstellen
Tabelle 22 Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Schnittstellen
Tabelle 23 Umsetzungsplanung für die Fachanwendungen innerhalb des eGovernment-Prozesses
Tabelle 24 Summarische Finanzdaten der Fachanwendungen
Tabelle 25 Vorrangige Projekte im Ländervergleich
Tabelle 26 Leitprojekte nach vorrangigen Zielgruppen
Tabelle 27 Lebens- und Unternehmenslagen an Beispielen
Tabelle 28 Aufgabenverteilung im Rahmen der eGovernment-Steuerung

Abkürzungsverzeichnis

AFIS-ALKIS-ATKIS Amtliches Festpunkt-Informationssystem - Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem - Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
ALB Online Automatisiertes Liegenschaftsbuch Online
ALK Automatisierte Liegenschaftskarte
AO Abgabenordnung
APSIS Automatisiertes Personal- und Stelleninformationssystem
ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft des Bundes und der Länder für das Bauwesen
ASYS Abfallüberwachungssystem
AUREG Automatisiertes Register (elektronisches Handelsregister)
AVO Ausschuss für Verwaltungsoptimierung
BAFöG Bundesausbildungs-Förderungsgesetz
BbgDSG Brandenburgisches Datenschutzgesetz
BBSIB Brandenburgische Straßeninformationsbank
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BOA Brandenburger Online Amt
BOT build, operate, transfer
CIO Chief Information Officer
CIRCA Communication Information Resource Center Administrator
CMS Content Management System
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag
DMS Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem
DOMEA Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang
e- electronic-
EE Online Emissionserklärung Online
EfA „Einer für alle“
ELSTER Elektronische Steuererklärung
EMNID Erforschung der öffentlichen Meinung, Marktforschung, Nachrichten, Informationen, Dienstleistungen
ERP-System Enterprise Ressource and Planning System
EU Europäische Union
FALKE Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte
FiCoS Forst-Informations- und Controlling-System
FinkOn Finanzkontrolle Online
FIS-AL Fachinformationssystem-Altlasten
G2B Government-to-Business
G2C Government-to-Citizen
G2E Government-to-Employee
G2G Government-to-Government
GG Grundgesetz
GIS Geoinformationssystem
IDAB Industrie- und Dienstleistungsdatenbank
IEB Institute of electronic Business e. V.
IHK Industrie- und Handelskammer
IT- Informationstechnik-
IuK Information und Kommunikation
IVBB Informationsverbund Bonn-Berlin der Bundesverwaltung
k.A. keine Angabe
KEGO Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr
KLR Kosten- und Leistungsrechnung
LDS Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik
LGB Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
LGRB Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg
LHO Landeshaushaltsordnung
LVN Landesverwaltungsnetz
MASGF Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Frauen
MEGA Mehrländer-Gerichtsautomation
MESTA Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation
MLUR Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
NAFöD Netzwerk Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst
OGC Open GIS Consortium
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖREBIL Öffentlich-rechtliche Erfassung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
OSCI Online Services Computer Interface
PC Personalcomputer
PerIS Personalinformationssystem
PKI Public-Key-Infrastructure
PLIS Planungsinformationssystem
PPP Public Private Partnership
SAGA Standards und Architekturen für eGovernment-Anwendungen
SAP/HR Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung/Human Resources
SGB Sozialgesetzbuch
SigG Signaturgesetz
SMTP Simple Mail Transfer Protocol
STVO Straßenverkehrsordnung
TCP/IP transmission control protocol/internetprotocol
TESTA Trans-European Services for Telematics between Administrations
TUIV-AG Technikunterstützung Informationsverarbeitung - Arbeitsgemeinschaft
VEMAGS Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte
VETINFO Informations- und Berichtssystem des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung
VHS Volkshochschule
VISKompakt Verwaltungs-Informationssystem kompakt
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
WiBe21 Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung
W.I.E.N. Wählen in elektronischen Netzwerken
Wiko Wirtschaftlichkeitskontrolle
XML extensible Markup Language

Mitglieder des Landesausschusses für eGovernment und IT

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 10. Februar 2003 die Bildung eines „Landesausschusses eGovernment“ bestehend aus den für dieses Themenfeld zuständigen Abteilungsleitern der Ministerien und der Staatskanzlei beauftragt. Er bildet die Nahtstelle zwischen der administrativen und der politischen Ebene und bereitet grundlegende Entscheidungen der Landesregierung durch seine Empfehlungen vor. Die Aufgaben des Landesausschuss im Einzelnen sind in der eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie[1] umrissen. Die Bezeichnung wurde zwischenzeitlich auf „Landesausschuss für eGovernment und IT“ erweitert. Den Vorsitz führt das Ministerium des Innern.

NameRessortTelefonemail
Keseberg, Rudolf (Vorsitzender) Ministerium des Innern (MI) 0331/866-2100 rudolf.keseberg@mi.brandenburg.de
Andrä, Ralf Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) 0331/866-7200 ralf.andrae@mlur.brandenburg.de
Ehlert, Dirk Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten (MdJE) 0331/866-3100 dirk.ehlert@mdje.brandenburg.de
Heidemanns, Henning Staatskanzlei (Stk) 0331/866-1220 henning.heidemanns@stk.brandenburg.de
Knöll, Hans-Jochen Ministerium der Finanzen (MdF) 0331/866-6100 hans-jochen.knoell@mdf.brandenburg.de
Ranft, Michael Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) 0331/866-5100 michael.ranft@masgf.brandenburg.de
Richter, Michael

Ministerium für Wirtschaft (MW)

0331/866-1570 michael.richter@mw.brandenburg.de
Schönrock, Jürgen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) 0331/866-3600 juergen.schoenrock@mbjs.brandenburg.de
Smaczny, Winfried Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) 0331/866-4600 winfried.smaczny@mwfk.brandenburg.de
Steintjes, Gerhard Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) 0331/866-8010 gerhard.steintjes@mswv.brandenburg.de

Tab. 1: Übersicht der Mitglieder des Landesausschusses für eGovernment und IT

eGovernment-Beauftragte der Ressorts und der Staatskanzlei

Die Ressorts und die Staatskanzlei haben im Herbst 2003 für ihre Geschäftsbereiche eGovernment-Beauftragte benannt, welche eine Funktion als Multiplikatoren und Promotoren innehaben. Ihnen obliegt es, das Vorhaben eGovernment innerhalb ihrer obersten Landesbehörden sowie gegenüber den zugeordneten Behörden, Einrichtungen, Landesbetrieben und Körperschaften zu kommunizieren und zu befördern. Gleichzeitig sind sie Mittler zwischen der eGovernment- und IT-Leitstelle sowie den einzelnen Geschäftsbereichen. Sie bündeln innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches auch die Anregungen, Hinweise und Zuarbeiten zur Fortschreibung des Aktionsplans eGovernment.

NameRessortTelefonemail
Biermann, Karl-Bernd Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten (MdJE) 0331/866-3130 karl-bernd.biermann@mdje.brandenburg.de
Dorn, Susanne Ministerium der Finanzen (MdF) 0331/866-6112 susanne.dorn@mdf.brandenburg.de
Gumbert, Michael Ministerium für Wirtschaft (MW) 0331/866-1802 michael.gumbert@mw.brandenburg.de
Liedecke, Klaus Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) 0331/866-4641 klaus.liedecke@mwfk.brandenburg.de
Nohse, Günter Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) 0331/866-8043 guenter.nohse@mswv.brandenburg.de
Pupka, Rainer Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) 0331/866-7216 rainer.pupka@mlur.brandenburg.de
Rudek, Bernhard Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) 0331/866-3620 bernhard.rudek@mbjs.brandenburg.de
Scherfig, Angelika Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) 0331/866-5160 angelika.scherfig@masgf.brandenburg.de
Schmidt, Dieter Staatskanzlei (Stk) 0331/866-1253 dieter.schmidt@stk.brandenburg.de
Semmet, Helmut Ministerium des Innern (MI) 0331/866-2140 helmut.semmet@mi.brandenburg.de

Tab. 2: Übersicht der eGovernment-Beauftragten der Ressorts und der Staatskanzlei

eGovernment und IT-Leitstelle des Landes Brandenburg

Die Landesregierung hat mit Beschlussfassung über die eGovernment-Strategie am 10. Februar 2003 die Bildung einer „Leitstelle eGovernment“ im Ministerium des Innern veranlasst. Die Aufgaben der Leitstelle sind in Nr. 4.2 der eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie umrissen. Die Bezeichnung wurde zwischenzeitlich auf „eGovernment und IT-Leitstelle“ erweitert.

NameRessortTelefonemail
Feierabend, Peter Ministerium des Innern (MI) 0331/866-2120 peter.feierabend@mi.brandenburg.de

Tab. 3: eGovernment- und IT-Leitstelle des Landes Brandenburg im Ministerium des Innern

0. Vorwort

Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts geht an der öffentlichen Hand nicht unbemerkt vorbei. So hat sich eGovernment, sei es bedingt durch die Hoffnung auf eine kurzfristige Haushaltskonsolidierung oder die Erkenntnis und das Bemühen um eine nachhaltige, langfristige Entwicklung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Brandenburg, direkt oder indirekt zu einem Thema über Partei- und Ressortgrenzen, ja sogar Verwaltungsgrenzen hinweg entwickelt. [2], [3], [4], [5] Die enge Verflechtung mit verschiedensten Themenfeldern der Verwaltungsmodernisierung (von Haushaltsmodernisierung über Aufgabenkritik, Personalmanagement und Strukturreformen bis Qualitätsmanagement) hin zu einem New Public Management lässt eGovernment oder die elektronische Verwaltung gleichzeitig zu einer Voraussetzung wie auch einer Konsequenz all dieser Themenfelder werden.

eGovernment ohne vorherige Aufgabenkritik wird ebenso wenig von Erfolg gekrönt sein, wie Qualitätsmanagement oder Strukturreformen ohne vorherige eGovernment-Perspektiven. Zu begleiten ist dieser Prozess durch die Fortentwicklung des Rechtssystems, das stellenweise den Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mehr gerecht wird.[6]

Die Landesregierung Brandenburg betrachtet eGovernment als wesentlichen Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung im Lande. Sie beabsichtigt, alle relevanten internetfähigen Dienstleistungen der Landesverwaltung auch auf elektronischem Wege, also „online“, anzubieten. Dies bedingt,[7]

  • eine Optimierung der Verwaltungsabläufe,
  • eine Verbesserung der Erreichbarkeit, der Auskunftsfähigkeit und der Transparenz auf Seiten der Verwaltung,
  • eine Beförderung einer konsequenten Kunden- und Dienstleistungsorientierung,
  • eine Entlastung der Mitarbeiter von Routinetätigkeiten und eine Erhöhung der Motivation,
  • eine Realisierung von erheblichen Modernisierungs- und Einsparpotenzialen.

Die Landesregierung verfolgt mit eGovernment zugleich wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele. In diesem Zusammenhang gilt es, die Chancen der modernen Technik zu nutzen und sich nicht von der allgemeinen Entwicklung abzukoppeln. Die Zeit- und Ortsunabhängigkeit von Dienstleistungen eröffnet insbesondere für dünn besiedelte Regionen die Möglichkeit, der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken und im überregionalen Standortwettbewerb zu bestehen. Die Attraktivität des Landes als Wohn- und Lebensraum, als Wirtschafts-, Technologie- und Ausbildungsstandort und nicht zuletzt als Reiseland gilt es zu stärken. Die 1. Auflage stellt maßgeblich auf den Wirtschaftsstandort Brandenburg ab. Unter inhaltlichen Aspekten besteht die Option, den Bildungs- und Wissenschaftsstandort oder Justizbereich mit Fortschreibungen des Aktionsplans wie auch des Masterplans in den Vordergrund zu rücken.

Zugleich verfolgt die Landesregierung das Ziel eines barrierefreien Medienzugangs, um Chancengleichheit beim Zugang zu den neuen Medien zu eröffnen. Der Erhalt und die Verbesserung der klassischen Zugangswege zur Verwaltung (Schriftverkehr, Telefon, Vor-Ort-Beratung) soll gewährleistet werden.

Durch Ausnutzung der damit einhergehenden Rationalisierungspotenziale können die Investitionen in eGovernment mittelfristig zurückgewonnen werden. Damit stellt sich nicht mehr die Frage, ob eGovernment umgesetzt werden soll, sondern alleine wie.[8] Unterstrichen wird dies durch den Beschluss der Ministerpräsidenten vom 17. Juni 2004, welcher die Länder verpflichtet,

  • bis zum Jahr 2005 in allen Behörden einen Zugang für die elektronische Kommunikation zu schaffen,
  • bis zum Jahr 2006 die Online-Verfügbarkeit aller 2003 beschlossenen Deutschland-Online-Vorhaben zu gewährleisten,
  • bis zum Jahr 2007 die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden zu realisieren und
  • bis zum Jahr 2008 die umfassende Online-Bereitstellung aller geeigneten Verwaltungsverfahren zu betreiben.

Die Beschlusslage entspricht in zeitlicher Hinsicht dem der IT-Strategie und dem Aktionsplan eGovernment zugrunde gelegten ersten Zeithorizont.

1. Einleitung

Electronic Government ist elementarer Baustein der Verwaltungsmodernisierung. Es bedingt einerseits eine konsequente Aufgabenkritik sowie Geschäftsprozessoptimierung. Andererseits begleitet und ermöglicht es strukturelle Maßnahmen und eröffnet neue Wege des Finanz- und Personalmanagements. Der eGovernment-Prozess im Land Brandenburg ist durch regelmäßige Fortschreibungen des Masterplans zu begleiten und zu gestalten.

Die Regierungschefs der Länder haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. Juni 2003 im Einvernehmen mit der Bundesregierung die besondere Bedeutung von Electronic Government (eGovernment) für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland betont und unter dem Titel „DeutschlandOnline“ eine Strategie für ein integriertes eGovernment beschlossen.[9] Das entsprechende Strategiepapier verpflichtet Bund und Bundesländer,

  • die wichtigsten ebenenübergreifenden Verwaltungsdienstleistungen elektronisch zur Verfügung zu stellen,
  • den Zugang zu eGovernment-Dienstleistungen der Verwaltungen durch die Herstellung der notwendigen Interoperabilität der Internet portale zu verbessern,
  • gemeinsame eGovernment-Infrastrukturen auf- und auszubauen, um den Datenaustausch zu erleichtern und Doppelentwicklungen zu vermeiden,
  • mit dem Bund und den Kommunen gemeinsame Standards sowie Daten- und Prozessmodelle für eGovernment zu schaffen und
  • den Transfer von eGovernment-Lösungen zwischen den Verwaltungsebenen zu verbessern, Know-how zu bündeln und zu transferieren sowie Parallelentwicklungen zu vermeiden.

Eine Vielzahl der Bundesländer hat bereits im Vorfeld oder zwischenzeitlich auf Basis externer Studien oder interner Analysen Strategien und Pläne entwickelt, die diese Zielrichtung unterstützen. Sie stehen als Landesprogramme neben der eGovernment-Strategie „BundOnline 2005“ für Leistungen der Bundesverwaltung vom 18. September 2000 unter dem Dach von DeutschlandOnline. Für Brandenburg liegt eine entsprechende Dachstrategie mit Kabinettbeschluss vom 11. Februar 2003 vor. Die Strategie verlangt weitergehende Konkretisierungen für das eGovernment in Brandenburg durch die Erstellung eines Umsetzungsplanes (Masterplan).

Brandenburg betrachtet eGovernment - wie im Übrigen auch andere Bundesländer - als einen Baustein der Verwaltungsmodernisierung neben den Themenfeldern Aufgabenkritik, Verwaltungsstrukturmaßnahmen, neues Personalmanagement, Haushaltsmodernisierung und Qualitätsmanagement.[10] Eine saubere Abgrenzung der Themenfelder oder Einzelbetrachtung ist schon deshalb nicht immer möglich, weil gerade Querschnittsthemen wie eGovernment oder Qualitätsmanagement auf alle anderen Felder ausstrahlen oder sogar gegenseitige Abhängigkeiten bestehen. Ergänzend ist anzumerken, dass Bewegung in diesen Themenfeldern vielfach nicht ohne Anpassung der einschlägigen Rechtsnormen möglich ist. Nachhaltiges Potenzial kann eGovernment nur entfalten, wenn die betreffenden Geschäftsprozesse zuvor einer Aufgabenkritik unterzogen, also Normen und Standards überprüft werden.

1.1 Zielstellung des Aktionsplans

Ziel des Aktionsplanes ist es - unbeschadet des Setzens von Schwerpunkten -, Aktivitäten über Bundes-, Landes- und kommunale Grenzen gleichermaßen wie über Ressortgrenzen hinweg mit Bezug auf verschiedenste Zielgruppen in ihrer Komplexität aufzuzeigen, sie sachgerecht zu verknüpfen sowie durch politischen und fachlichen Rückhalt zu befördern. Er soll Grundlage für die Ableitung des vom Kabinett beauftragten Masterplans eGovernment der Landesregierung sein und diesen in seinen Kernaussagen weiter verifizieren.

Sowohl der Stand als auch die Bezeichnung der einzelnen eGovernment-Strategien sind in den Ländern höchst unterschiedlich. Sie werden bezeichnet als „Internet -Strategie“ (Schleswig-Holstein), „Multimedia-Konzeption“ (Mecklenburg-Vorpommern), „eBürgerdienste“ (Baden-Württemberg). Inhaltlich divergieren die einzelnen Ansätze in erheblichem Maße.

Anknüpfend an die Initiative „BundOnline 2005“ wird in den meisten eGovernment-Initiativen als Zeithorizont das Jahr 2005 genannt. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass nationale und regionale Aktivitäten in höherem Maße als bisher nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen, um eGovernment zu einem flächendeckenden und nachhaltigen Erfolg zu führen. Hierbei kommt den Ländern besondere Bedeutung auf Grund ihrer Stellung zwischen dem Bund und den Kommunen zu, was in den eGovernment-Initiativen bisher nicht immer ausdrücklich Berücksichtung findet. Gerade die Flächenstaaten haben hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.

Gemeinsam ist allen Bundesländern, dass sie das Dienstleistungsniveau der Verwaltung erhöhen wollen. Darüber hinaus verfolgen sie jeweils spezifische Zielsetzungen: So stellt Baden-Württemberg speziell auf den Bürger oder Bayern auf die Vernetzung der kommunalen Ebene und eine Optimierung der IT-Infrastruktur ab. Hessen sieht eGovernment als ein modular zu bearbeitendes Aufgabenfeld. Im Vordergrund stehen die Bereitstellung zentraler IT-Basisdienste, die Reorganisation und die Geschäftsprozessoptimierung, die erforderlichen Rechtsanpassungen, die Personalentwicklung und die Einbindung der Führungsebenen. Hieraus werden konkrete Projekte zur Erreichung der konkreten strategischen Ziele abgeleitet.[11] Für Brandenburg sind die Ziele des abzuleitenden Masterplans eGovernment ausgehend von der Beschlusslage

  • des Kabinetts vom 10. Februar 2003 (eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg),
  • des Landesausschusses vom 23. Februar und 26. Mai 2004 (Empfehlung für die Klassifizierung von eGovernment-Projekten im Masterplan eGovernment sowie im zugrunde liegenden Aktionsplan eGovernment) und
  • des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung vom 30. April und 28. Juni 2004

wie folgt zu umschreiben:

  • Dienstleistungen der öffentlichen Hand für die Wirtschaft und den Bürger einfach, schnell und kostengünstig aus jeder Unternehmens-/Lebenslage heraus anzubieten,
  • schnelle und kostengünstige Kommunikation der öffentlichen Hand untereinander auf einfachem Weg zu eröffnen,
  • sachgerechte Verknüpfung des Dienstleistungsangebotes der öffentlichen Hand durch Aufzeigen von Synergien und Redundanzen,
  • Steigerung der Verbindlichkeit des eGovernment-Prozesses einschließlich der notwendigen Ressourcen,
  • Abbildung der gesamten Produktpalette der öffentlichen Hand und Herausarbeitung von Leitprojekten,
  • Darstellung der Abhängigkeiten von Projekten untereinander sowie zu infrastrukturellen Maßnahmen als deren unverzichtbare Voraussetzung,
  • Abbildung des Bedarfs der Wirtschaft auf Basis allgemeiner und später landestypischer Erkenntnisse,
  • Abbildung des Bedarfs der Kommunen auf Basis allgemeiner und später landestypischer Erkenntnisse,
  • Beschreibung begleitender Maßnahmen des eGovernment-Prozesses,
  • Herstellung von Transparenz und Befriedigung der Erwartungshaltung bei Wirtschaft und Wissenschaft in Bezug auf die Umsetzung von eGovernment,
  • Aufzeigen der Notwendigkeit der Mitarbeiterqualifizierung und
  • Aufzeigen von Finanzierungs- und Betreibermodellen.

1.1.1 Definitionen

Zur Klarstellung des fachlichen Umfeldes, in dem sich der vorliegende Aktionsplan bewegt, soll vorab eine einschlägige Definition des eGovernment in Erinnerung zurückgerufen werden. Vereinzelt wird zu diesem Zweck lediglich auf Umschreibungen des Grundverständnisses, der Handlungsfelder und generellen Ziele des eGovernment ausgewichen.[12] Dieses ist insoweit entbehrlich, als die Landesregierung mit ihrem Auftrag zur Erstellung des Masterplans klargestellt hat, dass eGovernment „die Unterstützung von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken“[13] meint, die Unterstützung der Rechtsfindung und Rechtsetzung (eJustice) wegen der Gewaltenteilung jedoch nicht als integraler Bestandteil von eGovernment gerechnet werden darf.[14], [15] Die Berücksichtigung des Gewaltenteilungsgrundsatzes hat jedoch nicht dazu geführt, dass auch die in einzelnen eGovernment-Definitionen vorgefundene Differenzierung in eAdministration und eDemocracy[16], [17], [18], [19] ausscheidet. Soweit letztgenannte Prozesse - die Teilnahme an der politischen Meinungsbildung und Entscheidung - elektronisch ausgestaltet werden, sind sie in Brandenburg ebenfalls integraler Bestandteil von eGovernment und damit vom Aktionsplan zu erfassen. Eine weitere Definition stellt stärker auf die Beteiligten am eGovernment ab.[20 ]

Erläuternd darf aus der Entstehungsgeschichte und einschlägigen wissenschaftlichen Definitionen hinzugefügt werden, dass die zu berücksichtigen Geschäftsprozesse sowohl externe Vorgänge im Verhältnis zu Bürgern (Government to Citizen - G2C), zur Wirtschaft (Government to Business - G2B) und zum dritten Sektor (Government to Non-Profit - G2N) und umgekehrt abdecken, als auch interne Beziehungen (Government to Government - G2G).[21], [22], [23]Gerade für das intra- und interorganisationale Prozess-Reengineering der öffentlichen Verwaltung eröffnen sich neue Perspektiven.

Unabhängig von vorstehender Differenzierung in Bezug auf die personalen Beziehungen ist eine Beziehung nach dem Grad der Komplexität zu beachten. Dabei wird nach Informations-, Kommunikations-, Transaktions- und Partizipationsdiensten unterschieden.[24], [25], [26]

  • Informationsdienste erfassen die Verbreitung der Informationen von allgemeinem Interesse wie Rechtsnormen, Statistiken, Öffnungszeiten, Anschriften, Formulare u. a.,
  • Kommunikationsdienste ermöglichen Anfragen oder Auskunftsersuchen im Dialog zwischen einzelnen Beteiligten und der Verwaltung ohne oder mit geringer rechtlicher Bindung,
  • Transaktionsdienste eröffnen die arbeitsteilige Abwicklung von Datenbereitstellungen oder Verwaltungsverfahren mit z. T. hoher rechtlicher Bindung wie Antrags- oder Genehmigungsverfahren, die hohe Anforderungen an die organisatorische, technische und rechtliche Realisierung stellen,
  • Partizipationsdienste erstrecken sich insbesondere auf den Prozess der politischen Willensbildung und damit Vorgänge des eDemocracy.

Die Dienste wiederum können in verschiedene Dienstleistungstypen differenziert werden (Abbildung 2 - nur in PDF verfügbar).[27] Schließlich betrachtet eGovernment auch die technischen Mittel, die zum Aufbau der Beziehungen Dritter zur Verwaltung und umgekehrt eingesetzt werden. Während die Initiative BundOnline im Wesentlichen in Infrastrukturen, Basiskomponenten und (Fach-) Anwendungen differenziert[28], empfehlen andere Studien[29] die ergänzende Betrachtung der Endgeräte. Diese sollen hier als Teil der Infrastruktur betrachtet werden.

  • Die Infrastruktur beinhaltet die physikalische und logische Vernetzung aller beteiligten Menschen und Maschinen sowie die Maschinen selbst.
  • Die Basiskomponenten können in gleicher oder ähnlicher Form für eine Vielzahl an Dienstleistungen genutzt werden und decken bestimmte Funktionalitäten in einer allgemeinen Form ab.
  • Die (Fach-)Anwendungen stellen weitestgehend dienstleistungsindividuelle Softwarekomponenten dar und werden zentral oder dezentral in den einzelnen Behörden bereitgestellt. Sie können fach- bzw. ressortübergreifenden Charakter oder fach- bzw. ressortspezifischen Charakter haben.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass Entwicklungen und Aktivitäten im Bereich des eGovernment sich immer in einem mindestens dreidimensionalen System bewegen, in dem Infrastrukturen und Basiskomponenten oder -funktionalitäten die informations- und kommunikationstechnischen Grundlagen innerhalb des eGovernment bilden. Abbildung 3 (nur in PDF verfügbar) soll hiervon mit Hilfe einzelner Beispiele einen Eindruck vermitteln. Untereinander bedarf es für Basiskomponenten und Fachanwendungen geeigneter Schnittstellen zum Austausch von Daten. Die Schaffung der für eGovernment erforderlichen elektronischen Daten selbst (z. B. Geo-, Personen- oder Sachdaten) muss als Teil der Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen betrachtet werden.

Zur Abgrenzung zwischen eGovernment und eBusiness kann auf Abbildung 4 (nur in PDF verfügbar) verwiesen werden.[30] Zu ergänzen ist, dass eGovernment wie auch eBusiness über die Abbildung hinaus nicht nur externe Prozesse erfasst, sondern auch die elektronische Ausgestaltung innerhalb der Verwaltung und zwischen den Behörden bzw. innerhalb der Wirtschaft und zwischen den Unternehmen.

1.1.2 Aktionsplan

Studien und Analysen, Strategiepapiere sowie Master- oder Aktionspläne zum eGovernment gehen vielfach fließend ineinander über. Es handelt sich praktisch um abgestufte Pläne (Abbildung 5). Vorangestellt werden soll deshalb der Hinweis, dass

  • Studien und Analysen vielfach nur erste grundsätzliche Erhebungen der Ist-Situation durchführen und theoretische Empfehlungen und Alternativen für ein Vorhaben aussprechen oder aufzeigen,
  • Strategiepapiere entsprechend ihres Namens eine strategische Ausrichtung eines Vorhabens vorgeben und dabei bereits eine Auswahl der Empfehlungen und Alternativen vornehmen und
  • Umsetzungspläne aufbauend auf der richtungsweisenden Strategie die operative Realisierung eines Vorhabens einleiten.

Soweit es sich um komplexe, in verschiedener Hinsicht ebenenübergreifende Vorhaben handelt, kann bei den Umsetzungsplänen zwischen übergeordneten Masterplänen und spezifischen Einzelplänen wie Ressort- oder Kommunalplänen differenziert werden. Der vorliegende Aktionsplan hat daher das Ziel, die Operationalisierung der in Bezug auf die Ressorts sowie die unterschiedlichen Verwaltungsstufen ebenenübergreifenden und angestrebten eGovernment-Aktivitäten auszugestalten. Die Zuständigkeit für bestehende oder noch zu verfassende Ressortpläne oder kommunale Pläne bleibt davon grundsätzlich unberührt. Die Ressorts sind jedoch gehalten, ihre Pläne an der strategischen Landesausrichtung zu orientieren und in die operativen Maßnahmen einzubringen. Der Aktionsplan ist Ergebnis einer erweiterten Bestandsaufnahme in den Geschäftsbereichen, einer Identifikation von Leitprojekten und der Ermittlung konkreter Schritte der technisch-organisatorischen Umsetzung der nach abgestimmten Kriterien ausgewählten Leitprojekte. Er ist regelmäßig fortzuschreiben. Im Einzelnen trifft er Aussagen

  • zur konkreten Aufbau- und Ablauforganisation zur Umsetzung der eGovernment-Strategie für das Land Brandenburg,
  • zum geschätzten Investitionsbedarf, den prognostizierten Einsparungen durch ausgewählte Leitprojekte und den Voraussetzungen für eine anteilige Finanzierung aus Mitteln für eGovernment-Querschnittsvorhaben, die zentral veranschlagt werden.
  • zu den Kriterien und dem Verfahren der Auswahl auch weiterer Leitprojekte,
  • zur Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die Leitprojekte der Landesregierung,
  • zu weiteren Begleitmaßnahmen des eGovernment-Prozesses.

Das Ministerium des Innern hat die Arbeiten am Aktionsplan eGovernment in Verbindung mit dem Masterplan eGovernment als einem von vier aus der eGovernment-Strategie abgeleiteten und nebenstehend aufgezeigten Regelwerken betrieben. Zusammen mit der eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie, der IT-Standardisierungsrichtlinie einschließlich IT-Strategie und der noch zu erarbeitenden IT-Sicherheitsrichtlinie bildet er ein Paket zur Begleitung des Ausbaus der elektronischen Verwaltung (Abbildung 6 - nur in PDF verfügbar).

Die IT-Strategie legt fest, welche technischen Standards für die Hard- und Software im Bereich der Infrastrukturen, Basiskomponenten und Fachanwendungen zum Tragen kommen sollen und wie eine dahingehende Entwicklung durch spezifische organisatorische Maßnahmen zur Beschaffung und Wartung von Hard- und Software in einem angemessenen Zeitfenster sichergestellt wird. Für bestimmte Verfahrenstypen im Sinne der IT-Strategie, die sogenannten Querschnittsverfahren, welche zwar fachbezogene, aber ressortübergreifende Themenfelder abdecken (Personalverwaltung und Buchführung als Teil der ERP-Systeme, Dokumentenmanagement, Datenbankmanagement), werden spezifische Regelungen getroffen. Ein einzelnes Projekt wird durch die IT-Strategie nicht initiiert. Projekte, die bereits anhängig sind, sollen auf diese Standards hin fortentwickelt werden, neue Projekte sind von Beginn an auf Basis dieser Standards zu betreiben. Soweit bestimmte Standards mangels pr aktischer Projekte noch nicht zur Anwendung gekommen sind, werden diesbezüglich relevante Projekte nicht automatisch durch den Masterplan oder den Aktionsplan generiert.

Der Aktionsplan wie auch der aus ihm abgeleitete Masterplan eGovernment greifen die gesamtgesellschaftliche Situation auf, geben diese wieder, formulieren in Anbetracht verschiedenster Nutzergruppen eine Interessenlage, leiten daraus die erforderlichen Online-Angebote insbesondere in Form von Fachanwendungen sowie einen potenziellen Bedarf an infrastrukturellen und basisfunktionellen Maßnahmen ab und zeigen begleitende Aktivitäten auf. Sie bewerten und klassifizieren laufende und anhängige Projekte nach ihrem qualitativen und quantitativen Nutzen, setzen Prioritäten unter Beachtung der vorstehend gewonnenen Erkenntnisse, sind Auslöser für ggf. neue Projekte und zeigen eine finanzielle und zeitliche Umsetzungsplanung auf. Sie setzen keine technischen Standards. Die konkret benannten Projekte sind technisch nach Maßgabe der IT-Strategie zu betreiben. Soweit konkrete, in den Aktionsplan und Masterplan aufgenommene Projekte mit Blick auf eine einheitliche Entwicklung im Land noch technisc her Rahmenbedingungen bedürfen, sollen diese in der IT-Strategie nachgeführt werden. Beide Dokumente haben das Jahr 2008 als ersten Zeithorizont.

Leitprojekte werden durch den Aktions- und den Masterplan nur insoweit neu ermittelt, als es sich nicht um Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Schnittstellen oder Basiskomponenten zuzüglich ressortübergreifender Verfahren (Querschnittsverfahren) handelt. Diesen kommt bereits nach Maßgabe der eGovernment-Strategie vom 10. Februar 2003 Leitprojektcharakter „sui generis“ zu. Die Ableitung von Leitprojekten aus dem Aktions- und dem Masterplan beschränkt sich auf die Fachanwendungen. Soweit Projekte ermittelt wurden, welche die Voraussetzungen für Basiskomponenten zuzüglich ressortübergreifender Verfahren oder Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Schnittstellen erfüllen, in ihrer Art aber technisch noch nicht in der IT-Strategie abgebildet sind, können diese bei Bedarf fortgeführt werden.

Abbildung 7 (nur in PDF verfügbar) zeigt noch einmal den primär projektübergreifenden, technischen Ansatz der IT-Strategie gegenüber dem vornehmlich projektspezifischen, zeitlichen und finanziellen Ansatz des Aktions- und des Masterplans eGovernment sowie ihre Ableitung aus der eGovernment-Strategie auf. Projektübergreifend stellt die Erfassung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und die Verknüpfung von eGovernment-Projekten ein wesentliches Merkmal des Aktions- wie auch des Masterplans eGovernment dar.

1.1.3 Organisation

Der Kabinettbeschluss zur eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg sieht den Aufbau eines eGovernment-Netzwerkes vor, in welchem das Land mit den Kommunen, dem Bund, der Wirtschaft und Wissenschaft sowie insbesondere dem Land Berlin kooperiert. In seinen Grundzügen kann das Netzwerk bezogen auf die Landesverwaltung entsprechend Abbildung 8 (nur in PDF verfügbar) dargestellt werden.

2. Zusammenfassung

2.1 Methodik

Der Masterplan eGovernment für das Land Brandenburg und der ihm zugrundeliegende Aktionsplan eGovernment sind modular aufgebaut. Die modulare Bauweise trägt dem Gedanken Rechnung, die Pläne unter Setzung jeweils angepasster Schwerpunkte in den Folgejahren zielgerichtet fortschreiben zu können. In zeitlicher Hinsicht orientiert er sich zunächst an der IT-Strategie und damit der Jahresspanne 2004 bis 2008. Die Fortführung soll jährlich erfolgen. Schwerpunkt der ersten Auflage bildet die Fokussierung auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

Der vorliegende Aktionsplan eGovernment berücksichtigt, dass es sich beim eGovernment um eine Thematik handelt, die nicht mit einem einmaligen Regelwerk verbindlich und abschließend zu erfassen ist. Angesichts der Vielschichtigkeit der Interessenlagen und der technischen Halbwertzeiten wird eine regelmäßige Fortschreibung des Planes als zwingend erforderlich erachtet.

In Bezug auf die einzelnen Maßnahmen und Projekte knüpft der Aktionsplan eGovernment an die zeitliche Betrachtung der IT-Strategie für die Jahre 2004 bis 2008 an. Der Fortführungsturnus soll deutlich kürzer gehalten werden.

Entsprechend der Zielsetzung der regelmäßigen Fortschreibung setzt der Aktionsplan in dieser 1. Auflage ausgewählte Schwerpunkte. Er konzentriert sich - auch bei der Bewertung der einzelnen Projekte - auf eine Betrachtung der politisch-gesellschaftlichen Dringlichkeit zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg. Dies führt in der primären Betrachtung naturgemäß zu einer Zurückdrängung solcher Projekte, welche eine andere Zielrichtung verfolgen. Diese sollen auf diesem Wege gleichwohl nicht abgewertet werden. Sie sind weiterzubetreiben. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ihnen ggf. auch unterstützende Funktion für eGovernment insgesamt beigemessen werden kann. Diese Prioritätensetzung kann im Rahmen der Fortschreibung entsprechend der Entwicklung des Landes Brandenburg modifiziert werden, z. B. nach Politikfeldern (Bildungsstandort, Wissenschaftsstandort, Justizbereich etc.).

Die Möglichkeit der Fortschreibung des Aktionsplans eröffnet darüber hinaus die Variation der Tiefendarstellung in Bezug auf kommunale und damit verwaltungsebenenübergreifende Belange. Mit dem Fortschreiten des Media@Komm-Transfers (siehe Kapitel 5.1) ist hier ein zunehmender Bedarf zu erwarten, der in zukünftigen Fortschreibungen des Aktionsplans berücksichtigt werden soll.

Inhaltlich baut der Aktionsplan in der Darstellung der Ausgangssituation wie auch der Bedarfslage vereinzelt auf bundesweite Informationen oder Erkenntnisse anderer Bundesländer auf und fokussiert dort - wo entsprechendes Datenmaterial bereits vorliegt - auf die spezifische Brandenburger Lage (bedarfsorientierte Vorgehensweise). Dieses Verfahren wurde in der Erkenntnis gewählt, dass zumindest die grundsätzliche Bedarfslage Brandenburgs keine wesentlich andere ist, als die jenseits der Landesgrenzen. Hieraus resultiert auch die Tatsache, dass der Aktionsplan an zahlreichen Stellen auf einschlägige Dokumentationen verweist. Er soll insofern auch Vorbild in Bezug auf das Aufgreifen innovativer Ideen, Konzepte und Ergebnisse anderer Stellen sein.

Soweit der Aktionsplan in seiner Gliederung und Betrachtung vielfach in die Wirtschaft, die Bürger, die Verwaltung, Beschäftigte und sonstige Gruppen unterteilt, wird die einschlägige Zielgruppenabgrenzung der „G2x-Theorie“ zu Grunde gelegt.[31] Diese ist Grundlage für die Ausrichtung von Projekten. Insoweit wurde die Wirtschaft in einzelne Teilbereiche (insbesondere Bürger, Verwaltung, Beschäftigte u. a.) gegliedert, die letztlich alle Akteure des Wirtschaftslebens sind.

Der Aktionsplan ist insgesamt modular aufgebaut. Die einzelnen Module müssen entsprechend dem Fortgang des eGovernment weiterentwickelt werden.

2.2 Ergebnisse

Der Masterplan eGovernment für das Land Brandenburg wie auch der Aktionsplan eGovernment können nur bedingt den Charakter einer intern bindenden Verwaltungsvorschrift entfalten. Im Wesentlichen werden die Akteure im eGovernment-Prozess - Beschäftigte sowie administrativ und politisch Verantwortliche - die Pläne in ihrer täglichen Arbeit als Leitfaden „leben“ und kommunizieren müssen, um das Land erfolgreich in die Zukunft zu führen. Unter Bezug auf die Arten von Projekten ist festzuhalten, dass Infrastrukturen, Basiskomponenten zzgl. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren) und Schnittstellen hinsichtlich ihres Aufbaus und der Entwicklung zwingende Voraussetzung sind, um überhaupt Online-Dienstleistungen erbringen zu können. Sie sind Schritt für Schritt mit den Fachanwendungen auszubauen und weiterzuentwickeln.

Die nachfolgenden Kapitel verdeutlichen den Prozess des eGovernment im Land Brandenburg in seiner Komplexität und Umfänglichkeit. Es wird deutlich, dass eine solche Thematik nur schwerlich und in vollem Umfang in eine abschließend (rechts-)verbindliche Form gegossen werden kann. eGovernment zeichnet sich dadurch aus, dass es einen bisher in der öffentlichen Verwaltung in seiner Schnelllebigkeit kaum bekannten Prozess abbildet. Entscheidungen veralten durch sich schnell ändernde Rahmenbedingungen in immer kürzeren Zeiträumen. Eine solche Entwicklung muss zu einer neuen Verwaltungskultur führen, die weniger auf die rechtsverbindliche Vorgabe detaillierter Einzelregelungen abstellt, sondern Leitfäden anbietet, welche die Umsetzung und Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemlagen befördern. Beschäftigte sowie administrativ und politisch Verantwortliche werden diese Leitfäden „leben“ müssen, um das Land erfolgreich in die Zukunft zu führen. Als solcher Leitfaden ist der Aktionsplan eGovernment für das Land Brandenburg zu verstehen. Aus ihm leiten sich die im Masterplan eGovernment abgebildeten zwingenden, d. h. verbindlichen, sinnvoller Weise umzusetzenden und optionalen Maßnahmen ab („Muss-, Soll- und Kann-Vorgaben“).

Zur Beförderung des Leitbildes eGovernment haben die im Auswahlverfahrenen ermittelten Leitprojekteeine herausgehobene Bedeutung. Ihre Beförderung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht auf Grundlage der Festlegungen im Aktionsplan steht im Vordergrund. Die erfolgreiche Umsetzung der Leitprojekte bildet den Gradmesser für die Effektivität und Effizienz des voranschreitenden eGovernment-Prozesses. Mit Blick auf die Steuerung der Zielvorgaben des Masterplans eGovernment sind sie gleichermaßen auch Gradmesser für die Wirksamkeit des eingesetzten Monitorings/Controllings.

3. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Die demographische Entwicklung und die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kommunen zwingen das Land zu einer Forcierung der eGovernment-Aktivitäten. Zur Stärkung des Wirtschaftsraumes Berlin-Brandenburg und der Wettbewerbsfähigkeit der Region bieten sich unabhängig von Diskussionen über eine Länderfusion virtuelle Verbünde an. Die in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien gut ausgestatteten, hoch produktiven und wertschöpfungsintensiven Wirtschaftszweige warten auf einen Startschuss in eine digitale Zukunft über eBusiness hinaus. Hierfür sind in der Landesverwaltung die notwendigen Infrastrukturen vorhanden und werden sukzessive ausgebaut.

Ein Schlüssel zur Modernisierung der Verwaltung ist der Einsatz von Informationstechnologien. Diese Erkenntnis geht einher mit einer neuen Verwaltungskultur, welche die zunehmende Verbreitung des Internets in der Gesellschaft und die daraus erwachsenden Ansprüche an die öffentliche Verwaltung aufgreifen muss. Erwartet werden qualitativ bessere, beschleunigte und umfangreichere Dienstleistungen. Im Zeitalter des Online-Shopping und Homebanking sind Öffnungs- und Wartezeiten bei Verwaltungen nicht mehr zu vermitteln. Große Teile der Bevölkerung sind der Auffassung, dass sich Ämter und Behörden tiefgreifend verändern und sich von staatlichen Bürokratien zu modernen Dienstleistern wandeln müssen. Dieser Erwartungshaltung versuchen öffentliche Verwaltungen zunehmend durch größere Kundenorientierung zu entsprechen. Virtuelle Rathäuser und One-Stop-Administration stellen einen ersten Schritt auf dem Weg dorthin dar.

Der internationale Wettbewerb zwingt die öffentliche Verwaltung, zur Gewinnung von Unternehmen nicht nur Fördermittel auszureichen und Gewerbegebiete auszuweisen, sondern auch vermehrt wettbewerbsrelevante Online-Dienstleistungen anzubieten. Dazu zählen vor allem schnellere Genehmigungsverfahren und eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen, die für Unternehmen direkt ertragsrelevant sein können.

Letztlich zwingt auch die mittelfristige Haushaltskonsolidierung die öffentliche Verwaltung zum Einsatz von Informationstechnologien. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Haushaltskonsolidierung perspektivisch realisiert werden kann. eGovernment bedarf zunächst zwar erheblicher Investitionen in Infrastrukturen und die Geschäftsprozessoptimierung, die keine unmittelbaren Rationalisierungspotenziale bergen. Die Synergieeffekte sowie Steigerungen in der Produktivität und Transparenz eröffnen jedoch die Möglichkeit Amortisationen zu erzielen. Die Hochrechnungen für die Initiative BundOnline 2005 prognostizieren, dass den Investitionskosten von EUR 1,65 Mrd. jährliche Einsparungen von EUR 400 Mio. gegenüberstehen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit steuerfinanzierten Ressourcen bedingt daher gerade den umfassenden Einsatz von Informationstechnologien.[32]

3.1 Demographische Lage

Die Region Berlin-Brandenburg vereint enorme demographische Gegensätze in Bezug auf Lebensalter, berufliche Qualifikation und Einkommen sowie deren Entwicklung. In der Folge besteht die Gefahr des Anwachsens einer digitalen Kluft in der Bevölkerung. Ein Schlüssel zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit liegt in der Überwindung der Spaltungstendenzen (Digital Devide) und des allgemeinen Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien. Brandenburg befindet sich hier in einem Aufholprozess.

In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen war nach 1990 ein erheblicher Geburtenrückgang von etwa 50 % zu verzeichnen. Ganze Unternehmen und Unternehmenszweige gingen im Zuge eines Strukturwandels verloren. Insbesondere junge und qualifizierte Menschen zogen in den Westen. Der Bevölkerungseinbruch war erheblich. Seit 1949 hat die ehemalige DDR 25 % ihrer Bewohner verloren.[33], [34]

Zwischenzeitlich gewinnt der demographische Wandel nachhaltige Bedeutung für die öffentlichen Haushalte bis hin zur wirtschaftlichen Bewertung ganzer Bundesländer. Renommierte Rating-Agenturen machen mittlerweile sogar von der Möglichkeit Gebrauch, die Kreditwürdigkeit ganzer Bundesländer unter Verweis auf die demographische Entwicklung und seine Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum herabzustufen.[35]

Speziell die Region Berlin-Brandenburg ist gekennzeichnet durch ausgeprägte Gegensätze in Bezug auf die Demographie. So weisen das Land Berlin und der sogenannte engere Verflechtungsraum mit Brandenburg mit etwas 4,3 Mio Menschen die höchste Populationsdichte innerhalb der Bundesrepublik nach dem Ruhrgebiet auf. Nicht einmal eine knappe Autostunde entfernt befindet sich dagegen der am dünnsten besiedelte Landkreis Deutschlands. Wanderungsgewinne können höchstens im sogenannten engeren Verflechtungsraum erwartet werden.[36]

Dominante Merkmale der künftigen Bevölkerungsentwicklung des Landes Brandenburg sind die gesamträumliche Alterung, der Bevölkerungsrückgang im äußeren Entwicklungsraum bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum im engeren Verflechtungsraum. Der Großteil des Bevölkerungsrückgangs vollzieht sich in den größeren Städten des Landes. Allein von den 28 der in einer Bevölkerungsprognose gesondert dargestellten Städten (Ober- bzw. Mittelzentren) weisen 21 eine negative Bevölkerungsentwicklung auf. Sie verlieren bis 2020 insgesamt 119.000 Einwohner. Darüber hinaus sind insgesamt 76 größere Städte und Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionszuweisungen[37] bei der Entwicklung des Wohnungsleerstandes zu beachten. Diese Gruppe repräsentiert nur 10 % der brandenburgischen Kommunen, hier leben aber 61 % der brandenburgischen Bevölkerung (1,6 Mio. Einwohner). 64 der Städte und Gemeinden weisen bis 2020 einen Einwohnerrückgang von insge samt 180.000 Personen auf. Nur 12 Städte dieser Gruppe - ausnahmslos im engeren Verflechtungsraum - werden insgesamt um 50.000 Einwohner wachsen.

Bis 2020 (Abbildung 9 - nur in PDF verfügbar) wird für Brandenburg ein Bevölkerungsrückgang um 182.000 Personen bzw. 7 % prognostiziert. Hauptursache dafür ist das nicht durch Wanderungsgewinne kompensierbare hohe Geburtendefizit. Die Entwicklung verläuft regional stark differenziert, einem Zuwachs im Berliner Umland steht ein drastischer Bevölkerungsrückgang im äußeren Entwicklungsraum von etwa 245.000 Personen gegenüber. In den extrem dünn besiedelten Gebieten ist für die Zukunft zu befürchten, dass die für die Grundversorgung und - darüber hinausgehend - die für die Regionalentwicklung notwendige „kritische Masse“ nicht mehr erreicht wird. Darüber hinaus sinkt infolge des steigenden Durchschnittsalters die physische und mentale Flexibilität der Bevölkerung.

Weitere absehbare Trends der Informationstechnologie im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung sind:

  • zunehmendes Interesse und mehr Zeit der „jungen Alten“ für gesellschaftliches Engagement. Diese Altersgruppe beherrscht die moderne Informationstechnik weitestgehend, bedarf aber besonderer Unterstützung bei der gewünschten Umorientierung (Wissensmanagement),
  • die Notwendigkeit und der Wunsch direkter sozialer Kontakte vor allem bei älteren Menschen,
  • eine ausreichende, bezahlbare eGovernment-Struktur auch im ländlichen Raum.

Schon heute gibt es das Problem der digitalen Spaltung der Bevölkerung (Digital Divide). Ältere und sozial schwache Menschen können sich nur schwer auf die neuen Technologien einstellen. Aber genau diese Gruppe wird in dem äußeren Entwicklungsraum einen überproportionalen Bevölkerungsanteil stellen.

Die digitale Spaltung in Bezug auf eGovernment meint im Wesentlichen die Unterscheidung von Personen mit Zugang zum Internet und damit zu Online-Dienstleistungen und solchen, die über einen entsprechenden Zugang nicht verfügen. Ihre Überwindung ist eine besondere Herausforderung.

„War der typische Internetnutzer bisher tendenziell männlich, um die dreißig, gut gebildet und verfügte über ein höheres Einkommen, lassen sich zunehmend Aufholtendenzen anderer Bevölkerungsgruppen erkennen. So hat sich der Anteil der Frauen im Netz in den vergangenen Jahren deutlich vergrößert.“ (so Maaß)[38] Gleichwohl besteht die Gefahr, dass insbesondere Bevölkerungsschichten mit geringerem Bildungsniveau von der Entwicklung auf dem Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologien und damit dem Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung abgekoppelt werden.

Inwieweit die ermittelten Zahlen für die Nutzung des Internets speziell auch auf die Nutzung von eGovernment-Anwendungen durchschlagen, zeigen die Abbildungen 11 und 12 (nur in PDF verfügbar) auf.

Der Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie wird langfristig eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Regionen und damit auch des Landes Brandenburg insgesamt darstellen. Noch 2002 lagen Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Internetnutzung der privaten Haushalte gegenüber den Altbundesländern deutlich zurück. Ein Anwachsen dieses Rückstandes hätte erhebliche Wettbewerbsnachteile zur Folge.[39]

Erstmals in den Jahren 2003/2004 ist jedoch ein deutlicher Aufholprozess Brandenburgs in Bezug auf die Ausstattung privater Haushalte mit Informations- und Kommunikationstechnologien zu beobachten (Abbildung 14 - nur in PDF verfügbar). So lag der Anteil der Haushalte mit Personalcomputern bereits zum Jahresbeginn 2003 bei 60 %, der Anteil der Internet anschlüsse bei 41,4 %.[40] Das Bundesland profitiert insbesondere von der Entwicklung im engeren Verflechtungsraum, die bei einer Fortsetzung der bisherigen Steigerungsraten seit 1999 zwischenzeitlich einen Anteil der Haushalte mit Internetanschluss von rd. 50 % bewirkt haben dürfte.

3.2 Wirtschaftliche Lage

Brandenburg verfügt über verschiedene, hoch produktive wie auch schnell wachsende und wertschöpfungsintensive Wirtschaftsbereiche. Bei der Selbständigenquote wurde in den vergangenen Jahren aufgeholt. Die einzelnen Unternehmen zeichnen sich durch eine wachsende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und zunehmende Internetkommunikation aus. Verschiedene Initiativen, Netzwerke und Kompetenzcenter befördern bereits den Prozess des eBusiness. Zum eGovernment bestehen in Brandenburg noch wenige Berührungspunkte.

Aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren sind die Möglichkeiten der Wirtschaftspolitik eines Bundeslandes zur Beeinflussung des wirtschaftlichen Geschehens und Veränderung sowie Steuerung wirtschaftlicher Prozesse begrenzt. Wirtschaftspolitik hat jedoch insbesondere in der mittel- und langfristigen Planung Möglichkeiten, die wirtschaftliche Entwicklung positiv zu beeinflussen und den Wirtschaftsstandort Brandenburg zu stärken. Der Staat kann durch eine Schwerpunktsetzung seiner Investitionen einen Beitrag dazu leisten, den Unternehmen zusätzliche Anreize zur Anpassung an sich ändernde Wirtschaftsbedingungen zu geben. Zentrale Ansatzpunkte sind die Initiierung von Prozessen und die Bereitstellung von Gemeinschaftsgütern, die Innovationen in der Wirtschaft voranbringen.[41] Investitionen, die solche Entwicklungen unterstützen, sind jene in eGovernment- und IT-Infrastrukturen mit spezieller Ausrichtung auf die Unternehm en im Land Brandenburg.

In Brandenburg sind einige hochproduktive Zweige - Bergbau, Energieerzeugung, Eisen und Stahl, Mineralölverarbeitung, Zement, Chemische Industrie - konzentriert, deren Produktion weltweit wenig Dynamik zeigt. Andere schnell wachsende und wertschöpfungsintensive Bereiche wie die Luftfahrtindustrie, die Biotechnologie, die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Medienwirtschaft müssen rasch weiter an Boden gewinnen, wenn das Land längerfristig in der Produktivität nicht zurückfallen will. Im mittelstandspolitischen Bereich befindet sich das Land in einer vergleichsweise guten Position. Bei den Gewerbeanmeldungen verzeichnet Brandenburg jährlich mehr An- als Abmeldungen.[42] Bei der Selbständigenquote hat das Land 2002 als erstes ostdeutsches Bundesland den gesamtdeutschen Durchschnittswert von 10,6 % erreicht.[43] Die letzte Verteilung der Betriebe und Arbeitsstätten auf einzelne Wirtschaftszweige stellt sich in Abbildung 15 (nur in PDF verfügbar) dar.

Mit Blick auf die Festlegung von Prioritäten im Aktionsplan eGovernment ist es von besonderem Interesse, welche Besonderheiten das aktuelle Nutzungsverhalten der Wirtschaft in Bezug auf das Interaktionsmedium „ Internet“ aufweist. Hierzu liegen zunächst bundesweite Erkenntnisse vor, wonach sowohl die öffentliche Verwaltung als auch die Unternehmen der Wirtschaft zunehmend Verwaltungsprozesse elektronisch über das Internet abwickeln. Eine entsprechende Studie[44], die wegen der Unterschiede in den erfassten Unternehmensstrukturen[45] durch spezifische Brandenburger Ergebnisse noch zu verifizieren ist, zeigt auf, dass die Transaktionsdienste der öffentlichen Verwaltung von der Mehrheit der Unternehmen bereits heute genutzt werden, ihnen ein hohes Nutzenpotenzial beigemessen wird, eine entsprechende Zahlungsbereitschaft seitens der Unternehmen für die Nutzung dieser Dienste besteht, aber noch ein Bedarf vorhanden ist, das Angebot von Transaktionsdiensten der öffentlichen Verwaltung stärker bekannt zu machen.

Die Ergebnisse belegen, dass mehr als 50 % der bundesdeutschen Unternehmen die effizienzwirksamen Transaktionsdienste nutzen. Dies geschieht zumeist allerdings nur gelegentlich. Dabei stehen ausgewählte Einzeldienstleistungen im Vordergrund. Wie viele Unternehmen der jeweils angesprochenen Unternehmensbranche das auf sie zugeschnittene Online-Angebot speziell im Bereich der Transaktionsdienste nutzen, zeigt die Abbildung 16 (nur in PDF verfügbar) für die zehn meistgenutzten Angebote. Das hohe Ranking der im Bereich der Land- und Forstwirtschaft angebotenen Online-Dienstleistungen liegt in dem Umstand begründet, dass innerhalb der Unternehmensbranche der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe diesbezüglich ein hoher Durchdringungsgrad zu verzeichnen ist. Für Informations- und Kommunikationsdienste können der genannten Studie weitere Hintergründe entnommen werden.

Speziell für Brandenburg liegen bisher nur grundsätzliche Erkenntnisse vor, die noch keinen Aufschluss über die Nutzung konkreter Online-Angebote für alle Wirtschaftsbereiche zulassen. In einer Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammern des Landes wurde bisher die untenstehende Nutzung genereller Internet dienste durch Unternehmen ermittelt (Abbildung 17 - nur in PDF verfügbar), die grundsätzlich mit den Ergebnissen für andere Bundesländer vergleichbar sind.[46] Für die dem Geschäftsbereich der Industrie- und Handelskammern zuzurechnenden Unternehmen kann die Ausgangssituation speziell für Brandenburg wie folgt dargestellt werden[47] (siehe auch Abbildung 18 - nur in PDF verfügbar):

  • Fast alle befragten Unternehmen im Land Brandenburg verfügen inzwischen über einen Internetanschluss (93 Prozent), im Wesentlichen als ISDN oder DSL-Anschluss.
  • Zwei Drittel der Unternehmen im Land Brandenburg (67 Prozent) besitzen eine eigene Homepage. Bei Kleinstunternehmen mit bis zu drei Mitarbeitern ist es jedoch nur knapp die Hälfte der Firmen.
  • Das Thema Internetsicherheit wird für viele Unternehmen wichtiger. 43 Prozent der Unternehmen im Land Brandenburg sind schon Ziel von Internetangriffen geworden, sieben weitere Prozent können dies nicht mit Sicherheit ausschließen.
  • Nur sieben Prozent der antwortenden Unternehmen haben noch keine Maßnahmen zum Schutz ihres Internetzuganges ergriffen. Die Entwicklung im Bereich Internetsicherheit ist erfreulich, sie muss aber vor allem bei den Klein- und Kleinstunternehmen noch forciert werden.
  • Softwarelösungen werden von Brandenburger Unternehmen vor allem für das Controlling (77 Prozent) und die Auftragsbearbeitung (67 Prozent) eingesetzt. Nur ein Drittel der Firmen nutzt Software für ihre Lagerwirtschaft.

Im Rahmen einer bereits im Jahr 2002 im Geschäftsbereich der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, des Verbandes der Berliner Kaufleute und Industriellen e. V., der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer e. V. und der Berliner Wirtschaftsjunioren durchgeführten Erhebung war festzustellen, dass 91 % der antwortenden Berliner Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt verfügen und in 75 % der Unternehmen mindestens jeder zweite Mitarbeiter über einen Interzugang und E-Mail-Anschluss verfügt.[48]

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die IT-Ausstattung der Unternehmen im Land Brandenburg sich positiv entwickelt hat. Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse steht dagegen in den meisten Unternehmen noch am Anfang. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen noch Hilfe bei der praktischen Umsetzung benötigen. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene Programme gestartet und Zentren eingerichtet.

Zu nennen ist hier vor allem das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) geförderte bundesweite Netzwerk der Kompetenzzentren für den elektronischen Geschäftsverkehr. Zwei dieser Kompetenzzentren haben ihren Sitz in Brandenburg. Von der Industrie- und Handelskammer Potsdam wird eCOMM Brandenburg getragen. Partner von eCOMM sind u. a. die IHK Cottbus und die Handwerkskammer Potsdam. Darüber hinaus ist das Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr im Oderland (KEGO) zu nennen, welches gemeinsam von der IHK Frankfurt (Oder) und der EuroNorm GmbH in Neuenhagen als Konsortialpartner betrieben wird. Aufgabe dieser Zentren ist u. a. die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen in allen Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Zur betrieblichen und beruflichen Qualifizierung wurde ein Modellversuch eKom@Brandenburg, gestartet, mit dem eine eLearning-Plattform der Wirtschaft in Betrieb genommen und innovativen Lernkulturen der Weg geebnet wird.

Das darin eingebundene Projekt „Neues Lernen Made in Brandenburg“ wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen begleitet. Dabei wird online-gestützt der Qualifikationsbedarf von 250 kleinen und mittleren Unternehmen erhoben und eine passgenaue Qualifizierung mit neuen Lernformen in 20 Betrieben durchgeführt. eLearning heißt auch Betreuung von Teletutoren. Die dafür notwendige Ausbildung wird ebenfalls in diesem Projekt durchgeführt.

Andererseits ist auch die Verwaltung gefragt, da das Angebot von bedarfsorientierten eGovernment-Dienstleistungen für Unternehmen eine wichtige Katalysatorfunktion für die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Wirtschaft übernehmen kann.

3.3 Geopolitische Lage

Der Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg eröffnet losgelöst von Diskussionen um eine Länderfusion Potenziale für einen virtuellen Verbund der Landesverwaltungen. Personal-, Sach- und Investitionsausgaben können perspektivisch nachhaltig gesenkt werden, um Spielräume für eine Stärkung der Wirtschaftskraft und mittelbaren Gegensteuerung zur demographischen Entwicklung zu gewinnen. Langfristig sind die Möglichkeiten der EU-Osterweiterung zu vertiefen und die neu gewonnene Brückenfunktion des Landes auszubauen. eGovernment kann diesen Prozess langfristig unterstützen.

Geopolitisch steht Brandenburg in zweierlei Hinsicht vor Herausforderungen:

  • Mit der Osterweiterung der Europäischen Union kommt Brandenburg noch mehr als bisher eine Brückenfunktion zu - sowohl wirtschaftlich als auch kulturell.
  • Zusammen mit der Bundeshauptstadt Berlin erstreckt Brandenburg sich über eine Region, die als gemeinsamer Wirtschaftsraum zu betrachten ist.

3.3.1 Brandenburg - Polen

Entlang der deutsch-polnischen Grenze existieren in Brandenburg (und im benachbarten Polen) drei Euroregionen, in denen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene voran gebracht wird, jedoch noch weiter anhaltender Handlungsbedarf besteht. Beiderseits der deutsch-polnischen Grenze wird die EU-Erweiterung noch unzureichend als Entwicklungschance begriffen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sehen die Erweiterung weitaus skeptischer und verknüpfen mit ihr nicht nur positive Erwartungen. Auf polnischer Seite wird von kleineren Firmen befürchtet, völlig vom Markt verdrängt zu werden. Deutsche Mittelständler aus lohnintensiven Branchen (Dienstleistung, Handwerk) in der Grenzregion fühlen sich negativ betroffen. Die deutsch-polnische Wirtschaftskooperation weiter auszugestalten und einen gemeinsamen Arbeitsmarkt ins Auge zu fassen, stellen somit besondere politische Herausforderungen für die brandenburgische Landesregierung dar.

Die Herausbildung regionaler Identität und Erhöhung der Attraktivität der Grenzregion bedürfen besonderer politischer Unterstützung. Mit der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A existiert ein Förderinstrument, das geeignet ist, der Ausprägung von Stärken sowie Minderung von Schwächen der Region in besonderer Weise Rechnung zu tragen.

Erste Ansätze für grenzübergreifende Kooperationen sind mit dem polnisch-deutschen Netzwerk „eGovernment der Regionen“ zu beobachten.

3.3.2 Berlin - Brandenburg

Der gemeinsame Wirtschaftsraum Brandenburg und Berlin hat etwa sechs Millionen Einwohner. Lediglich fünf Länder können eine höhere Einwohnerzahl aufweisen.

Mit der Herstellung virtueller Verbünde beider Landesverwaltungen könnte dem gegenwärtigen und auch noch länger anhaltenden Trend der erheblichen Abnahme der Bevölkerung, speziell im ländlichen Raum des Landes Brandenburg, aber auch dem etwas moderateren Bevölkerungsrückgang in Berlin, angemessen entsprochen werden, weil so beide Länder gewährleisten würden, dass auch ein ggf. entstehendes gemeinsames Land gemäß Artikel 29 Abs. 1 GG nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihm obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen könnte.

Inhalte und Struktur eines solchen Verbundes würden moderner, leistungsfähiger und bürgernah in Stadt und Land gestaltet werden können. Dieser Verbund könnte nunmehr entsprechend der etwa 6 Millionen Einwohner effektiver und kostengünstiger arbeiten. Der Bedarf an Personal-, Sach- und Investitionsausgaben könnte erheblich gesenkt werden.

Eine solche Bündelung leistet aber nicht automatisch einen größeren Beitrag zur gleichmäßigen Entwicklung aller Landesteile. Einerseits werden größere Anstrengungen möglich sein, die Wirtschaftskraft Berlins und des engeren Verflechtungsraumes durch zielgerichtete Maßnahmen zu bewahren und zu stärken und damit deren Ausstrahlungskraft auf die anderen Gebiete des gemeinsamen Landes zu erhöhen. eGovernment muss diesen Prozess unterstützen und begleiten. Andererseits steigen die Chancen, mit einer einheitlichen Strukturpolitik und der Einsparung von Finanzmitteln, die wegen der Konkurrenz beider Länder um Ansiedlungen bisher ausgegeben werden, auch Gebiete des äußeren Entwicklungsraumes mehr zu unterstützen, als das bei einer Fortsetzung der bisherigen administrativen Trennung möglich wäre.

3.4 Administrative Lage

Mit den entsprechenden Beschlüssen der Landesregierung sowie dem Haushaltssicherungsgesetz wurden die Grundvoraussetzungen für eine koordinierte Entwicklung des eGovernment in der Landesverwaltung gelegt. Aufgebaut wird auf eine trotz der Haushaltsrestriktionen ordentliche Grundausstattung. Auf kommunaler Ebene wächst die Zahl der Aufgaben. Die Kommunen haben erste Ansätze für eine integrierte elektronische Kommunalverwaltung aufgegriffen. Bisher konzentrieren sich kommunale Angebote im Wesentlichen auf Informationsleistungen. Brandenburg liegt im kommunalen Ländervergleich noch zurück. Durch die Auszeichnung des Landkreises Oberhavel als Media@Komm-Transferkommune wird ein Innovationsschub erwartet.

eGovernment hat zwei zentrale Handlungsfelder. Davon hat das erste den leichteren elektronischen Zugang zur Verwaltung für Bürger und Wirtschaft im Auge. Es hat also einen externen Blickwinkel. Ziel ist es, die bestehenden Verwaltungsleistungen, die sich dafür eignen, servicefreundlich auch online anbieten zu können. Das zweite zentrale Handlungsfeld hat verwaltungsinternen Charakter. Es versucht, die elektronische Binnenstruktur der Verwaltung zu vereinheitlichen und so zu erreichen, dass elektronische Informationen innerhalb der Verwaltung technisch unbehindert fließen können. Zugleich sollen für gleiche Problemstellungen in der gesamten Verwaltung auch gleiche technische Lösungen eingesetzt werden, soweit das wirtschaftlich sinnvoll ist. Beides wird die Leistungskraft der Verwaltung erheblich steigern.

Die Verwaltung profitiert von eGovernment, indem der bisher nötige, mühselige und fehleranfällige Datentransfer vom Papier zum Computer und zurück (sog. Medienbruch) entfällt. Die Verwaltung wird von der damit verbundenen Routinetätigkeit entlastet. Ferner können verschiedene interne Abläufe zeit- und kostensparend rationalisiert, vereinheitlicht oder automatisiert und die verwaltungsinternen Reibungsverluste gemindert werden. Informationslücken werden geschlossen, indem die Verwaltung die ihr jeweils zugänglichen Verfahrensdaten, Datenbanken und Fachinformationen elektronisch einbeziehen kann.[49]

Ein Kritikpunkt der Wirtschaft sind mangelhafte Infrastrukturen für eGovernment in Deutschland. Zwar sei das Signaturgesetz seit 1997 in Kraft, es fehle jedoch an der Vorgabe technischer Standards, dem praktischen Einsatz von Signaturen sowie geeigneten Fachanwendungen.[50] Das mit Abstand größte Hindernis besteht nach Ansicht der Befragten in Sorgen über die Sicherheit der eGovernment-Anwendungen - dem stimmen 82 % der Befragten in Deutschland zu, aber nur 63 % weltweit. Transaktionen zwischen Bürger und Behörde wie das Online-Zahlungsverfahren, wo persönliche Angaben wie Kreditkarten- oder Kontonummer erforderlich sind, werden daher lediglich von vier Prozent genutzt.[51]

3.4.1 Landesverwaltung

Die hier angesprochene Landesverwaltung Brandenburg meint die rund 60.000 Beschäftigten in mehr als 500 Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben. Das aktuelle Aufgabenspektrum und seine Erledigungstiefe unterliegt nicht zuletzt durch Artikel 2 des Haushaltssicherungsgesetzes kontinuierlich und durch die Diskussion um eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung punktuell einem Veränderungsprozess.

3.4.1.1 Struktur der Landesverwaltung

Die Landesverwaltung ist durch einen zweistufigen Verwaltungsaufbau in neun Ressorts mit jeweils nachgeordneten Bereichen sowie der Staatskanzlei gekennzeichnet. Die Verantwortung für eGovernment und IT liegt bei den jeweiligen Ressorts und der Staatskanzlei. Vor diesem Hintergrund sind zahlreiche ressortspezifische Lösungen in Bezug auf Infrastrukturen und Basiskomponenten in der Landesverwaltung zu beobachten. Mit der Einrichtung einer zentralen eGovernment- und IT-Leitstelle durch Beschluss der Landesregierung vom 10. Februar 2003[52] und der Gründung der Abteilung „Strategische Planung und Innovation“ sowie entsprechender Strategie-Referate im Ministerium des Innern wurden die organisatorischen Voraussetzungen für eine zentrale Koordinierung von eGovernment und IT geschaffen. Seine rechtliche Begleitung fand der Beschluss der Landesregierung im Haushaltssicherungsgesetz 2003.[53]

Unbeschadet der Beschlusslage können weitere Aktivitäten auf dem Gebiet des eGovernment gebündelt werden. Dabei kann auf „Good Practise Beispiele“ wie dem amtlichen Geoinformationswesen mit der Geodateninfrastruktur Brandenburg verwiesen werden.

3.4.1.2 Ausstattung der Landesverwaltung

In Bezug auf die Infrastrukturen für eGovernment verzeichnet Brandenburg keine wesentlichen Defizite. Die Technik-Ausstattung der Ressorts und der Ausbau des Landesverwaltungsnetzes sind trotz einer angespannten Haushaltssituation in den vergangenen Jahren vorangetrieben worden. (Abbildungen 19 bis 22 - nur in PDF verfügbar). Ein weiterer Bedarf besteht an einer umfassenden Vernetzung der Dienststellen und Arbeitsplätze der öffentlichen Verwaltung, soweit dies gewünscht ist, sowie einem ressortübergreifenden Software einsatz zur Automatisierung der Kernprozesse.[54] Eine erste Bestandsaufnahme zu Infrastrukturen und Basiskomponenten in der Landesverwaltung wurde im Jahr 2002 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden zwischenzeitlich durch eine Erhebung im Rahmen der Erarbeitung der IT-Strategie für das Land Brandenburg teilweise aktualisiert. Darin zeichnen sich verschiedene Trends ab, die nicht unmittelbar den nachfolgenden Übersichten entnommen werden können:

a. Hardware

  • die hohe Zahl der Laptops spricht für eine fortschreitende Mobilität und Modernität des Arbeitens,
  • die erheblich wachsende Anzahl dezentraler Firewalls auf 126 in der Planung spricht für ein gewachsenes Sicherheitsbewusstsein der Geschäftsbereiche,

b. Software

  • bei den Server-Betriebssystemen geht der Trend hin zu LINUX,
  • die Anzahl der klassischen UNIX-Installationen als Server-Betriebssysteme erscheint rückläufig,
  • Open Office als allgemeine Standardsoftware wird zunehmend als Alternative zu MS Office gesehen und sollte evaluiert sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen werden,
  • der Trend bei der Bürokommunikation geht neben eingeführten Produkten auch zu Open Source-Lösungen.

In Bezug auf Querschnittsverfahren ist zu beobachten, dass elektronische Vorgangsbearbeitung und Dokumentenmanagement (DMS) derzeit nur in einigen ausgewählten Ressorts eine Rolle spielen. Besonders intensiv werden die Systeme VISKompakt im MLUR, eWorks im MASGF und DOMEA-Registratur in der Staatskanzlei sowie im MW und im MWFK genutzt. Ressortübergreifend findet derzeit kein DMS-Einsatz statt. Allein das webbasierte Dokumentenverzeichnis CIRCA findet als einfaches Dokumentenmanagementsystem sowie bei ressortübergreifenden Arbeitsgruppen Anwendung. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle der Polizei auf ein Dokumentenmanagementsystem mit optischer Archivierung verweisen.

Hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Personalinformationssysteme ist PERIS geschäftsbereichsübergreifend für rd. 19.000 Stellen (incl. Polizei) im Einsatz. Selbst hier wird jedoch eine Ablösung durch ein integriertes Personal- und Stelleninformationssystem angestrebt. Weitere Systeme sind APSIS für die Schulbehörden sowie Wiko in der Landesgrundbesitzverwaltung. In Bezug auf die Personalinformationssysteme wird nicht zuletzt auch mit Blick auf die seitens des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung geforderte Kabinettvorlage zur integrierten Personal- und Stellenverwaltung ein hoher Bedarf einer Vereinheitlichung gesehen.

Im Haushalts-Kassen- und Rechnungswesen (HKR) kommt derzeit flächendeckend noch Profiskal zum Einsatz. Im Zusammenhang mit der KLR-Pilotierung werden neben den bereits bestehenden Lizenzen bei den Landesbetrieben im Laufe des Jahres 2004 parallel dazu knapp 800 Arbeitsplätze mit einem einheitlichen System auf SAP-Basis ausgestattet. Einen hohen Anteil an Installationen nimmt auch das System FICoS im Bereich der Forstverwaltung ein.

3.4.1.3 Haushaltslage der Landesverwaltung

Mit der eGovernment-Strategie vom 10. Februar 2003 hat das Kabinett die Finanzierung von eGovernment-Vorhaben der Ressorts in deren jeweiliger Zuständigkeit belassen. Die Ausgaben sind im jeweiligen Ressorthaushalt zu planen und zu veranschlagen. Zusätzliche Mittel für eine zentrale Koordinierung sowie zur Unterstützung von Leitprojekten und den Aufbau der für eGovernment-Anwendungen erforderlichen gemeinsamen Infrastrukturen sowie Basiskomponenten sollen im Einzelplan 20 veranschlagt werden.[55] Für das Jahr 2004 ist dies noch nicht erfolgt. Für den Doppelhaushalt 2005/2006 liegen entsprechende Haushaltsanmeldungen vor.

3.4.1.4 Angebotssituation der Landesverwaltung

Der Staat ist kein klassisches Dienstleistungsunternehmen. Denn die Bedingungen, unter denen er seine Leistungen erbringt, sind in der Regel hoheitlich geprägt. Wer etwa einen Bescheid oder einen Strafzettel erhält, wird diesen nur mit Mühe als eine Dienstleistung des Staates und sich selbst als "Kunden" der Verwaltung verstehen. Und dennoch: auch und gerade die Leistungen der öffentlichen Verwaltung müssen unter dem Aspekt der Bürgerfreundlichkeit betrachtet werden. Einige spezifische Leistungen (Registerauskünfte o. ä.) unterscheiden sich tatsächlich kaum von privaten Dienstleistungen.

Das Leistungsspektrum des Staates ist dabei ausgesprochen vielfältig. Es umfasst in der einfachen Form Auskünfte und organisatorische Hilfen, die von Basiswissen über Broschüren und Formulare bis hin zu detaillierten Informationsangeboten reichen. Es umfasst sowohl Hilfsangebote in verschiedenen Sachverhalten von der Ernährungsberatung bis hin zur Schulpsychologie als auch klassische Antragsverfahren jeder Art, diverse öffentliche Register (Grundbuch, Einwohnermelderegister etc.), Aufsichts- und Kontrollleistungen (z. B. Verbraucherschutz), staatliche Förderungen, die oft "unsichtbaren", aber besonders wichtigen Leistungen der Infrastruktur, etwa die vor allem von Justiz und Polizei geschützte Rechtsstaatlichkeit, das Gesundheitswesen, Straßenbau, Wissenschaft und vieles mehr.

Informationen, Auskünfte und Materialien sind vielfach schon heute über das Internet erhältlich. Webportale einschließlich Formularservern und frei verfügbare elektronische Dokumente sind selbst in kleinen öffentlichen Verwaltungen längst gängige Angebote.[56] Häufig finden sich auch schon Kontaktmöglichkeiten, um mit der Verwaltung direkt online kommunizieren zu können. Dieses Angebot soll zielstrebig und umfassend ausgebaut und vervollständigt werden. Ziel ist es, die bisherigen Insellösungen einzeln stehender Verwaltungen zu einem aufeinander abgestimmten Gesamtangebot der staatlichen Verwaltung weiterzuentwickeln.

Die Landesverwaltung hat zahlreiche eGovernment-Projekte und -Aktivitäten begonnen. Eine von der Landesregierung Mitte 2001 in Auftrag gegebene Bestandsaufnahme zeigt, dass in allen Ressorts, insbesondere auch in den nachgeordneten Behörden, Projekte zum Aufbau elektronischer Informations- und Kommunikations- oder Transaktionsdienste bereits laufen oder geplant sind. Einzelne Projekte haben auch über die Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit gefunden, wie die Internetwache der Polizei, verschiedene Lösungen im amtlichen Geoinformationswesen oder das Wählen in elektronischen Netzwerken des LDS.[57]

3.4.2 Kommunalverwaltung

Landkreise, Ämter und Gemeinden werden heute mit einem neuen Anspruchsdenken konfrontiert. Bürger und andere Kunden fordern schnellere und qualitativ hochwertigere Angebote. Gleichzeitig wächst das Volumen der Aufgaben durch Übertragungen vom Bund und den Bundesländern. Der Kostendruck hält parallel dazu weiter an. Dem daraus resultierenden Spagat vermögen die Kommunen nur noch unter höchsten Anstrengungen zu begegnen.[58] Zielkonflikte dieser Art lassen sich in der Praxis regelmäßig nicht auflösen.[59]

3.4.2.1 Struktur der Kommunalverwaltung

Die Bevölkerungsprognose bis 2020 weist eine sehr stark differierende Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen aus. Für die Hälfte der Landkreise wird ein Bevölkerungsrückgang zwischen 10 und 20 % prognostiziert. Dies und die zwischen engerem Verflechtungsraum und äußerem Entwicklungsraum stark gegenläufige Bevölkerungsentwicklung stellt die bestehende Kreisstruktur gemäß den Erkenntnissen des Demographieberichtes hinsichtlich ihrer zukünftigen Leistungsfähigkeit in Frage. In den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) werden Bevölkerungsrückgänge um durchschnittlich mehr als 15 % zu erwarten sein.[60]

Die differenzierte Bevölkerungsentwicklung, insbesondere die Einwohnerrückgänge im äußeren Entwicklungsraum führen zur Verknappung der finanziellen und materiellen Ressourcen bei der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben. Dies erfordert, die vorhandenen Potentiale durch eine Intensivierung der Gemeinschaftsarbeit auf allen Ebenen und insbesondere im eGovernment beispielsweise nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit noch effektiver zu nutzen.[61]

Die Landkreisverwaltungen im Land Brandenburg erbringen eine Reihe von Dienstleistungen mit hoher Bürgerrelevanz.[62] Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen die Bürger teilweise erhebliche Entfernungen überbrücken und lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Überlegungen in der kommunalwissenschaftlichen Literatur gehen hin zu einer zumindest teilweisen Integration der Leistungserbringung, beispielsweise durch Übertragung von Aufgaben oder die kommunaler Zusammenarbeit durch die unterschiedlichen kommunalen Verwaltungsebenen. Dem liegt die Idee zu Grunde, dem Bürger Dienstleistungen unter einem Dach (z. B. Bürgerbüro, Internet) anzubieten, unabhängig von der Frage, von welcher Verwaltungsebene diese letztendlich zu erbringen sind.[63]

3.4.2.2 Ausstattung der Kommunalverwaltung

Für Kommunen, die kontinuierlich in eine leistungsfähige Infrastruktur (Netze, Systemarchitektur, Büroarbeitsplätze) investiert haben, ist eGovernment primär die Öffnung nach außen. Andere Kommunen, die zunächst einmal die informationstechnische Basis schaffen müssen, stehen vor großen finanziellen Aufgaben. Die Bezifferung der Kosten für eGovernment fällt vor diesem Hintergrund extrem schwer. Klar ist: Die Kommunen müssen investieren (Geld und Personal) und zeitversetzt Rationalisierungen erreichen, um eGovernment bezahlbar zu machen.[64] Immerhin besteht in 62 % der an einer Umfrage des Deutschen Landkreistages beteiligten Landkreise bereits eine Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsnetz.[65] Für Brandenburg ist diese Anbindung zu 100 % gegeben.

Während die Arbeitsplätze der Landesverwaltung nahezu vollständig mit PC, E-Mail und Internet -Anschlüssen ausgestattet sind, gibt es in vielen kleineren Kommunen noch Nachholbedarf. Eine flächendeckende Vernetzung aller Behörden und Einrichtungen im Land Brandenburg, die den Sicherheitsanforderungen auch für sensiblere Transaktionen genügt, ist noch nicht erreicht.

In Brandenburg kann gegenwärtig allein ein Landkreis einen sogenannten Masterplan eGovernment und damit eine Umsetzungsstrategie für die elektronische Verwaltung vorlegen. Allerdings haben vier weitere Landkreise in einer Umfrage des Deutschen Landkreistages unterstrichen, dass sie an entsprechenden Plänen arbeiten. Festzuhalten ist, dass lediglich fünf von 14 Landkreisen sich überhaupt an der Abfrage beteiligt haben. Bundesweit geben 67 % der antwortenden Landkreise an, das kreiseigene Konzept nicht mit den Initiativen des Landes verzahnt zu haben.[66]

3.4.2.3 Haushaltslage der Kommunalverwaltung

Der Bevölkerungsrückgang wird die Probleme der Finanzierung der öffentlichen Einrichtungen insbesondere im äußeren Entwicklungsraum verstärken. Die finanziellen Verpflichtungen zum Erhalt einer leistungsfähigen Infrastruktur werden die Kommunen bei rückläufiger Bevölkerungsentwicklung noch weniger als bisher leisten können. Auch die Anpassung der vorhandenen Infrastruktur oder der notwendige Um- und Rückbau der nicht mehr genutzten technischen Infrastruktur stellt die Kommunen vor ungelöste Finanzierungsprobleme sowohl im investiven Bereich als auch im Gebührenbereich.

Nach einer Abfrage des Deutschen Landkreistages werden bei den angeschlossenen Mitgliedern im Jahr 2004 durchschnittlich rd. 31 Cent pro Einwohner für eGovernment ausgegeben. Die befragten und antwortenden Brandenburger Landkreise kommen auf eine Höhe von nur rd. 13 Cent pro Einwohner. Damit liegt das Land deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und auch im Länderranking nur an drittletzter Stelle.[67]

3.4.2.4 Angebotssituation der Kommunalverwaltung

Neben der Modernisierung von Binnenstrukturen in Form einer Rationalisierung interner Geschäftsprozesse und der Verbesserung der Behördenkommunikation bis hin zur Kommunikation zwischen Landes- und Kommunalverwaltung mit Hilfe von eGovernment kommt den Außenbeziehungen eine bedeutende Rolle in Brandenburger Kommunen zu. Die Leistungen insbesondere in einer größeren Kommunalverwaltung sind heute stark zersplittert. D. h. die Leistungserbringung ist nach funktionalen Gesichtspunkten bestimmten Organisationseinheiten zugeordnet. Die Bürger- oder Kundensicht spielt jedoch eine zunehmende Rolle. Diesbezüglich werden auf kommunaler Ebene in Bezug auf die Außenbeziehungen insbesondere die Begriffe „Lebens- oder Unternehmenslage“ sowie „Dienstleistungsschlagworte“ etabliert. Der Bürger und die Unternehmen sollen möglichst viele, letztlich alle Dienstleistungen, die sie in einer bestimmten Situation nachfragen (z. B. Umzug, Heirat, Geschäftsgründung), an einer realen oder virtuellen Stelle erledigen können. Die Verwaltung soll so organisiert sein, dass Bürger oder Kunden die von ihnen nachgefragten oder benötigten Leistungen organisatorisch einfach, gebündelt, vernetzt, schnell und in bestmöglicher Qualität erhalten. Die Verwaltung gliedert ihre Angebote dabei nach besonderen Lebens- oder Unternehmenslagen[68] oder bestimmten Dienstleistungsschlagworten (z. B. Katasterauskunft, Gewerbeschein, Gesundheitszeugnis) und nicht nach innerorganisatorischen Abläufen.

Die Kommunalverwaltungen nutzen das Internet bisher vornehmlich für die interne Information und Kommunikation, zunehmend aber auch für Information der Bürger und Unternehmen. In der Praxis spielt insbesondere die Fremdenverkehrswerbung und das Standortmarketing eine besondere Rolle.[69] Gerade für den Bereich der Transaktionsdienste ist jedoch festzustellen, dass die Kommunalverwaltungen sehr viel stärker als die Landesverwaltungen gefordert sind, weil Bürger und Unternehmen weit häufiger mit kommunalen als mit Landesbehörden in Kontakt treten.[70]

In einschlägigen Quellen wird davon ausgegangen, das etwa 70 % aller Verwaltungstätigkeiten formalisierbar und etwa 40 % automatisierbar sind. Vornehmlich sind Kommunikations- und Kooperationsaspekte betroffen. Die kommunale Ebenen und Räume übergreifenden Datenbanken eröffnen die Filterung und Bereitstellung von Führungsinformationen.[71] Über die in Abbildung 23 (nur in PDF verfügbar) hinaus genannten Dienstleistungen werden die nachfolgenden Dienstleistungsangebote und Tätigkeiten überdurchschnittlich häufig angeboten.[72]

  • Wirtschaftsförderung
  • Führerschein
  • Abfallwirtschaft
  • Elektronisches Beschaffungswesen
  • Soziales und Gesundheit
  • Tourismus/Freizeitangebote
  • Behördenwegweiser
  • Realisierung von Lebenslagenkonzepten
  • ÖPNV-Pendlerservice
  • Wahlen
  • Gewerbeanzeigen

Im Frühjahr 2002 waren rund 60 % der 237 brandenburgischen Gebietskörperschaften offiziell im Internet vertreten (Tabelle 4). Im gleichen Untersuchungszeitraum waren 91 % der 467 niedersächsischen Kommunen online. Zwischenzeitlich kann festgestellt werden, dass zumindest alle Gemeinden - ggf. über das zugehörige Amt - im Internet vertreten sind. Vereinzelte Stimmen, wonach Brandenburger Kommunen Spitzenplätze im eGovernment einnehmen, können daraus abgeleitet aber noch nicht bestätigt werden. Inhaltlich liegen sie noch hinter anderen Flächenländern zurück.[73] Good-Practice-Fälle sind im Landkreis Potsdam-Mittelmark, der Stadt Forst, der Stadt Beelitz, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Schöneiche zu finden.[75] Weitere Lösungsansätze aus der Media@Komm-Initiative (siehe auch K apitel 5.1) wurde in der Stadt Rathenow implementiert.

Informationsangebot Brandenburger Kommunen im Internet[74]
ausgeprägt ansatzweise fehlt
absolut % absolut % absolut %
Informationen zur Kommune
Präsentation der Kommune 51 40,2 62 48,8 14 11,0
Veranstaltungen/Termine 37 29,1 65 51,2 25 19,7
zur politischen Vertretung 20 15,7 45 35,4 62 48,8
zum Wirtschaftsstandort 30 23,6 63 49,6 34 26,8
zur Wirtschaftsförderung 8 6,3 30 23,6 89 70,1
Tourismusinformationen 50 39,4 53 41,7 24 18,9
Informationen zur Verwaltung
Strukturen/Zuständigkeiten 23 18,1 84 66,1 20 15,7
Erreichbarkeit 22 17,3 93 73,2 12 9,4
Leistungsinformationen 13 10,2 21 16,5 93 73,2
Vernetzung
Links zu regio. Unternehmen 31 24,4 45 35,4 51 40,2
Links zu regio. Vereinen 23 18,1 60 47,2 44 34,6
Links zu Politik/Verwaltung 13 10,2 40 31,5 74 58,3

Tab. 4: Informationsangebote Brandenburger Kommunen im Internet

Ein Schub für das Angebot an eGovernment - Fachanwendungen wird durch den Media@Komm-Transfer erwartet, bei dem es darum geht, zahlreiche Lösungen der vormaligen Modellstädte in die Fläche zu bringen. Als entsprechender Multiplikator für Brandenburg wurde der Landkreis Oberhavel ausgewählt.

Hinsichtlich der Bereitstellung von Angeboten gibt es bereits erste positive Erfahrungen auch mit „Mobilen Bürgerbüros“. Insbesondere in Orten im ländlichen Raum mit zukünftig weiteren Entfernungen zu Verwaltungsstandorten bietet sich der Einsatz mobiler Bürgerbüros (in Schulen, Dorfgemeinschafts- und Vereinshäusern, Ortsteilbüros) und in stationären Einrichtungen (in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, aber auch in Kasernen, Universitäten usw.) an.[76]

4. Bedarfserfassung

Die Bedarfslage von Bürgern und Wirtschaft weist nur eine kleine Schnittmenge auf. In fast allen Staaten der EU wird jedoch der Bedeutung von eGovernment-Anwendungen für die Wirtschaft ein höherer Bedarf beigemessen als den Bürgerdiensten. Die Akzeptanz der Bürger, eine qualitative Steigerung des Dienstleistungsangebotes durch seine elektronische Bereitstellung auch finanziell zu würdigen, bleibt hinter der Bereitschaft der Wirtschaft zurück. Da nicht alle Services gleichzeitig eingeführt werden können, müssen Prioritäten gesetzt werden.

Da nicht alle Services gleichzeitig eingeführt werden können, müssen Prioritäten gesetzt werden, die nicht allein durch die technische Realisierbarkeit, sondern auch durch den tatsächlichen Bedarf an einzelnen Services[77] und die schnelle Verfügbarkeit leistungsfähiger Lösungen[78] bestimmt werden. Dieser Bedarf lässt sich zum einen ableiten aus unmittelbaren Bedarfserhebungen bei den potenziellen Nutzern, zum anderen leitet er sich mittelbar ab aus der geschilderten Ausgangsituation, die ein politisches und administratives Handeln auf bestimmten Feldern nahe legt. Bürger und Unternehmen werden es als besonders vorteilhaft erleben, wenn sie Service-Angebote im Internet finden, die sie häufig nutzen und die sie hier komfortabler abwickeln können. Zudem kommt es bei der Umsetzung der Services darauf an, die Prozesskette vom Nutzer zur Verwaltung so durchgängig zu gestalten, dass eine medienbruchfreie Abwicklung der Verfahren auch im Unternehmen gewährleistet ist. Weil der Erfolg der eGovernment-Aktivitäten zu einem entscheidenden Teil von der optimalen Gestaltung des Kundennutzens abhängt, sollten also bei der technischen Umsetzung die Dienstleistungen in eine engere Wahl kommen, die mit hoher Frequenz in Anspruch genommen werden - nicht allein jene, die technisch am einfachsten realisiert werden können oder den aktuellsten eCommerce-Trends entsprechen. Das gilt für die Dienstleistungen für Bürger ebenso wie für Verwaltungsservices für Unternehmen.[79]

4.1 Wirtschaft

eGovernment entwickelt sich zu einem zentralen Diskussionspunkt der Wirtschaft als Anwender und Anbieter von Lösungen. Im Interesse einer breiten Nutzung elektronischer Dienste sind zunächst branchenunabhängige Angebote zu forcieren. Hierzu zählen u. a. Registerauskünfte, Steuerverfahren und Vergabeleistungen. In der tatsächlichen Nutzung bestehender Angebote bleiben die Unternehmen aus Unkenntnis über die Verfahren und Unsicherheit über die Vertraulichkeit aber noch hinter den Möglichkeiten zurück. Die finanzielle Bereitschaft zur Forcierung ist hoch. Weitere Kreise der Wirtschaft sind in eine vertiefende Brandenburger Bedarfserhebung einzubeziehen. Diese wurde durch die Ministerien des Innern und für Wirtschaft gemeinsam mit den Wirtschaftskammern bereits begonnen (eBusinessabfrage).

Zur Abwägung des Bedarfs der Wirtschaft an eGovernment-Angeboten kann gegenwärtig auf verschiedene Studien, Gutachten und Untersuchungen zurückgegriffen werden. Die Abfragen konzentrieren sich dabei auf

  • die Wichtigkeit
  • das Nutzenpotenzial und
  • die tatsächliche Nutzung (aufgezeigt in Kapitel 3.5.3 - Ausgangslage)

der einzelnen Angebote. Da der Begriff der Wirtschaft eine zunächst noch sehr unbestimmte Zielgruppe umschreibt, soll hier klargestellt werden, dass im Folgenden die Land- und Forstwirtschaft, das produzierende Gewerbe sowie Handel, Gastgewerbe und Tourismus in der jeweils auch im statistischen Jahrbuch des Landes Brandenburg angesprochenen Form und sonstige Dienstleistungen, wie sie die freien Berufe erbringen, gleichermaßen gemeint sind. Die Verteilung der Unternehmen in den einzelnen Branchen kann den Ausführungen in Kapitel 3.2 ebenso entnommen werden wie die aktuelle tatsächliche Nutzung von Online-Angeboten.

Ein besonderer Bedarf wird resultierend aus der EU-Osterweiterung gesehen. Hierzu zählt die Mehrsprachigkeit aufzubauender Vergabeplattformen wie auch die Entwicklung von Angeboten, die Staatsgrenzen überschreitende Unternehmenslagen darstellen.[80]

Neben der Betrachtung der Wirtschaft als Anwender von eGovernment-Lösungen kommt insbesondere der IT-Branche - auch der regionalen - Bedeutung als Anbieter solcher Lösungen für die öffentliche Verwaltung und beim Aufbau von Infrastrukturen und ggf. Basisfunktionalitäten zusammen mit Bund, Ländern und Kommunen sowie der Wissenschaft zu.

4.1.1 Wichtigkeit von eGovernment-Anwendungen für die Wirtschaft

Bei der Frage der Wichtigkeit von eGovernment-Anwendungen für die Wirtschaft ist es zunächst unbeachtlich, ob die damit verknüpften Dienstleistungen bereits angeboten werden oder nicht. Vorliegende Erhebungen stellen allein auf die Frage ab, wie hoch das Interesse der Unternehmen an dem jeweiligen Angebot ist. Die Wichtigkeit resultiert dabei nicht ausschließlich aus ggf. unmittelbaren finanziellen Entlastungseffekten. Sie kann sich in einer Beschleunigung von Verfahrensabläufen oder einem höheren Informationsgrad der Nutzer der Anwendung ausdrücken. Abbildung 24 (nur in PDF verfügbar) gibt hierzu einen branchenunabhängigen Überblick basierend auf empirischen Erhebungen. Die Landwirtschaft wurde dabei noch nicht berücksichtigt. Im Wesentlichen werden solche Angebote genannt, die branchenunabhängig genutzt werden. Das Ergebnis ist insofern nicht verwunderlich, als genau diese Dienstleistungen absolut und relativ am häufigsten genannt werden. Vier dieser Angebote sind bereits für den Ak tionsplan gemeldet,[81] das elektronische Handelsregister steht kurz vor dem öffentlichen Zugang.

Hinsichtlich ausgewählter Wirtschaftsbereiche wurden im Land Nordrhein-Westfalen Erhebungen durchgeführt, die sich auf das Baugewerbe und auch die Landwirtschaft erstrecken und dabei unternehmensspezifische Angebote von hohem Interesse aufzeigen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 abzulesen. Ein Abgleich mit der Liste der bisher für den Aktionsplan gemeldeten Projekte zeigt, dass hier vereinzelt bereits Angebote erarbeitet werden oder in Betrieb sind (rot gekennzeichnet und unterstrichen).

InteresseLandwirtschaftBaugewerbe
sehr hoch

- Kennzeichnung und Registrierung von Tierbeständen
- Agrarförderung, EU-Förderprogramme (z. B. Kulturpflanzregelung
- Online-Abfrage Sonder- und Schlachtprämien

- Informationssystem über Baustellen- und Streckensperrungen, Verkehrsstörungen
- Grundstücksnachweise über Form und Lage
- Planfeststellungsverfahren (Anhörungsverfahren)
- Bereitstellung von Bodenrichtwerten

hoch

- Bewilligung flächenbezogener Ausgleichszahlungen (INVEKOS)
- Agrarförderung (Antragsverfahren, Prämiengewährung)
- Flächenidentifikationssystem für prämienrelevante landwirtschaftlich genutzte Parzellen
- Antragsverfahren für EG-Beihilfen
- Agrarantrag-Online - Beantragung von Fördermitteln für landwirtschaftliche Betriebe

- Notruf- und Unfallmedizinsystem (Polizei)
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Verkehrsprognosen im Bereich Autobahnen
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sowie deren Anträge
- Erläuterungen Wohnungsbauförderung
- Bereitstellung von Geodaten für Planungen und Problemlösungen

Tab. 5: Fachanwendungen mit hoher/sehr hoher Bedeutung für ausgewählte Wirtschaftszweige (Quelle: Bearing Point/Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2003))

Für die Brandenburger Unternehmen haben die Industrie- und Handelskammern wie auch die Handwerkskammern einen besonderen Bedarf an einer elektronischen Bereitstellung der Daten des Melderegisters, des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters, der Online-Abwicklung der Gewerbean- und -ummeldung sowie an ausgewählten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (Anzeigen im Arbeitsschutz, Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte und Emissionserklärungen) und einer elektronischen Vergabeplattform angemeldet.

BürgerUnternehmen
Einkommensteuer Sozialbeiträge für Mitarbeiter
Arbeitsplatzvermittlung/-suche Körperschaftssteuer
Sozialleistungen Umsatzsteuer
Persönliche Dokumente Gewerbeanmeldung
Kfz-Zulassung Meldung statistischer Daten
Antrag auf Baugenehmigung Zollerklärungen
Erklärungen gegenüber der Polizei Umweltkonzession
Öffentliche Bibliotheken Öffentliche Beschaffung
Geburts- und Heiratsurkunden  
Immatrikulation an Hochschulen  
Meldung/Adressänderung  
Gesundheitsbezogene Dienste  

Tab. 6: Grundlegende, bedeutsame öffentliche Dienste in den Mitgliedsländern der EU nach einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie (Quelle: Cap Gemini Ernst & Young (2002))

Zur Ermittlung eines europaweiten Interesses an Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltung hat die EU-Kommission eine gesonderte Studie in Auftrag gegeben, die sich sowohl auf die Unternehmen als auch die Bürger erstreckt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Interesse im Bereich der Unternehmen auch europaweit den Ergebnissen der o. a. Untersuchung über die Wichtigkeit von Online-Angeboten für Unternehmen in vielen Punkten entspricht (Tabelle 6). Auch hier stehen wieder die unternehmensunabhängigen Angebote im Vordergrund. Damit werden diese Angebote umso wichtiger für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Ansiedlungspolitik im Lande. Sie sind in Teilen bereits für den Aktionsplan eGovernment gemeldet oder im Aufbau (rot gekennzeichnet und unterstrichen - nur in PDF verfügbar). Als bedeutsame Schnittmenge aus beiden Untersuchungen ist die elektronische Steuererklärung, das Beschaffungswesen und die Gewerbeanmeldung zu erkennen.

In fast allen Staaten, die im Rahmen einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen europaweiten Studie untersucht wurden, wird der Bedeutung von eGovernment-Angeboten für die Wirtschaft derzeit ein höherer Wert beigemessen als den sogenannten Bürgerdiensten.[82] Dem entsprechenden Bedarf soll daher bei Angeboten im Front-Office -Bereich ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.

4.1.2 Nutzen von eGovernment für die Wirtschaft

Eine zweite Fragestellung orientiert sich daran, wie hoch die Wirtschaft den Nutzen einzelner eGovernment-Anwendungen einschätzt - unabhängig davon, ob das Angebot bereits besteht oder erst noch aufzubauen ist.

Die Wirtschaft erhebt anders als der Bürger Ansprüche an eGovernment, die insbesondere auf finanzielle Aspekte abstellen. Es wird die Notwendigkeit gesehen, durch den Einsatz von Informationstechnologie klassische Dienstleistungen (z. B. Genehmigungsverfahren, Behand-lung von Anträgen, Abwicklung des Besteuerungsverfahrens) zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Prozessoptimierung einschließlich einer Beschleunigung der Durchlaufzeiten steht im Vordergrund. Zielstellung ist ein vollständig integriertes, verzahntes Systems, das es dem Unternehmen erlaubt, bereits im eigenen EDV-System einen Antrag zu formulieren und mit Informationen und Unterschriften zu ergänzen, diesen online der öffentlichen Verwaltung zu übermitteln und in bearbeiteter Form wieder zurückzuerhalten.[83], [84]

Bei den in Abbildung 25 (nur in PDF verfügbar) zu dieser Frage wiedergegebenen Ergebnissen ist zu beachten, dass das Nutzenpotenzial nur in den jeweils vom betreffenden Angebot profitierenden Unternehmen abgefragt wurde. Das hohe Nutzenpotenzial der landwirtschaftsspezifischen Angebote beruht daher auf der Beurteilung speziell in den landwirtschaftlichen Betrieben. Den Registerauskünften kommt auch hier ein hohes Gewicht zu.

Das Potenzial der einzelnen bestehenden oder angestrebten Online-Angebote aus Unternehmenssicht ist ein Indiz dafür, in welchen Bereichen die öffentliche Hand ihr Angebot weiter auf- oder ausbauen sollte. Darüber hinaus wurde den in Tabelle 7 benannten Angeboten ein hohes oder mittleres Nutzenpotenzial von den abgefragten Unternehmen beigemessen.

hohes und mittleres Nutzenpotenzial weiterer Angebote aus der Sicht der Wirtschaft
Platzweiteres Online-AngebotHäufigkeit
11. Antrag auf Fristverlängerung für Steuern 23 %
12. Elektronische Steuererklärung 23 %
13. Erhebung statistischer Daten 23 %
14. Abwicklung von Verbrauchssteuern 22 %
15. Beantragung von Katasterauszügen und Liegenschaftsvermessungen 18 %
16. Anmeldung/Beantragung von Vollstreckungen 17 %
17. Elektronische Statusabfragen von Verwaltungsvorgängen (z. B. Bearbeitungsstatus) 17 %
18. Nutzung von Online-Shops (z. B. Karten, Veröffentlichungen, u. a.) 17 %
19. Umweltschutzrechtliche Genehmigungen 16 %
20. Genehmigungen im Baubereich 15 %
21. Förderdarlehen für den Mittelstand, Wohnungswirtsch., Umweltschutz, Infrastruktur 15 %
22. Genehmigungen für den Güterverkehr 14 %

Tab. 7: Die zwölf im weiteren von der Wirtschaft mit einem hohen Potenzial bewerteten Transaktionsdienste der öffentlichen Hand - bundesweit (Quelle: Bearing Point/Bundesministerium des Innern (2002))

Den Themen „elektronische Steuererklärung“ und „Erhebung statistischer Daten“ wird demnach nicht nur eine hohe Wichtigkeit, sondern auch ein hoher Nutzen beigemessen. Die bereits geplanten oder im Betrieb befindlichen Angebote sind erneut rot und unterstrichen dargestellt.

Die Ergebnisse korrelieren in hohem Maße mit anderen Erhebungen.[85], [86] Die Häufigkeit verweist auf den Anteil der abgefragten Unternehmen, welche dem Angebot ein hohes oder mittleres Nutzenpotenzial beimessen. Die Bereiche „Genehmigungsverfahren“ sowie „Steuern“ sind von besonderer Bedeutung. Dies bestätigt eine Erhebung bei Berliner Wirtschaftsunternehmen im Jahr 2002, in der Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuervorauszahlungen, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer-Jahreserklärungen hinsichtlich der Häufigkeit der Vorgänge und des Aufwandes in den Unternehmen abgefragt werden. Danach setzen 72 % der Unternehmen hohe Erwartungen in die Vereinfachung von Steuerangelegenheiten durch die Eröffnung einer elektronischen Bearbeitung und halten dies auch für praktikabel. Lediglich 14 % sehen ein entsprechendes Potenzial nicht .[87]

Ähnlich sind die Erwartungen im Bereich des Personalwesens der Unternehmen, wo mit der Abführung einbehaltener Lohn- und Kirchensteuer oder von Sozialversicherungsbeiträgen, der Lohnsteuervoranmeldung, der elektronischen Lohnsteuerkarte, der An- und Ummeldung von Arbeitnehmern oder Unfallanzeigen ebenfalls hohes Entlastungspotenzial der Unternehmen gesehen wird.

Nach einer von der bayerischen Staatskanzlei in Auftrag gegebenen Studie[88] sehen Unternehmensvertreter auch dort einen besonderen Nutzen von Online-Angeboten, wo sie die Verwaltungsservices bereits offline nutzen. Sie werden vor allem bei Steuerangelegenheiten (68 % Offline-Nutzung, 70 % Online-Bedarf) und Informationen aus dem Handelsregister (56 % Offline-Nutzung, 69 % Online-Bedarf) aktiv. Häufig werden im Personalbereich auch Auskünfte aus dem Melderegister verlangt (53 % Offline-Nutzung, 65 % Online-Bedarf). Dort, wo regelmäßig und kurzfristig zentrale Informationen zur Weiterführung des Tagesgeschäftes benötigt werden, wird ein vereinfachter und kostengünstigerer Zugriff erwünscht und ist von positiven Erwartungen geprägt. Deutlich interessanter werden auch Online-Verfahren, die umsatzorientierte Prozesse effizienter machen: So liegt nach dieser Studie die Beteiligung an Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge deutlich höher, wenn diese auch online abgewickelt werden könnten (43 % Offline-Nutzung, 58 % Online-Bedarf).[89]

Die genannten Online-Dienstleistungen sind in weiten Teilen auch für Brandenburger Unternehmer von besonderem Interesse. Seitens der IHK wurde in der Vergangenheit wiederholt die Forderung erhoben, Steuererklärungen, Gewerbeanmeldungen oder Bauanträge bzw. Grundbuchrecherchen über das Internet zu ermöglichen und die Gebrauchsschwellen z. B. bei elektronischen Ausschreibungen abzubauen, um auch kleinere Unternehmen hierfür zu gewinnen.[90] Darüber hinaus hat die Wirtschaft im Rahmen der Initiative zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur für Brandenburg einen Bedarf formuliert. Bei den bisher in Prioritätenlisten genannten Online-Angeboten handelt es sich weit mehrheitlich um Querschnittsangebote, die unabhängig von der jeweiligen Branche zum Einsatz kommen.

Daneben sind jedoch solche Online-Angebote zu bewerten, die als Fachanwendungen für bestimmte Wirtschaftszweige von Bedeutung sind (Abbildung 26 - nur in PDF verfügbar). Hierfür bedarf es weitergehender Differenzierungen wie sie Nordrhein-Westfalen für die Landwirtschaft und das Bauhauptgewerbe vorgenommen hat. Dabei wurden fachbezogene eGovernment-Anwendungen herausgefiltert, denen eine hohe oder sehr hohe Bedeutung seitens der Anwender beigemessen wird.

4.1.3 Tatsächliche Nutzung

Unbeschadet der Wichtigkeit und des Nutzens, die beide losgelöst von der tatsächlichen Verfügbarkeit und Nutzung hinterfragt wurden, liegen Erkenntnisse über die bereits praktizierte Nutzung ausgewählter eGovernment-Angebote vor, die auf der vorangehenden Seite abgebildet werden. Auch hier wurde, wie bereits oben erläutert, die Abfrage der Nutzung auf die jeweils potenziellen Nutzer konzentriert. Im Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen offenbart dies einen hohen Durchdringungsgrad bei der Anwendung der angebotenen Dienstleistungen. Aber auch Online-Shops, die Erhebung statistischer Daten und Registerauskünfte werden - soweit angeboten - bereits stark genutzt.

Zu beobachten ist aber auch, dass in der Theorie die Unternehmen gegenüber eGovernment aufgeschlossener sind als in der Praxis. Das Land Berlin hatte in einer Abfrage ermittelt, dass rund 70 % der Unternehmen die öffentliche Auftragsvergabe online befürworten. In einer DIHK-/IEB-/DE-CODA-Umfrage gaben dagegen nur 9,8 % an, die bestehende Plattform „Öffentlicher Einkauf“ zu nutzen. Bezogen auf das Projekt der elektronischen Steuererklärung „ELSTER“ gaben lediglich 8,3 % der Befragten an, dieses Programm gegenwärtig zu nutzen. Als Gründe für eine Nichtnutzung von ELSTER wurden die Unkenntnis des Angebots, praktische Nutzungsprobleme oder die Beauftragung Dritter genannt.[91]

Bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Transaktionsdiensten sollten vorrangig die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt werden und solche Angebote zur Verfügung gestellt werden, die für die Wirtschaft ein hohes Nutzenpotenzial versprechen.[92] Idealerweise würden die bisher noch nicht angebotenen Transaktionsdienste möglichst schnell in das Angebot der öffentlichen Verwaltung integriert, geplante Ausweitungen kurz- bis mittelfristig realisiert und Ausweitungen ggf. stärker betrieben werden als bisher geplant.

4.1.4 Zahlungsbereitschaft für Online-Angebote und Signatureinsatz

Die Erhebungen lassen darüber hinaus erkennen, dass eine Bereitschaft besteht, insbesondere für das Angebot von Transaktionsdienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, seitens der Wirtschaft auch für Gebühren aufzukommen. Zumindest 60 % der abgefragten Unternehmen einer Studie erklärten hierzu ihre Bereitschaft. 21 % sogar in einer Höhe von bis zu 50 € (Abbildung 27 - nur in PDF verfügbar).

Auf die Abfrage, welche Online-Dienstleistungen Berliner Wirtschaftsunternehmen für den Einsatz der elektronischen Signatur favorisieren und prioritär realisieren würden, zeichnete sich folgendes Bild ab. Deutlich wird, dass regelmäßige und branchenübergreifende Geschäftsvorfälle der öffentlichen Verwaltung favorisiert werden. Die elektronische Abwicklung der Steuerangelegenheiten steht im Fokus der Unternehmen. Das ebenfalls übergreifend bedeutsame Personal- und Bestellungswesen werden zwar deutlich seltener genannt, nehmen aber noch immer einen relevanten Anteil ein.

Die elektronische Signatur wird seitens der Wirtschaft als wesentlicher Faktor zur Forcierung des eGovernment betrachtet.[93] Allein im Land Berlin gaben 97 % der abgefragten Unternehmen im Rahmen einer Erhebung im Jahr 2002 zu Protokoll, dass die digitale Signatur für ihr Unternehmen von Interesse sei. 55 % waren sogar bereit eine Signaturanwendung zu pilotieren (siehe auch Abbildung 29 - nur in PDF verfügbar). Die Zahlungsbereitschaft für den Erwerb und das Vorhalten der Signatur ist unterschiedlich stark ausgeprägt, wie Abbildung 28 (nur in PDF verfügbar) zeigt.[94]

Die eCards mit elektronischer Signatur sind ein wesentliches Element bei der Modernisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wirtschaft und Verwaltung haben sich in einem Signaturbündnis zusammengeschlossen, um die Verbreitung und Anwendung von Signaturkarten gemeinsam voranzubringen und zu beschleunigen.

4.2 Bürger

Insbesondere die jüngeren Generationen favorisieren die Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen - gerade Transaktionen - über das Internet. Die Datensicherheit spielt für die Mehrzahl der Nutzer eine besondere Rolle bei der Nutzung von Antragsverfahren. Bereits mit E-Mail-Kontaktmöglichkeiten, Informationsdiensten und Formularservern kann jedoch ein wesentlicher Teil der Erwartungshaltung des Bürgers befriedigt werden. Verschiedene Meldevorgänge und Steuererklärungen werden als besonders wichtige Online-Angebote erachtet. Gebührenerhöhungen sind zu vermeiden, zumindest aber zu minimieren.

Aus dem Gesamtangebot bei Befragungen der Bürger, welche Dienstleistungen sie gerne per Knopfdruck von zu Hause erledigen möchten, nennen 53 % die Abwicklung von Behördendienstleistungen an erster Stelle. Die Abwicklung von Behördendienstleistungen über das Internet liegt damit im Interesse der Bürger sogar vor der Abwicklung von Geldgeschäften, Buchung von Reisen oder der Bestellung von Eintrittskarten.

Die zahlreichen Untersuchungen zu Erwartungen und Anforderungen der Bürger an die Internetleistungen der öffentlichen Verwaltung lassen Schlussfolgerungen zu, die nicht nur für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens gelten:[95]

  • Der wesentliche Nutzen, den der Bürger in eGovernment-Dienstleistungen sieht, liegt in der Zeiteinsparung.
  • Der Bürger wünscht einen direkten und formlosen Mailkontakt mit der Verwaltung.
  • Alle Informationen, die der Bürger im Zusammenhang mit einem Verwaltungsvorgang benötigt, werden online und in einer für den Bürger verständlichen Form erwartet. Alle Formulare und Verzeichnisse von Ansprechpartnern werden vorausgesetzt.
  • Insbesondere bei Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie im Finanzbereich wird ein Online-Zugriff deutlich gefordert.
  • Die Abwicklung von öffentlichen Dienstleistungen soll über verschiedene Zugangskanäle wie Internet, Bürgerbüro und Call-Center erfolgen und sich dem Bürger integriert darstellen.
  • Die sichere Abwicklung von Online-Dienstleistungen ist für den Großteil der Bürger eine zwingende Voraussetzung für eine umfassende Nutzung von eGovernment-Dienstleistungen und Basis für den Austausch vertraulicher Informationen.

Zentraler Punkt für eGovernment sind die Verfahren, welche über bloße Information oder Kommunikation hinausgehen und auf zumeist rechtsverbindliches Handeln gerichtet sind (klassisch z. B. Genehmigungen, Steuerveranlagung o. ä.). Hier sind noch zahlreiche technische, rechtliche und organisatorische Hindernisse zu überwinden. Vor allem in diesem Bereich sollen die Möglichkeiten des eGovernment nutzbringend erschlossen werden.[96]

Soweit der Bürger die elektronische Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung sucht, liegt es ihm - auch wenn der Nutzen naturgemäß nicht in gleicher Höhe bewertet wird wie im Falle eines Unternehmens - insbesondere an einer stärkeren Nutzung von Transaktionen. Gleichwohl muss auch der Bürger bei der Weiterentwicklung von Online-Angeboten differenziert betrachtet werden. In Ballungszentren spielen andere Gesichtspunkte eine Rolle als im ländlichen Raum, Tourismusregionen haben andere Angebote auszubauen als Industriestandorte, schrumpfende Regionen wiederum andere Aspekte zu berücksichtigen als expandierende und schließlich sind Wohnstandorte abweichend von Dienstleistungsstandorten mit Online-Angeboten anzusprechen. Ihre Praxistauglichkeit vorausgesetzt. kann hier schnell ein deutlicher Imagegewinn erzielt werden.

Bedeutsam für den Bürger ist, dass Internet-Services zu gleichen oder günstigeren Konditionen angeboten werden. Mehrkosten werden nur von wenigen Bürgern befürwortet. Mehrheitlich wird eine Entlastung der Privathaushalte erwartet. Dies gilt auch für den Einsatz der elektronischen Signatur, der nur dann befürwortet wird, wenn dieser bei gleichen oder geringeren Gebühren eröffnet wird. (Abbildung 32 - nur in PDF verfügbar).[97]

4.3 Landesverwaltung

Der Bedarf der Landesverwaltung liegt vornehmlich im Bereich des Back-Office und hier bei den sogenannten betriebswirtschaftlichen Anwendungen, die das umfassende Management des Vermögens der öffentlichen Hand und seiner Beschäftigten berühren. Daneben steht die Standardisierung von Daten, Prozessen und Anwendungen im Vordergrund.

Ein besonderer Bedarf der Landesverwaltung zeichnet sich in Bezug auf technische Infrastrukturen und Basiskomponenten sowie den sogenannten Back-Office-Bereich ab. Zu Letztgenanntem soll auch das gesamte Spektrum der ressortübergreifend auszurichtenden Anwendungen zur Ressourcenverwaltung des Landes in Form von Anlage- und Umlaufvermögen einschließlich der Finanzen sowie des Personals zählen. Kapitel 3.4.1 trifft zur diesbezüglichen Bedarfslage entsprechende Aussagen. Das Bundesland Hessen beschreitet hier einen Weg, der sämtliche Anwendungen vom Dokumenten- über das Personal- und Finanzmanagement bis hin zu einem Kabinettinformationssystem integriert und dabei Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe anstrebt.

4.4 Kommunalverwaltung

Die Kommunen sehen einen Bedarf vor allem in den Bereichen Technik, Geschäftsprozessoptimierung, Personalentwicklung und Finanzen. Unterstützung erhoffen sie sich vor allem vom Land Brandenburg und dies vorrangig in den Bereichen Softwarestandards, Standardisierung von Schnittstellen, Gesetzgebung, Landesformularserver und Kooperationsplattform. Die gemeinsame Entwicklung von transaktionsbasierten Fachanwendungen wird begrüßt. Die Landesverwaltung wird in der Verantwortung für die landesweite Koordination des eGovernment gesehen.

Die Bedarfssituation der Landkreise, Ämter und Gemeinden ist im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sehen die kommunalen Gebietskörperschaften die vordringliche Notwendigkeit seitens des Landes bei den eigenen eGovernment-Aktivitäten unterstützt und in der Entfaltung der kommunalen Organisationshoheit befördert, nicht verpflichtet zu werden.

Das Internetangebot der brandenburgischen Kommunen weist noch erhebliche Entwicklungspotenziale auf. Dies gilt auch für das Informationsangebot und die Zahl und Qualität der zur Verfügung gestellten Formulare. In den wenigsten Fällen findet sich ein leistungstiefes Informationsangebot.

Den Kommunen kommt eine exponierte Bedeutung in Bezug auf die Realisierung kundenspezifischer Angebote zu. 70 bis 80 % der Interaktionen zwischen Verwaltung und Wirtschaft bzw. Bürgern erfolgen über die Kommunen. Dies gilt um so mehr, als der Trend einer Aufgabenverlagerung von Bund und Ländern auf die Kommunen ungebrochen ist.[98] Zu vergleichbaren Ergebnissen kommen auch andere Auswertungen, wie Abbildung 33 (nur in PDF verfügbar) zeigt.

Mehrheitlich sind die Gemeinden von einer Änderung des Verhältnisses von Kreis und kreisangehörigen Gemeinden durch eGovernment überzeugt. Neue Kooperationsformen stehen ebenso im Raum wie Aufgabenverlagerungen vom Landkreis auf die Gemeinden (integrierte Kommunalverwaltung) oder eine transparentere Haushaltsplanung. [99]

Dennoch wird eGovernment nicht in einem „großen Wurf“ gelöst werden können. Um die Interoperabilität und damit den Investitionsschutz einzelner Projekte sicherzustellen, ist jedoch ein koordiniertes, ganzheitliches Vorgehen notwendig.[100]

Die Kommunen sehen Unterstützungsbedarf vor allem in den Bereichen Technik, Geschäftsprozessoptimierung, Personalentwicklung und Finanzen. Als wichtige Kostenfaktoren wurden dabei die technische Ausstattung und die Anwendungssoftware genannt. Selbstverständlich ist die Orientierung auf technische Standards (z. B. für Netzübergänge, Schnittstellen) unverzichtbare Voraussetzung für die Interoperabilität.[101] Grundsätzlich wird der Weg zu einer größeren Standardisierung als richtig erachtet. Insel- und Einzellösungen kosten die Verwaltung und den Steuerzahler ansonsten Zeit und Geld.[102] Gescheiterte eGovernment-Projekte auf der Bundesebene legen den Schluss nahe, dass dezentrale Lösungen zwar problemadäquater sein können, sie aber technische Mindeststandards bedingen, welche in bundesweitem möglichst sogar europaweitem Einvernehmen entwickelt wer den sollten und den am Markt tätigen Unternehmen zur Verfügung stehen, um im Wettbewerb optimale Lösungen zu entwickeln.[103]

Die Kommunen sehen die Landesverwaltung in der Verantwortung für die Koordination der eGovernment-Aktivitäten und fordern eine stärkere Unterstützung des Landes bei der Umsetzung von eGovernment. Dies gilt besonders für kleinere Gemeinden.[104] Die Kooperationsformen sind auf dieser Basis auszubauen.

4.4.1 Infrastrukturen

In Bezug auf das Landesverwaltungsnetz besteht auf kommunaler Seite ein besonderer Bedarf am Ausbau eines Kopfstellenprinzip, welches darauf abzielt, die Informationsströme der einzelnen Kommunalverwaltung über einen einzigen Ausgang in die "äußere" Welt zu bündeln. Das bedeutet aktuell beispielsweise: soweit es - gerade in den zur Zeit hauptbetroffenen Landkreisen - technisch möglich ist, könnten die LVN-"Bandbreitenscheiben" an einer Stelle gebündelt werden, statt neue isolierte Verbindungen zu schalten (Kataster-/Vermessungsamt, Landwirtschaftsamt, Schulen). Dies erfordert auch eine entsprechende Koordination auf Landesebene, insbesondere zwischen den Ressorts und dem LDS.

Ein weiterer Bedarf wird darin gesehen, dass sich Gemeinden und Kreise wegen der vielen "kommunalinternen" Kommunikationsbeziehungen untereinander vernetzen, so dass als Nebenprodukt über einen gebündelten Zugang (z. B. des Landkreises) ein Übergang vom Kreisnetz ins Landesverwaltungsnetz sowie TESTA u. a. möglich wird.

Dieses Konzept könnte als Leitbild für den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur entwickelt werden. Als unmittelbare Konsequenz ergibt sich, dass alle anstehenden technischen Entscheidungen stets in einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Landeseinrichtungen einschließlich dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik und den IT-Verantwortlichen der jeweiligen Kommunalverwaltungen in der beschriebenen Denkrichtung getroffen werden. Nur so lassen sich die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigen und die angestrebten Bündelungseffekte erreichen.

Die flächendeckende Anbindung der Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe der Landesverwaltung sollte als eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der eGovernment-Strategie gesehen werden. In vielen Fällen - insbesondere bei Diensten für die Bürger und die Wirtschaft - wird der Nutzen von eGovernment - Vorhaben darüber hinaus erst durch die Anbindung auch von kommunalen Einrichtungen erzielt, bei denen oft der erste Bürgerkontakt stattfindet. Daher kommt dem Ausbau des Landesverwaltungsnetzes und der flächendeckenden Anbindung eine strategische Bedeutung zu. Die Nutzung von Standards und zentralen Komponenten beschleunigt das Gesamtvorhaben und fördert die Kooperation.[105]

4.4.2 Basiskomponenten

An das Land wird im Wesentlichen die Forderung herangetragen, die Grundlagen für umfassende Dienstleistungsangebote durch den Erwerb und die Bereitstellung von Lizenzen für Basiskomponenten des Verwaltungsportals zu schaffen und deren Pflege sowie Betrieb zu garantieren (OSCI, CMS, Bezahlplattform, Zuständigkeitsfinder, Formularserver).

4.4.3 Fachanwendungen

Bestimmte Anwendungen könnte das Land gemeinsam mit den Kommunen realisieren. Die finanzielle Verantwortung bliebe davon unberührt. Dies gilt z. B. für die Melderegisterauskunft und das Meldedatenclearing sowie die Umstellung auf ein neues Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Rahmen der Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung.[106]

4.5 Beschäftigte

Für die Beschäftigten stehen neben Informationsangeboten insbesondere einfache, elektronisch abzuwickelnde „Alltagsgeschäfte“ aus dem Beschäftigungsverhältnis wie Urlaubs- und Dienstreiseanträge, Reisekostenabrechnungen oder Beihilfeangelegenheiten im Vordergrund. Darüber hinaus versprechen sich die Beschäftigten durch eine generelle Verbesserung der Arbeitsqualität eine höhere Motivation.

Nicht zuletzt treten die Beschäftigten der öffentlichen Hand resultierend aus ihren Beschäftigungsverhältnissen als natürliche Personen - nicht als Mitarbeiter der jeweiligen Gebietskörperschaft, sondern im eigenen Namen handelnd - gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn als Nutzer von eGovernment-Lösungen auf. Auch hieraus leitet sich ein Bedarf ab, dessen Befriedigung im Interesse aller Beteiligten liegen kann. Abbildung 34 (nur in PDF verfügbar) gibt auch hierzu eine Übersicht in Bezug auf die Wichtigkeit von Online-Angeboten, die als grundsätzlicher Bedarf zunächst auch für Brandenburg angehalten werden soll.

Bemerkenswert ist, dass seitens der Beschäftigten ein hohes Interesse an technisch unterstützten Verfahren zum Ressourcenmanagement in der öffentlichen Verwaltung besteht. Damit ist der gesamte Komplex der betriebswirtschaftlichen Anwendungen angesprochen. Die bisherigen Möglichkeiten und Verfahren tragen einer nutzerfreundlichen Arbeitsausgestaltung nicht hinreichend Rechnung.

Im Übrigen fokussiert sich das Interesse auf einfache, elektronisch abzuwickelnde Vorgänge, die sich unmittelbar aus der Tätigkeit für den Dienstherrn ableiten lassen, wie Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen, Urlaubsanträge oder Beihilfeverfahren.

Neben diesem gezielt formulierten Bedarf ist zu beachten, dass seitens der Beschäftigten vielfach ein wenig greifbarer, sehr allgemein gehaltener und in der Terminologie wenig gegeneinander abgegrenzter Bedarf formuliert wird, der in weiten Teilen deckungsgleich mit dem Bedarf der öffentlichen Verwaltung an sich ist. Dazu zählt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der täglichen Verwaltungsarbeit, die rationelle Arbeitsgestaltung und die Reduktion manueller Arbeiten, die Verbesserung der Arbeitsqualität, die Verringerung der Durchlaufzeiten, die Reduzierung des Aufwandes beim Verwaltungshandeln oder die Entbindung von Routinetätigkeiten. Im Ergebnis wird auf diesem Weg eine höhere Motivation und Leistungsbereitschaft erwartet.

5. Nationale und internationale Initiativen

Auf kommunaler, Bundes- und europäischer Ebene gibt es verschiedene eGovernment-Initiativen. Brandenburg steht in der Pflicht, die Umsetzung des eGovernment-Prozesses hieran auszurichten. Die kontinuierliche Abstimmung mit diesen Initiativen wie eEurope, BundOnline 2005, DeutschlandOnline und Media@Komm ist sicherzustellen. Entwickelte Lösungsansätze und Standards sind für Brandenburg zu übernehmen. Die zeitlichen Vorgaben und inhaltlichen Intentionen dieser Initiativen sind zu berücksichtigen.

5.1 Media@Komm

Media@Komm ist eine Initiative der Bundesregierung, um die Entwicklung und Anwendung von Multimedia in Städten und Gemeinden gezielt zu unterstützen. Hierzu wurde 1998 ein Städtewettbewerb ausgelobt, an dem sich 136 Städte und Gemeinden mit ihren Konzepten beteiligt haben. 1999 wurden durch eine Jury die drei Preisträger Bremen, Esslingen und der Städteverbund Nürnberg ermittelt.

Die Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bietet in vielen Bereichen des täglichen Lebens, so auch in Städten und Gemeinden, besondere Möglichkeiten und Chancen. Diese zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, war Ziel des Städtewettbewerbs Multimedia Media@Komm des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. In einem integrativen Ansatz sollten im städtischen Raum innovative multimediale Dienste und Anwendungen möglichst unter Nutzung der digitalen Signatur entwickelt und deren Möglichkeiten und wirtschaftlichen Potenziale demonstriert werden.

Zwischen öffentlicher Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft sollen rechtsverbindliche Dienstleistungen und Transaktionen vollelektronisch ohne Medienbrüche getätigt werden können ("virtuelles Rathaus", "elektronische Akte", "Bürgerkarte"), um so Effizienz und Transparenz von Verwaltungs- und Geschäftsvorgängen zu verbessern. Durch die modellhafte Entwicklung und Erforschung der rechtlichen, technischen und ökonomischen Voraussetzungen für die "virtuelle Stadt" sollen

  • die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessert,
  • die Verwaltungen effizienter und bürgerfreundlicher,
  • die Unternehmen flexibler und produktiver werden.

Hierzu bedarf es insbesondere der Nutzung digitaler Signaturen, die auf Chipkarten gespeichert werden. Diese Karten mit den so genannten privaten Schlüsseln ermöglichen einen vertrauenswürdigen und sicheren elektronischen Geschäftsverkehr.

Die leistungsfähige Telekommunikations-Infrastruktur in Deutschland bietet gute Rahmenbedingungen für den Einsatz von Multimedia. Es gilt anwendungsorientierte Initiativen zu entwickeln und die Nutzung zu forcieren. Der öffentliche Sektor übernimmt dabei eine Lokomotivfunktion mit nutzerfreundlichen regionalen Angeboten. Die im Wettbewerb ausgezeichneten Städte und Gemeinden bildeten ein Netzwerk und dienten als Modell. Abläufe im internen und externen Geschäftsverkehr öffentlicher Verwaltungen waren anzupassen.

Dieses Netzwerk wird nunmehr auf eine breitere Basis gestellt. Mit dem im Frühjahr abgeschlossenen Media@Komm-Transfer konnten verschiedene Kommunen für eine Multiplikation der Media@Komm-Strategie gewonnen werden. Für Brandenburg wurde der Landkreis Oberhavel als die Kommune ausgezeichnet, welche die Media@Komm-Lösungen in die Fläche tragen soll.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Deutsche Handwerkskammertag haben vereinbart, beim Media@Komm-Transferprojekt eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zusammenzuarbeiten. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern werden mit den regionalen Verwaltungen bei der Entwicklung von eGovernment-Anwendungen kooperieren. Dabei soll ein stärkeres Gewicht als bislang auf wirtschaftsnahe Anwendungen gelegt werden.

5.2 BundOnline 2005

Mit der eGovernment-Initiative BundOnline 2005 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2005 online für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung bereitzustellen. Am 18. September 2000 fiel der betreffende Startschuss auf dem Kongress der Initiative D21 auf der Expo durch den Bundeskanzler. Er stellte die Initiative als Bestandteil eines Zehn-Punkte-Plans „Internet für alle“ vor. In wenigen Jahren sollte es zur Selbstverständlichkeit geworden sein, die Leistungen des Staates online in Anspruch zu nehmen. In ähnlicher Weise ist dies bereits heute bei kommerziellen Informationsanbietern der Fall - von Reisebuchungen bis zum Online-Banking. BundOnline 2005 ist zudem wichtiger Bestandteil der umfassenden Verwaltungsmodernisierung. Der umfassende IT-Einsatz und mehr Kundenfreundlichkeit stehen im Mittelpunkt der Modernisierung der Bundesverwaltung. Über 100 Behörden sind am Projekt BundOnline 2005 beteiligt. Sie werden die gut 400 Dienstleistungen ausnahmslos dezentral über das Internet anbieten.

Als Unterstützung für die rund 400 Dienstleistungen werden so genannte Basiskomponenten entwickelt und Kompetenzzentren aufgebaut. Basiskomponenten bieten zentral technische Funktionalitäten an, die unterschiedlichen Dienstleistungen und Behörden nützen. Diese sind:

  • Zahlungsverkehrsplattform (ePayment)
  • Datensicherheit (Virtuelle Poststelle)
  • Portal
  • Formular-Server
  • Content Management System

Die Basiskomponenten stellen Funktionalitätsblöcke zur Verfügung, die Bestandteil sehr vieler Dienstleistungen sind und als Dienste oder Module in die eGovernment-Anwendungen eingebunden werden. Sie werden in mehreren Stufen realisiert; der Funktionsumfang wird sich durch immer wieder neue Versionen der Basiskomponenten ständig erweitern.

Die Basiskomponenten werden durch Kompetenzzentren ergänzt. Die Aufgabe der Kompetenzzentren besteht vornehmlich in der Begleitung der Behörden bei der Einführung der entsprechenden Basiskomponenten und der Anpassung von Geschäftsprozessen an den Einsatz von eGovernment-Anwendungen. Folgende Kompetenzzentren unterstützen die Behörden:

  • Zahlungsverkehrsplattform
  • Datensicherheit
  • Content Management System (CMS)
  • Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation

Vorrangige Aufgabe der Kompetenzzentren ist die Bereitstellung von Know-how für die dezentrale Umsetzung der Online-Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere die Beratung bei der Implementierung der Basiskomponenten und der Online-Dienstleistungen.

Neben den Basiskomponenten, die direkt Teilprozesse von eGovernment-Anwendungen übernehmen, werden auch Infrastrukturkomponenten im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 zur Verfügung gestellt. Diese unterstützen die Bildung eines Intranets für die gesamte Bundesverwaltung. Die Leistungen sind unabhängig von konkreten eGovernment-Anwendungen zu sehen, aber von grundlegender Bedeutung für eine behördenübergreifende elektronische Kommunikation. Dazu zählen:

  • der Informationsverbund der Bundesverwaltung (IVBB)[107]
  • Verzeichnisdienst

Zudem unterstützen die sogenannten EfA-Dienstleistungen ("Einer für Alle"-Dienstleistungen) nicht nur Teilprozesse wie die Basiskomponenten, sondern erbringen selbst vollständige Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die von mehreren Behörden gleich oder ähnlich erbracht werden.

Damit die einzelnen Komponenten zueinander passen, wurde das Dokument „Standards und Architekturen für eGovernment-Anwendungen“ (SAGA) erarbeitet. Dieses Papier konkretisiert den Umsetzungsplan technisch und genügt den Grundsätzen der Transparenz, der Interoperabilität und der Skalierbarkeit.

BundOnline2005 verfolgt das Ziel, Dienstleistungen künftig nahtlos zu erbringen: Dies betrifft die "eigenen" Dienstleistungen des Bundes und den Aufbau eines durchgängig flächendeckenden Angebotes zusammen mit Ländern und Kommunen.[108]

5.3 DeutschlandOnline

Bürgerfreundliches eGovernment erfordert eine umfassende Integration und Optimierung von Verwaltungsprozessen auf allen Verwaltungsebenen und ebenenübergreifend. Diesem Ziel steht die gegenwärtig heterogene IT-Landschaft von Bund, 16 Ländern, über 300 Landkreisen und weit über 13.000 Kommunen in Deutschland entgegen. Unterschiedliche Stellen entwickeln parallel vergleichbare IT-Anwendungen. Die begrenzten öffentlichen IT-Investitionen werden nicht optimal eingesetzt. Medienbruchfreie elektronische Abläufe zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind noch die Ausnahme, nicht die Regel.

Verwaltung in der Informationsgesellschaft braucht jedoch zeitgemäße Strukturen und moderne Kommunikation. Kunden dieser Verwaltung erwarten ein Dienstleistungsangebot, unabhängig von Behörden- und Zuständigkeitsgrenzen, bürgerfreundlich, effizient und kostengünstig. Mit "DeutschlandOnline" haben die Regierungschefs von Bund und Ländern am 26. Juni 2003 einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung getan. Sie haben die deutsche Strategie für integriertes eGovernment beschlossen.

Zum Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und den Verwaltungen, haben sich Bund, Länder und Kommunen auf fünf Säulen der Zusammenarbeit geeinigt. Sie werden gemeinsam mit Priorität versehene Verwaltungsdienstleistungen online bereitstellen, ihre Internet-Portale vernetzen, gemeinsame Infrastrukturen und Standards entwickeln und ausbauen, sowie den Know-how-Transfer verbessern.

DeutschlandOnline macht sich in seinem Aufbau die föderale Struktur Deutschlands zu Nutze. Bestehende Vorzeigeprojekte in Bund, Ländern und Kommunen werden für die ebenenübergreifende Nutzung weiterentwickelt und nach dem Prinzip "Einige für alle" den anderen Partnern zur Verfügung gestellt. Die Bereiche Registerabfragen (Gewerberegister, Bundeszentralregister), Melde- und Personenstandswesen, amtliche Statistik, Kfz-Meldungen, BAföG und Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden als prioritäre Modellprojekte angesehen.[109] Die gemeinsame Strategie wird Doppelentwicklungen vermeiden und flächendeckend Kosten sparen.

„DeutschlandOnline“ befasst sich mit den nachfolgenden Schwerpunktthemen:

  • Der Zugang zu eGovernment-Dienstleistungen der Verwaltungen wird durch die Herstellung der notwendigen Interoperabilität der Internet -Portale verbessert.
  • Gemeinsame eGovernment-Infrastrukturen werden auf- und ausgebaut, um den Datenaustausch zu erleichtern und Doppelentwicklungen zu vermeiden.
  • Bund, Länder und Kommunen werden gemeinsame Standards sowie Daten- und Prozessmodelle für eGovernment schaffen.
  • Der Transfer von eGovernment-Lösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird verbessert, Know-how multipliziert und Parallelentwicklungen vermieden.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern waren sich bewusst, dass eGovernment-Innovation personeller und finanzieller Ressourcen bedarf und haben daher die Fachministerkonferenzen gebeten, die Umsetzung von DeutschlandOnline im Rahmen ihrer Zuständigkeiten personell und finanziell sicherzustellen.[110]

5.4 eEurope

eEurope ist eine politische Initiative, die dafür sorgen soll, dass Europa die mit dem Übergang zur Informationsgesellschaft einhergehenden Veränderungen zu seinem Vorteil nutzen kann.[111] Zu diesem Zweck soll eine Reihe von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen verwirklicht werden, um die Nutzung digitaler Technologien zu fördern. Der eEurope 2005 Action Plan wurde vom Ministerrat im Januar 2003 im Rahmen einer eEurope-Resolution beschlossen.

Durch die Initiative eEurope soll die Akzeptanz der digitalen Technologien in ganz Europa gefördert und dafür gesorgt werden, dass alle Europäer die für die Nutzung dieser Technologien erforderlichen Fähigkeiten erwerben. Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • jeden Bürger, jeden Haushalt und jede Schule, jedes Unternehmen und jede Behörde ins digitale Zeitalter und ans Netz zu führen;
  • ein digital mündiges Europa mit einer Unternehmenskultur zu schaffen, das zur Finanzierung und Entwicklung neuer Ideen bereit ist;
  • zu gewährleisten, dass der Gesamtprozess alle Bereiche der Gesellschaft und Bevölkerung erfasst, das Vertrauen der Verbraucher gewinnt und den sozialen Zusammenhalt stärkt.

In Bezug auf die elektronische Verwaltung legt der Aktionsplan eEurope 2005 spezifische Ziele fest.[112]

6. Projektklassifizierung

Die jeweils federführenden Ressorts und die Staatskanzlei tragen die Projekt-Verantwortung für die im Masterplan abgebildeten Vorhaben. Die eGovernment- und IT-Leitstelle hat die Umsetzungs- und Finanzplanung der Vorhaben sowie ihre technische Realisierung und zielgruppengerechte Ausrichtung auf Konformität und Interoperabilität mit den Zielsetzungen des eGovernment-Prozesses im Land Brandenburg durch ein Monitoring zu begleiten. Zur Unterstützung desselben stehen die Projektverantwortlichen in der Pflicht, vorhabenbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzulegen, technische Konformitätserklärungen gemäß den IT-Standards und den IT-Sicherheitsstandards abzugeben und über den Projektfortschritt zu unterrichten.

Projekte und Maßnahmen im Kontext von eGovernment stehen in einem engen Abhängigkeitsverhältnis zueinander. eGovernment kann nur Schritt für Schritt entwickelt werden. Es sind eGovernment-Fachanwendungen weiter voranzutreiben und gleichzeitig notwendige Infrastrukturen und Basiskomponenten als universelle Beförderer und als unverzichtbare Grundlage für eGovernment zentral zur Verfügung zu stellen.[113] Damit sind die drei Bereiche grob umrissen, denen Projekte und Maßnahmen im Kontext von eGovernment zugeordnet werden können. Zunächst gilt es, Projekte umzusetzen, die gezielt die informationstechnischen Voraussetzungen für nachfolgende eGovernment-Anwendungen schaffen (Infrastrukturen, Basiskomponenten). Diese Aktivitäten werden im Wesentlichen durch die IT-Strategie des Landes gebündelt. Sie setzt insbesondere die diesbezüglichen technischen Standards und Ziele fest. Am Ende stehen Maßnahmen zur Erreichung fundamentaler Ziele wie „Steigerung der Effizienz“ und „Steigerung der Leistungsqualität“, die sich wiederum den Beziehungsebenen von eGovernment - G2C, G2B, G2G und G2E - zuordnen lassen und den Kern dieses Aktionsplans bilden.

Infrastrukturmaßnahmen

[114], [115]

Infrastruktur (Vernetzung) bedeutet die physikalische und logische Vernetzung aller beteiligten Menschen und Maschinen. In Brandenburg ist der Grundstein durch das LVN 3.0 weitgehend gelegt.[116]

Basiskomponenten

[117], [118]

Die Basiskomponenten stellen Funktionalitätsblöcke zur Verfügung, die Bestandteil sehr vieler Dienstleistungen sind und als Dienste oder Module in die eGovernment-Anwendungen eingebunden werden. Sie übernehmen direkt Teilprozesse von eGovernment-Anwendungen, werden in mehreren Stufen realisiert, zentral bereitgestellt und von verschiedenen Dienstleistungen und Behörden genutzt; der Funktionsumfang wird sich durch immer wieder neue Versionen der Basiskomponenten ständig erweitern.[119] Resultierend aus der Beschlusslage der Landesregierung[120] werden Portale und betriebswirtschaftliche Anwendungen den Basiskomponenten zugerechnet. Letztgenannte sollen zukünftig jedoch der Gruppe der Fachanwendungen zugeordnet werden, die dann in fach- oder ressortübergreifende (Querschnittsverfahren) und fach- oder ressortspezifische Anwendungen differenziert we rden.

Fachanwendungen

[121]

Auf die beschriebenen Infrastrukturen setzen eGovernment-Fachanwendungen mit Außenbezug zu Bürgern und Unternehmen (G2B, G2C, G2N) sowie solche innerhalb der Verwaltung und zwischen der Verwaltung und ihren Beschäftigten (G2G, G2E) auf, die gemeinsame Basisfunktionalitäten nutzen. Die (Fach-)Anwendungen stellen weitgehend dienstleistungsindividuelle Softwarekomponenten dar und werden zentral oder dezentral in den einzelnen Behörden bereitgestellt.

Grundsätzlich ist es vorstellbar, sämtliche Dienstleistungen der öffentlichen Hand informationstechnisch zu unterstützen. Aufgrund der sich daraus ergebenden Vielzahl potenzieller elektronischer Angebote und Prozesse nehmen die einzelnen Bundesländer jeweils eine Prioritätensetzung ihrer Aktivitäten vor, da ihnen nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen.[122] In der Regel wird ein Vorgehen favorisiert, welches mit starken Pilotprojekten bzw. Leitthemen in den einzelnen Bereichen beginnt und Projekte mit vergleichsweise geringem Nutzen zurückstellt.[123]

Die Fachanwendungen können weitergehend in solche differenziert werden, die einer ressortübergreifenden Anwendung zugänglich sind und solche, die nur ressortspezifisch zum Einsatz kommen. Erstgenannte werden vielfach als EfA-Dienstleistungen ("Einer für Alle"-Dienstleistungen) umgesetzt, indem einzelne federführende Behörden die betreffende Lösung stellvertretend für alle Geschäftsbereiche entwickeln.

Mit der Benennung von Leitprojekten verfolgt die Landesregierung das Ziel, Fachanwendungen mit hoher Priorität umzusetzen, die für die weitere Entwicklung von eGovernment eine herausgehobene Bedeutung haben. Entscheidend sind dabei die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und des Nutzens für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Haushaltsmittel sollen vorrangig für diese Leitprojekte eingesetzt werden.

Neben den ressortspezifischen Fachanwendungen (= fachspezifische Anwendungen) sind ressortübergreifende Fachanwendungen (= fachübergreifende Anwendungen wie eBeschaffung, Fortbildungsplattform, u. a.) von Bedeutung für die Umsetzung von eGovernment. Letztgenannte bergen besonders hohe Rationalisierungs- und Verbesserungspotenziale, weil jeweils große Nutzerkreise einbezogen sind.[124], [125]

6.1 Infrastrukturen

Die Erhebung in den Ressorts und der Staatskanzlei hat über die eGovernment-Strategie hinausgehende Maßnahmen mit Infrastrukturcharakter aufgezeigt, die losgelöst von der Leitprojektbildung von den jeweils federführenden Ressorts zu betreiben sind. Ihnen kommt nachhaltige Bedeutung für das Angebot an eGovernment-Fachanwendungen zu. Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb übersteigen naturgemäß die Einsparungen. Die Refinanzierung muss mittelbar, d. h. durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben an anderen Stellen des Landeshaushalts - über die Fachanwendungen insgesamt - erfolgen. Projekte, die der Erzeugung digitaler Daten dienen, tragen dazu bei, allein durch die zukünftig digitale Führung von Daten nachhaltige Haushaltsentlastungen zu bewirken.

Unabdingbare Voraussetzung für funktionierendes eGovernment ist eine leistungsfähige IT-Ausstattung der Verwaltung. Wesentlich für die Verwirklichung von eGovernment ist dabei, dass die gesamte Landesverwaltung elektronisch "in einer Sprache spricht", die verwendeten Programme und Ausstattungen also aufeinander abgestimmt sind. Sie sollen also nicht nur nebeneinander eingesetzt werden, sondern auch miteinander arbeiten können. Die einzelnen Systeme müssen, wo immer dies nötig ist, in unkomplizierter Weise Daten austauschen und sich auf die Verarbeitung durch das jeweils andere System stützen können. Für die Landesverwaltung stehen nachfolgende Maßnahmen bereits gemäß der eGovernment-Strategie im Vordergrund. Hierbei handelt es sich noch nicht um einzelne Projekte:

  • Anschluss aller Dienststellen an das Landesverwaltungsnetz
    Zur technischen Grundvoraussetzung für eGovernment gehört die Vernetzung aller Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Zudem ist ein Intranet- und Internetanschluss an allen Büroarbeitsplätzen sicherzustellen, soweit dies erforderlich ist.
  • Ausbau des Landesverwaltungsnetzes
    Bedarfsgerechte Anpassung der Übertragungs­kapazitäten. Gleichzeitig müssen Betrieb und Verfügbarkeit des Landesverwaltungsnetzes sichergestellt und die lokalen Netze der Behörden dem Bedarf angepasst werden.
  • Ausstattung der Arbeitsplätze mit Hard- und Software
    eGovernment bedarf einer flächendeckenden einheitlichen Ausstattung aller Büroarbeitsplätze mit Standard-PC, Lesegeräten und Chipkarten, soweit dies gewünscht ist. Die Interoperabilität, ggf. Einheitlichkeit landesweiter Software und Software-Versionen ist zu gewährleisten.
  • Vereinheitlichung der Serverstrukturen
    Serverseitige Dienste, die von den meisten Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben gleichermaßen in Anspruch genommen werden, sind zentral bereitzustellen.
  • Aufbau einer einheitlichen Sicherheitsarchitektur
    Verfügbarkeit und Integrität, System- und Datensicherheit, müssen gewährleistet werden. Eine PKI (Public-Key-Infrastructure) zur Umsetzung der elektronischen Unterschrift ist aufzubauen.[126]

Die Maßnahmen werden durch die IT-Strategie sowie die IT-Sicherheitsrichtlinie in Bezug auf den Zielzustand und den Migrationsweg weiter konkretisiert. Die Umsetzung der IT-Strategie wird auf zwei Ebenen vorgenommen werden. Zum einen auf der Ebene der Organisation und zum anderen auf der Ebene der Technik.

Auf der technischen Ebene ist zur Umsetzung der IT-Strategie ein Regelwerk entwickelt worden, das den Bezug zwischen den strategischen Zielen für die Informationstechnik und den erforderlichen technischen Entscheidungen herstellt. Für wichtige IT-Architekturkomponenten werden dort Festlegungen für ihre zukünftige Gestaltung getroffen. Dabei wird der Zielzustand, der in den kommenden fünf Jahren erreicht werden soll, festgelegt und der Migrationsweg, auf dem das jeweilige Ziel erreicht werden soll, aufgezeigt.

Spezifische Projekte, welche die o. g. Arten von Infrastrukturmaßnahmen betreffen, wurden zur Aufnahme in den Masterplan nicht gemeldet. Herauskristallisiert haben sich jedoch konkrete Projekte, die sich dadurch auszeichnen, Daten erstmalig digital aufzubereiten und damit überhaupt den Rohstoff für eGovernment zu liefern. Sie sind Grundvoraussetzung, um überhaupt Daten elektronisch weiterverarbeiten zu können und deshalb losgelöst von einzelnen Fachanwendungen mit hoher Priorität zu betreiben. Ihrem Charakter nach kommen sie den Infrastrukturmaßnahmen nahe und werden daher in dieser Gruppe betrachtet. Dabei handelt es sich um

  • das AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt[127],
  • die Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte (FALKE),
  • elektronisches Grundbuch, Solum Star.

Die Kernaussagen zu diesen Projekten sind in den Materialien I.a. als Datenblätter zusammengestellt. Die Umsetzungsplanung ergibt sich aus Tabelle 8 (nur in PDF verfügbar).

Über die Umsetzungsplanung hinaus liegen für die gemeldeten Infrastrukturmaßnahmen Finanzdaten in unterschiedlicher Qualität vor.[128] Diese Qualitätsunterschiede werden gegenwärtig aber nicht als einer Gesamtdarstellung abträglich betrachtet. Zielsetzung des Aktionsplans ist es, das grundsätzliche Potenzial von eGovernment aufzuzeigen. Hierfür bedarf es einer Nennung der Größenordnungen, mit denen der Landeshaushalt sowohl in Bezug auf entstehende Ausgaben als auch Einnahmen in Zukunft zu operieren hat. Genau dies kann mit den erhobenen Zahlen vorläufig geleistet werden. Konkretisierungen werden mit den Fortschreibungen des Aktionsplans erfolgen. Die abschließende, verbindliche Meldung eines Finanzbedarfs bleibt den jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der Staatskanzlei in den Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Die Einzelergebnisse können den Materialien II.a entnommen werden. Zur nachstehenden Tabelle 9 bedarf es weitergehender Erläuterungen.

EinsparungenKostenSaldenFinanzierung
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwickl.
(im HH-Plan)
Betrieb
(im HH-Plan)
Mehreinnahmen/Minderausgaben
0 5.550.000 2.940.000 649.000 2.940.000 -4.901.000 3.040.000 0 0

Tab. 9: Summarische Finanzdaten der Infrastrukturmaßnahmen

Soweit Tabelle 9 auf den Betrieb und damit die Aufrechterhaltung von Infrastrukturen abstellt, handelt es sich um Angaben bezogen auf den Zeitraum 2004 bis 2008, nicht um Werte für ein einzelnes Haushaltsjahr. Die bisherige Auswertung der Prüfbögen für die einzelnen eGovernment-Projekte hat sich konzentriert auf die Berechnung der Salden, da im Vordergrund das nachhaltig wirksame Entlastungspotenzial von eGovernment stehen sollte. Projektspezifische Aussagen gibt die untenstehende Tabelle 10 wieder. Zentrale Aussagen bezogen auf die Auswirkungen für den Landeshaushalt lassen sich bereits auf diesen Grundlagen ableiten:

  • Die Aufrechterhaltung von Infrastrukturen kann entgegen vielfach geäußerten Erwartungen nachhaltige Haushaltsentlastungen zur Folge haben, insbesondere dann, wenn hierdurch nicht mehr zeitgemäße, kostenintensive Infrastrukturen abgelöst werden,
  • die entstehenden Kosten sind dauerhaft und müssen über die auf die Infrastrukturen zurückgreifenden Fachanwendungen mittelbar, das heißt im Landeshaushalt insgesamt, refinanziert werden, es sei denn, die digitale Datenführung selbst führt bereits zu nachhaltigen Entlastungen,
  • den Infrastrukturmaßnahmen zugerechnete Projekte, die der Erzeugung digitaler Daten dienen, tragen dazu bei, allein durch die zukünftig digitale Führung von Daten nachhaltige Haushaltsentlastungen zu bewirken.
InfrastrukturenBetriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwicklungssaldo
Forcierte ALK-Einrichtung (FALKE) -456.000.0000 67,69 k.A.
Einführung SolumSTAR -2.600.000 50,00 2.700.000
AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt -2.301.000 66,67 240.000

Tab. 10: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Infrastrukturmaßnahmen (bei Betriebsssaldo FALKE handelt es sich um eine volkswirtschaftliche Berechnung)

Für das Projekt der Forcierten Einrichtung der Automatisierten Liegenschaftskarte (FALKE) wird ein volkswirtschaftlicher Nutzen für das Land Brandenburg in Höhe von knapp 500 Mio. Euro in den nächsten Jahren erwartet.

Die Einsparungen erwachsen teilweise auf kommunaler Ebene. Dies gilt insbesondere für solche Projekte, die vom Land zwar federführend oder zumindest begleitend betreut werden, gleichwohl aber auf Infrastrukturen abzielen, die in der Verantwortung der kommunalen Ebene liegen. Zu nennen sind hier die Aktivitäten mit Bezug auf die Führung des Liegenschaftskatasters, einer Aufgabe, die den Landkreisen und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung aufgetragen ist.

6.2 Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)

Die Erhebung in den Ressorts und der Staatskanzlei hat über die eGovernment-Strategie hinausgehende Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren) aufgezeigt, die losgelöst von der Leitprojektbildung von den jeweils federführenden Ressorts zu betreiben sind. Ihnen kommt nachhaltige Bedeutung für das Angebot an eGovernment-Fachanwendungen zu. Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb übersteigen naturgemäß die Einsparungen. Die Refinanzierung muss mittelbar, d.h. durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben an anderen Stellen des Landeshaushalts - über die Fachanwendungen insgesamt - erfolgen.

Die Analyse von Verwaltungsprozessen belegt, dass in verschiedenen Verfahren gewisse Verwaltungsschritte immer wieder auftauchen und immer wieder gleichförmig ablaufen. Sei es - um ein Beispiel zu nennen - am Beginn eines Antragsverfahrens die Bereitstellung des nötigen Formulars, sei es in seinem Verlauf die Versendung oder Zustellung des Bescheides, sei es an seinem Ende ein etwaiger Einzug von Verwaltungsgebühren. All diese Teile verlaufen weitgehend ähnlich oder gar völlig gleichbleibend, auch wenn die konkrete Verwaltungsleistung einmal eine Baugenehmigung, ein anderes Mal eine Gaststättenbetriebserlaubnis, ein drittes Mal die Erteilung eines Jagdscheins ist.

Naturgemäß birgt eine Standardisierung und systematische Vereinheitlichung gleichbleibender Bausteine spürbare Synergieeffekte und befördert die Austauschbarkeit eingesetzter technischer Lösungen (Interoperabilität).

Zu diesem Zweck sollen gleichbleibende Bausteine (Basiskomponenten) eingesetzt werden, die auf einheitlichen oder standardisierten Lösungen beruhen. Dies muss geschehen unter Berücksichtigung von Best-Practice-Lösungen oder - soweit solche fehlen - durch die Einführung (Eigenentwicklungen sind zu vermeiden) eines tauglichen Verfahrens. Standardisierte Basiskomponenten sind ein besonders wichtiger Schritt auf dem Weg zu sinnvollem eGovernment. Uneinheitliche oder nicht standardisierte technische Lösungen für gleiche Probleme kann sich ein kostenbewusster Staat nicht leisten.

Basiskomponenten sollen als anpassbare, möglichst integrierte Standardsoftware zentral bereitgestellt und von der gesamten Landesverwaltung gemeinsam genutzt werden. Mehrfachlösungen und Mehrfachentwicklungskosten für ähnliche Systeme müssen vermieden werden. Insellösungen für gleichgelagerte Fälle anderer Geschäftsbereiche soll es nicht mehr geben.[129]

Eine zu berücksichtigende Tatsache ist, dass die Anwendungsfälle der Realität nie in nur einer Basiskomponente ablaufen. Ein ausgefülltes Formular soll in der Vorgangsbearbeitung bearbeitet, im DMS abgelegt, gegebenenfalls bezahlt und verschlüsselt werden. Das wird in Zukunft die Regel und nicht die Ausnahme sein. Deshalb ist auf die Schnittstellen der Basiskomponenten größter Wert zu legen.

Hinzu kommen die nicht trivialen Schnittstellen zur Nutzerverwaltung und der Präsentationsschicht, in der alle Komponenten zu integrieren sind. Eine übergreifende Nutzerverwaltung ist erforderlich, damit Nutzerdaten nur an einer Stelle gepflegt werden müssen und der Anwender sich nur einmal im System anzumelden braucht.

Die Funktionalität einer eGovernmentlösung wird folglich maßgeblich durch das Zusammenwirken, sprich Schnittstellen, der Basiskomponenten untereinander und zu den Fachanwendungen bestimmt.

Die Basiskomponenten bilden - neben den Leitprojekten - einen so bedeutsamen Teil des eGovernment-Prozesses, dass sie einer Prüfung auf eine Leitfunktion entzogen sind.

Für die Landesverwaltung stehen gemäß der eGovernment-Strategie vom 10. Februar 2003 (Dachstrategie) nachfolgende Maßnahmen im Vordergrund. Hierbei handelt es sich noch nicht um spezifische Projekte:

  • Elektronischer Verzeichnisdienst
    Ein integrierter Verzeichnisdienst ist Voraussetzung für die ressort- und behördenübergreifende Kommunikation, da nur so die Erreichbarkeit aller Kommunikationspartner auf elektronischem Wege gewährleistet werden kann.
  • Standardisierung der Bürokommunikation
    Einheitliche Bürokommunikation (integriertes Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsgraphik). Notwendige Versionswechsel (Upgrades) sollen ressortübergreifend erfolgen. Darüber hinaus ist die Migration zu einem einheitlichen Kommunikationsverbund der Ressorts erforderlich.
  • Elektronischer Vorgangsverbund
    Einführung der elektronischen Registratur, der elektronischen Akte und eines ressortübergreifenden Vorgangsverbundes gemäß DOMEA-Konzept unter Berücksichtigung des Brandenburgischen Archivgesetzes.
  • Einführung einer betriebswirtschaftlichen Standardsoftware
    Zum Kernbereich der verwaltungsinternen Voraussetzungen von eGovernment gehört die integrierte Ressourcensteuerung (Personal-, Stellen- und Haushaltswesen sowie Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung). Dafür ist die schrittweise Einführung einer einheitlichen Lösung zur Ressourcensteuerung notwendig (ERP-System), welche in der Aufbauphase aber mit bestehenden Systemen vernetzt sein kann.
  • Formularserver
    Für die elektronische Abwicklung jeder Art von Antragsbearbeitung ist ein Formularserver möglichst zentral als Basiskomponente für eGovernment zur Verfügung zu stellen.
  • Bezahlplattform
    Für Online-Angebote im Bereich sowohl der Informationsbereitstellung (z. B. Sonderauswertungen im Bereich der amtlichen Statistik) als auch der Transaktion (z. B. für Verwaltungsdienstleistungen gegen Gebühren) ist zentral eine technische Plattform für die Abwicklung von Bezahlvorgängen zu entwickeln und ressortübergreifend bereitzustellen.
  • Elektronische Signatur
    Technische Komponenten zur Einführung der elektronischen Signatur und Verschlüsselung für den sicheren Rechts- und Geschäftsverkehr sind ebenfalls möglichst zentral bereitzustellen. Dazu gehört auch der Aufbau einer PKI (Public-Key-Infrastructure).
  • Entwicklung einer integrierten eGovernment-Plattform
    Die technische Integration der Portale, Online-Verfahren und Basiskomponenten erfolgt über die eGovernment-Plattform. Aufbau der Plattform und Reihenfolge der Dienste-Bereitstellung richtet sich nach Kriterien der Machbarkeit und des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen für das Gesamtvorhaben.
  • Ausbau des Internet-Portals der Landesverwaltung
    Der kontinuierliche Ausbau des Informationsangebotes und die Bereitstellung von Online-Diensten erfordern eine strikt kunden- und serviceorientierte Portalplattform. Dazu gehören die Vereinheitlichung von Styleguide und Navigationsstruktur sowie geeignete Formen der Verknüpfung mit den kommunalen Angeboten des Landes und mit berlin.de. Die Angebotsstruktur ist abzustimmen. Ein „Virtueller Marktplatz“ als Bestandteil von „brandenburg.de“ einschließlich der Finanzierung und Betriebsform ist zu prüfen.
  • Ausbau des Intranets der Landesverwaltung
    Der Ausbau und die Weiterentwicklung des Landesintranets „bb intern“ ist die Basis für ein umfassendes Informations- und Wissensmanagement für alle Mitarbeiter der Landesverwaltung. Die Verknüpfung mit dem Intranet des Landes Berlin eröffnet die Möglichkeit eines breiten Informationsaustausches und einer komfortablen länderübergreifenden Zusammenarbeit auf elektronischem Wege.

Hinsichtlich der Maßnahmen in Bezug auf den Zielzustand und den Migrationsweg ist in weiten Teilen auf die Ausführungen zu den Infrastrukturen zu verweisen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Aktionsplan in seiner ersten Fassung abweichend von den im Übrigen herangezogenen Sichtweisen der Initiativen BundOnline2005 sowie denen anderer Länder entsprechend der Vorgabe der Landesregierung in der eGovernment-Strategie vom Februar 2003 selbständige Verfahren mit ressort- bzw. fachübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren) nicht den Fachanwendungen, sondern den Basiskomponenten zurechnet. Dies betrifft insbesondere den gesamten Bereich der betriebswirtschaftlichen Anwendungen (Personalverwaltung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung, ...) sowie die elektronische Aktenführung bzw. das Dokumentenmanagement. Im Übrigen wird auf die nachfolgenden Hinweise übergeleitet.

Spezifische Projekte, welche die o. g. Art von Basiskomponenten zzgl. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter betreffen, wurden insbesondere in Bezug auf Vorgangsverbünde gemeldet. Daneben wurde mit dem Brandenburger Online Amt ein Landesportal gemeldet, über das zahlreiche Basisfunktionalitäten bereitgestellt werden sollen. Zwei weitere spezifische Basiskomponenten aus dem Bereich der Geodaten sind einer Bewertung zugeführt worden. Dabei handelt es sich um:

  • den Internet-Landkartenservice,
  • den Produktkatalog des LGRB,
  • das Brandenburger Online Amt als allgemeines Verwaltungsportal,
  • die elektronische Akte - behördenübergreifende Vorgangsbearbeitung,
  • die elektronische Geschäftsprozessoptimierung,
  • die Rechnungslegung und Nutzeridentifikation (elektronische Auskunft).

Die Kernaussagen zu diesen Projekten sind in den Materialien I.b als Datenblätter zusammengestellt. Die Umsetzungsplanung ergibt sich aus Tabelle 11. (nur in PDF verfügbar)

Gleichwohl sind in der Landesverwaltung weitere Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter anhängig. Mit Blick auf ihren Leitprojektcharakter „sui generis“ bereits auf Grund der Dachstrategie - es handelt sich um Bausteine zur Einführung einer betriebswirtschaftlichen Standardsoftware - haben die Ressorts von einer Meldung abgesehen. Diese sind vielfach auch durch eigene Kabinettbeschlüsse abgesichert und mit ihren finanziellen Auswirkungen darin aufgezeigt. Dabei handelt es sich insbesondere um

  • die Kosten- und Leistungsrechnung - KLR (MdF)
  • das Integrierte Personal- und Stellenverwaltungssystem - IPSV (MI)
  • das automatisierte Personal- und Stelleninformationssystem - APSIS (MBJS)
  • das SAP Modul Human Ressource Management - SAP HR (MASGF)

Über die Umsetzungsplanung hinaus liegen für alle sieben zum Aktionsplan eGovernment gemeldeten Basiskomponenten Finanzdaten in unterschiedlicher Qualität vor.[130] Diese Qualitätsunterschiede werden gegenwärtig aber nicht als einer Gesamtdarstellung abträglich betrachtet. Zielsetzung des Aktionsplans ist es, das grundsätzliche Potenzial von eGovernment aufzuzeigen. Hierfür bedarf es einer Nennung der Größenordnungen, mit denen der Landeshaushalt sowohl in Bezug auf entstehende Ausgaben als auch Einnahmen in Zukunft zu operieren hat. Genau dies kann mit den erhobenen Zahlen geleistet werden. Projektspezifische Aussagen gibt Tabelle 12 wieder. Konkretisierungen werden mit den Fortschreibungen des Aktionsplans erfolgen. Die abschließende, verbindliche Meldung eines Finanzbedarfs bleibt den jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der Staatskanzlei in den Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Die Einzelergebnisse kö nnen den Materialien II.b entnommen werden. Zur Zusammenfassung in Tabelle 12 bedarf es weitergehender Erläuterungen.

EinsparungenKostenSaldenFinanzierung
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwickl.
(im HH-Plan)
Betrieb
(im HH-Plan)
Mehreinnahmen/Minderausgaben
13.690.000 0 1.054.200 4.671.500 -12.635.800 3.347.000 2.277.500 395.000 2.710.000

Tab. 12: Summarische Finanzdaten der Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)

Soweit die Tabelle auf den Betrieb einer Basiskomponente abstellt, handelt es sich um Angaben bezogen auf den Zeitraum 2004 bis 2008, nicht um Werte für ein einzelnes Haushaltsjahr. Die bisherige Auswertung der Prüfbögen für die einzelnen eGovernment-Projekte hat sich konzentriert auf die Berechnung der Salden, da im Vordergrund das nachhaltig wirksame Entlastungspotenzial von eGovernment stehen sollte. Zentrale Aussagen, bezogen auf die Auswirkungen für den Landeshaushalt, lassen sich bereits auf dieser Grundlage ableiten:

  • Der Betrieb von Basiskomponenten kann nachhaltige Entlastungen des Landeshaushaltes bewirken.
  • Die entstehenden Kosten für die Entwicklung amortisieren sich mittelfristig. Die Betriebskosten werden durch Einsparungen aufgefangen.

Im Einzelnen stellt sich die Bewertung der Basiskomponenten wie in Tabelle 13 aufgezeigt dar.

Die Übersicht erweckt den Eindruck, dass hier für die Mehrzahl der Basiskomponenten eine dauerhafte, wenn auch nicht hohe, zusätzliche Belastung des Haushalts erwächst. Unbeschadet der Tatsache, dass diese Belastungen an anderer Stelle abgefedert werden können, ist zu beachten, dass Einsparungen auf kommunaler Ebene hier noch nicht abgebildet wurden. Zahlreiche Basisfunktionalitäten, die mit dem Brandenburger Online Amt aufgebaut und bereitgestellt werden, entlasten die Landkreise und Gemeinden im Land Brandenburg. Diese können auf die Angebote zurückgreifen und Eigeninvestitionen minimieren. Projekte dieser Art bedürfen noch der Verifizierung von Entlastungen auf kommunaler Ebene. Hieran sollen die Kommunen mitwirken.

Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)Betriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwicklungssaldo
eGeschäftsprozessoptimierung -543.000 51,67 120.000
Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem (DMS) 15.000 75,00 -13.503.800
Rechnungslegung und Nutzeridentifikation elektronische Auskunft 9.500 20,00 k.A.
Internet Landkartenservice (OGC-konforme Webservices) 169.000 55,38 33.000
www-Produktkatalog des LGRB - Brandenburgische Geologie im www 182.500 83,08 115.000
elektronische Akte - behördenübergreifend Vorgangsbearbeitung 239.000 77,50 100.000
Brandenburger Online-Amt 3.275.000 66,36 500.000

Tab. 13: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)

6.3 Fachanwendungen

Die Erhebung der Fachanwendungen in den Ressorts und der Staatskanzlei hat ein breites Spektrum von Angeboten unterschieden nach Dienstleistungstyp, Zielgruppe, Verfahrensstand und Ressortverteilung aufgezeigt. Mit den Vorgaben der Landesregierung, des Landesausschusses für eGovernment und IT wie auch des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung liegt eine Klassifizierung nach Dringlichkeit und finanziellen Auswirkungen vor. Sie setzt auf einschlägige, bundesweit anerkannte Methoden auf. Knapp 2/3 der Projekte wurde von den Projektverantwortlichen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen. Die finanziellen Ergebnisse sind qualitativ teilweise unterschiedlich. Sie geben jedoch einen Gesamteindruck bezüglich der haushälterischen/wirtschaftlichen Effekte. Projekte ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung konnten nicht mit dem Status eines Leitprojektes versehen werden. Über die Fachanwendungen ist eine mittelbare Refinanzierung der Infrastrukturen und Basiskomponenten sicherzustellen.

Die eGovernment-Fachanwendungen, als die eigentlichen nach außen oder innen, an andere Dienststellen gerichteten Angebote der öffentlichen Hand, bilden, bezogen auf die Anzahl der anhängigen Projekte, das wesentliche Volumen des eGovernment-Prozesses ab. Innerhalb dieses Aktionsplans soll eine umfassende Übersicht hierzu gegeben werden - sowohl in Bezug auf in Betrieb befindliche Angebote, als auch auf solche, die sich noch im Aufbau befinden.

Die Landesregierung hatte das Ministerium des Innern beauftragt, aus der Vielzahl dieser Projekte diejenigen zu ermitteln, welche den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und des Nutzens für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in besonderer Weise Rechnung tragen (Leitprojekte). Angesichts des Bedarfs nach einer angemessenen Ausdifferenzierung und Koordination der Erfassung von Projekten zur Ermittlung möglicher Leitprojekte bestand Konsens bei den Ressorts und der Staatskanzlei, eine abgestufte Bestandsaufnahme durchzuführen:

1. Stufe: Kurzfristige Erfassung aller in Betrieb und im Aufbau befindlichen eGovernment-Lösungen mit wesentlichen Eckdaten und einer Kurzbeschreibung,

2. Stufe: Erfassung weiterer sogenannter „weicher Daten“ (insbesondere qualitativer Nutzen) zu den im Aufbau befindlichen eGovernment-Lösungen, welche nach Auffassung der einzelnen Ressorts und der Staatskanzlei von besonderer Bedeutung sein können,

3. Stufe: Erfassung weiterer sogenannter „harter Daten“ (insbesondere quantitativer, auch monetärer Nutzen) zu den im Aufbau befindlichen eGovernment-Lösungen aus der 2. Stufe.

Grundlage für die zweite und dritte Stufe des Verfahrens waren einschlägige Prüffragen der Bundesverwaltung für eGovernment- und IT-Projekte, welche die Beurteilung des Zielerreichungsgrades - gemessen an den Vorgaben der Landesregierung - für die einzelnen Projekte eröffneten.[131], [132] Sie waren in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern zum Einsatz gekommen.[133] Diese Prüffragen entbinden nicht von der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 7 LHO, sondern greifen mit auf deren Ergebnisse zurück. Der Einsatz einheitlicher Prüffragen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Anforderungen der Landesregierung letztlich zu einem Ausgleichsbedarf in einem sehr anspruchsvollen Interessengeflecht führen, der sich in der Praxis nur schwer austarieren lässt und nachfolgen d abgebildet ist.[134]

Letztlich hatte die Landesregierung mit Verabschiedung der Dachstrategie keine Entscheidung über eine vorrangige Konzentration auf eine bestimmte Zielgruppe, die Ausrichtung der Wirtschaftlichkeit auf volks- oder betriebswirtschaftliche Aspekte, die Favorisierung von Informations- oder Transaktionsdienstleistungen, Innenbeziehungen gegenüber Außenbeziehungen oder kommunalen vor staatlichen Anwendungen getroffen. Selbst in Bezug auf Infrastrukturen, Basiskomponenten oder Fachanwendungen führt die Beschlusslage dazu, letztlich die Arbeiten auf allen Themenfeldern gleichzeitig zu forcieren. Unter dem Blickwinkel der Finanzierbarkeit und der Haushaltslage erwachsen daraus Zielkonflikte, denen durch die Abwägung zu Gunsten einer Klassifizierung Rechnung getragen worden ist, um einen fairen Ausgleich zwischen den einzelnen Projekten zu ermöglichen (Abbildung 35 - nur in PDF verfügbar).

Besonders hinzuweisen ist auf die Abwägung

  • zwischen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus dem Blickwinkel auf den „Konzern Landesverwaltung“ und seine Haushaltslage einerseits sowie dem volkswirtschaftlichen Blickwinkel auf die Entwicklung des Landes Brandenburg in seiner Gesamtheit aller Betroffenen aus den Bereichen Verwaltung, Bürger, Wirtschaft und Wissenschaft andererseits.
  • zwischen der Frage, ob der eGovernment-Prozess primär nach innen - auf behördeninterne Zusammenarbeit - oder nach außen - auf Informationsdienste und allgemeine Antragsverfahren - gerichtet sein soll,
  • über die primär anzusprechenden Zielgruppen, die mit den Online-Dienstleistungen erreicht werden sollen,
  • die Frage, ob die kommunalen oder die Landesinteressen im Vordergrund stehen sollen, und
  • wie angesichts der Haushaltslage ein ausgewogenes Gewicht zwischen Infrastrukturleistungen und Fachanwendungen geschaffen werden kann.

6.3.1 Verteilung der Projekte

Die Landesverwaltung verfügt über ein umfangreiches Dienstleistungsportfolio. Häufig erfolgt die Leistungserbringung mittels IT-Unterstützung. Die Landesverwaltung strebt an, der Wirtschaft und den Bürgern alle bedeutsamen internetfähigen Dienstleistungen über das Internet zugänglich zu machen.

In einer verwaltungsweiten Erhebung in allen Aufgabenbereichen des Landes wurden mehr als 100 Projekte identifiziert, welche bereits zum Angebot einer Online-Dienstleistung geführt haben oder noch führen werden, bzw. entsprechende Angebote unterstützen. Eine Auswahl von 73 Projekten wurde von den Ressorts als geeignet erachtet, einer vertiefenden Prüfung in Bezug auf eine Leitfunktion unterzogen zu werden. Dabei handelte es sich sowohl um Projekte, die dem Aufbau von Fachanwendungen als auch dem von Infrastrukturen und Basiskomponenten sowie Schnittstellen dienen (Abbildung 36 - nur in PDF verfügbar).

Da Letztgenannte (Basiskomponenten und Infrastrukturen) angesichts der Beschlusslage der Landesregierung vom 10. Februar 2003 keiner weitergehender Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Leitprojektcharakters bedürfen, wurden sie nicht weiter aufgeschlüsselt. Unbeschadet dessen konnten jedoch finanzielle Eckdaten und Dringlichkeitsmerkmale mit ermittelt werden.

Die verbleibenden 59 Projekte mit Bezug auf spezifische Fachanwendungen sind sowohl an Außenstehende als auch an andere Dienststellen der Landesverwaltung gerichtet.

  • Im Rahmen dieser Fachverfahren werden über eine reine Information des Kunden hinaus auch solche benannt, die bis hin zur Transaktion komplexe Dienstleistungsangebote gegenüber dem Kunden eröffnen (z. B. Geldzahlung, elektronische Antragstellung).
  • Die Fachverfahren sind nach Einschätzung der Ressorts grundsätzlich bedeutsam und rechtfertigen daher eine Prüfung auf den Leitprojektcharakter.

Durch die Fokussierung auf diese 59 bedeutenden Fachverfahren soll eine zielgerichtete Auswahl von Leitprojekten sichergestellt werden. Unter einem Fachverfahren wird hier die vollständige Abwicklung einer Aufgabe (eines Vorganges) seitens der Verwaltung verstanden, die ihr z. B. auf gesetzlicher Grundlage übertragen worden ist.

6.3.1.1 Projekte nach Dienstleistungstypen
FachverfahrenstypNutzenaspekt
Online-Zugriff auf amtliche Daten - Beschleunigung der Prozesse
- Reduktion der Medeinbrüche
Beratungen durchführen - Vermeidung von Doppelarbeiten
- Reduktion von Bürgeranfragen
Zusammenarbeit mit/in Behörden - Vermeidung von Reisekosten, TK- und Logistik-Aufwand
- Reduktion des Abstimmungsbedarfs
- Beschleunigung von Verwaltungsprozessen
Allgemeine Antragsverfahren - Zeitersparnis auf Seiten der Kunden und Behörden
- Prozessbeschleunigung
- Vermeidung von Rückfragen zum Bearbeitungsstatus
Förderungen - Beschleunigung der Bearbeitung
- Reduktion von Abstimmungsbedarf
- Vermeidung von Rückfragen zum Bearbeitungsgang
Beschaffungsvorhaben durchführen - Reduktion von Prozesskosten
- Reduktion der Einkaufspreise
Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen - Prozessbeschleunigung
- Vermeidung von Doppelarbeit

Tab. 14: Allgemeiner Nutzen der Dienstleistungstypen

Die 59 Fachverfahren lassen sich verschiedenen Verfahrenstypen (z. B. Zusammenarbeit innerhalb oder zwischen Behörden, allgemeine Antragsverfahren, Beschaffungen u. a.) zuordnen. Jeder Typ beschreibt einen bestimmten Prozessablauf und birgt spezifisches Nutzenpotenzial, das in Tabelle 14 aufgezeigt wird.[135] Gleichzeitig lässt sich der Grad der Internetfähigkeit bestimmen (Information, Kommunikation, Transaktion). Dabei erfolgt eine Ausrichtung an den innerhalb der Initiative BundOnline2005 gebildeten Dienstleistungstypen. Ein Dienstleistungstypus „Sonstige“ wird ergänzt.[136]

Die Verteilung der einzelnen Dienstleistungstypen (Abbildung 37 - nur in PDF verfügbar) korrespondiert mit den Erfahrungen anderer Bundesländer wie auch der Initiative BundOnline2005, die im Wesentlichen ebenfalls durch das hohe Angebot an Informationsbereitstellungen[137] gekennzeichnet sind. Daneben spielen die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Behörden[138] sowie die allgemeinen Antragsverfahren[139] eine bedeutsame Rolle. Die elektronische Beschaffung wurde, da hier ein ausdrücklicher Dienstleistungstypus vorgesehen ist, nicht den Basiskomponenten, sondern den Fachanwendungen zugeordnet.

6.3.1.2 Projekte nach Ressortverteilung

Die in Abbildung 38 (nur in PDF verfügbar) aufgezeigte Verteilung der Projekte auf die einzelnen Ressorts beinhaltet mit Blick auf die Anzahl grundsätzlich keinen bewertbaren Faktor. Das Ministerium des Innern hat mit rund 30% der vertieft erfassten Projekte zwar den zahlenmäßig größten Anteil, sieht sich gleichwohl aber in einer Vorbildfunktion für eine offensive Präsentation seiner Vorhaben, mit dem Ziel, andere Geschäftsbereiche für ein ebenso transparentes Vorgehen zu motivieren. Die Recherche verschiedener Quellen hat aufgezeigt, dass weitere - mehr als bisher dem Ministerium des Innern gemeldete - Projekte in Betrieb oder im Aufbau befindlich sind. Dies gilt vor allem in Bezug auf das Themenfeld der elektronischen Steuererklärung oder auf Verfahren im Bereich der Justizverwaltung. Letztgenannte lässt dafür einen ausgeprägt sukzessiven Ausbau elektronischer Prozesse von der Schaffung der notwendigen Infrastrukturvoraussetzungen[140] über die Implementierung von Basisfunktionalitäten[141] bis hin zu Fachanwendungen erkennen. Dieses Konzept hat sich in der Vergangenheit erfolgreich bewährt. Weitere, im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans ebenfalls abzubildende Projekte oder realisierte Dienstleistungen ergeben sich beispielsweise aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft.[142] Dies führt zu der Zielsetzung, die Bestandsaufnahme kontinuierlich fortzuschreiben und in die Gesamtstrategie einzupassen.

Aus den gemeldeten Projekten lassen sich Schwerpunkte in den einzelnen Ressorts erkennen. Das Ministerium des Innern[143], das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung[144], das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr[145] sowie das Ministerium für Wirtschaft[146] sind gekennzeichnet durch das hohe Angebot an raumbezogenen Informationssystemen oder Infrastrukturmaßnahmen. Das Ministerium der Justiz zeichnet für verschiedene Register bzw. Datenbanken über natürliche und juristische Personen verantwortlich, die im Wesentlichen für den Dienstleistungstypus Informationsbereitstellung aufbereitet werden und in diesem Zusammenhang auch durch infrastrukturelle Maßnahmen begleitet werden.[147] Allgemeine Antragsverfahren sind vergleichsweise verteilt über alle Ressorts zu finden.

6.3.1.3 Projekte nach Zielgruppen

Die ausgewählten Dienstleistungen der Landesverwaltung richten sich an verschiedene Kundengruppen (Abbildung 39 - nur in PDF verfügbar). Soweit hier eine Summierung der Projekte über alle Zielgruppen hinweg vorgenommen wird, ist zu beachten, dass zahlreiche Projekte sich mit Online-Dienstleistungen befassen, die regelmäßig an mehrere Zielgruppen (z. B. den Bürger und die Wirtschaft) zugleich gerichtet sind.[148]

Der Umstand, dass innere Verfahrensabläufe der Landesverwaltung offensichtlich im Vordergrund der eGovernment-Aktivitäten stehen, vermag nicht zu überraschen. Es entspricht einschlägigen Erkenntnissen, dass die kommunale Ebene insbesondere den Bürger mit ihren Angeboten erreicht, die Bundesebene im Wesentlichen die Wirtschaftsunternehmen. Die Landesverwaltungen hingegen haben bereits von der Aufgabenverteilung her ihr Hauptaugenmerk erfahrungsgemäß auf die Landesverwaltung selbst zu legen.[149]

Soweit hier die Beschäftigten ausdrücklich als Zielgruppe angesprochen sind, sind die Fallgestaltungen gemeint, in denen der einzelne Beschäftigte gegenüber dem Dienstherrn oder Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als selbständige natürliche Person auftritt, also nicht im Auftrag handelt.[150]

Alle fünf definierten Kundengruppen werden in relativ hohem Ausmaß von den identifizierten Fachanwendungen angesprochen. Bei der Gestaltung der Online-Bereitstellung der Fachanwendungen ist daher die Berücksichtigung der vielfältigen Interessen eine wichtige Voraussetzung für die optimale Kundenorientierung. Der überwiegende Teil der Fachanwendungen muss dem Anspruch der Wirtschaft an Prozessintegration und weitgehender Automatisierung genügen. Auch an den Bürger richtet sich eine Vielzahl von Fachanwendungen, so dass dieser Kundengruppe in den nächsten Jahren ein breites Angebot wesentlicher Dienstleistungen bereit gestellt wird.

6.3.1.4 Projekte nach Umsetzungsstand

Die Initiierung von eGovernment-Projekten wurde in der Vergangenheit weder von der Verabschiedung einer eGovernment-Strategie noch eines Umsetzungsplanes abhängig gemacht. Die Erhebungen belegen, dass verschiedene Projekte bereits abgeschlossen sind oder sich in einer Planungs- bzw. Umsetzungsphase befinden (Abbildung 40 - nur in PDF verfügbar). eGovernment hat in der Praxis bereits vor Jahren begonnen - sei es resultierend aus einer begründeten Erwartungshaltung, einen langfristigen Prozess der Konsolidierung einzuleiten, sei es aus einem äußeren, seitens der Kunden der öffentlichen Verwaltung aufgebauten Druck. Seit diesem Zeitpunkt wurde die eGovernment-Entwicklung kontinuierlich vorangetrieben, so dass einige der Fachanwendungen zumindest in Teilbereichen bereits online bzw. im Umsetzungsstatus sind.

Vorreiter dieser Entwicklung waren weniger juristisch vorgeprägte und verwaltungsintern ausgerichtete Ressorts, als vielmehr technisch und in hohem Maße auf Wirtschaftskontakte angelegte Geschäftsbereiche, wie sie sich in den Ministerien für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung oder für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr oder Teilen der Ministerien des Innern und für Wirtschaft finden.

6.3.2 Auswahl von Leitprojekten - Verfahren

Infrastrukturen und Basiskomponenten wurden resultierend aus der Beschlusslage der Landesregierung vom 10. Februar 2003 von Beginn an von einer Betrachtung des Leitcharakters ausgenommen. Sie sind damit in praxi „Leitprojekte sui generis“[151], es sei denn, hierunter befinden sich sogenannte Insellösungen, deren Fortbestand einer einheitlichen informationstechnologischen Entwicklung innerhalb der Landesverwaltung entgegensteht.

Als ebenso selbstverständlich sah es eine Projektgruppe aus Vertretern des Justiz-, Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministeriums, der Staatskanzlei und des Landesrechnungshofes an, dass in Betrieb befindliche eGovernment-Angebote keiner besonderen Beförderung mehr bedürfen und damit nicht in den Charakter eines Leitprojektes erwachsen.

Darüber hinaus liegen bei geplanten Vorhaben, die sich noch in einer sehr frühen Projektphase befinden, naturgemäß wenig Aussagen insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen vor. Auch diese wurden daher von der Leitprojektauswahl noch ausgenommen. Bei der Fortschreibung des Aktionsplans sind diese Projekte vertieft zu prüfen. Alle diese Projekt wurden einer verkürzten Erhebung zugeführt. Die Abbildung 41 (nur in PDF verfügbar) gibt eine Übersicht zum Verfahren.

Für die verbleibenden potenziellen Leitprojekte bedurfte es einer weitergehenden Prüfung, ob ihnen eine hohe Wirtschaftlichkeit sowie der angestrebte Nutzen zukommt. Nur dann konnte ihnen Leitprojektcharakter zugesprochen werden. Der Schwerpunkt der Prüfung sollte nach Auffassung der genannten Arbeitsgruppe auf den Effekten in Bezug auf die Haushaltskonsolidierung liegen. Gleichwohl wurde nicht verkannt, dass das Land sich losgelöst von der Frage der Haushaltskonsolidierung nicht aus der Verantwortung ziehen könne, Rechtsvorgaben oder länderübergreifende Beschlüsse umzusetzen.

Ebenso wurde erkannt, dass insbesondere Dienstleistungen, die an den Bürger als Zielgruppe gerichtet sind, angesichts der nicht flächendeckend und alle Bevölkerungsteile umfassenden digitalen Versorgung nur parallel zu bestehenden analogen Angeboten entwickelt werden können. Dies führt naturgemäß und zumindest befristet zu Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte. Im Wissen darum wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Umstände in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Die Schritte vom potenziellen Leitprojekt hin zum Leitprojekt oder sonstigen Projekt ohne Leitprojektcharakter sind in Abbildung 42 (nur in PDF verfügbar) wiedergegeben.

Der Landesausschuss für eGovernment und IT hatte die Vorgaben der Landesregierung auf Basis einer Vorlage der genannten Arbeitsgruppe aus dem Kreis der eGovernment-Beauftragten mit Beschluss vom 23. Februar 2004 weiter konkretisiert und dabei die Notwendigkeit unterstrichen, die Bedeutung der Fachanwendungen insbesondere für die Wirtschaft sowie für die Kommunen und das Zusammenwirken mit dem Land Berlin darzustellen sowie der Wirtschaftlichkeit i. S. e. besonderen finanziellen Entlastung in den Ressorts und der politischen und gesellschaftlichen Dringlichkeit ein besonderes Augenmerk zu widmen. Mit Beschluss des Landesausschuss vom 26. Mai 2004 wurde dies bestätigt.

Soweit einzelne Dienstleistungstypen innerhalb der Fachanwendungen für sich naturgemäß defizitär sind, hat der Landesausschuss hervorgehoben, dass auch diese mit hoher Priorität verfolgt werden können, wenn sie durch eine Minimierung dieser Defizite gekennzeichnet sind. Dem sollen durch andere Projekte jedoch deutliche finanzielle Entlastungen gegenüberstehen.

Der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung hat am 30. April 2004 die dringende Notwendigkeit unterstrichen, Aussagen zum finanziellen Volumen und zur zeitlichen Realisierungsplanung des eGovernment-Prozesses zu treffen und hat damit sämtliche Projektverantwortlichen in die Pflicht genommen, entsprechende Daten zu erheben bzw. zu ermitteln.

Bei der Festlegung von Prioritäten wird insbesondere die Bemessung eines qualitativen und quantitativen Nutzens als Maßstab angestrebt. Der qualitative Nutzen leitet sich ab aus einer vorgeschlagenen standardisierten Nutzwertanalyse, der sich alle Projekte zu unterziehen haben. Der quantitative Nutzen leitet sich ab aus Entlastungseffekten für den Landeshaushalt. In diesem Zusammenhang waren die Ressorts aufgefordert, Antworten zu den in Abbildung 43 (nur in PDF verfügbar) aufgezeigten Fragenkomplexen für die einzelnen Projekte zu formulieren.[152]

Darüber hinaus ist der Aufwand für die Umsetzung von Projekten zu erfassen. Der Aufwand kann differenziert werden nach organisatorischem, personellem, technischem, rechtlichem und finanziellem Aufwand.

Dabei ist zu betonen, dass eine erfolgreiche Umsetzung der eGovernment-Strategie insgesamt nicht allein oder überwiegend von den quantitativen Merkmalen eines einzelnen Projektes abhängig gemacht werden kann. Die Haushaltskonsolidierung ist aktuell von hervorgehobener Bedeutung; das Kabinett hat sich mit dem Beschluss vom Februar 2003 gleichwohl aber bereits dazu bekannt, eGovernment umzusetzen, so dass jetzt die sachgerechte Abwägung der Interessen im Vordergrund stehen muss, die sowohl inhaltliche als auch technische und finanzielle Aspekte in ein Gleichgewicht bringt. Die Ressorts haben auch betont, dass dem eGovernment sämtliche Unterstützung versagt werden wird, wenn die dabei benannten Entlastungspotenziale nicht genutzt werden, um perspektivisch mögliche Arbeitsverdichtungen abzufedern, sondern diese den Ressorts zusätzlich zu den bisherigen Einsparquoten bis zum Jahr 2007 auferlegt werden.

Diesem Abwägungsprozess wurde mit modifizierten Prüfkatalogen für eGovernment-Projekte in Abhängigkeit vom jeweiligen Dienstleistungstypus Rechnung getragen. Je nach Dienstleistungstyp und Projektfortschritt hatten die Projektverantwortlichen Prüfbögen unterschiedlichen Umfangs auszufüllen, die als Materialien III (Muster) diesem Aktionsplan beigefügt sind. Aus den Rückläufen darauf konnten als Entscheidungsgrundlage

  • qualitative Ergebnisse im Stile einer Nutzwertanalyse (Prozentpunkte) sowie
  • quantitative Ergebnisse (Finanzdaten)

für jedes einzelne Projekte abgeleitet werden. Bei den qualitativen Ergebnissen handelt es sich um eine prozentuale Messgröße, die den Anteil der erreichten, den qualitativen Nutzen widerspiegelnden Punkte an den maximal möglichen Punkten wiedergibt. Diese prozentuale Bestimmung des Nutzens eröffnet die Möglichkeit, einen dienstleistungstypübergreifenden Vergleich durchzuführen. Je nach Dienstleistungstyp und Verfahrensstand waren zwischen 24 und 34 Fragen mit jeweils maximal zehn erreichbaren Punkten zu beantworten. Die quantitativen Ergebnisse umfassen einen Entwicklungs- sowie einen Betriebssaldo für die ersten fünf Jahre, wobei das Hauptaugenmerk angesichts der angestrebten Nachhaltigkeit des eGovernment-Prozesses auf dem Betriebssaldo liegt.

Hinsichtlich des qualitativen Nutzens wurde die Festlegung getroffen, dass zumindest 50 % der erreichbaren Punkte von einem Projekt erzielt werden müssen, um ihm einen hohe Nutzen beizumessen. Zwischen 25 % und 50 % der erreichten Punkte wird für ein Projekt ein mittlerer Nutzen angenommen, unterhalb dieser Grenze ein nur geringer Nutzen.

Im Ergebnis entstehen losgelöst vom Dienstleistungstyp vier Gruppen im Aufbau befindlicher Fachanwendungen, die sämtlich im Aktionsplan abgebildet und wie folgt dargestellt werden können (Tabelle 15).

Projektgruppenmerkmalehaushaltsentlastendhaushaltsneutral oder haushaltsbelastend
Betriebssaldo > 0 Euro Betriebssaldo < = 0 Euro
hoher Nutzen/Dringlichkeit = > 50 % Gruppe 1 Gruppe 2
mittlerer o. geringer Nutzen/Dringlichkeit < 50 % oder < 25 % Gruppe 3 Gruppe 4 (oder im Betrieb)

Tab. 15: Projektgruppenbildung zur Bewertung für eGovernment-Projekte

6.3.3 Auswahl von Leitprojekten - Ergebnisse

Hieran knüpft eine weitere vom Landesausschuss geforderte Betrachtung an. Danach soll der generelle Nutzen insbesondere durch die politisch-gesellschaftliche Dringlichkeit aufgezeigt werden. Diese kommt in einzelnen der in Abbildung 41 aufgezeigten Fragenkomplexe - speziell in Teilen des Umsetzungsnutzens und der Umsetzungsdringlichkeit - besonders zum Ausdruck. Die betreffenden Fragen wurden selektiert und gesondert ausgewertet.[153] Die Bildung von Grenzwerten für die politisch-gesellschaftliche Dringlichkeit erfolgte entsprechend der Abgrenzung in einen hohen, mittleren und geringen Nutzen. Danach ergibt sich das untenstehende Bild (Tabellen 16 bis 19).

Im Ergebnis liegen für jedes Projekt Finanz- und Dringlichkeitsparameter vor, die eine Zuordnung zu den jeweiligen Gruppen ermöglichen. In den Tabellen 16 und 17 werden zunächst die Gruppen 1 und 3 aufgezeigt. Beide enthalten solche Projekte, die eine nachhaltige Haushaltsentlastung versprechen. Da diesem Aspekt besondere Bedeutung zukommt, erhalten die Projekte den Status eines Leitprojektes und sind grün gekennzeichnet.

Fachanwendungen - Gruppe 1Betriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwickl.-saldo
zentrale elektronische Beschaffung -15.650.000 66,43 1.500.000
Elektronisches Antrags-/Ablaufverfahren Liegenschaftskataster -15.216.000 55,38 20.000
Bodenrichtwertinformationssystem -885.000 52,31 30.000
DAS - Fördermittelvergabe für Städtebau -435.229 56,43 651.318
eVergabe im Straßenwesen -154.000 61,67 111.000
VEMAGS -50.000 77,50 -235.000
Brandenburgische Straßeninformationsbank (BBSIB); Projekt: INFOSYS -10.000 57,27 80.000

Tab. 16: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 1

Fachanwendungen - Gruppe 3Betriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwickl.-saldo
Schulverwaltung online Brandenburg -3.700.000 49,09 300.000
Planfeststellungsmanagement für öffentliche Verkehrswege -2.580.000 43,33 272.000
FIS-AL Fachinformationssystem Altlasten -1.070.150 43,85 67.900

Tab. 17: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 3

Projekte der Gruppe 2 sollen wegen der hohen Dringlichkeit als Leitprojekte ausgewiesen werden. Solange eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung noch aussteht, können sie diesen Status jedoch nicht erreichen. Zielsetzung ist es, unabhängig von der Frage der Dringlichkeit Transparenz darüber zu schaffen, welche dauerhaften finanziellen Auswirkungen das dringliche Betreiben eines Projektes für das Land nach sich zieht. Soweit in der nachfolgenden Tabelle sowohl hinsichtlich des Entwicklungs- als auch des Betriebssaldos der Wert „keine Angabe (k. A.)“ ausgewiesenen ist, liegen keinerlei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor. In diesen Fällen wurde von einer Einbeziehung in den Kreis der Leitprojekte abgesehen. Die Fortentwicklung von Projekten und die daraus abzuleitenden Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit eines Projektes können bei Fortschreibungen des Aktionsplans zu weiteren Leitprojekten führen. Soweit zumindest der Entwicklungssaldo benannt wurde, sind diese zunächst als Leitprojekte charakterisiert worden. Eine abschließende Entscheidung muss an weitere Angaben zum Betriebssaldo durch die Geschäftsbereiche geknüpft werden.

Fachanwendungen - Gruppe 2Betriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwickl.-saldo
Offizielles Webportal www.reiseland-brandenburg.de/Eventdatenbank k.A. 84,62 k.A.
Brandenburg-Navigator (digitaler Reiseführer) k.A. 79,23 k.A.
Wählen in elektronischen Netzwerken (W.I.E.N.) k.A. 73,33 k.A.
Smartlearning - bedarfsgerechte, webbasierte Fortbildung k.A. 65,83 k.A.
Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem (LUIS) k.A. 59,23 k.A.
Zentrales elektronisches Schuldnerverzeichnis k.A. 56,00 k.A.
Baugenehmigungsverfahren Online 0 52,00 k.A.
ÖREBIL - Erhebung und Auswertung kommunaler Abfallbilanzen 12.000 60,00 5.000
Wirtschaftsdatenbank mit Integration des Abrufs gerichtsamtlicher Registerdaten 38.500 50,77 -54.228
Finanzkontrolle Online (FinkOn) 80.000 63,33 295.000
Agrarantrag online 160.000 70,71 735.900
Internetwache 251.690 62,31 712.560
ReSyMeSa - Online-Informationssystem zu notifizierten Stellen 261.750 50,77 98.216
PLIS - Planungsinformationssystem 300.000 66,92 20.000
GIS-Zentrale des Geschäftsbereiches (Aufbau/Betrieb) 580.000 77,27 130.000
Meldedaten-Online 690.000 56,43 700.000
Virtuelle Akademie Brandenburg 1.004.673 95,00 851.797

Tab. 18: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 2

Die weiteren Projekte werden nachfolgend als Gruppe 4 abgebildet. Eine Gruppierung der Projekte nach Zusammenführung der finanziellen und dringlichkeitsspezifischen Aspekte mit weiterführenden Hinweisen ist aus den Materialien I.c ersichtlich.

Fachanwendungen - Gruppe 4Betriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwickl.-saldo
SolumSTAR-Online-Auskunft k.A. 48,46 k.A.
EE Online - Emissionserklärung online k.A. 48,18 k.A.
Genehmigungsverfahren für Güterverkehr online k.A. 42,14 13.000
Schwerbehinderten-Feststellungsverfahren online k.A. 36,00 k.A.
ALB online k.A. 35,00 k.A.
StVO-Info-Datei k.A. 34,62 k.A.
Bereitstellung von Informations- und Verfahrenshilfen der obersten Verkehrsbehörden k.A. 30,77 k.A.
Inspektionsberichte online k.A. 30,00 k.A.
eAntrag_Anzeige im Arbeitsschutz k.A. 26,00 k.A.
Leistungskatalog über Einrichtungen der Altenhilfe und für Menschen mit Behinderungen k.A. 26,00 k.A.
ASYS - Abfallüberwachungssystem k.A. 25,38 40.000
MESTA-Schreibwerk (FAME) k.A. 24,00 k.A.
Geoinformationsbasierte Präsentation von Gewerbestandorten k.A. 23,64 k.A.
Führungsinformationssystem k.A. 16,00 k.A.
eVoting - elektronische Wahl des Hauptpersonalrates der Lehrer k.A. 10,83 k.A.
landesweites Informations- und Registrierungssystem Land Brandenburg k.A. 0,00 k.A.
AUREG Automatisiertes Register (elektronisches Handelsregister) k.A. 0,00 500.000
ARGEBau Informationssystem der Bauministerkonferenz (in Betrieb) -157.500 54,29 14.730
Brandenburgische Straßeninformationsbank (BBSIB); Projekt: Kernsystem (in Betrieb) -100.000 46,15 80.000
Baustelleninformationssystem (in Betrieb) -5.000 37,69 k.A.
Brandenburgische Straßeninformationsbank (BBSIB); Projekt: Netzknotenkarte (in Betrieb) -1.500 37,69 k.A.
Kommunalportal der Kommunalabteilung im MI 7.000 26,92 38.000
eFindhilfsmittel/elektronische Erfassung der Akten 10.400 24,00 70.000
VETINFO Informations-/Berichtssystem des Veterinärwesens/Lebensmittelüberwachung 90.000 25,00 170.000
Liegenschaftskataster-Online 140.000 41,43 151.000
Informations- und Kommunikationssystem der Verfassungsschutzbehörde 175.000 38,46 k.A.
www-Bürgerinformationssystem Oberflächennahe Geothermie 325.000 48,46 220.000
Automatisierte Bodenordnung 375.000 40,83 1.500.000
Geobroker - Internetshop der LGB 530.000 45,00 97.000
Statistik-Online 570.000 23,33 k.A.
Brandenburgischer Bildungsserver 595.000 23,33 20.000

Tab. 19: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Fachanwendungen der Gruppe 4

6.3.4 Schnittstellen

Über die vorstehend behandelten Infrastrukturen, Basiskomponenten und Fachanwendungen hinaus hat die Erhebung in den Ressorts und der Staatskanzlei Projekte herauskristallisiert, die in enger Beziehung zu Fachanwendungen stehen und den Austausch von Daten ermöglichen. Dies betrifft zahlreiche Schnittstellenfunktionalitäten. Sie müssen wie die Fachanwendungen zwar dauerhaft zur Verfügung stehen, sind selbst jedoch nicht unmittelbarer, sondern mittelbarer Gegenstand einer Nutzung. Dabei handelt es sich um:

  • die Schnittstelle zwischen dem automatisierten Grundbuch und dem automatisierten Liegenschaftskataster,
  • die Schnittstelle zum Insolvenzportal,
  • die Schnittstelle zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie
  • die Schnittstelle zur elektronischen Archivierung.

Die Kernaussagen zu diesen Projekten sind in den Materialien I.d als Datenblätter zusammengestellt. Die Umsetzungsplanung ergibt sich aus Tabelle 20 (nur in PDF verfügbar).

Über die Umsetzungsplanung hinaus liegen für einzelne der gemeldeten Schnittstellen Finanzdaten in unterschiedlicher Qualität vor.[154] Diese Qualitätsunterschiede werden gegenwärtig aber nicht als einer Gesamtdarstellung abträglich betrachtet. Zielsetzung des Aktionsplans ist es, das grundsätzliche Potenzial von eGovernment aufzuzeigen. Hierfür bedarf es einer Nennung der Größenordnungen, mit denen der Landeshaushalt sowohl in Bezug auf entstehende Ausgaben als auch Einnahmen in Zukunft zu operieren hat. Genau dies kann mit den erhobenen Zahlen geleistet werden. Konkretisierungen werden mit den Fortschreibungen des Aktionsplans erfolgen. Die abschließende, verbindliche Meldung eines Finanzbedarfs bleibt den jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der Staatskanzlei in den Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Die Einzelergebnisse können den Materialien II.d entnommen werden. Zur nachstehenden Zusammenfassung der Tabelle 21 bedarf es weitergehender Erläuterungen.

EinsparungenKostenSaldenFinanzierung
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwickl.
(im HH-Plan)
Betrieb
(im HH-Plan)
Mehreinnahmen/Minderausgaben
0 0 65.000 1.162.200 65.000 1.162.200 1.080.000 0 0

Tab. 21: Summarische Finanzdaten der Schnittstellen

Soweit die Tabelle auf den Betrieb und damit die Aufrechterhaltung von Infrastrukturen abstellt, handelt es sich um Angaben bezogen auf den Zeitraum 2004 bis 2008, nicht um Werte für ein einzelnes Haushaltsjahr. Die bisherige Auswertung der Prüfbögen für die einzelnen eGovernment-Projekte hat sich konzentriert auf die Berechnung der Salden, da im Vordergrund das nachhaltig wirksame Entlastungspotenzial von eGovernment stehen sollte. In den hier ausgewiesenen Einsparungen wie auch den Kosten sind im Gegensatz zu den angegebenen Salden nicht sämtliche Sachkosten und -einsparungen eingeflossen, so dass aus ihnen der Saldo nicht unmittelbar abgeleitet werden kann. Die einzelnen Prüfbögen geben diese Werte gleichwohl wieder. Projektspezifische Aussagen gibt Tabelle 22 wieder.

SchnittstellenBetriebssaldo%-Punkte DringlichkeitEntwicklungssaldo
MEGA-Schnittstelle zum Insolvenzportal k.A. 56,67 k.A.
XML-Schnittstelle Polizei-Staatsanwaltschaft-Gericht (MESTA-MEGA) k.A. 50,00 k.A.
Schnittstelle automat. Grundbuch - automat. Liegenschaftsbuch k.A. 35,83 65.000
elektronische Archivierungsschnittstelle 1.162.200 41,67 k.A.

Tab. 22: Finanz- und Dringlichkeitsparameter der Schnittstellen

6.3.5 Umsetzungsplanung

Mit der Erhebung der Projektdaten wurden auch Informationen über die zeitliche Realisierung der einzelnen Vorhaben sowie untereinander bestehende Abhängigkeiten erhoben. Die zeitlichen Informationen können mit einer hinreichenden Sicherheit bis zum Jahr 2008 abgebildet werden. Die nachfolgende Tabelle 23 (nur in PDF verfügbar) vermittelt einen differenzierten Überblick und vermittelt für die Fachanwendungen einen Eindruck, in welchen Schritten eGovernment-Projekte in den kommenden Jahren vollzogen werden.

Um das Niveau des oberen Drittels der Bundesländer zu erreichen, steht Brandenburg vor der Aufgabe, in den nächsten Jahren zahlreiche weitere bedeutsame internetfähige staatliche und kommunale Dienstleistungen flächendeckend online anbieten zu müssen. Damit werden neue Kommunikations- und Vertriebsformen zu den Bürgern, der Wirtschaft und zwischen der Verwaltung eingesetzt sowie eine stärkere Kundenorientierung etabliert. Es ist ein schneller Start vieler sorgfältig ausgewählter Projekte notwendig. Für eine effiziente Umsetzung ist zugleich die Ausnutzung von Synergiepotenzialen notwendig. Die Erfahrungen aus den durchgeführten und laufenden Projekten müssen zeitnah gesammelt und in die kommenden Projekte transferiert werden.

Zur Begrenzung der Aufwände soll der gezielte Einsatz zentraler Basiskomponenten erfolgen. Die Umsetzung von eGovernment orientiert sich primär an der schnellen Realisierung eines hohen Kundennutzens. Dabei wird eine jeweils an den Kundengruppen ausgerichtete Strategie verfolgt.

Für die Kundengruppe der Bürger, an die sich eine Vielzahl der eGovernment-fähigen Fachverfahren richtet, sollte aufgrund des notwendigen Einsatzes der qualifizierten Signatur bei zahlreichen der Transaktions- und Interaktionsschritte eine stufenweise Online-Bereitstellung erfolgen. Insbesondere die bedürfnisorientierte Darstellung von Dienstleistungen über Dienstleistungsschlagworte oder im Sinne von Lebenslagenkonzepten und die Integration in ein Dienstleistungs-Portal ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Auch aus Sicht der Verwaltung können in dieser Phase bereits wichtige Erfahrungen für die spätere Einführung von Transaktionsmöglichkeiten (z. B. Ausfüllhilfen für Formulare, Formulargestaltung) gesammelt werden. Des Weiteren kann schnell ein großes Kundenpotenzial erreicht und damit ein hoher Kundennutzen erzielt werden, da keine Zugangsbarrieren in Form des Einsatzes der qualifizierten Signatur in der Internetnutzung dieser Dienstleistungen aufgebaut werden. Bei der Betrachtung der heutigen Entwicklung des Signaturmarktes sollte erst in den kommenden Jahren die Transaktionsorientierung für die an die Bürger gerichteten Fachverfahren angestrebt werden, da davon auszugehen ist, dass die Verbreitung zu diesem späteren Zeitpunkt deutlich fortgeschritten ist und der Kundenzugang und damit auch der angestrebte Kundennutzen erzielt werden kann.

Für die Kundengruppe Wirtschaft, an die sich weitere Fachanwendungen richten, sollte der in Kapitel 4.1 abgebildete Bedarf transaktionsorientierter Dienstleistungen vorrangig betrieben werden. Die häufig hohe Transaktionsrate bei der Kundengruppe Wirtschaft weist ein großes Nutzenpotenzial auf, das sich jedoch nur ausschöpfen lässt, wenn alle Stufen der Online-Bereitstellung realisiert sind. Die ausgewählten Fachverfahren sollten daher - anders als bei den Bürgerverfahren - bereits sehr schnell online bereitgestellt werden, da nur bei Realisierung der Möglichkeiten der Transaktion ein vollständiges Nutzenpotenzial für den Kunden Wirtschaft entsteht.

6.3.6 Finanzplanung

Für die vertieft ausgewerteten 59 Fachanwendungen, sieben Basiskomponenten zzgl. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter, drei Infrastrukturmaßnahmen und vier Schnittstellen liegen in insgesamt 45 Fällen Finanzdaten in unterschiedlicher Qualität vor.[155] Diese Qualitätsunterscheide werden gegenwärtig aber nicht als einer Gesamtdarstellung abträglich betrachtet. Zielsetzung des Aktionsplans ist es, dass grundsätzliche Potenzial von eGovernment aufzuzeigen. Hierfür bedarf es einer Nennung der Größenordnungen mit denen der Landeshaushalt sowohl in Bezug auf entstehende Ausgaben als auch Einnahmen in Zukunft zu operieren hat. Genau dies kann mit den erhobenen Zahlen geleistet werden. Die verbindliche Meldung eines Finanzbedarfs bleibt den jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der Staatskanzlei in den Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Die Einzelergebnisse für die Fachanwendungen können den Materialien II .c entnommen werden. Zur nachstehenden Zusammenfassung in Tabelle 24 bedarf es weitergehender Erläuterungen.

EinsparungenKostenSaldenFinanzierung
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwicklung Betrieb
2004 - 2008
Entwickl.
(im HH-Plan)
Betrieb
(im HH-Plan)
Mehreinnahmen/Minderausgaben
391.600 55.513.149 9.781.793 21.509.783 9.390.193 -34.003.366 4.092.159 2.485.596 33.813.000

Tab. 24: Summarische Finanzdaten der Fachanwendungen

Soweit Tabelle 24 auf den Betrieb einer Online-Dienstleistung abstellt, handelt es sich um Angaben bezogen auf den Zeitraum 2004 bis 2008, nicht um Werte für ein einzelnes Haushaltsjahr. Die bisherige Auswertung der Prüfbögen für die einzelnen eGovernment-Projekte hat sich konzentriert auf die Berechnung der Salden, da im Vordergrund das nachhaltig wirksame Entlastungspotenzial von eGovernment stehen sollte. Zentrale Aussagen bezogen auf die Auswirkungen für den Landeshaushalt lassen sich bereits auf dieser Grundlage (30 von 57 Fachanwendungen) ableiten:

  • Die Entwicklung von Online-Dienstleistungen ist zunächst kostenintensiv und durch die bisherigen Haushaltsansätze nicht abgesichert.
  • Der Betrieb von Online-Dienstleistungen ist ebenfalls mit Kosten verbunden, die in der Haushaltsplanung - soweit nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben finanziert - noch nicht vollständig berücksichtigt sind.
  • Die mittel- und langfristigen Einsparungen rechtfertigen die Investitionen in die Entwicklung und den Betrieb von Online-Dienstleistungen.

Die Einsparungen erwachsen teilweise auf kommunaler Ebene. Dies gilt insbesondere für solche Projekte, die vom Land zwar federführend oder zumindest begleitend betreut werden, gleichwohl aber auf Dienstleistungsangebote der kommunalen Ebene abstellen. Zu nennen sind hier diverse Aktivitäten mit Bezug auf die Führung und Benutzung des Liegenschaftskatasters, einer Aufgabe, die den Landkreisen und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung aufgetragen ist. Eine Vielzahl von Projekten bedarf gleichwohl aber noch der Verifizierung von Entlastungen auf kommunaler Ebene. Hierfür bedarf es der Mitwirkung der Kommunen.

Um die haushaltsrelevanten Aussagen weiter zu verifizieren, wird das Ministerium des Innern, im Rahmen einer Begleitung des ressortspezifischen Projektcontrollings (Monitoring), die Erhebung von Finanzdaten fortsetzen.

6.4 Abgleich mit der Bedarfslage

Das Ergebnis der Projektauswahl trägt inhaltlich der formulierten Bedarfslage Rechnung und hält einem Ländervergleich stand. Hinsichtlich der Form der Angebote besteht weiterer Handlungsbedarf. So sind Dienstleistungen zu Lebens- und Unternehmenslagen unabhängig von Landes- und kommunalen Angeboten zusammenzuführen oder unter Dienstleistungsschlagworten anzubieten und ein gemeinsames Portal der öffentlichen Verwaltungen im Land Brandenburg als Pforte zur virtuellen Verwaltung aufzubauen. Schließlich muss die Erreichbarkeit dieser Pforte für jeden Bürger durch mobile oder stationäre Dienste gesichert werden, um die Folgen der demographischen Entwicklung zu begleiten.

Mit der Darlegung der Ausgangssituation wie auch der Bedarfslage konnten Ansatzpunkte für Prioritäten im eGovernment-Prozess aufgezeigt werden. Diese betrafen konkrete Inhalte und Formen der Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen gleichermaßen wie die abstrakte Frage des Umgangs mit gesellschaftlichen Entwicklungen. Der Frage nach dem „Was?“, also den inhaltlichen Schwerpunkten des eGovernment-Prozesses, wird durch den vorstehenden Auswahlprozess von Leitprojekten und den Umgang mit Infrastrukturen und Basiskomponenten beantwortet. Die Frage nach dem „Wie?“ wird nur vordergründig durch den Hinweis auf den Aspekt „online“, nämlich über das Internet, beantwortet. Die Antwort negiert das Problem, wie seinerseits das Internet als Medium zum Nutzer oder umgekehrt der Nutzer zum Medium kommt. Sie ist unabhängig von den Inhalten zu beantworten. Und schließlich stellt sich die Frag e, „wohin“ eGovernment in Bezug auf demographische oder geopolitische Entwicklungen wirken soll - ob es sie begleitet oder ihnen entgegenwirkt.

Im Zusammenhang mit der Darstellung der Ausgangslage zur Ausstattung der Landesverwaltung in Kapitel 3.4.1.2 war ein Stand in Bezug auf Infrastrukturen und Basiskomponenten zzgl. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter aufgezeigt worden, der teilweise noch unverändert fortgilt, den angestrebten Zielen aber nicht gerecht wird. Daraus leiten sich unbeschadet der nachfolgenden Kapitel Anforderungen ab, die grundsätzlich über die IT-Strategie zu verfolgen sind.

6.4.1 Angebotsinhalte

Als Zielgruppen wurden insbesondere die Wirtschaft, der Bürger und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung, daneben die Beschäftigten herausgearbeitet. Ein Abgleich der Ergebnisse des Leitprojektauswahlprozesses mit der dort formulierten Interessenlage bestärkt die Fortsetzung des eGovernment-Prozesses unter Berücksichtigung dieser Prioritäten. Die Ergebnisse des Brandenburger Auswahlprozesses fügen sich im Übrigen in den bundesweiten Trend ein, wie Tabelle 25 zeigt.

Die Wirtschaft als Nutzer von Online-Dienstleistungen hat ein hohes Interesse an elektronischen Registerauskünften sowie ausgewählten branchenübergreifenden Verfahrenslösungen angemeldet. Die Ergebnisse der Leitprojektbildung tragen diesem Anliegen dahingehend Rechnung, dass mehrere Projekte als vorrangig eingestuft werden, die dem Aufbau und der Beförderung der Auskünfte aus diesen Registern Rechnung tragen. Tabelle 26 greift dies auf. Damit werden unterschiedliche Wirtschaftszweige unterstützt. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, dass eine wesentliche Forderung der Wirtschaft - losgelöst von der speziellen Brandenburger Lage - , die Online-Bereitstellung unterschiedlicher steuerrechtlicher Verfahrenslösungen, durch den Aktionsplan noch nicht als vorrangig hervorgehoben werden kann. An dieser Stelle bedarf es einer Nachbesserung des Landes. Darüber hinaus wird aus der Bedarfsmeldung der Wirtschaft deutlich, dass auch die nicht als Leitprojekte herausgehobenen Vorhaben wie die Emissionserklärung Online, die Anzeige im Arbeitsschutz oder die elektronische Grundbuchauskunft nicht vernachlässigt werden dürfen. Als ein bisher nicht im Aktionsplan genanntes, aber in hohem Maße als prioritär bewertetes Projekt ist das elektronische Handelsregister von den Wirtschaftskammern benannt worden. Das entsprechende Projekt AUREG soll unter diesem Blickwinkel und ggf. verknüpft mit dem DeutschlandOnline-Vorhaben „Justizregister“ (Einrichtung eines Deutschen Unternehmensregisters) und der Wirtschaftsdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft vorangetrieben werden.

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Tab. 25: Vorrangige Projekte im Ländervergleich

Der Bürger fokussiert in seiner Bewertung der Wichtigkeit von Online-Angeboten vorzugsweise auf Dienstleistungen der kommunalen Ebene. Die diesbezüglichen Möglichkeiten sollen insbesondere durch die Fortschreibungen des Aktionsplans vertieft werden. Grundsätzlich obliegt die Realisierung solcher Angebote den jeweils zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften. Während der Aktionsplan innerhalb der Landesverwaltung eine hohe Bindungswirkung entfalten kann, wird er gegenüber den Kommunen auch in der Zukunft nur Empfehlungen aussprechen können. Dennoch befördert der Aktionsplan bereits jetzt einzelne Projekte, denen seitens des Bürgers eine hohe Bedeutung beigemessen wird und die auf kommunaler Ebene angesiedelt sind. Ähnlich wie im Falle der Wirtschaft muss seitens der Landesverwaltung die Bereitstellung steuerrechtlicher Verfahrenslösungen zukünftig jedoch ein höheres Gewicht gewinnen, um den Bürgerinteressen Rechnung zu tragen.

Hinsichtlich der Verwaltung ist zu differenzieren in die Landes- und Kommunalverwaltung. Beide sehen im Wesentlichen solche Projekte im Vordergrund, die in hohem Maße zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Hinzu kommt, dass auf kommunaler Ebene eine nachhaltige inhaltliche Unterstützung zur Beförderung des eGovernment-Prozesses durch die Landesverwaltung eingefordert wird. Dieser soll sich zum einen niederschlagen in der Bereitstellung von Infrastrukturen und Basiskomponenten, zum anderen in der Begleitung von Vorhaben zur landeseinheitlichen Bereitstellung von kommunalen Online-Angeboten. Diese Anforderungen spiegeln sich in der Prioritätensetzung wider, die aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht. Finanzielle Ansprüche der Kommunen gegenüber dem Land erwachsen daraus jedoch nicht. Nachholbedarf seitens der Landesverwaltung besteht noch in Bezug auf unterschiedliche Funktionalitäten innerhalb der Personalverwaltung als Teil eines einheitlichen Enterprise Ressource Planning Systems (ERP-System).

Leitprojekte, Basiskomponenten und Infrastrukturen mit hohem Wirtschaftsbezug
a. elektronische Registerauskünfte
Meldedaten-Online
Einführung SOLUM-STAR als Voraussetzung für das elektronische Grundbuch
Wirtschaftsdatenbank
Bodenrichtwertinformationssystem
b. ausgewählte branchenübergreifende und -spezifische Verfahrenslösungen
Agrarantrag-Online
Baugenehmigungsverfahren Online
elektronische Beschaffungsplattform
elektronische Vergabe im Straßenwesen
BBSIB-INFOSYS: Web-Lösung der Straßeninformationsbank Brandenburg
Antrags-/Ablaufverfahren im Liegenschaftskataster
Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte
Internet-Landkarten-Service
Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte
Leitprojekte, Basiskomponenten und Infrastrukturen mit hohem Bürgerbezug
Fördermittelvergabe Städtebau
Meldedaten-Online
Baugenehmigungsverfahren Online
Bodenrichtwertinformationssystem
Planungsinformationssystem
Leitprojekte, Basiskomponenten und Infrastrukturen mit hohem Verwaltungsbezug
a. Landesverwaltung
Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem
Elektronische Geschäftsprozessoptimierung
Elektronische Beschaffung
Elektronische Akte
Schulverwaltung Online
Planfeststellungsmanagement
b. Kommunalverwaltung
ba. Bereitstellung gemeinsamer Infrastrukturen und Basiskomponenten
Brandenburger Online Amt (BOA) incl. verschiedenster Intermediärsfunktionalitäten wie Signaturprüfroutinen, Bezahllösungen, virtueller Poststelle oder eine Verzeichnisdienstes und eines Formularservers
Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte
bb. Begleitung von Vorhaben zur landeseinheitlichen Bereitstellung von Online-Angeboten
Meldedaten-Online
Elektronisches Antrags- und Ablaufverfahren im Liegenschaftskataster
Agrarantrag-Online
Bodenrichtwertinformationssystem
Planungsinformationssystem
Leitprojekte, Basiskomponenten und Infrastrukturen mit hohem Beschäftigtenbezug
Virtuelle Akademie

Tab. 26: Leitprojekte nach vorrangigen Zielgruppen

Sowohl seitens des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr[156] als auch des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport[157] mit einem nachgeordneten Personalkörper von rund 20.000 Beschäftigten wurde ein weitergehender Bedarf vorgetragen, der bisher noch nicht befriedigt ist. So könnten z. B. durch eine Online-Bereitstellung von Entscheidungen und Informationen der Zentralen Bezügestelle erhebliche Entlastungen des Landeshaushalts ausgehen.

Schließlich betonen die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung generell in hohem Maße einen Bedarf an der Eröffnung interner elektronischer Antragsverfahren im Zusammenhang mit Dienstreisen, Beihilfen oder der Urlaubsplanung. Darüber hinaus bildet die Informationsbereitstellung ein Hauptaugenmerk. Zu den genannten Themenkomplexen sind seitens der Ressorts nur wenige Projekte für die engere Auswahl gemeldet worden. Hier muss die Begründung auch darin gesehen werden, dass innerhalb der Landesverwaltung die diesbezügliche Online-Bereitstellung bereits flächendeckend und erfolgreich beschritten wurde. Ein weiteres Themenfeld stellen Schulungs- und Fortbildungsaspekte dar. Diesem trägt das Ergebnis der Leitprojektauswahl gemäß Tabelle 26 Rechnung.

6.4.2 Angebotsform

Richtschnur für die Umsetzung der Online-Dienstleistungen der Landes- wie auch der Kommunalverwaltung ist der Kundennutzen. Über eine inhaltlich und technisch kundenorientierte Strukturierung und Aufbereitung hinaus sind die Verwaltungsdienstleistungen dem Kunden auch räumlich und organisatorisch über benutzerfreundliche und standardisierte Zugänge anzubieten. Gerade in diesem Zusammenhang sind die Erkenntnisse auch über die demographische Entwicklung maßgebend. Auf Basis der Anforderungen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit ergeben sich fünf Handlungsschwerpunkte:

  • Eine verstärkte inhaltliche Erschließung des Dienstleistungsangebotes aus Sicht des Kunden mit dem Einsatz eines integrierten Dienstleistungs-Portals des Landes Brandenburg als neuer Form des Vertriebs öffentlicher Dienstleistungen. Das Portal stellt die zu durchschreitende Tür zu den Dienstleistungen dar.
  • Die Schaffung eines möglichst vielfältigen Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen mit geeigneten integrierten Zugriffskanälen. Der vielfältige Zugang bedeutet, dass die Möglichkeit eröffnet werden muss, die angesprochene Tür zu den Verwaltungsdienstleistungen - das Portal - überhaupt zu erreichen, um sie zu durchschreiten.
  • Eine Integration von Verwaltungsdienstleistungen verschiedener Verwaltungsebenen (vertikale Integration), insbesondere der Kommunen und des Landes, damit der Kunde nicht mehrere Türen öffnen muss, um Dienstleistungen der Kommune des Landes- und des Bundes zugleich zu nutzen.
  • Eine Integration von Verwaltungsdienstleistungen verschiedener Geschäftsbereiche (horizontale Integration), damit der Kunde nicht mehrere Türen öffnen muss, um Dienstleistungen im Bereich des Geoinformationswesen, des Gesundheitswesens, des Bildungswesens o. a. zugleich zu nutzen.
  • Die Kundenzufriedenheit und die Akzeptanz der Dienstleistungsangebote ist über entsprechende Werkzeuge und Methoden zu ermitteln.

Zusammen tragen diese Handlungsschwerpunkte mittelbar zu einer Anpassungsstrategie an die demographische Entwicklung bei. In begrenztem Umfang vermögen sie der Entwicklung durch die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg auch mittelbar entgegenzuwirken, indem sie staatliche Angebote regional verfügbar machen und damit die regionale Attraktivität erhöhen.

6.4.2.1 Integriertes Dienstleistungsportal - Brandenburger Online Amt

Parallel zur Orientierung am Bedarf und der Problemlage des Bürgers und der Wirtschaft ist die inhaltliche Erschließung des Dienstleistungsangebotes für den Kunden zu verbessern. Die inhaltliche Erschließung für den Kunden ist primär über einen einheitlichen Zugang (Single Point of Contact) zu gewährleisten. Dafür wird die Schaffung eines integrierten Dienstleistungs-Portals für das Land Brandenburg angestrebt. Dieser Single Point of Contact ermöglicht den Kunden über das Internet einen einheitlichen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen im Land Brandenburg. Unter Berücksichtigung neuer zielgruppenorientierter Vertriebsformen und moderner Kommunikationsmittel wird empfohlen, hier schrittweise Verwaltungsdienstleistungen des Landes anzubieten und den Kommunen eine entsprechende Einbindung anzubieten.

Den Bürgern und Unternehmen ist ein möglichst einfacher und umfassender Zugang zu den unterschiedlichen Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Darunter ist auch die Entwicklung bzw. Einbindung in übergeordnete Portale zu sehen.

Hinsichtlich eines solchen Dienstleistungsportals bekennt sich das Land zum forcierten Aufbau des Brandenburger Online-Amtes (BOA), welches sowohl Fachanwendungen als auch Basisfunktionalitäten[158] für eine Nutzung durch den Kunden und den Anbieter zur Verfügung stellt.

6.4.2.2 Integration der Zugriffskanäle - stationäre und mobile Angebote

Ein flexibler Zugang zur Verwaltung über persönliche, telefonische oder elektronische Kontakte ist auch zukünftig notwendig, da die Art und Weise, wie Prozesse durch den Kunden abgewickelt werden, für die Verwaltung weitgehend nicht steuerbar ist. Insbesondere die Verknüpfung unterschiedlicher Zugangsformen zur Abwicklung eines Vorgangs, wie z. B. Web-Zugang über das Internet, Kommunikation mit einem direkten Ansprechpartner, die Nutzung eines Call-Centers sowie der Besuch eines Bürger-Centers, in dem Informationen zum Vorgang in elektronischer Form vorliegen, wird aus Sicht des Kunden als notwendig angesehen. Zusätzlich werden neue Möglichkeiten der Kundeneinbindung durch Bereitstellung von Diensten mittels Web-Services erwartet. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Sicht des Kunden auf die Verwaltungsprozesse wird eine Integration der Zugriffskanäle empfohlen. Diese integrierte Sicht über alle Zugriffskanäle sollte durch Methoden und Verfahren eines effizienten Managements der Kundenbeziehung ergänzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die verschiedenen Zugriffskanäle auf die Dienstleistungen des Landes und - soweit möglich und gewünscht - der Kommunen organisatorisch, prozedural und technisch verbunden werden. Die Zusammenführung der einzelnen Zugriffskanäle ist ein wesentlicher Garant für einen einheitlichen Auftritt der Landesverwaltung nach außen.

Soweit das Medium Internet nicht oder noch nicht für jeden erreichbar ist, die Tür zur Verwaltung also nicht durchschritten werden kann, ist darüber hinaus darauf hinzuwirken, dieses Medium in die Fläche zu tragen. Soweit und solange der private Netzanschluss nicht vorausgesetzt werden kann, sollte dafür Sorge getragen werden, dass eine regelmäßige oder kontinuierliche Vor-Ort-Präsenz der virtuellen Behörde an öffentlich zugänglichen Plätzen gewährleistet ist. Dies kann geschehen durch Mobile Bürgerdienste mit qualifizierter persönlicher Betreuung, die Einbindung von Vertrauenspersonen auf kommunaler Ebene oder die Bereitstellung von Verwaltungsterminals vergleichbar den Bankautomaten. Praktische Erfahrungen liegen am Beispiel der Mobilen Bürgerdienste im Land Berlin ebenso vor wie entsprechende Konzepte, die auf das Land Brandenburg übertragbar sind.[159] Damit wird der demographischen Entwicklung im Sinne einer Anpassungsstrategie unmittelbar Rechnung getragen.

6.4.2.3 Integration von Verwaltungsdienstleistungen - vertikale Integration

Die Integration von Verwaltungsdienstleistungen verschiedener Verwaltungsebenen sollte ideell unterstützt werden. Ein Schwerpunkt ist dabei auf die Zusammenarbeit von Land und Kommunen zu legen, weil Letztgenannte eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben und Dienstleistungen (z. B. Meldewesen, Personenstandswesen) für den Kunden erbringen. Für den Kunden ist es wichtig, dass er seine benötigte Leistung über einen standardisierten Zugriffspfad bekommt, unabhängig davon, ob diese Leistung in kommunaler oder staatlicher Verantwortung liegt. In einer Integration von Dienstleistungen des Bundes wird aus Sicht der Bürger eine nachgeordnete Priorität gesehen.

Ausgehend von der aktuellen Problematik einer uneinheitlichen Struktur der Online-Darstellung des Dienstleistungsangebotes in den Kommunen sollte zunächst eine Integration der kommunalen Anwendungen auf zwei Ebenen vorgenommen werden. Im Anschluss ist die Integration von Landesanwendungen zu befördern.

  • Kurzfristig könnte über den Aufbau integrierter Dienstleistungsportale im Land Brandenburg eine schrittweise Verknüpfung von kommunalen Dienstleistungen angegangen werden.[160], [161]
  • Ferner sollten Standardisierungsbemühungen der kommunalen Portalentwicklungen im Zuge des Erfahrungsaustausches über die kommunalen Spitzenverbände und Arbeitsgemeinschaften wie die TUIV AG und laufende Projekte wie den Media@Komm-Transfer intensiviert werden, da eine Verknüpfung der Online-Dienstleistungen des Landes und der Kommunen mittelfristig unverzichtbar ist. Darunter fällt beispielsweise
    • das Erarbeiten gemeinsamer Grundsätze (z. B. zur Gestaltung von Nutzeroberflächen, zum standardisierten und strukturierten Aufbau von Dienstleistungsangeboten, Beschreibung von Lebens- und Unternehmenslagen oder Definition von Dienstleistungsschlagworten),
    • der Austausch von Konzepten und Entwicklungsständen,
    • die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Komponenten oder
    • die Fortentwicklung eines übergreifenden Single Point of Contact für staatliche und kommunale Dienstleistungen, d. h. Zugriff des Kunden auf einheitliche Informationen, unabhängig davon, wo der Einstieg erfolgt.
6.4.2.4 Integration von Verwaltungsdienstleistungen - horizontale Integration

Mit Blick auf die Integration von Verwaltungsdienstleistungen ist darauf zu achten, die einzelnen Dienstleistungen nicht allein, d. h. solitär anzubieten, sondern sie in Bezug auf ausgewählte Lebens- und Unternehmenslagen oder vergleichbare Dienstleistungsschlagworte sachgerecht zu verknüpfen. Dabei findet der Umstand Berücksichtigung, dass Kunden in bestimmten Situationen vielfach ein ganzes Dienstleistungspaket einfordern.

„Wenn die Verwaltung ihre Leistungen, Prozesse und Distributionswege aus der Perspektive des Bürgers oder Kundens gestalten will, ist es nützlich, sich an den typischen Phasen zu orientieren, die Nachfrager durchlaufen, wenn sie ein Anliegen verfolgen.“ [162] (Abbildung 44 - nur in PDF verfügbar).

Nachfragen und Bedürfnisse, mit denen Kunden an Kommunalverwaltungen herantreten, können sich ggf. orientiert an Existenzphasen oder Ereignissen in Bezug auf den Bürger oder das Unternehmen beschreiben lassen. Soweit hiervon Gebrauch gemacht werden soll, gibt Tabelle 27 Beispiele.

„Lagen“Beispiele[163]ExistenzphaseEreignisse
Bürger (Lebenslage) - Geburt
- Einschulung
- Studium
- Berufseinstieg
- Wehrdienst
- Heirat
- Scheidung
- Ruhestand
- Tod
- Erben
- Umzug
- Hausbau
- soziale Notlage (Arbeitslosigkeit)
- Selbständigkeit
- Organisation eines Auslandsaufenthalts
- Asylsuche
- Organisation einer Veranstaltung
- Organisation einer Städtetour
Unternehmen (Unternehmenslage) - Gründung
- Gewerbeschein
- Ansiedlung
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Betriebsauflösung
- Immobilienerwerb
- Förderung (Beihilfen, Kredite)
- Patentanmeldung
- Investitionsförderung
- Betrieb (steuern, Genehmigungen, Statistik)

Tab. 27: Lebens- und Unternehmenslagen an Beispielen

Wenn die Kommunalverwaltung sich bei Leistungsangeboten an den Bedürfnissen ihrer Bürger orientieren will, sollte sie sich fragen, welche Leistungen vorrangig welcher Typus von Bürger oder Kunde nachfragt. Insbesondere bei der Entscheidung über die Aufbereitung von Informationen und die Vertriebswege ist Bewusstsein für diese verschiedenen Typen nützlich. Es kann unterschieden werden in[164]

  • den verwaltungskompetenten Bürger, der Verwaltung kennt und ihre Fachsprache versteht und zudem schriftgewandt und medientechnisch versiert ist,
  • den „Dauerkunden“, der auf Grund seiner persönlichen oder beruflichen Situation sehr häufig Kontakt mit der Verwaltung hat und daher eine gewisse Verwaltungskompetenz entwickelt hat,
  • den Gesandten oder Agenten, der im Auftrag eines anderen und nach dessen Anweisungen Kontakt mit der Verwaltung aufnimmt (Architekten, Notare, Kfz-Händler, ...)
  • den Vereinsamten (Rentner, Arbeitslosen, ...) mit dünnem sozialen Netz und hohem Kommunikationsbedarf,
  • den Ausländer mit abweichenden Werten, Sprachschwierigkeiten und einer unbestimmten Angst vor Repressalien,
  • den Protestler, der dem Staat fern bis ablehnend gegenübersteht und
  • den Neuling, der noch nicht verwaltungssozialisiert ist und erste Erfahrungen mit der Verwaltung macht.

Diese Typenbildung sollte die Verwaltung nutzen, wenn sie den Interaktionsprozess mit dem Kunden neu gestalten will.

6.4.2.5 Integration von Verwaltungsdienstleistungen - technische Integration

Ein besonderes Anliegen der Verwaltung ist es nicht zuletzt aus finanziellen Gründen Doppelentwicklungen zu vermeiden und gleichartige Projekte oder Funktionalitäten zusammenzuführen. Die Nutzwertanalyse und die finanzielle Betrachtung der Projekte innerhalb des Auswahlverfahrens geben hierzu naturgemäß noch keine Auskunft. Das Auswahlverfahren hat bewusst jedoch auch eine Vielzahl an Informationen darüber erhoben, welche entweder unmittelbar Verknüpfungsmöglichkeiten oder Doppelentwicklungen aufzeigen oder diese mittelbar zum Ausdruck bringen. Sie ermöglichen es, darauf hinzuwirken, dass beispielsweise Basiskomponenten nur einmalig aufgebaut werden oder Best-Practise-Lösungen von Fachanwendungen als Vorbild für den Aufbau von Online-Dienstleistungen Berücksichtigung finden. Die Sicherstellung einer solchen Entwicklung muss u. a. durch ein ressortübergreifendes Monitoring bzw. Controlling erfolgen.

6.4.2.6 Messung der Kundenzufriedenheit

Eine aussagekräftige Messung der Kundenzufriedenheit ist erst möglich, wenn die Anforderungen und der spezifische Bedarf der jeweiligen Kundengruppe bekannt sind. Dabei sind neben allgemeinen Kriterien wie Aktualität, Zuverlässigkeit, Hilfefunktionen oder Antwortzeiten auch spezifische Anforderungen wie bedarfsgerechter Strukturierung, Verständlichkeit, Vollständigkeit und Sicherheit zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der spezifischen Bedürfnisse wird empfohlen, ein dauerhaftes Kundenmonitoring in die Dienstleistungsangebote zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kunde nicht nur während des Betriebs, sondern bereits während der Entwicklung der spezifischen Fachverfahren über Bedarfsabfragen und Usability-Tests einzubinden.

6.4.3 Sonstige Bedarfslage

Ein besonderes Augenmerk ist auf den Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie einer möglichen Fusion mit dem Bundesland Berlin unter dem Gesichtspunkt eGovernment zu legen. Der Aspekt der EU-Osterweiterung unter dem besonderen Blickwinkel der Beziehungen der Republik Polen - insbesondere der angrenzenden Wojewodschaften - und dem Land Brandenburg soll zu einem späteren Zeitpunkt in den eGovernment-Prozess einfließen. Unbeschadet dessen kann darauf verwiesen werden, dass spätestens seit der Oderflut des Jahres 1997 in einzelnen Fachverwaltungen des Landes bereits intensive Kontakte zum Aufbau gemeinsamer Infrastrukturen gepflegt werden und hier auch bereits Ergebnisse sichtbar sind.[165]

6.4.3.1 Demographische Entwicklung

eGovernment wird die demographische Entwicklung grundsätzlich nur im Wege einer Anpassungsstrategie begleiten können. Das heißt, es wird versucht, dem Wandel in der Zusammensetzung der Gesellschaft und der Verteilung der Individuen durch eine Modifikation des Dienstleistungsangebotes Rechnung zu tragen, nicht, ihm entgegenzuwirken. Eine solche Zielrichtung wird eGovernment immer nur mittelbar unterstützen können, beispielsweise im Wege einer Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Brandenburg durch

  • eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren im Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen,
  • die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen auch außerhalb klassischer Öffnungszeiten über 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr
  • die Erhöhung der Transparenz des Dienstleistungsangebotes der öffentlichen Verwaltung und
  • die Eröffnung von Angeboten für Public-Private-Partnership-Modelle im Zusammenhang mit der Umsetzung von eGovernment-Lösungen.

Darin kann die Chance gesehen werden, Unternehmen im Land Brandenburg zu halten oder diese für eine Ansiedlung zu gewinnen, somit Arbeitsplätze auch in den Randregionen zu sichern und gesellschaftliche Strukturen zu stabilisieren.

Einer Anpassungsstrategie trägt eGovernment insbesondere durch die in Kapitel 6.3.2 angesprochenen Maßnahmen in Bezug auf die Form der Angebote Rechnung. Selbst bei einer Zunahme der Online-Haushalte, der Steigerung der Internetkompetenz in lebensälteren oder einkommensschwächeren Bevölkerungskreisen und dem Ausbau von Sicherheitsinfrastrukturen bleibt auf absehbare Zeit ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Bevölkerung auf Unterstützung bei der Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen - sei es in analoger oder digitaler Form - angewiesen. eGovernment trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem selbst bei einem absehbaren räumlichen Rückzug von Verwaltungseinheiten aus der Fläche die Möglichkeit verbleibt, über stationäre oder mobile Terminals Verwaltungsdienstleistungen auch den Kundenkreisen anzubieten, die selbst nicht über die finanzielle, technische und inhaltliche Kompetenz für einen Zugang zu Dienstleistungsportalen verfügen. Beisp ielhaft kann hier auf die Idee der Mobilen Bürgerdienste des Landes Berlin verwiesen werden.

6.4.3.2 Berlin - Brandenburg

Eine Orientierung des eGovernment-Prozesses sollte in zweierlei Hinsicht aufeinander abgestimmt werden, um eine mögliche Fusion positiv zu begleiten: Sowohl in Bezug auf die Prioritäten als auch auf gemeinsame Entwicklungen.

Das Ergebnis der Prioritätensetzung bei Fachanwendungen, Basiskomponenten und Infrastrukturen im Land Brandenburg korreliert mit dem Vorgehen des Landes Berlin.[166] Insbesondere in Bezug auf die Infrastrukturen werden damit die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss vergleichbar entwickelter Bundesländer geschaffen. Hier erfolgt auch die Orientierung an bundeseinheitlichen Konzepten, so dass eine unproblematische Integration der Infrastrukturen ermöglicht wird.

Hinsichtlich der verschiedenen Fachanwendungen wird die grundsätzliche Möglichkeit gesehen, Verknüpfungen herzustellen. So werden gegenwärtig Konsultationen geführt, inwieweit Realisierungsmöglichkeiten für eine gemeinsame technische Umsetzung der Vorgaben des Melderechtsrahmengesetzes bestehen. Bezüglich weiterer Projekte sollte die Möglichkeit erwogen werden, gemeinsame Lösungen für beide Bundesländer zu entwickeln. Für die weitere Zusammenarbeit wird die Notwendigkeit des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Ländern gesehen.

6.4.3.3 Anreizsystem eGovernment

Angesichts des hohen Interesses der öffentlichen Verwaltung, die dem eGovernment innewohnenden Konsolidierungspotenziale für die öffentlichen Haushalte zu nutzen, liegt es in einem besonderen Interesse, die Kunden - seien es Unternehmen oder Bürger - für die Nutzung der angebotenen Online- Dienste an Stelle der klassischen „Papierdienste“ zu gewinnen. Nur eine drastische Rückführung der Notwendigkeit manueller Arbeiten wird letztlich dazu beitragen, auch finanzielle Entlastungspotenziale auszuschöpfen. Hierfür bedarf es eines Anreizsystems, das nicht nur auf einer ständigen Verfügbarkeit, schnelleren Bearbeitung und höheren Transparenz der Verwaltungsentscheidungen beruht. Für den Kunden zählen noch immer insbesondere auch harte Faktoren wie die Kosten oder Gebühren für eine Verwaltungsdienstleistung. Abbildung 32 in Kapitel 4.2 zeigt, dass der Bürger nur bei gleichen oder niedrigeren Kosten bereit sein wird, Online-Angebote zu nutzen. Vor diesem Hintergrund sind Anreizsys teme zu entwickeln, die entsprechende Unterschiede schaffen.

6.5 Verknüpfungen

Die gemeldeten Projekte und Maßnahmen offenbaren sowohl in Bezug auf Fachanwendungen als auch Infrastrukturen und Basiskomponenten unterschiedliche Abhängigkeiten, die ein koordiniertes Betreiben zwingend verlangen. Dies kann sich beziehen auf einheitliche Datenmodellierungen gleichermaßen wie auf einheitliche Verfahrensabläufe oder andere Aspekte. Weitere Möglichkeiten oder Weiterentwicklungen ergeben sich bei Herauslösung der Basiskomponenten oder der Gruppierung um gleichartige Prozesse. Beim Betrieb solcher Cluster soll auf bewährte oder institutionalisierte Steuerungsmodelle zurückgegriffen und die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Umsetzung im Einzelnen bedarf einer gesonderten Abstimmung. Die Gesamtsteuerung des eGovernment-Prozesses erfordert einen starken politischen Promotor, um nachhaltig Erfolg zu erzielen.

Zielstellung des Aktionsplans ist es neben der einzelnen, projektbezogenen Betrachtung auch die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fachanwendungen untereinander sowie zu Infrastrukturen und Basiskomponenten - die Verknüpfungen - aufzuzeigen. Über einen zeitlichen Aspekt hinaus eröffnet die Zusammenstellung der Projekte den Blick für inhaltliche und organisatorische Abhängigkeiten von Projekten.

Kern des eGovernment-Angebotes der öffentlichen Verwaltung sind die verfügbaren, vielfach noch analogen Daten. Soweit hieraus Dienstleistungsangebote entwickelt werden sollen, bedarf es in einem ersten Schritt der Digitalisierung dieser Daten als infrastrukturelle Maßnahme und der anschließenden Aufbereitung zu Informationen. Letztgenannte beschreibt die Auswahl und Verknüpfung einzelner Daten für bestimmte Nutzungen. Diese Schritte finden sich inhaltlich in zahlreichen Projekten wieder, welche die Aufbereitung geographischer und personenbezogener Daten umfassen. In der Regel handelt es sich hier um kostenintensive Maßnahmen, die erst durch eine Fortsetzung einer Wertschöpfungskette oder langfristige organisatorische Optimierungen zumindest teilweise refinanziert werden können.

Mit der Schaffung dieser grundlegenden Voraussetzungen sowie dem Aufbau weiterer Infrastrukturen können Fachanwendungen entwickelt und ausgebaut werden. Diese wiederum greifen auf gemeinsame Funktionalitäten, die sogenannten Basiskomponenten zurück und werden über Schnittstellen miteinander verknüpft.

In Abbildung 45 (nur in PDF verfügbar) werden für die Fachanwendungen mögliche inhaltliche Bündelungen von Projekten grob vollzogen. Sie können durch weitere oder verfeinerte Bündelungen im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans fortentwickelt werden.

Einen ersten Ansatz für zeitliche Verknüpfungen geben die in den jeweiligen Umsetzungsplanungen benannten Abhängigkeiten. Unterschieden wird in

  • eine notwendige parallele Durchführung von Maßnahmen,
  • eine Durchführung frühestens im Anschluss an vorhergehende Maßnahme sowie
  • eine Durchführung als Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen.

6.5.1 Beispiel Geodaten

Eine beispielhafte Initiative bezüglich einer sektoralen Verknüpfung solcher Aktivitäten wurde mit dem Beschluss der Landesregierung vom 12. März 2004 über den Aufbau einer Geodateninfrastruktur Brandenburg eingeleitet.[167] Der Staat kann seine Aufgaben nur erfüllen, wenn er Informationen vorhält, die sich auf sein Hoheitsgebiet und die angrenzenden Gebiete beziehen. Diese Geodaten[168], die nach Basis- und Fachdaten zu unterscheiden sind, werden in Geoinformationssystemen auf allen Ebenen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft benötigt. „Es wird geschätzt, dass ca. 80 % aller Entscheidungen im öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen Bezug haben.“[169] Das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für staatliche Entscheidungen setzt voraus, das s ihnen diese Geoinformationen leicht zugänglich sind. Dies gibt auch die EU-Richtlinie über die Weiterverwendung und kommerzielle Verwertung von Dokumenten des öffentlichen Sektors (Bundesratsdrucksache 664/02) vor. Im Umweltbereich, wo dieser Informationsbedarf besonders ausgeprägt ist, tragen zum Beispiel die Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) oder das Umweltinformationsgesetz (UIG) diesem Anliegen Rechnung.

Insbesondere digitale Geoinformationen können im Rahmen infrastruktureller Maßnahmen mit direktem Raumbezug einen nachhaltigen Nutzen entfalten. Anwendungsbereiche sind Raumplanung, Verkehrslenkung, Umwelt- Natur- und Verbraucherschutz, Landesverteidigung, innere Sicherheit, Zivilschutz, Gesundheitsvorsorge, Land- und Forstwirtschaft, Bodenordnung, Ver- und Entsorgung sowie die Bürgerbeteiligung an Verwaltungsentscheidungen.

Aufbauend auf dem Kabinettbeschluss vom 28. Juni 1994 zum Vorhaben „Digitale Karte“ soll die Geodatenpolitik im Land Brandenburg künftig darauf ausgerichtet werden, rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen nicht nur für die Nutzung von Geodaten durch Politik und Verwaltung, sondern auch durch Wirtschaft, Wissenschaft und Bürger zu schaffen. Hierzu müssen die Entwicklungen geeigneter Technologien unterstützt und gleichzeitig politische und institutionelle Maßnahmen getroffen werden, die sicherstellen, dass Methoden, Daten und Technologien zur Gewinnung und Anwendung von Geoinformationen zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen sind an den Bedürfnissen aller Nutzergruppen und den finanziellen und personellen Ressourcen zu orientieren.

Die Geodaten-Infrastruktur des Landes soll an den Entwicklungen der Geodaten-Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland (GDI-DE) orientiert und als gemeinsames Vorhaben der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft konzipiert werden. Ziel der Geodatenpolitik soll die Realisierung einer offenen Infrastruktur zu allseitigem Nutzen sein. Dienstleister, Datenanbieter oder Endverbraucher sollen unter Beachtung vereinbarter Regeln, Standards und Konzepte in gleichem Maße profitieren können. Der so entwickelte Angebotsrahmen für einen Geodatenmarkt umfasst insbesondere:

  • Transparenz im Geodatenangebot,
  • Nutzung moderner Internettechnologie,
  • Kundenorientierung,
  • Erschließung neuer Wertschöpfungsketten,
  • Entstehung zusätzlicher Arbeitsplätze,
  • Förderung des Wirtschaftsraumes Berlin-Brandenburg durch Herstellung gemeinschaftlich nutzbarer Instrumente.

6.5.2 Beispiel Personendaten (Wirtschaftsdaten)

Eine im Ansatz ähnliche sektorale Verknüpfung zeichnet sich für einen Ausschnitt der Personendaten ab. In Bezug auf Unternehmensdaten, also juristische Personen, kommt den Daten der Register-Amtsgerichte ähnlich wie den Geobasisdaten Grundlagencharakter zu. Dies betrifft das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Darüber hinaus existieren über und von diesen Unternehmen fachspezifische, den Geofachdaten im Charakter vergleichbare Daten im Wirtschaftsressort sowie beim Bundesanzeigerverlag (Jahresabschlüsse in Form von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nebst Anhängen sowie Lageberichte). Die Beschlusslage innerhalb von Deutschland Online verlangt im Einklang mit einer Forderung der Europäischen Union den Aufbau eines Justiz- oder Unternehmensregisters in dem Teile dieser Informationen zusammenfließen. Diese Anforderungen haben dazu geführt, dass das Projekt AUREG zur Realisierung des amtlichen elektronischen Handelsregisters mit entsprechenden Auskunftsfunktionalitäten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und für Europaangelegenheiten, die Wirtschaftsdatenbank IDAB II im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und das deutsche Unternehmensregister koordiniert betrieben werden. Letztgenannte greifen auf die amtlichen Registerdaten als Basisdaten zurück und verknüpfen diese mit eigenen, nämlich geographischen, politischen und demographischen (Wirtschaftsdatenbank) oder betriebswirtschaftlichen (Unternehmensregister) Fachdaten. In ähnlicher Weise sind solche Strategien auch für andere personenbezogene Daten vorstellbar.

6.5.3 Entwicklung

Zusammenfassend ist zu erkennen, dass jenseits der Geodaten, beispielsweise bei den Personendaten als einem vergleichbaren Rohstoff für eGovernment, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Projekten oder ihren Weiterentwicklungen bisher noch nicht ausreichend aufgezeigt worden sind. Insbesondere in Bezug auf Basiskomponenten und Infrastrukturen. Zu unterstreichen ist jedoch, dass es sich vielfach tatsächlich um Wechselwirkungen und nicht um einseitige Abhängigkeiten handelt. So muss der weitere Aufbau von Infrastrukturen und Basiskomponenten einhergehen mit der Implementierung von Fachanwendungen, die hierauf zurückgreifen und umgekehrt Fachanwendungen forciert werden, um den kostenintensiven Aufbau von Infrastrukturen und Basiskomponenten zu rechtfertigen und ggf. anteilig zu refinanzieren.

Die Beschlüsse der Landesregierung vom 10. Februar[170] und 17. Dezember 2003[171] bedingen darüber hinaus organisatorisch eine Gesamtsteuerung des eGovernment-Prozesses durch die eGovernment- und IT-Leitstelle. Ihr kommt die Aufgabe eines übergreifenden Monitorings zu, welches genau die zeitliche und inhaltliche Verzahnung der einzelnen Maßnahmen gewährleisten soll. Die Durchführungs- und Ergebnisverantwortung für die einzelnen Projekte selbst verbleibt in den Ressorts. eGovernment-Beauftragte und Projektleiter stellen dort die notwendige Koordination sicher.

Einer weiteren dringenden organisatorischen Unterstützung bedarf der eGovernment-Prozess durch eine nachhaltige Gewichtung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Landesregierung.[172] Projekte und Maßnahmen im Rahmen des eGovernment müssen mit hoher Verbindlichkeit und in engen Zeitfenstern ressortübergreifend koordiniert und gebündelt werden. Die Evaluierung laufender Projekte und die Einbettung der Bemühungen in andere Strategien ist ständig im Auge zu behalten. Hierzu wird nach bisherigen Erkenntnissen auch anderer Bundesländer zukünftig eine starke politischen Unterstützung erforderlich werden. Erreicht wird dies durch klare Rollenverteilung und eindeutige Zuweisungen von Verantwortlichkeiten. Das Amt eines CIO[173] erweist sich hier in anderen Ländern als zielführend und könnte auch für Brandenburg diskutiert werden.

6.6 Steuerung des eGovernment-Prozesses durch Monitoring und Controlling

Die nachhaltige Entwicklung von eGovernment in der Landesverwaltung bedarf neben dem in der eGoverment und IT-Organisationsrichtlinie verankerten Monitoring/Controlling in Bezug auf eGovernment-(Leit-)Projekte und alle wichtigen IT-Projekte mit ressortübergreifendem Charakter einer Begleitung der strategischen Planung. Hierfür erscheint der Aufbau eines übergreifenden Monitorings/Controllings geeignet, das insbesondere dem Erreichen der qualitativen und quantitativen Nutzungsparameter, vorrangig bei den im Masterplan eGovernment aufgeführten Leitprojekten, dient. Zur Sicherstellung des Einsatzes der erforderlichen Instrumente sollten die im Auswahlverfahren angewandten Prüfschemata von den Projektverantwortlichen zu Grunde gelegt werden. Gleiches gilt für die Ableitung von Messgrößen für die im eGovernment-Leitbild der Landesregierung und den im Masterplan eGovernment festgelegten Handlungsmaßgaben und vorgegebenen Ziele.

Die eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie ebnet den Weg für ein übergeordnetes zentrales Monitoring der eGovernment-Leitprojekte und aller wichtigen IT-Projekte mit ressortübergreifendem Charakter.[174] Damit werden die operative Planung des Konzerns „Landesverwaltung Brandenburg“ begleitet und entsprechende Führungsinformationen für die Landesregierung aufbereitet.

Der Aktionsplan wie auch der Masterplan eGovernment sind in hohem Maße von einer strategischen Planung gekennzeichnet. Es geht um die erfolgreiche Weiterentwicklung einer zukunftsorientierten öffentlichen Verwaltung als verbindlichem und vertrauenswürdigem Partner auf einer langfristig konsolidierten finanziellen Basis innerhalb der Gesellschaft. Hierfür bedarf es auch einer Aufbereitung der notwendigen Führungsinformationen, welche die Beurteilung der Zielerreichung in Bezug auf die strategischen Ziele, wie sie sich aus dem Leitbild der Landesregierung und den im Masterplan eGovernment festgelegten Handlungsmaßgaben ableiten, eröffnet. Dies soll die sachgerechte Steuerung des eGovernment-Prozesses insgesamt sowie bezogen auf Einzelmaßnahmen ermöglichen. Eine solche Aufbereitung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines ressortübergreifenden Monitorings bzw. Controllings. Dieses ermöglicht die Koordination von strategischer Planung und Kontrolle mit der Informationsver sorgung. Hierbei werden finanzielle Leistungsindikatoren durch nicht finanzielle Führungsgrößen ergänzt, um zukünftige Risiken und Chancen für die Landesverwaltung zu erkennen, ihnen zu begegnen oder sie aufzugreifen. Während das entsprechende Monitoring/Controlling der Privatwirtschaft in hohem Maße umwelt- und marktorientiert ausgerichtet ist, muss das Monitoring/Controlling der öffentlichen Verwaltung in besonderem Maße gesellschaftsorientiert aufgebaut werden. Daneben ist der Gesichtspunkt der notwendigen Haushaltskonsolidierung zu beachten.

Im Rahmen des Controllings und in der abgeschwächten Form auch des Monitorings ist zwischen der projektspezifischen Betrachtung und den projektübergreifenden eGovernment-Zielen zu unterscheiden:

Mit Blick auf die projektspezifische Betrachtung ist in der eGoverment- und IT-Organisationsrichtlinie mit dem Monitoring das erforderliche Verfahren festgeschrieben worden. Damit kann insbesondere der Vermeidung von Doppel- und Parallelentwicklungen entgegengewirkt werden; gleichermaßen erfasst es die Sicherstellung der notwendigen Verknüpfung einzelner eGovernment- und IT-Vorhaben. Daneben verbessern einheitliche Projektmanagementmethoden (z. B. Vorlage eines Projektplans einschließlich der Projektziele) die Möglichkeiten eines sachgerechten Monitoring-/Controlling-Verfahrens.

Hingegen fehlt die verbindliche Festlegung eines entsprechenden Verfahrens zur Kontrolle der qualitativen und quantitativen Nutzenparameter. Ebenfalls nicht geregelt ist das Monitoring-/Controlling-Verfahren zur Überprüfung der im Leitbild der Landesregierung und den Handlungsvorgaben festgelegten eGovernment-Ziele. Beide Fälle betreffen das wirkungsorientierte Monitoring/Controlling.

Bei der Operationalisierung der in diesen Fällen erforderlichen Zielangaben treten besondere Messprobleme auf, da eine mathematisch-statistische Auswertung nur sehr eingeschränkt möglich ist, Kontrollen in der Regel nicht auf strategische Aspekte abstellen und die notwendige Einbeziehung der Führungsebene verhaltensbedingte Barrieren zu überwinden hat. Gleichwohl stehen für das wirkungsorientierte Monitoring/Controlling anerkannte Methoden oder Instrumente zur Beschaffung, Analyse und Prognose so genannter Umwelt- und Unternehmungsinformationen zur Verfügung, die auf die öffentliche Verwaltung übertragbar sind.

An dieser Stelle können für die öffentliche Verwaltung insbesondere hervorgehoben werden,

  • die Balanced-Scorecard,
  • das Benchmarking,
  • die Portfolio-Analyse oder
  • die Analyse strategischer Lücken.

Für ein Monitoring oder Controlling bedarf es daher keines grundlegend neuen Konzeptes, sondern allein eines geeigneten Mixes der Instrumente und Vorgaben für deren praktische Anwendung. Dies kann am Beispiel der Balanced-Scorecard aufgezeigt werden.

Der Balanced-Scorecard als einer von mehreren Monitoring-/Controlling-Methoden liegt eine Konzeption von vier Perspektiven zu Grunde, bei denen Leistungsindikatoren nicht allein auf internen, vergangenheitsorientierten und quantitativen Informationen beruhen, sondern auch externe, zukunftsorientierte und qualitative Aspekte berücksichtigt wurden. Die vier Perspektiven gehen über die finanzwirtschaftliche Betrachtungsweise hinaus. Sie beziehen darüber hinaus eine Kunden-Perspektive, eine Prozess-Perspektive und eine Mitarbeiter-/Innovationen-Perspektive ein. Diese Perspektiven gilt es in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Hierfür werden Ziele und Messgrößen festgelegt.

Die notwendigen und in das beispielhaft aufgeführte Verfahren der Balanced-Scorecard einzubringenden Ziele sind dem Leitbild eGovernment und den Handlungsmaßgaben des Masterplans eGovernment zu entnehmen und können den vier Perspektiven zugeordnet werden.

Insbesondere aus der Kundenperspektive heraus eröffnet die Balanced-Scorecard die Möglichkeit, auch weitere innovative eGovernment-Lösungen der öffentlichen Verwaltung auf den Weg zu bringen. Diesem Aspekt könnte bei der praktischen Umsetzung des Monitoring/Controlling in besonderem Maße Rechnung getragen werden.

Allerdings ist bei dem Einsatz der in Frage stehenden Instrumente der Aspekt der Haushaltskonsolidierung im besonderen Maße zu beachten. In jedem Fall erfordert ein wirkungsorientiertes Monitoring/Controlling eine adäquate technische Unterstützung (so genanntes Strategic Enterprise-Management-System), mithin auch der dazu erforderlichen Investitionen. Allgemein kann festgestellt werden, dass der Einsatz entsprechender Monitoring-/Controlling-Instrumente regelmäßig sehr kostenintensiv ist. Aufgabe des Masterplans eGovernment bzw. des Aktionsplans eGovernment kann es nicht sein, eine Festlegung auf ein bestimmtes Monitoring-/Controlling-Verfahren zu treffen, da insoweit auch nach den wirtschaftlichsten Lösungen - ggf. im Rahmen eines Vergabeverfahrens - zu suchen ist. Aufgabe des Masterplans eGovernment ist es hingegen, die Notwendigkeit eines (wirkungsorientierten) Monitoring-/Controlling-Verfahrens aufzuzeigen.

Einer der Zielstellungen ist bereits im Rahmen des Auswahlprozesses von Leitprojekten Rechnung getragen worden, indem qualitative Informationen erhoben wurden, aus denen Messgrößen abgeleitet werden konnten:

  • Neben dem qualitativen und quantitativen Nutzen wurden Projekte dahingehend hinterfragt, inwieweit die angestrebten Lösungen hinsichtlich einzelner Funktionalitäten oder in vollem Umfang auf bestehende Angebote zurückgreifen können, um Doppelentwicklungen entgegenzuwirken.
  • Darüber hinaus waren mögliche Verknüpfungen von Projekten aufzuzeigen.

Die entsprechende Bewertung wurde durch die Anwendung von Prüfschemata gewährleistet. Dabei lagen insbesondere folgende Gesichtspunkte zu Grunde:

  • Für die Beurteilung von Doppelentwicklungen:
    • Möglichkeit der Mitnutzung des Projektergebnisses durch andere Fachverwaltungen,
    • Übertragbarkeit des Lösungsansatzes auf andere Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Stellen der Landesverwaltung,
    • Möglichkeit des Rückgriffs auf eine technische Standardlösung.
  • Für die Beurteilung von Verknüpfungen:
    • Verknüpfungsmöglichkeit mit anderen Projekten,
    • Einbindung des Projektes in übergeordnete Vorhaben,
    • Abhängigkeit des Projektes vom Fortschritt anderer Vorhaben,
    • Möglichkeit der Einbindung des Projektes in ein allgemeines Verwaltungsportal.
  • Für die Beurteilung von Doppelentwicklungen und Verknüpfungen:
    • Erfordernis eines Verzeichnisdienstes,
    • Erfordernis der elektronischen Signatur,
    • Erfordernis eines rechtsverbindlichen Zeitstempels,
    • Erfordernis einer Verschlüsselung der Inhalts-, Bestands-, Nutzungs- und Verbindungsdaten,
    • Erfordernis der Online-Entgelterhebung.

Seitens des Ministeriums des Innern erfolgte ein Abgleich aller gemeldeten Projekte untereinander. Soweit Doppelentwicklungen festgestellt bzw. Verknüpfungen als möglich erachtet wurden, wurden die betroffenen Projektträger aufgefordert, hierzu plausibel darzulegen. In den entsprechenden Fallkonstellationen wurde dem Landesausschuss für eGovernment und IT ein entsprechendes Votum zur Entscheidung über die Frage aufbereitet, ob diese Projekte weiterhin als Leitprojekte geführt werden können. Die Leitprojektauswahl im Masterplan eGovernment beruht auf der Entscheidung des Landesausschusses.

Zur Sicherstellung des Monitorings/Controllings haben die Projektverantwortlichen in jedem Fall - ungeachtet der Festlegung der in Frage stehenden Instrumente - die dem Auswahlprozess der Leitprojekte zugrunde liegenden Prüfschemata kontinuierlich auch bei der Auflage neuer Projekte anzuwenden. Die ausgefüllten Prüfkataloge enthalten die wesentlichen Informationen, um Messgrößen für die Zielerreichung abzuleiten. Sie bilden die Datenbasis für die Auswahl der Instrumente und mithin für das Monitoring/Controlling. Die auf Grundlage des Monitorings/Controllings erlangten Führungsinformationen müssen Entscheidungen zugeführt werden. Dafür ist dem Landesausschuss eGovernment und IT halbjährlich ein Monitoring-/Controlling-Bericht vorzulegen. Der Ausschuss für Verwaltungsoptimierung ist im Lichte der Befassung des Landesausschusses eGovernment und IT zu unterrichten.

Die einleitend angesprochene sachgerechte Steuerung des eGovernment-Prozesses bedarf einer Verteilung von Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit insbesondere vom Stand der jeweiligen Projekte. Zu diesem Zweck kann unterschieden werden in eine Phase des Projekt-Vorlaufs, der Projekt-Realisierung und des Betriebs der aus dem Projekt resultierenden Anwendungen bzw. des erreichten Zielzustandes. Innerhalb dieser Phasen sind der eigentliche Bedarfsträger der Anwendung (Auftraggeber oder Nutzer), der Umsetzer des Projektes, der im Falle der Vergabe an Dritte auch ein externer Auftragnehmer sein kann, die eGovernment- und IT-Leitstelle sowie der Landesausschuss für eGovernment und IT. Die Aufgaben der letztgenannten Stellen sind in der eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie bereits definiert. Für die eGovernment-(Leit-)Projekte einschließlich der Leitprojekte sui generis kann eine Aufgabenverteilung entsprechend dem in Tabelle 28 vorgeschlagenen Modell vorgenommen werden.

AufgabeBedarfsträgerProjektumsetzereGovernment- und IT-LeitstelleLandesausschuss für eGovernment und IT
Teilaufgabe
Phase 1: Projekt-Vorlauf
Bedarfsermittlung Umsetzungsverantwortung      
Definition        
Ziele Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Umgebung Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Ressourcen Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Mitteleinsatz Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Bewertung        
Machbarkeit Umsetzungsverantwortung      

Sinnhaftigkeit/Nutzen

Umsetzungsverantwortung      
Wirtschaftlichkeit Umsetzungsverantwortung   Mitwirkung  
Konformität strat. Zielen Mitwirkung   Umsetzungsverantwortung  
Leitprojektauswahl Mitwirkung   Mitwirkung Umsetzungsverantwortung
Auftragserteilung        
Realisierungsauftrag Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht Begleitung, Informationsrecht
Ressourcenbereitstellung Umsetzungsverantwortung     Mitwirkung
Phase 2: Projekt-Realisierung
Projektplan-Erstellung        
Ziele Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Inhalte (Pflichtenheft) Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Projektorganisation Umsetzungsverantwortung   Begleitung, Informationsrecht  
Techn. Rahmenbeding. Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Mitwirkung  
Zeitplan (Meilensteine) Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht  
Ressourcen (Fin., Pers.) Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht Mitwirkung
Projektrealisierung        
Projektmanagement Mitwirkung Umsetzungsverantwortung Begleitung, Informationsrecht  
Realisierung Mitwirkung Umsetzungsverantwortung Begleitung, Informationsrecht  
Lenkungsgremien Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht
Review, Audits Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht
Projektmonitoring        
Projektmonitoring Mitwirkung Mitwirkung Umsetzungsverantwortung  
Projektcontrolling Mitwirkung Mitwirkung Mitwirkung Umsetzungsverantwortung
Inbetriebnahme        
Übergabe Mitwirkung Umsetzungsverantwortung Begleitung, Informationsrecht  
Abnahme Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht  
Pilotierung Umsetzungsverantwortung Mitwirkung    
Projektabschluss Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Mitwirkung Mitwirkung
Phase 3: Betrieb
Verfahrensbetrieb        
Anwendung, Nutzung Umsetzungsverantwortung      
Betreuung        
Technischer Betrieb Mitwirkung Umsetzungsverantwortung Begleitung, Informationsrecht  
Fachliche Betreuung Umsetzungsverantwortung      
Change-Management Umsetzungsverantwortung Umsetzungsverantwortung    
Controlling        
Verfahrensbewertung Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht  
Erfolgskontrolle Umsetzungsverantwortung   Mitwirkung  
Weiterentwicklungsauftrag Umsetzungsverantwortung Mitwirkung Begleitung, Informationsrecht Mitwirkung
Ressourcenbereitstellung Umsetzungsverantwortung      

Tab. 28: Aufgabenverteilung im Rahmen der eGovernment-Steuerung

Die Ermittlung der notwendigen Führungsinformationen und der Zuständigkeiten ist ein sich kontinuierlich fortentwickelnder Prozess. Der Masterplan kann diesen nicht abschließend vorwegnehmen.

7. Begleitmaßnahmen

Die nachhaltige Entwicklung von eGovernment ist nicht auf die Entwicklung von Fachanwendungen, Basiskomponenten und Infrastrukturen begrenzt. Der eGovernment-Prozess ist eingebettet in ein komplexes Beziehungsgeflecht, das vielfach auf veränderungsbedürftige Strukturen und Verfahren trifft. eGovernment bedarf flexibler Beschäftigter, neuer Finanzierungs- und Umsetzungsmodelle, der Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, der Kooperation über Ressort- und Verwaltungsgrenzen hinweg wie auch eines Marketings. Insgesamt ist der eGovernment-Prozess durch den Aufbau einer neuen Verwaltungskultur zu begleiten.

Ausgehend davon, dass die technischen Voraussetzungen für eine effiziente, kundenorientierte Verwaltung zur Verfügung stehen, kommt den notwendigen Begleitmaßnahmen eine herausragende Bedeutung für das Gelingen von Maßnahmen und Projekten auf dem Gebiet des eGovernment zu. Bezüglich der Umsetzung von eGovernment ist den nachfolgenden Begleitmaßnahmen ein besonderes Augenmerk zu widmen:

  • Geschäftsprozessoptimierung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Schulung und Personalentwicklung
  • Erschließung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen
  • Aufbau von Netzwerken
  • Öffentlichkeitsarbeit

7.1 Geschäftsprozessoptimierung

Die Ressorts und die Staatskanzlei stehen rechtlich durch das Haushaltssicherungsgesetz und nunmehr bedingt durch den eGovernment-Prozess kontinuierlich in der Pflicht, nicht nur Aufgaben, sondern gleichermaßen hergebrachte Verfahren auf die Notwendigkeit ihres Fortbestandes und Möglichkeiten einer effizienteren Erledigung zu prüfen. Methoden zur Prozessoptimierung sind anzuwenden und ggf. neu zu entwickeln. Diese sind in der Folge für Projekte anzuwenden.

eGovernment geht über die Neugestaltung der Kundenschnittstelle hinaus. Daneben sind Produktionsprozesse durch eGovernment neu und verwaltungsübergreifend zu gestalten. Wenn eGovernment tatsächlich seine Potenziale einerseits zur Qualitätsverbesserung, andererseits zur Rationalisierung entfalten soll, dürfen Land und Kommunen nicht dabei stehen bleiben, neue Dienste zu entwickeln oder vorhandene Informationen und Dienstleistungen über einen neuen Vertriebsweg anzubieten. Sollen die immensen Anstrengungen sich auch rechnen, so ist der Umbau der Leistungserstellungsprozesse hinter der Bürger- oder Unternehmensschnittstelle ein Muss. Dies kann das Beibringen von Unterlagen im Rahmen von Antrags- und Genehmigungsverfahren ebenso betreffen wie den Geschäftsgang innerhalb oder zwischen bearbeitenden Behörden. Im erstgenannten Fall deshalb, weil die entsprechenden Unterlagen oder Daten bereits an anderer Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung verfügbar sind; im letztgenannten Fall resultierend aus der Möglichkeit, Vorgangsbearbeitungen durch den gleichzeitigen Zugriff auf einen digitalen Datenbestand ggf. parallel statt wie in der Vergangenheit Schritt für Schritt zu vollziehen. Selbst die Verlagerung ganzer Aufgaben auf andere Träger kann im Einzelfall mit der Bereitstellung von Online-Angeboten erwogen werden. Es geht darum, die internen Leistungserstellungsprozesse im Sinne durchgehender Prozesse an die neue Kundenschnittstelle anzupassen sowie Arbeitsprozesse insgesamt neu und dabei verstärkt gemeinsam mit externen - öffentlichen und privaten - Partnern zu gestalten. eGovernment steht insoweit auch im Dienste der Verwaltungsoptimierung und des Abbaus von Bürokratie.[175], [176],[177]

Um diese Möglichkeit zu erkennen, bedarf es einer hohen Transparenz der in den öffentlichen Verwaltungen vorgehaltenen Datenbestände. Darüber hinaus ist es Aufgabe jedes einzelnen Projektverantwortlichen, die Möglichkeiten solcher Optimierungen zu prüfen und bei der Umstellung des bisherigen analogen Angebotes auf ein Online-Angebot zu realisieren.[178]

7.1.1 Zuständigkeit

Aufgabenkritik und damit auch Geschäftsprozessoptimierung sind gemäß des Haushaltssicherungsgesetzes in der Verantwortung des jeweils fachlich zuständigen Ressorts zu betreiben. Eine übergreifende Kontrollinstanz hierfür wurde bislang nicht eingerichtet.

7.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Parallel zur Gesetzgebung des Bundes hat der Landesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr die wesentlichen Grundlagen für die Umsetzung der eGovernment-Strategie geschaffen. Notwendige Fortschreibungen einzelner Fachgesetze sind durch die jeweils federführenden Ressorts zu veranlassen. Die grundsätzliche Ausgestaltung datenschutzrechtlicher Regelungen sollte in Richtung einer stärkeren Betonung materiell-rechtlicher an Stelle formell-rechtlicher Vorgaben erfolgen.

Zur Einführung von eGovernment bedarf es der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht. In diesem Zusammenhang waren bzw. sind neben der Gestaltung rechtlicher Regelungen beim Einsatz digitaler Signaturen vielfältige Bereiche (Datenschutz, Vergaberecht, etc.) zu berücksichtigen. Auch zukünftige rechtliche Anforderungen sind in die Planungsüberlegungen mit einzubeziehen. Die Beurteilung des rechtlichen Anpassungsbedarfs muss grundsätzlich individuell für jede Dienstleistung durch den Gesetzgeber erfolgen. Dabei sind insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten neben den verfassungsrechtlich unverzichtbaren Prinzipien der Erforderlichkeit, der Zweckbindung und der Transparenz verschiedene „Leitplanken“ zu beachten.[179] Daneben verlangt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine angemessene technische und organisatorische Sicherheit.[180]

7.2.1 elektronische Signatur

In Bezug auf die elektronische Signatur geht es um den Abbau juristischer Barrieren, etwa von Erfordernissen des persönlichen Erscheinens unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder der persönlichen Unterschrift.

Mit der Neufassung des Signaturgesetzes (SignG) wurden am 21. Mai 2001 bundesweit die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz elektronischer Signaturen geschaffen. Aufbauend auf diesem Gesetz sind die notwendigen Anpassungen des Privatrechts bereits mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr am 1. August 2001 geschehen. Eine weitergehende, derzeit in der Erarbeitung befindliche Änderung des SigG, welche die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens lockert, wird gleichwohl unter Verweis auf die Gefahr des hohen Risikos eines Identitätsdiebstahls auch kritisch gesehen. Eine vollständige elektronische Abbildung des Antragsverfahrens wird von dort nicht befürwortet.[181]

Der Bund hat durch das 3. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 und das Land Brandenburg durch das Gesetz zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr vom 17.12.2003 auch die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung ermöglicht. Bürger und Verwaltung können grundsätzlich in allen Fachgebieten und jeder Verfahrensart elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform und der mündlichen Form rechtswirksam verwenden, wenn diese angeboten werden. In die Verwaltungsverfahrensgesetze wurden Generalklauseln eingeführt, die die Gleichwertigkeit einer durch Rechtsvorschrift angeordneten Schriftform und der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbundenen elektronischen Form bestimmen (§ 3a Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes bzw. des Landes, § 36a Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch I, § 87a Abs. 3 und 4 Abgabenordnung). Die Generalklausel gilt grundsätzlich im gesamten Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensrechts, erfasst also nicht nur die Schriftformerfordernisse in den genannten Gesetzen, sondern auch sämtliche Fachgesetze, sofern dort nicht etwas Abweichendes geregelt ist.

Bei Verwaltungsakten, bei denen durch Rechtsvorschrift eine Schriftform vorgeschrieben ist, hat das Gesetz die Möglichkeit, höhere Anforderungen an die elektronische Alternative zu stellen. Hier können auf Seiten der Verwaltung die dauerhafte Überprüfbarkeit der qualifizierten elektronischen Signatur sowie Nachweise zur technischen und administrativen Sicherheit entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 4 SigG verlangt werden.[182]

Die Rechtslage steht der Realisierung der Dienstleistungen der Landes- und Kommunalverwaltung in elektronischer Form nicht entgegen. Im Übrigen gilt es, EU-Recht und internationale Bestimmungen zu berücksichtigen.

Obwohl das deutsche Signaturgesetz die Möglichkeit vorsieht, die persönliche Unterschrift durch eine qualifizierte digitale Signatur zu ersetzen, ist dies aber in vielen Fällen praktisch noch nicht möglich.[183] Auch Brandenburg muss daher eine Public Key Infrastructure mit Priorität aufbauen und Anreizmodelle für den Signatureinsatz schaffen.

7.2.2 Datenschutzrecht

Daten sind ein „Rohstoff des eGovernment“. Je nach Art der Daten unterliegen sie besonderen Schutzvorschriften. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten. So bedarf jeglicher Datentransfer personenbezogener Daten nach dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) einer Rechtsgrundlage. Es ist somit auf das BbgDSG als Lex Generalis oder ein Fachgesetz als Lex Specialis zurückzugreifen. Die augenblicklichen Ansätze zum Aufbau von Fachinformationssystemen als Teil der eGovernment-Aktivitäten müssen sich hinsichtlich personenbezogener Daten in dem durch das Datenschutzrecht definierten Rahmen bewegen.

Die Regelungen des Datenschutzgesetzes ermöglichen die Datenweitergabe[184] und den automatisierten Abruf personenbezogener Daten innerhalb einer öffentlichen Stelle.[185] Für den Fall, dass eine öffentliche Stelle personenbezogene Daten für eine zweite öffentliche Stelle für den Abruf bereithält, verlangt das Brandenburgische Datenschutzgesetz außerhalb der Behörden und Geschäftsbereiche der Ministerien ein Gesetz, so dass hier der automatisierte Abruf und die regelmäßige Datenübermittlung von Daten auf Grund des Datenschutzgesetzes nicht möglich ist. In der Praxis heißt dies zum Beispiel, dass die Kreisverwaltung unter Umständen den Ämtern und Gemeinden keine personenbezogenen Daten für den automatisierten Abruf bereitstellen oder diese regelmäßig übermitteln darf. Hier wird von den Kommunen ein Regelungsbedarf angemeldet, um überhaupt Lösungen wie virtuelle Gemeindezusammenschlüsse realisieren zu können.[186]

Die Minister und Ministerinnen können nur für die Behörden und Einrichtungen ihres Geschäftsbereiches sowie für die der Rechtsaufsicht des Landes unterliegenden sonstigen öffentlichen Stellen die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren durch Rechtsverordnung zulassen.

Es muss daher geprüft werden, ob die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren in die Verantwortung der jeweils beteiligten Stellen gegeben werden und das Erfordernis einer speziellen gesetzlichen Grundlage im Regelfall entfallen kann. Dabei sind die materiellen Anforderungen im Brandenburgischen Datenschutzgesetz zu präzisieren, um die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im gleichen Maße zu berücksichtigen wie im Gesetzgebungsverfahren und den öffentlichen Stellen eine höhere Rechtssicherheit zu geben. Für Daten im Sinne von § 4a BbgDSG muss es generell bei der bisherigen Lösung bleiben. Gerade im Zusammenhang mit den sich wandelnden Verwaltungsabläufen durch eGovernment-Aktivitäten entsteht ein landesweiter Regelungsbedarf.

7.2.3 Zuständigkeit

Die Anpassung fachspezifischer Rechts- und Verwaltungsvorschriften dahingehend, dass Online-Dienstleistungen bis hin zu Transaktionsdiensten bereitgestellt werden können, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Ressorts. Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr bereits eine Vielzahl von Fachgesetzen und -verordnungen im Einvernehmen mit den Ressorts für die Umsetzung von eGovernment geöffnet. Soweit - wie im Falle des Datenschutzrechts - eine unmittelbare Zuständigkeit aus der Geschäftsordnung der Landesregierung gegeben ist, zeichnet das zuständige Ministerium - im Falle des Datenschutzrechts das Ministerium des Innern - auch weiterhin verantwortlich.

7.3 Schulung und Personalentwicklung

Der eGovernment-Prozess verlangt den Erwerb eines umfassenden Grundlagen- und Spezialwissens. Beschäftigte und Dienstherr bzw. Arbeitgeber stehen hier gleichermaßen in der Pflicht. Einerseits sind Fortbildungs- und Schulungskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und sukzessive fortzuschreiben, andererseits ist jeder einzelne Beschäftigte verpflichtet, insbesondere seine allgemeine Kompetenz selbständig zu erweitern, um den Anforderungen seines Arbeitsplatzes in der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.

Wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Verwaltung sind seine Beschäftigten. Für die erfolgreiche Gestaltung von eGovernment ist die aktive und qualifizierte Mitwirkung aller Beschäftigten zu erwirken. In Überlegungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des eGovernment sind sie frühzeitig einzubeziehen.[187], [188]

Der Aufbau der elektronischen Verwaltung stellt im Bereich der Medienkompetenz neue Anforderungen an alle Beschäftigten. Dies setzt die Fähigkeit zur Anwendung und Koordination unterschiedlicher Instrumente im Prozess der Interaktion voraus. Auch auf die Führungskräfte kommen besondere Anforderungen zu. Sie haben nicht nur Vorbildfunktion, sondern müssen darüber Veränderungen steuern, fördern und begleiten können.[189]

Der Aufbau, die Weiterentwicklung und der Betrieb von eGovernment kann im Zusammenhang mit veränderten Aufgaben neue Funktionen mit sich bringen. Eine gezielte Personalentwicklung kann dabei einen erhöhten Personalbedarf vermeiden. Soll eGovernment ein Erfolgsfaktor werden, erfordert dies die Förderung der Akzeptanz der Beschäftigten für eGovernment-Aktivitäten. Des Weiteren müssen den Betroffenen die neuen und veränderten Anforderungen bewusst gemacht werden. Dies erfordert nicht nur, sie aktiv an der Entwicklung zu beteiligen, sondern setzt ihre Qualifizierung voraus, um die notwendigen Instrumente kostenbewusst einsetzen und Geschäftsprozesse optimieren zu können. eGovernment bietet die Möglichkeit neuer Formen der Zusammenarbeit, der Arbeitsorganisation und der Kommunikation.[190] Für die Beschäftigten erschließen sich neue Chancen:[191]

  • Mit eGovernment wächst die Bedeutung des einzelnen Mitarbeiters, seine persönlichen Qualifikationen und Fähigkeiten, seine Werte und Einstellungen für das Verwaltungshandeln.
  • Die größere Vielfalt der Arbeitsformen bietet neue Wahlmöglichkeiten für Beschäftigte.
  • Diese Vielfalt ermöglicht mehr Selbstbestimmung und Arbeitssouveränität in der Tätigkeit (einfache Tätigkeiten entfallen, die ganzheitliche Sachbearbeitung nimmt zu).
  • Beschäftigte werden im Hinblick auf Ort und Zeit des Arbeitens autonomer, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
  • eGovernment fördert eine neuartige Kommunikationsstruktur (schnell, direkt, informell, interaktiv).
  • Beschäftigte können ihren „Marktwert“ erhöhen und ggf. den Schritt in die Selbständigkeit wagen, den Arbeitgeber wechseln oder höhere Funktionen in der Verwaltung übernehmen.

7.3.1 Inhalte

Alle Beteiligten am eGovernment-Prozess müssen neue technische Kenntnisse erwerben. Die Beschäftigten müssen neben technischen Fähigkeiten gleichermaßen auch zusätzliche Kompetenzen zur Umsetzung von Geschäftsprozessoptimierung und Aufgabenkritik sowie zur Anreicherung von Arbeitsinhalten erwerben. Des Weiteren muss dort, wo der Bürger an die neuen Instrumente heranzuführen ist oder diese stellvertretend für die Verwaltung nutzen soll, auch die soziale Kompetenz der Beschäftigten gestärkt werden.[192] Lernbereitschaft darf nicht lediglich unterstellt oder postuliert werden, sondern muss zielgerichtet gefördert und angemessen anerkannt werden.[193], [194], [195], [196]

Gleichwohl ist bezogen auf die fachlichen Anforderungsmerkmale der Medienkompetenz für die Beschäftigten zwischen einer Grundbildung und Spezialwissen zu unterscheiden. Jede Verwaltung muss für sich darüber befinden, wer für die Grundbildung und wer für das Spezialwissen verantwortlich ist (Beschäftigte oder Arbeitgeber). Während beim vorhandenen Personal - unabhängig von der Pflicht eines jeden Beschäftigten zum Selbstlernen[197] - auch der Arbeitgeber in der Pflicht steht, die notwendige Personalentwicklung anzubieten, soll bei Neueinstellungen eine bestimmte Medienkompetenz für alle Bewerber Voraussetzung sein.[198] Eine mangelnde Internet-Kompetenz der Mitarbeiter kann weder in der Wirtschaft, noch in der staatlichen Verwaltung Vorwand sein, das Thema eGovernment auf die lange Bank zu schieben.[199]

Um Grund- und Spezialwissen sachgerecht zu vermitteln, sollte damit begonnen werden, zunächst das allgemeine Verständnis von eGovernment durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu stärken. Darauf aufbauend können breit angelegte, themenspezifische Angebote wie beispielsweise Datenschutz im eGovernment aufgelegt werden. Hierzu wird im Vorfeld der konkrete Bedarf der einzelnen Ressorts und der Staatskanzlei zu ermitteln sein, um Schulungen bedarfsgerecht und passgenau anzubieten. Mit der Forcierung und Vertiefung des eGovernment-Prozesses könnten mittelfristig auch vertiefende technische Schulungen angeboten und eine Fortbildungskonzeption weiterentwickelt werden. Fortbildungskonzeption und Aktionsplan eGovernment wären auf diesem Wege parallel fortzuschreiben.

Eine umfassende Darstellung von Inhalten, die für eine eGovernment-Schulung in Frage kommen, findet sich in einschlägigen Ausbildungs- und Studienordnungen.[200]

7.3.2 Form

Zunächst müssen die individuellen Wissenslücken analysiert und der mitarbeiterspezifische Fortbildungsbedarf ermittelt werden. Die anschießende Fortbildung der Mitarbeiter durch klassische Präsenzveranstaltungen, die häufig mit Dienstreisen verbunden sind, kann dabei nur eine unter mehreren denkbaren Maßnahmen sein. In den Vordergrund sollten tutorengestützte eLearning-Angebote in Verbindung mit Blended-Learning-Veranstaltungen[201] treten, die eine punktgenaue, am Arbeitsplatz bzw. -prozess ausgerichtete Schulung anhand der spezifischen Gegebenheiten vor Ort und „on demand“ ermöglichen. Die Fortbildungsverantwortlichen müssen sich dann auf die Bereitstellung von Inhalten und die Heranbildung von Tutoren und anderen Multiplikatoren konzentrieren. Für besondere Nutzergruppen (Führungskräfte usw.) müssen entsprechend den Anforderungsprofilen spezielle Formen der Fortbildung entwickelt werden. Eine Teilnahme an diesen Fortbildungen muss für alle Nutzergruppen zur Pflicht werden. Führungskräfte übernehmen dabei eine Vorbildfunktion.

Methoden zur Erfassung des Wissenstransfers, die steuerungsrelevante Aussagen über den Erfolg der Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Die eGovernment- und IT-Fortbildung darf sich nicht mehr als gesondertes Gebiet der Aus- und Fortbildung begreifen. eGovernment und IT-Kenntnisse gehören nicht zum Bereich der „Zusatzqualifikationen“, sondern zu den allgemeinen aufgabenbezogenen Arbeitstechniken. Dem trägt das Konzept der Virtuellen Akademie für Verwaltung, Arbeit und Wirtschaft Rechnung, die im Rahmen des Netzwerks Aus- und Fortbildung im Zusammenwirken mit den Fortbildungseinrichtungen des Landes und der Kommunen zukünftig die entsprechenden Aufgaben bündeln wird. Die Finanzverantwortung für die jeweiligen Maßnahmen bleibt von der Zusammenarbeit im Netzwerk unberührt. Die dienende Funktion der neuen Technologien muss auch in der Ausgestaltung von Aus- und Fortbildungsangeboten in der Weise ihren Niederschlag finden, dass künftig Kenntnisse nicht is oliert von der Sachaufgabe, sondern unmittelbar in ihrem Zusammenhang vermittelt werden. Dies setzt aber voraus, dass sich Fachdozenten die notwendigen Kenntnisse aneignen, sich Dozenten mit Fachinhalten beschäftigen oder Dozententeams gebildet werden, um die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen des Landes im Rahmen der Aus- und Fortbildung in der elektronischen Vorgangsbearbeitung zu unterweisen.

Die Fortbildung wird entsprechend dem Beispiel anderer Bundesländer[202] durch das zuständige Ministerium des Innern koordiniert.

7.3.3 Zuständigkeit

Zum Aufgabenkatalog der Einrichtungen des Netzwerks Aus- und Fortbildung - speziell in Zusammenarbeit mit der Landesakademie für öffentliche Verwaltung, der IT-Fortbildung des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik sowie der Kommunalakademie Brandenburg und mit dem Land Berlin[203] gehört es, über die Virtuelle Akademie für Verwaltung, Arbeit und Wirtschaft und unter Federführung des Ministeriums des Innern, Dienstleistungen anzubieten und einen Fortbildungsrahmenplan eGovernment als spezifische Fortbildungskonzeption für die Beschäftigten der Landesverwaltung unter Berücksichtigung der eGovernment-Strategie sowie des Aktionsplans eGovernment für das Land Brandenburg zu entwerfen, seine Umsetzung zu organisieren und zu koordinieren und die sukzessive Fortschreibung sicherzustellen. Finanzielle Ansprüche der Kommunen können daraus nicht abgeleitet werden. Dies gilt unabhängig davon, dass es grundsätzlich Aufgabe aller Fortbildungseinrichtungen des Landes ist, sich an der Umsetzung des Konzeptes zu beteiligen, da letztlich in allen Ressorts eGovernment-Projekte und -Prozesse aufgesetzt werden. Bei der Gestaltung der Konzeption und der Inhalte ist die Kompatibilität mit Berliner Modellen zu wahren. Aufwendungen für projektspezifische Qualifizierungsmaßnahmen haben in die projektspezifischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einzufließen. Das Netzwerk Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst (NAFöD), in dem alle Fortbildungseinrichtungen der Ressorts zusammenwirken, sieht darin einen der Schwerpunkte seiner künftigen Arbeit. Die Schulungs- und Fortbildungsstrategie muss in drei Richtungen gehen:

  1. Herstellung einer breit und langfristig angelegten Multimedia-Kompetenz aller Beschäftigten der Landesverwaltung;
  2. Herstellung einer aufgabenübergreifenden eGovernment- und IT-Kompetenz mit dem Ziel der Befähigung insbesondere zur aufgabenkritischen, wirtschaftlichen und von einem effizienten Controlling und Projektmanagement begleiteten Umsetzung von eGovernment- und IT-Lösungen für Beschäftigte mit eGovernment- und IT-Aufgaben;
  3. Herstellung einer auf das Aufgabenfeld des einzelnen Beschäftigten ausgerichteten spezifischen eGovernment- und IT-Kompetenz zur Implementierung neuer eGovernment-Fachverfahren.

7.4 Erschließung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen

Die öffentlichen Haushalte geben regelmäßig weder der Landes- noch den Kommunalverwaltungen den erforderlichen Spielraum, um eGovernment aus eigener Kraft finanzieren zu können. Gleichzeitig handelt es sich beim eGovernment nicht um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Dennoch darf sie der Aufgabenkritik nicht zum Opfer fallen. Vielmehr ist darauf hinzuwirken, eGovernment als die Optimierung der öffentlichen Verwaltung darzustellen, von der nicht allein die Verwaltung profitiert. Die Ablösung papiergebundener Vorgänge führt insbesondere in der Wirtschaft zu erheblichen Synergiegewinnen. Bei der Finanzierung und dem Betrieb von eGovernment-Lösungen sind daher - aber nicht ausschließlich - geeignete Modelle unter Beteiligung der Wirtschaft zu wählen. Dies entbindet die Projektverantwortlichen nicht von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Wer eGovernment betreiben will, muss über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen[204], und das heißt in der Regel, dass nicht nur Eigen-, sondern auch Fremdmittel bereitstehen müssen. Die Erfahrung zeigt, dass eGovernment-Projekte größeren Ausmaßes vor allem dort zu Erfolgen geführt haben, wo man auf Fördermittel aus spezifischen Programmen zurückgreifen konnte. Etwa aus Media@Komm mit einem Volumen von 25 Mio Euro oder aus BundOnline2005 mit einem Volumen von rd. 1,6 Mrd. Euro.

Bei der Implementierung von eGovernment-Anwendungen wird vielfach das Erreichen sogenannter Win-Win-Situationen empfohlen. Dieses ist regelmäßig aber kaum zu realisieren. Dies resultiert aus dem Umstand, dass eGovernment zunächst fast immer nur neben den herkömmlichen Angeboten unterbreitet werden kann. Eine kurz- oder mittelfristig Amortisation ist selten zu erwarten. Es handelt sich um strategische Investitionen in die Zukunft.[205] Erst wenn einheitliche Basiskomponenten eingeführt worden sind und deren Vernetzung Synergien oder sogar Schneeballeffekte mit sich bringt, kann ein Return on Investment erreicht werden.[206], [207] Wer auf solche Investitionen verzichtet, wird letztlich das Nachsehen haben und seine Untätigkeit bereuen. Bis dahin ist davon auszugehen, dass eGovernment-Projekte sich nicht selbst tragen und sich Win-Win-Situationen nur in Ausnahmefällen ergeben können.[208], [209]

Ein Problem hierbei ist die oft ungenügende Transparenz über Kosten(-ersparnisse) und so die damit verbundene Schwierigkeit, Erfolg oder Misserfolg von eGovernment-Vorhaben zu berechnen. Dies ist vor allem darin begründet, dass noch keine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) flächendeckend in den Landesbehörden eingeführt wurde. Die KLR ist aber eine wichtige Voraussetzung, wenn es darum geht, Kostenwirkungen und Kostensenkungspotenziale aufzuzeigen. Parallel zum eGovernment sollte eine Prozesskostenrechnung implementiert werden, um die laufenden Kosten der Einführung von eGovernment verursachungsgemäß zu erfassen, Anhaltspunkte für eine Geschäftsprozessoptimierung aufzuzeigen und Verwaltungen in der Phase der Entscheidungsfindung Informationen über mögliche Kostenwirkungen geben zu können. Die Erfassung von Kosten und das Nachhalten dieser Informationen ist auch wichtig, um Lernkurven in Projekten zu erreichen, die man für zukünftige Einsparungsmaßnahmen nutzen kann. Ein zentraler Aus tausch über diese Informationen im Sinne eines strukturierten Wissensmanagements wäre sinnvoll. Darüber hinaus müssen Kosten einerseits und Strategie andererseits in einer Wechselwirkung stehen, um so auch unter Kostengesichtspunkten strategische Entscheidungen fällen zu können.

7.4.1 Finanzplanung

Wirtschaftlichkeit wird bis heute in der Diskussion um eGovernment vernachlässigt. Es bestehen vereinzelt gravierende Unsicherheiten über die Wirtschaftlichkeit von Einzelprojekten.[210] Voraussetzung für die Umsetzung aller potenziellen Projekte ist daher im Rahmen der Projektplanung der Nachweis der Wirtschaftlichkeit durch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.[211] Vorrangig werden Projekte umgesetzt werden können, bei denen finanzielle Einsparungen durch elektronische Abwicklung in Verbindung mit einer Optimierung des Verwaltungsablaufs erzielt werden können. Andere Projekte sind gleichwohl nicht von einer Umsetzung ausgeschlossen. Die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat nicht zwingend zum Ziel, ausschließlich Entlastungseffekte aufzuzeigen. Zielstellung ist es vielmehr, überhaupt Kostentransparenz herzustellen, um frühzeitig über entstehende haushaltsmäßige Belastungen befinden und Konsequenzen aus ggf. übergeordneten Interessen für die Umsetzung eines Projektes aufzeigen zu können.

In diesem Lichte ist auch die Beschlusslage des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung vom 30. April 2004 zu sehen, sämtliche eGovernment- und IT-Projekte, bevor sie überhaupt einer Prüfung auf ihren potenziellen Leitcharakter unterzogen werden, mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu unterlegen. Daraus abgeleitet ergibt sich ein mehrstufiges Verfahren, welches die Möglichkeiten zur Kofinanzierung von Projekten aus dem Einzelplan 20 prüft. Eine Übersicht hierzu gibt Abbildung 47 (nur in PDF verfügbar) der vorhergehenden Seite.

Zur Erschließung möglicher Einsparpotenziale ist die Erforderlichkeit der Sach- und Personalausstattung im IT-Bereich zu prüfen. Darüber hinaus sind die Nutzung von Möglichkeiten wie Outsourcing, langfristiges Contracting sowie Kooperation mit anderen Ländern in einem solchen Konzept zu prüfen, um insbesondere die kurzfristig notwendige Finanzierung von Infrastrukturen und Basiskomponenten zu ermöglichen.[212]

7.4.2 Finanzierung

Limitierte Ressourcen beeinträchtigen den zügigen Ausbau vorhandener und neuer eGovernment-Projekte. Zum einen bestehen erhebliche personelle Engpässe in den IT-Bereichen der öffentlichen Verwaltungen. Zum anderen verlangen vor allem fortgeschrittene eGovernment-Anwendungen erhebliche Systeminvestitionen, die in Zeiten der Haushaltskonsolidierung kaum darstellbar sind. Auch für diese Probleme sind jedoch Lösungen denkbar. Neue Umsetzungsmodelle im Sinne einer Public-Private-Partnership sind ein möglicher Schlüssel zum Erfolg von eGovernment.[213], [214], [215], [216]

Die Ausstattung mit Finanzmitteln wie auch die Modelle, die für die Finanzierung von eGovernment herangezogen werden, variieren in den einzelnen Bundesländern.[217] Zu beobachten sind insbesondere nachfolgende Finanzierungsformen für eGovernment

  • Haushaltsfinanzierung,
  • Public Private Partnership
  • Finanzierung über Fördermittel (von EU- und Bundesebene) und
  • Fondsfinanzierung.

Bei der Haushaltsfinanzierung wird zwischen einer dezentralen Finanzierung der Projekte aus eigenen Mitteln des fach- und projektverantwortlichen Ressorts und der zentralen Planung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln unterschieden. Die zentrale Veranschlagung erfolgt grundsätzlich für den Aufbau von Portalen und Infrastruktureinrichtungen sowie bei der Bereitstellung von Basiskomponenten und Querschnittsdiensten. Die eGovernment-Fachverfahren werden dagegen in der Regel dezentral aus Haushaltsmitteln finanziert. Wie in Rheinland-Pfalz werden eGovernment-Projekte teilweise aus zentralen Mitteln gespeist, die im Haushalt für Multimedia-Initiativen veranschlagt worden sind. Ein vergleichbarer Ansatz wird auch in Hamburg, Bayern[218], Baden-Württemberg[219] und Mecklenburg-Vorpommern gewählt, indem eGovernment-Vorhaben zentral aus globalen Haushaltsansätzen für IuK-Technologien finanziert werden. Hamburg[220] und Berlin haben zur Förderung des internen Wettbewerb jeweils einen zentral aus Haushaltsmitteln bereitgestellten Investitionsfonds aufgelegt.

Aus diesen Fonds können die Verwaltungen konkurrierend Mittel für nachweisbar effiziente und effektive Vorhaben als teilweise zurückzuzahlende Anschubfinanzierung beantragen. Der dabei entstehende Wettlauf um diese Mittel für eine Anschubfinanzierung soll den Projektverantwortlichen Anreize zur Entwicklung innovativer und wirtschaftlicher Ideen bieten. Die Bewertung der Ideen erfolgt zentral unter Beachtung vorab definierter Kriterien. Die Fonds refinanzieren sich aus Rückflüssen der mit dem jeweiligen Vorhaben in den Fachbereichen kalkulierten bzw. erzielten Einsparungen (Wirtschaftlichkeitsrendite).

Für komplexere eGovernment-Projekte werden in zunehmendem Maße Public-Private-Partnerships (PPPs) initiiert. Im Rahmen dieses Kooperationsmodells gehen Verwaltung und Private eine strategische Allianz ein. Dabei wird ein langfristiger, partnerschaftlicher und gleichberechtigter Ansatz verfolgt, bei dem Chancen, Risiken und Verantwortungen geteilt sowie Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Im Idealfall können sich für die öffentliche Verwaltung, das private Unternehmen aber auch den Kunden Vorteile erzielen lassen. Grundsätzlich kommen immer PPPs zum Tragen, wenn die öffentliche Verwaltung im Rahmen des eGovernment-Prozess an finanzielle, technische oder organisatorische Grenzen stößt. International und national hat sich diese Lösung bewährt. Hamburg, Bremen[221] und Berlin[222] realisieren bereits seit mehreren Jahren ihre Web-Auftritte ge meinsam mit Privaten.[223], [224], [225]

In Nordrhein-Westfalen wurde mit dem „Digitalen Ruhrgebiet“ eine wegweisende PPP initiiert, deren Ziel die Vernetzung der großen Kommunen in dieser Region ist. Dahinter steckt die Idee eines transaktionsbasierten eGovernment, bei dem eine Refinanzierung durch Nutzer und Lizenzgebühren erfolgt. Daneben soll die Finanzierung auch über Einsparungen in den Verwaltungen erfolgen, indem der Workflow optimiert, Medienbrüche abgebaut, sowie manuelle Eingriffe und Doppelerfassungen abgebaut werden. Zudem werden Prozesse verschlankt, indem ganze Prozessschritte entfallen oder digitalisiert werden. Kosten werden eingespart, die Qualität der Leistungen steigt, die Mitarbeiter werden von Routineaufgaben entlastet.[226]

7.4.3 Public-Privat-Partnership-Modelle

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Public-Private-Partnership stehen verschiedenste Modelle in der öffentlichen Diskussion. Eine umfassende Darstellung hierzu ist im Rahmen der Initiative D21 angestoßen worden. Sie ist im Prozessleitfaden Public Private Partnership, herausgegeben von der Bertelsmann-Stiftung/Clifford Chance Pünder/Initiative D21, niedergelegt und soll als Grundlage für die Entwicklung individueller, projektspezifischer Lösungsansätze dienen.[227] Damit wird letztlich auch ein neues Verständnis von Public Private Partnership weniger als Rechtskonstrukt, sondern als Partnerschaft gleicher Interessen entwickelt[228], wie sie auch in Ansätzen anderer Bundesländer zum Ausdruck kommt.[229] Auf die in dem Leitfaden dargelegten Modelle für die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft kann verwiesen werden:

  • Finanzierungsmodelle
  • Betreibermodelle
  • Konzessionsmodelle
  • Betriebsführungsmodelle
  • Kooperationsmodelle
  • Risikopartnerschaften

7.4.4 Kommunale Aspekte

Viele Kommunen betreiben ihre eGovernment-Angebote selbständig, ohne die Inhalte und Dienste oder die technische Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Häufig sehen sich die Kommunen allerdings nicht in der Lage, alle gewünschten Online-Services selbständig anzubieten. So stellt der Betrieb eines kommunalen oder regionalen Portals die Kommunen vor hohe organisatorische, finanzielle und rechtliche Herausforderungen. In diesem Falle bietet sich die Zusammenarbeit mit privaten und anderen (halb-)öffentlichen Partnern (Kirchen, Vereinen, ...) an. Dies geschieht in der Regel über die Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft. Der Vorteil solcher Betreibermodelle ist, dass die Kommunen durch die Kooperation mit der Privatwirtschaft meist größere Handlungsspielräume, zusätzliches Know-how sowie personelle und finanzielle Ressourcen hinzugewinnen.[230]

Die Aufgabenverteilung zwischen Kreisen und Gemeinden ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Dies führt oftmals zu rechtlichen, aber nicht unüberwindbaren Hürden bei dem Versuch, Dienstleistungen über Verwaltungsebenen hinweg zu integrieren. Darüber hinaus kommt auch der kommunalen Selbstverwaltung und den mit der Aufgabenerfüllung verbunden finanziellen Aufwänden ein besonderer Stellenwert zu. Sollen Kreisaufgaben von Kommunen erfüllt werden, müssen Kompensationslösungen für die entstehenden Mehraufwände gefunden werden. Diese müssen nicht unbedingt finanzieller Art sein. Auch Entlastungen bei Betrieb und Beschaffung von IT-Technik durch Kooperation oder Einsparungen bei Verwaltungsaufwänden und andere Potenziale[231] können hier mit einfließen. Zudem ist der Verbleib der Verwaltungsgebühren dahingehend aufzuschlüsseln, wer welchen Anteil an den anfallenden Gebühren erhält.[232]

In Bezug auf die Infrastrukturen stellt die Anbindung der einzelnen Kommunen an das Landesverwaltungsnetz eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der eGovernment-Strategie dar. In vielen Fällen - insbesondere bei Diensten für die Bürger und die Wirtschaft - wird der Nutzen von eGovernment-Vorhaben erst durch die Anbindung auch von kommunalen Stellen erzielt, bei denen oft der erste Bürgerkontakt stattfindet. Daher kommt dem Ausbau des Landesverwaltungsnetzes und der flächendeckenden Anbindung eine strategische Bedeutung zu.

Hierzu bedarf es eines Finanzierungskonzepts, das sich nach Auffassung der Kommunen wie folgt niederschlagen sollte:[233]

  • „Ressorts/Landesbehörden gestalten ein Umlagemodell zur anteiligen Finanzierung des Netzzuganges bis zur LVN-Kopfstelle der Kreisverwaltung. Dabei wird die für zentrale Verfahren benötigte Bandbreite bereitgestellt.
  • Den im kommunalen Netz angeschlossenen Ämtern/Verwaltungen steht der Kopfstellenzugang nach dem „Best Afford Prinzip“ zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
  • Den Zugang der kommunalen Ämter/Verwaltungen bis zur Kopfstelle (technisch/organisatorisch und kostenseitig) regeln die Kreisverwaltungen und Kommunen in eigener Verantwortung.
  • Wird von den angeschlossenen kommunalen Ämtern/Verwaltungen exklusive Bandbreite (Antwortzeiten) benötigt, ist für deren Bereitstellung bis zur Kopfstelle ein entsprechender Kostenanteil zu übernehmen.“

Aus der konzeptionellen Idee der Kommunen können sich jedoch keine finanziellen Ansprüche an das Land ableiten lassen.

7.4.5 Zuständigkeit

Die Entscheidung über die Auswahl und Umsetzung von PPP-Modellen obliegt jedem einzelnen Projektverantwortlichen. Die Lösung muss jeweils zugeschnitten auf das spezifische Projekt erfolgen. Unbeschadet dessen sollte ein - ggf. virtuelles - Kompetenzzentrum „PPP“ gemeinschaftlich vom Ministerium für Wirtschaft, dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen eingerichtet werden.

7.5 Aufbau von Netzwerken

Als Teil einer neuen Verwaltungskultur sind sämtliche Interessengruppen von der Wirtschaft über die Kommunen und die Bürger bis hin zur Wissenschaft in den eGovernment-Prozess einzubeziehen. Die bisherige Zusammenarbeit mit ausgewählten Wirtschaftskammern sind in der Breite und in der Tiefe zu erweitern. Den Kommunen soll eine Begleitung beim Roll-Out des Media@Komm Transfers angeboten werden. Zielsetzung ist es, Best-Practise-Lösungen umfassend zu verbreiten, Doppelentwicklungen zu vermeiden und eine schnellstmögliche und bedarfsgerechte Umsetzung von eGovernment zu bewirken. Dazu zählt in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft auch die Überprüfung verwaltungsrelevanter Studiengänge auf die jeweiligen Lehrinhalte.

Die Fortsetzung des eGovernment-Prozesses bedarf der Einbindung unterschiedlicher Interessengruppen sowohl aus dem Bereich der Nutzer als auch der Anbieter von eGovernment-Lösungen. Angesprochen sind insbesondere die Wirtschaft, die Kommunen und die Wissenschaft. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass staatliche und kommunale Angebote sachgerecht verknüpft werden. Um dieser Zielstellung Rechnung zu tragen, hat das Ministerium des Innern im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Aktionsplans den Aufbau von Netzwerken durch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit Dritten begonnen. Das Netzwerk ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein ausschließlich informelles. Inwieweit dieses über den bisherigen Stand vertieft werden muss, wird maßgeblich auch davon abhängen, inwieweit bestehende Netzwerke und Verbünde auf die sich ergebenden Anforderungen aus dem eGovernment-Prozess eingehen.

Eine im Folgenden nicht weiter erörterte Rolle kommt der politischen Ebene zu. Da eGovernment nicht nur Informationstechnik, sondern vor allem Verwaltungsreform ist, sollte insbesondere die Politik nicht technikorientiert diskutieren und argumentieren, sondern die Potenziale erkennen und herausstellen, die das Thema für den Umbau der Verwaltung mit sich bringt. Insbesondere auf der strategischen Ebene ist die Politik in einer aktiven Rolle gefordert. Sie muss im Dialog mit der Verwaltung die Grundlagen für umsetzbare Lösungen erarbeiten. Ansprechpartner und Kooperationspartner ist in erster Linie die Verwaltungsführung, ohne die an eine erfolgreiche Umsetzung von eGovernment-Projekten nicht zu denken ist. Sie ist Schlüsselfaktor für die Realisierung und muss die Entwicklung letztlich als Treiber voranbringen.

Im Zusammenhang mit dem Aufbau von Netzwerken kann in Abhängigkeit von entstehenden Fragestellungen die Einrichtung von Kompetenzcentern betrieben werden. Die Übertragung dieser Funktion soll insbesondere auf bestehende Organisationseinheiten erfolgen. Die Aufgabe von Kompetenzcentern besteht u. a. in der Begleitung der Behörden bei der Einführung und Umsetzung von eGovernment. Unterstützung kann beispielsweise in Rechtsfragen, bei der Aufarbeitung (Modellierung) von Geschäftsprozessen oder der Entwicklung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen gewährt werden.

7.5.1 Wirtschaft

Beim Aufbau eines Netzwerkes mit der Wirtschaft ist darauf zu achten, eine breite Einbeziehung aller Wirtschaftszweige sicherzustellen. Eine Zusammenstellung möglicher Wirtschaftszweige kann der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, entnommen werden.[234] Sie dient der einheitlichen Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken und baut auf internationalen Klassifikationsschemata auf.[235]

Die bisherigen Kontakte konzentrieren sich auf die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie die Ingenieurkammer im Land Brandenburg. Damit werden die Interessenvertretungen wesentlicher Wirtschaftszweige erfasst. Für einzelne Wirtschaftszweige besteht jedoch der Bedarf nach einer Einbindung fort. Dies gilt insbesondere für die Bereiche

  • Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Fischzucht (Landwirtschaftskammern)
  • Kredit- und Versicherungsgewerbe
  • Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (Ärzte-, Zahnärzte- und Tiermedizinerkammer)
  • Erbringung sonstiger öffentlicher und privater Dienstleistungen (Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern)
  • Private Haushalte (Verbraucherverbände)

Die bisherigen Aktivitäten sind auf die vorstehend genannten Wirtschaftszweige durch Einbindung der genannten Institutionen auszudehnen.

7.5.2 Bund, Länder und Kommunen

Dem Bürger oder der Wirtschaft ist es häufig gleichgültig, ob eine bestimmte öffentliche Leistung in kommunaler oder in staatlicher Verantwortung erfüllt wird. Die Vorteile von eGovernment wird er in beiden Bereichen schätzen. Als besonders vorteilhaft stellt sich neben der Zusammenarbeit mit Externen, wie Unternehmensberatungen oder IT-Dienstleistern, das Zusammenwirkungen über kommunale und Landesgrenzen hinweg dar. Bund, Länder und Kommunen arbeiten daher in diversen Gremien[236] zusammen und befördern so eine organisierte Aufgabenverteilung auf verschiedenen Schultern. Die Zusammenarbeit steht jedoch erst am Anfang. Die Folge sind auch heute noch teure Insellösungen durch fehlende grenzüberschreitende Abstimmungen: Wissensmanagement und aktiver Wissensaustausch werden nicht praktiziert, Entwicklungskosten nicht geteilt und technische und prozessuale Erfahrungen der Verwaltungen nicht optimal genutzt. Daher sollte die Zusammenarbeit institutionalisiert werden und eine engere Kooperation im Bereich der Standardisierung von Schnittstellen und Architekturen sowie eine aktivere Steuerung dieses Prozesses herbeigeführt werden.[237]

Exklusiv für die kommunale Ebene bestehen Netzwerke wie die länderübergreifend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte Media@Komm-Initiative, die zwischenzeitlich vor einem bundesweiten Roll-Out steht und in den Ursprungskommunen Nürnberg, Esslingen und Bremen Lösungsansätze für kommunales eGovernment entwickelt hat, die nunmehr in die Fläche getragen werden sollen. Für Brandenburg wurde der Landkreis Oberhavel als entsprechende Transferkommune ausgewählt. Wichtigste Kooperationspartner in Brandenburgs waren in der Vergangenheit andere Kommunen und die Landesverwaltung. Die Zusammenarbeit konzentriert sich im Wesentlichen auf den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Nutzung einheitlicher Standards, wobei als Plattform dieser . Kooperationen die TUIV-AG[238] Brandenburg[239] dient.

Innerhalb der Bundesländer bedarf es gleichwohl einer weitergehenden - nicht monetären - Unterstützung der Kommunen nicht zuletzt durch die Landesregierungen, um die Zukunftsaufgabe eGovernment erfolgreich bewältigen zu können. Über die Hälfte der Kommunen innerhalb Brandenburgs stimmen ihre eGovernment-Aktivitäten bereits mit anderen Akteuren ab.

In Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der bestehenden Netzwerke sollte das Land auch weiterhin Angebote unterbreiten, um die Arbeit auf kommunaler Ebene zu unterstützen.

7.5.3 Wissenschaft

Die bisherigen Kontakte mit wissenschaftlichen Institutionen konzentrieren sich auf Hochschuleinrichtungen und sonstige Institute. Inhaltlich betreffen sie bisher einen Erfahrungsaustausch zum eGovernment im gegenseitigen Interesse. Eine wesentliche Zielsetzung seitens der Verwaltung ist die Entwicklung nachhaltiger Konzepte auch im Vergleich zu bestehenden Strategien. Mit den genannten wissenschaftlichen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, einen objektiven Diskussionspartner in die Entwicklung von Strategien einzubeziehen, der insbesondere auch dem Aspekt der Nachhaltigkeit den erforderlichen Nachdruck verleiht und Erfahrungen Dritter einbringt.

Soweit die Hochschulen als wissenschaftlicher Netzwerk-Partner auftreten, sind die Gespräche insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit der Anpassung einschlägiger Ausbildungsgänge oder der Auflage neuer Angebote in Bezug auf IT und eGovernment in der öffentlichen Verwaltung zu führen.

7.5.4 Zuständigkeit

Die Pflege der Netzwerke mit Bezug auf eGovernment und IT sollte federführend im Ministerium des Innern fortgesetzt und weiter ausgebaut werden. Je nach Partner innerhalb des Netzwerkes sollen weitere oberste Landesbehörden und nachgeordnete Dienststellen wie beispielsweise die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Wirtschaft und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur bzw. das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eng darin eingebunden werden.

7.6 Öffentlichkeitsarbeit

Die öffentliche Verwaltung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von Innovationsstrategien zu einer neuen Kommunikationspolitik aufgefordert. Die Strategien, Konzepte und Umsetzungspläne sind gleichermaßen wie einzelne Projekte nach außen und innen - gegenüber den Beschäftigten - zu publizieren. Der Masterplan ist einschließlich seiner Anlagen gedruckt und in elektronischer Form zu veröffentlichen, regelmäßig fortzuschreiben und aktiv zu kommunizieren. Die projektspezifische Promotion liegt in der Ressortverantwortung. Im Übrigen kann das Ministerium des Innern in Abstimmung mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei alle weiteren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit betreiben und geeignete Gesamtkonzepte entwickeln sowie übergreifende Maßnahmen realisieren.

Zusätzlich zu den vorstehend genannten Begleitmaßnahmen ist die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit von hoher Bedeutung, um die Akzeptanz von eGovernment bei allen Beteiligten, d. h. bei Bürgern, Wirtschaft, Politik, Kommunen und nicht zuletzt bei den Beschäftigten des Landes und der Kommunen sicherzustellen. Dazu ist eine breit angelegte interne und externe Kommunikationskampagne notwendig. Alle Informationen über die verschiedenen eGovernment-Aktivitäten des Landes und der Kommunen sollten öffentlich verfügbar gemacht werden. Hierzu eignet sich insbesondere eine allen zugängliche Internetseite mit der Möglichkeit zur Interaktion in entsprechenden Diskussionsforen.[240] Die Öffentlichkeitsarbeit soll sich sowohl auf Public Relations-[241] als auch auf Promotion-Aktivitäten[242] erstrecken.

7.6.1 Public Relations

Die Public Relations stellen sich dar als organisationsbezogene Kommunikation nach innen (interne Öffentlichkeit in Form der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen) und außen (allgemeine oder externe Öffentlichkeit). Die Akteure des eGovernment und der IT[243] müssen der Öffentlichkeit und den Beschäftigten heute ihr Rollenverständnis und Handeln erklären, auf Fragen und Meinungen der Öffentlichkeit eingehen und Vertrauen in die Nachhaltigkeit ihres Handeln schaffen.

Public Relations setzt dabei auf Langzeitwirkung, weil sie den Markt der Meinungen und nicht zuerst den des Verkaufs im Blick hat. Der Aufbau eines geplanten Images sowie von Verständnis und Vertrauen kann nicht schnell und spontan erfolgen, sondern bedarf der systematisch geplanten, auf Effektivität und Effizienz angelegten Arbeit. Folgende Rahmenbedingungen sind hierbei zu beachten:

  • Public-Relations-Maßnahmen sind zu richten an die allgemeine Öffentlichkeit (externe PR) wie auch an die Beschäftigten innerhalb der Verwaltung (interne PR).
  • Public Relations bedient sich eines möglichst wenig technokratisch-gefärbten Kommunikationsstils und formuliert die Kernanliegen klar verständlich.
  • Public-Relations-Maßnahmen sind zielgruppenspezifisch auszurichten.
  • Die interne PR soll einerseits ausgewählte Funktionsträger, andererseits alle Beschäftigten erfassen.
  • Die externe PR soll Zielgruppen innerhalb der Wirtschaft, die Wissenschaft und den Bürger erfassen.
  • Public-Relations-Maßnahmen sind als regelmäßige und anlassbezogene Aktivitäten auszugestalten.

7.6.2 Promotion

Promotion ist der sich mit eGovernment als Ganzem wie auch den einzelnen Projekten und daraus erwachsenden Online-Produkten beschäftigende Teil der Kommunikationspolitik des Landes im Rahmen von eGovernment. Die entsprechenden Initiativen des Landes wie auch der Kommunen sollen durch eine entsprechend gesteuerte Kommunikation einer breiten Nutzung zugeführt werden. In diesem Sinne sind die Projekte und Produkte durch Publikationen über ihre Anwendungsmöglichkeiten, durch Präsentationen im Internet oder durch entsprechende Informationsbroschüren bei potenziellen Anwendern und Kunden bekannt zu machen.

In der Wirtschaft besteht vielfach Unkenntnis über das Angebot an Transaktionsdiensten der öffentlichen Verwaltung. Dies ist ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Nutzung der eGovernment-Angebote.[244] Die Landes- und Kommunalverwaltungen sollten daher den Bekanntheitsgrad ihres Online-Dienstleistungsangebotes erhöhen. Hierzu sollen entsprechende Marketingaktivitäten eingeleitet und die Unternehmen bei den Planungen bzw. der Bereitstellung von Transaktionsdiensten aktiv mit einbezogen werden.[245], [246] Erste diesbezügliche Ansätze sind weiter auszubauen.[247]

Bezogen auf die Projekte und Produkte besteht ein vorrangiger Bedarf, diese einem erweiterten Kundenkreis, mit größerer Transparenz und frühzeitiger zu vermitteln. Folgende Rahmenbedingungen hierbei sind zu beachten:

  • Es besteht die dringende Notwendigkeit, Projekte und Produkte im Zusammenhang mit eGovernment frühzeitig und dauerhaft im Bewusstsein der Kunden zu verankern. Anwendungen und Potenziale sind durch Promotion zu präsentieren. Insbesondere Neuentwicklungen sind ganz früh zu bewerben, um sich den Markt zu sichern.
  • Maßnahmen sind zielgruppenspezifisch und kundenorientiert auszurichten. Zielgruppen sind zu bilden innerhalb der Wirtschaft, aber auch bei anderen Ressorts der Verwaltung. Eine wichtige Zielgruppe sind die Bürger.
  • Maßnahmen setzen sich zusammen aus regelmäßigen und anlassbezogenen Aktivitäten.

7.6.3 Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für Öffentlichkeitsarbeit ist zu trennen, in jene für Public Relations- und allgemeine eGovernment-Promotion auf der einen und produkt- oder projektspezifische Promotion auf der anderen Seite. Letztgenannte kann nur in der Verantwortung der einzelnen, fachlich federführenden Ressorts für deren Projekte liegen. Allein hier liegt die erforderliche fachliche Kompetenz vor. Im Übrigen kann das Ministerium des Innern in Abstimmung mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei alle weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit betreiben und geeignete Gesamtkonzepte entwickeln sowie übergreifende Maßnahmen realisieren.

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TNS EMNID eMind@emnid: (N)Onliner Atlas 2002 - eine Topographie des digitalen Grabens durch Deutschland; Bielefeld 2002

TUIV AG Brandenburg/Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik: Landesverwaltungsnetz Kommunal (LVN-Kommunal) - Leitbild für die strukturierte Vernetzung von kommunalem Bereich und Landesverwaltung; Potsdam, Arbeitsentwurf, Stand 07.01.2004

Westphal, Gerd-Volker: Verwaltungsmodernisierung und Haushaltssicherung in Brandenburg - Anmerkungen zum Haushaltssicherungsgesetz 2003; Universitätsverlag Potsdam 2003

Winkel, Olaf: Zukunftsperspektive Electronic Government; Aus Politik und Zeitgeschichte - Beilage zur Zeitschrift „Das Parlament“, B18/2004, S. 7


[1] Nr. 4.1 Richtlinie für die Organisation des eGovernment und des Einsatzes der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung Brandenburg

[2] "Wir wollen in Deutschland führend werden bei der Etablierung der elektronischen Verwaltung, die Verwaltungsgänge überflüssig macht und in jeder Kommune einen elektronischen Verwaltungszugang ermöglicht."(SPD Brandenburg (2004), S. 5)

[3]„Deshalb wollen wir den schnellen und innovativen Staat. Wir wollen Bearbeitungszeiten in Behörden deutlich verkürzen. [...] Die Bürgersollen sich in Zukunft bei Fragen an eine zentrale Servicestelle für alle Ministerien und die Staatskanzlei wenden können. Dazu richten wir eine einheitliche Telefonnummer und email-Adresse ein, wo alle gewünschten Informationen abgefordert werden können. [...] Wir wollen dezentrale Bürgerserviceeinrichtungen vor Ort einrichten, so dass Wege zum Amt verkürzt werden. Die schnelle Einführung von der elektronischen Verwaltung ist dafür Voraussetzung. Wir wollen Verwaltungstermin als in möglichst vielen Orten, die beispielsweise in Postagenturen aufgestellt werden können.“ (SPD Brandenburg (2004), S. 32, 33)

[4] Landesregierung Brandenburg (2003), S. 2 ff

[5] „Unser Ziel ist eine moderne Justizverwaltung. Darum wollen wir- eingebettet in eine Gesamtstrategie „Informationstechnologie“ der Landesregierung - den elektronischen Rechtsverkehr, elektronische Handelsregister und Grundbücher zügig ausbauen.“ „Nebender Wahrnehmung des Erziehungsauftrages durch die Eltern im Umgang mit den elektronischen Medien setzen wir uns für eine qualifizierte Medienerziehung bereits im Kindergarten ein, die in der Schule fortgesetzt werden muß.“ „Im Zeitalter elektronischer Medien und zunehmend vernetzter Kommunikation suchendie Bürger auch auf neuen Wegen Kontakt zu Behörden und Verwaltungen - zum Beispiel über das Internet. Wir setzen uns dafür ein, daß in vielen Bereichender Verwaltung sukzessive moderne Kommunikationsmöglichkeiten und Dienstleistungen ausgebaut werden. Es ist zu prüfen, inwieweit die bloße elektronische Postbearbeitung zwischen Bürger und Behörde zugelassen werden kann.“ (CDU Brandenburg (2003), S. 83, 50, 70)

[6] Lemke, Harald (2004), S. 12

[7] DETECON Consulting GmbH (2002),S. 3

[8] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002), S. 3, 12

[9] Ministerpräsidentenkonferenz (2003), TOP 1.8

[10] Ausschuss für Verwaltungsoptimierung des Landes Brandenburg (2001),S. 5

[11] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2003), S. 21

[12] siehe auch: Frick, Hans-Jörg/Hokkeler, Michael (2002). S. 11 ff

[13] von Lucke, Jörn/Reinermann, Dr. Heinrich, www.kbst.bund.de/Themen-und-Projekte/-,54/eGovernment.htm v. 12.10.2003

[14] Landesregierung Brandenburg (2003), Anlage 1, S. 1

[15] siehe auch: Winkel, Olaf (2004), S. 7

[16] siehe auch: Beck, Cornelia (2001), S. 11

[17] siehe auch: Mehlich, Dr.Harald (2002), S. 2

[18] siehe auch: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (2003),S. 2

[19] siehe auch: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (2002), S. 3

[20] siehe auch: Schedler, Dr. Kuno/Proeller, Dr. Isabelle (2003), S. 242

[21] siehe auch: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2002), S. 3

[22] siehe auch: Schedler, Dr. Kuno in Gisler, Dr. Michael/Spahni, Dr. Dieter (2001), S. 35

[23] siehe auch: Gisler, Dr. Michael in Gisler, Dr. Michael/Spahni, Dr.Dieter (2001), S. 16

[24] siehe auch: Eierhoff, Dr. Klaus in Bundesministerium des Innern (2001a), S. 26 ff

[25] siehe auch: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (2003),S. 13, 14

[26] siehe auch: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (2003),S. 10 ff

[27] siehe auch: Bundesministerium des Innern (2001b), S. 19

[28] siehe auch: Bundesministerium des Innern (2001b), S. 33 ff

[29] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002), S. 69, 71. 94

[30] siehe auch: Gisler, Dr. Michael in Gisler, Dr. Michael/Spahni, Dr.Dieter (2001), S. 15, 27

[31] G2x-Beziehungen und jeweils umgekehrt sind:

G2G - Government to Government (Verwaltung gegenüber der Verwaltung) G2B - Government to Business (Verwaltung gegenüber Wirtschaft)
G2C - Government to Citizen (Verwaltung gegenüber dem Bürger)
G2E - Government to Employees (Verwaltung gegenüber den Beschäftigten)
G2N - Government to Non-Profit/Non-Government-Organisations (Verwaltung gegenüber gemeinnützigen oder Nicht-Regierungsorganisationen)

[32] siehe auch: Deutsche Bank Research (2002), S. 3 ff

[33] siehe auch: GEO (2004), S. 89

[34] siehe auch: Klang, Klaus A. (2004),

[35] siehe auch: GEO (2004), S. 91

[36] siehe auch: Kröhnert, Steffen/Olst, Nienke van/Klingholz, Rainer (2004), S. 1

[37] Hier ausgewählt nach Größe (10.000 Einwohner) sowie größenunabhängig alle Orte des raumordnerischen Leitbilds der dezentralen Konzentration sowie alle Orte mit mindestens der zentralörtlichen Funktionszuweisung „Grundzentrum“

[38] Maaß, Chritsian (2002), S. 40

[39] siehe auch: Maaß, Christian (2002), S. 40

[40] siehe auch: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (2004), S. 17

[41] Staatskanzlei des Landes Brandenburg (2004), S. 15

[42] Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (2004), S. 39

[43] Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg (2003), S. 29, 30

[44] Bearing Point/Bundesministerium des Innern (2003), S. 4

[45] „Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl unter 10 wurden in der Studie nur zu 3,8 % berücksichtigt. In Brandenburg dagegen stellen diese Unternehmen die überwiegende Mehrheit dar.“ (Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Brandenburg (2004), S. 4)

[46]Accenture/Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 8

[47] Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (2003), S. 3 ff

[48] DE-CODA/Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin (2002), S. 10

[49] siehe auch: Bayerische Staatskanzlei (2003), S. 5

[50] siehe auch: Langkabel, Thomas (2003), S. 12

[51] siehe auch: Taylor/Nelson/Sofres (2003), S. 3

[52] Landesregierung Brandenburg (2003), S. 1

[53] (1) Die Beschaffung und Wartung von Hard- und Software soll ab dem 1. Januar 2004 zentral koordiniert werden. Verträge über die Beschaffung und Wartung mit einem Wert über 30.000 Euro sollen nur abgeschlossen werden, wenn der beabsichtigte Vertragsabschluss von der zentralen Koordinierungsstelle genehmigt wurde. Die Verwaltung des Landtages und der Landesrechnungshof sind an der Koordinierung zu beteiligen. Länderübergreifende Informationsverbünde sollen von dieser Regelung ausgenommen sein. Die zentrale Koordinierungseinheit soll in diesenBereichen von dem jeweiligen Ressorts über Beschaffungsvorgänge unterrichtet werden.

(2) Bis zum 1. Januar 2004 sollen durch die Landesregierung einheitliche Standards für die Beschaffung von Hard- und Software festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Standards sollen für alle Verfahren festgelegt werden, die ressortübergreifenden Charakter besitzen oder eine einheitliche Vorgehensweise erforderlich machen. Eine Abweichung von Standards soll nur mit Zustimmung der zentralen Koordinierungsstelle zulässig sein. (Art. 2 § 9 Haushaltssicherungsgesetz)

[54] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002), S. 11

[55] Landesregierung Brandenburg (2003), S. 7 ff

[56] siehe auch: Potsdamer Neueste Nachrichten (04.06.2004)

[57] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002), S. 11

[58] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2002a), S. 9

[59] siehe auch: Winkel, Olaf (2004), S. 11

[60] Prognostiziert wird ein Rückgang der Einwohnerzahl in Frankfurt (Oder) auf rund 59.000 Einwohner, in Brandenburg an der Havel auf 65.000 Einwohner und in Cottbus auf 87.500 Einwohner. Von den 14 Landkreisen können künftig nur noch Havelland, Potsdam-Mittelmark und Oberhavel bei deutlich innerkreislichen Unterschieden mit wachsender bzw. stabiler Bevölkerungszahl rechnen. Alleanderen Landkreise müssen sich auf Bevölkerungsrückgänge einstellen, die insbesondere für die peripheren Landkreise (Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark, Elbe-Elster) mit einer bereits geringen Ausgangseinwohnerzahl vonentscheidender Bedeutung sein werden. Aber auch Landkreise wie Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Oder-Spree werden Rückgänge von mehr als10 % zu verzeichnen haben, allerdings mit einer etwas höheren Ausgangseinwohnerzahl. Landtag Brandenburg (2004), S. 11

[61] Landtag Brandenburg (2004), S. 11

[62] Sozial- und Jugendhilfe, Kfz-Zulassung, Baugenehmigungsverfahren

[63] siehe auch: Erhardt-Ewert, Andreas (2003), S. 13

[64] Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2002b),S. 12

[65] siehe auch: Schliesky, Dr. Utz (2004), S. 9

[66] siehe auch: Schliesky, Dr. Utz (2004), S. 3

[67] siehe auch: Schliesky, Dr. Utz (2004), S. 5

[68] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2002), S. 20

[69] siehe auch: Madejczyk, Otto (1998), S. 223

[70] siehe auch: Sächsische Staatskanzlei (2001), S. 8

[71] siehe auch: Madejczyk, Otto (1998), S. 225

[72] siehe auch: Schliesky, Dr. Utz (2004), www.kreise.de/landkreistag/dlt-aktuell/egovernment/vortrag-cebit2004-schliesky

[73] siehe auch: Niedersächsische Staatskanzlei/nordmedia Agentur GmbH consulting (2002), S. 6 ff

[74] siehe auch: Schuppan, Tino/Scheske, Michael (2003a), S. 30 ff

[75] Schuppan, Tino/Scheske, Michael (2003b), S. 169 ff

[76] siehe auch: Landtag Brandenburg (2004), S. 11

[77] Industrie- und Handelskammer Potsdam (2004), Nr. 2

[78] Industrie- und Handelskammer Potsdam (2004), Nr. 5

[79] siehe auch: accenture/Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 26

[80] Polnisch-Deutsches Netzwerk „eGovernment der Regionen“ (2004), S.7, 8

[81] Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge Auskünfte aus dem Melderegister elektronisches Handelsregister (AUREG) Bauantrag Online Wirtschaftsdatenbank

[82] siehe auch: Cap Gemini Ernst & Young (2002), S. 4

[83] siehe auch: Booz Allen Hamilton (2001), S. 10

[84] siehe auch: accenture/Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 12

[85] siehe auch: DE-CODA/Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin (2002), S. 27 ff

[86] siehe auch: Langkabel, Thomas (2003), S. 16

[87] siehe auch: DE-CODA/Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin (2002), S. 17

[88] aus: accenture/Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 14;Prozent-Angaben sind eingeschränkt repräsentativ, da fast ein Viertel derTeilnehmer aus Unternehmen mangels persönlichen Kenntnisstandes keine Angabenüber die tatsächlichen Nutzungs- und Bedarfsstrukturen ihrer Unternehmen in der Interaktion mit Behörden machen konnte.

[89] aus: accenture/Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 14; Prozent-Angaben sind eingeschränkt repräsentativ, da fast ein Viertel der Teilnehmer aus Unternehmen mangels persönlichen Kenntnisstandes keine Angabenüber die tatsächlichen Nutzungs- und Bedarfsstrukturen ihrer Unternehmen in der Interaktion mit Behörden machen konnte.

[90] siehe auch: Potsdamer Neueste Nachrichten 05.12.2003

[91] siehe auch: DE-CODA/Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin (2002), S. 62

[92] siehe auch: Bearing Point/Bundesministerium des Innern (2003), S. 16

[93] siehe auch: Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2003), S. 9

[94] siehe auch: DE-CODA/Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin (2002), S. 11

[95] siehe auch: Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2003), S. 7

[96] siehe auch: Bayerische Staatskanzlei (2003), S. 7

[97] siehe auch: accenture/Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 15

[98] Schliesky, Dr. Utz (2004), www.kreise.de/landkreistag/dlt-aktuell/egovernment/vortrag-cebit2004-schliesky

[99] siehe auch: Penning-Poggenbeck, Jörg/Schuppan, Tino/Scheske,Michael (2003), S. 24

[100] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002) S. 3, 4

[101] siehe auch: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg/TUIV AG Brandenburg (2004), S.3

[102] siehe auch: SAP AG (2004),S. 38

[103] siehe auch: Schliesky, Dr.Utz (2004), www.kreise.de/landkreistag/dlt-aktuell/egovernment/vortrag-cebit2004-schliesky

[104] siehe auch: Penning-Poggenbeck, Jörg/Schuppan, Tino/Scheske, Michael (2003), S. 24

[105] siehe auch: Ministerium des Innern (2004), S. 1

[106] siehe auch: Ministerium des Innern (2004), S. 2

[107] „Mit dem Informationsverbund der Bundesverwaltung (IVBV) entstehet ein Datennetz für die gesamte Bundesverwaltung. Das Netzt soll zum Rückgrat für die eGovernment-Anwendungen des Bundes werden. Noch existieren die Netze verschiedener Bundesverwaltungen getrennt voneinander.“ Der Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) ist nur eines davon.(move (2004), S. 10)

[108] siehe auch: KBSt (2004), www.kbst.bund.de/E-Government/-,91/BundOnline-2005.htm vom 20.04.2004

[109] Explizit werden zur Zeit insbesondere nachfolgende Einzelvorhaben innerhalb von DeutschlandOnline betrieben:

  • Justizregister:Einrichtung eines deutschen Unternehmensregisters
  • Gewerberegister:Zentrales Gewerberegister mit der Funktionalität einer medienbruchfreien Verteilplattform
  • Personenstandswesen: Entwicklung eines online fähigen, bundesweit einsetzbaren Datenaustauschformates auf Basis des OSCI-Transport-Protokolls (vergleichbar XMeld) als Grundlage für die elektronische Abwicklung aller Geschäftsprozesse im Personenstandswesen
  • OnlineStatistik 2005 - Teilprojekt 1: Datenerhebungen der amtlichen Statistikerfolgen online
  • OnlineStatistik 2005 - Teilprojekt 2: Datengewinnung durch Integration des Erhebungsprozesses in ERP-Systeme
  • POKAL- Optimierte Koordination der amtlichen Statistik: Optimierte Kooperation nach dem Prinzip „make or buy
  • Kfz-Wesen:Projektierung effektiver und attraktiver eGovernment-Lösungen über bereits angebotene Bürgerdienste hinaus unter Berücksichtigung der Novellierung der StVO
  • BaföG (Antrag bis Rückzahlung): Definition und Abstimmung einheitlicher technischer Standards auf der Grundlage von OSCI-Transport und XML
  • Geodaten: Harmonisierung der heterogenen Geoinformationslandschaft in Deutschland und kurzfristige Vorstellung erfolgreicher Geo-Projekte bei der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft
  • Bauwesen: Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung
  • VEMAGS(Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte)
  • Internetportale: Festlegung von Standards zum Austausch von Portaldiensten und zur Strukturierung der Angebote in Bund, Ländern und Kommunen
  • Deutsches Verwaltungsnetz
  • Zuständigkeitsfinder:Konzeption eines Zuständigkeitsfinders insbesondere als als Erschließungsangebot zu eGoverment-Diensten und Portalen
  • OnlineServices: Bund, Länder und Kommunen verständigen sich darauf, ausgewählte Online services (Behördenwegweiser, Stellenausschreibungen, Veröffentlichung von Ausschreibungen und Immobilienveräußerungen, Formularservice) gemeinsam zuerstellen, über alle Portale anzubieten und sich über eine technische Plattform zu verständigen.
  • XSozial:Standardisierung von Datenaustauschformaten im Arbeits- und Sozialwesen
  • Clearing-Stellen: Bund, Länder und Kommunen entwickeln ein Konzept zur Einrichtung von Clearing-Stellen für den Datenaustausch zwischen den Stellen der öffentlichenVerwaltung beginnend mit dem Meldewesen.
  • Signaturbündnis: Bund, Länder und Kommunen unterstützen das Signaturbündnis, insbesondere verpflichten sie sich, beim Einsatz von Signaturkarten dessen Konvergenzziele zu berücksichtigen.

[110] Besprechung der Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2003 in Berlin, TOP 6, Nr. 3

[111] Die Initiative eEurope ist in folgende Bereiche gegliedert:

  1. Europas Jugend ins digitale Zeitalter Schulen ans Internet , Jugendzentren mit freiem Zugang zum Internet - auch in benachteiligten Gebieten, digitale Mündigkeit der Schüler nach Schulabschluss, ... (siehe dazu auch die Initiative "eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" der Europäischen Kommission).
  2. Billigerer Internetzugang Senkung der Preise für Mietleitungen, Verringerung der Genehmigungsanforderungen für Kommunikationsdienste, ...
  3. Förderungdes elektronischen Geschäftsverkehrs Zulassung elektronischer Kommunikation in allen öffentlichen Ausschreibungen und Transaktionen, Unterstützung der Digitalisierung von KMU, Förderung alternativer Mechanismen der Streitbeilegung für den elektronischen Geschäftsverkehr, ...
  4. Schnelles Internet für Wissenschaftler und Studenten Aufrüstung der bestehenden Infrastruktur, Einrichtung einer virtuelleneuropäischen Universität, die interaktive multimediale Vorlesungen über das Netz anbietet, ...
  5. Intelligente Chipkarten für sicheren elektronischen Zugang branchenübergreifende Vereinbarung für gemeinsame Infrastruktur, ...
  6. Risikokapitalfür Hochtechnologie-KMU (= Kleine und Mittlere Unternehmen) Hindernisse die dem Eingehen von Risiken im Wege stehen, müssen beseitigt werden, innovative Formen der Kapitalbeschaffung einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften müssen entwickelt werden, ...
  7. eTeilnahme für Behinderte behindertenfreundliche Normen für Produkte und Dienstleistungen, bessere Unterrichts- und Ausbildungsmöglichkeiten für Behinderte, ...
  8. Gesundheitsvorsorge über das Netz Vernetzungen der Einrichtungen im Gesundheitswesen, Harmonisierung der Gesundheitsfürsorgesysteme, Vereinbarung von Normen und Produktspezifikationen, Aufbau europäischer medizinischer Datenbanken, ...
  9. Intelligenter Verkehr Verbesserung der aktiven Sicherheit bei KFZ, Entwicklungpersonalisierter Verkehrsinformationssysteme, ...
  10. Regierung am Netz Nutzung des Internet für leichteren Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, größere Transparenz der politischen Prozesse aufnationaler wie auf europäischer Ebene, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe (Anträge, Bewilligungen ...), ...

[112] Ziele des Aktionsplans eEurope in Bezug aufeGovernment (http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2005/all_about/egovernment/index_en.htm#eEurope%202005%20Targets)

  • Interactive public services: By end 2004, Member States should have ensured thatbasic public services are interactive, where relevant, and accessible forall.  The Commission and Member States must agree on a list of publicservices for which interactivity and interoperability are desirable. Relevant issues include exploiting the potential of broadband networks andmulti-platform access, and addressing access for people with special needs;
  • Public procurement: By end 2005 Member States should carry out asignificant part of public procurement electronically, cutting costs andraising efficiency in government procurement.  The European Parliament andCouncil should adopt as quickly as possible the legislative package onprocurement;
  • Public Internet AccessPoints (PIAP's): All citizens shouldhave easy access to PIAP's, preferably with broadband connections, in their communes or municipalities, In establishing PIAP's, Member States should use structural funds and work in collaboration with the private and/orvoluntary sector, where necessary;
  • Broadband connections: Member States should aim to have broadbandconnections for all public administrations by 2005.  Authorities shouldnot discriminate between technologies when purchasing connections (see eEurope2005/Broadband);
  • Interoperability: The Commission presented a staff working paper on the importance of interoperability for e-Government services at the 2003 e-Government Ministerial Conference and intends to propose a European interoperability framework for pan-European e-Government services before theend of 2003;
  • Culture and Tourism: The Commission, in co-operation with Member States, the private sector and regional authorities, will define and launch e-services topromote Europe and to offer user-friendly public information by 2005. Building on the Communication "Working together for the future of Europeantourism", the Commission is now developing a European Tourism Portal;
  • Secure communicationsbetween public services: Byend 2003, the Commission and Member States will examine the possibilities to establish a secure communications environment for the exchange of classified government information.

[113] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002), S. 5, 6

[114] zur Definition siehe auch Kapitel 1.1.1

[115]Diesbezüglich herrscht ein recht uneinheitlicher Stand in den einzelnen Bundesländern: Während zum Beispiel das Saarland noch bemüht ist, jeden Arbeitsplatz mit einem netzwerkfähigen PC auszustatten, errichten Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen aktuell jeweils eine umfassende Infrastruktur, auf der zukünftig alle eGovernment-Projekte aufbauen sollen. Es gibt aber auch Länder, die den Ausbau ihres Landesverwaltungsnetzes zu einem „Corporate Network“, also einem Netz, das landesverwaltungsweit alle erforderlichen Kommunikationsanforderungen in sich vereint, bereits abgeschlossen haben. In Rheinland-Pfalz sind unter dem Namen „rlp-Netz“ weitgehend alle staatlichen Stellen, alle Hochschulen und sämtliche kommunalen Verwaltungen angeschlossen. […] Der Sächsische „InfoHighway Landesverwaltung“ verbindet seit Anfang 2001 alle 950 Behörden zur Daten- und Sprachkommunikation miteinander. Es ist den ca. 70.000 Beschäftigtender Landesverwaltung damit möglich, so miteinander Daten auszutauschen, als säßen sie in einem Gebäude: Bisher parallel existierende Datennetze wurden zusammengeführt, der Anwendungsbereich standardisiert und Basiskomponenten eingesetzt. Ein weiterer, nur für spezielle Dienste eingerichteter Übergang zum TESTA-Netz ermöglicht die Kommunikation mit bekannten Partnern, wie den anderen Bundesländern, den sächsischen Kommunen usw. Die Kommunen sind nicht an das Landesverwaltungsnetz angeschlossen, sondern bekommen ihr eigenes kommunales Datennetz, das in Form einer PPP realisiert wird, was im Vergleich zu den anderen Bundesländern eher untypisch ist. Über eine ähnliche Plattformverfügt Schleswig-Holstein und spart sich so dank Voice over IP dieTelefongebühren für Gespräche zwischen den Dienststellen.“ (aus: Kaczorowski, Will/König, Ricarda/Meyer, Rüdiger/Wensauer, Daniel (2003), S. 36 ff)

[116] Im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 werden verschiedene Infrastrukturkomponenten zur Verfügung gestellt. Diese unterstützen die Bildung eines Intranets für die gesamte Bundesverwaltung. Die Leistungen sind unabhängig von konkretene Government-Anwendungen zu sehen, aber von grundlegender Bedeutung für eine behördenübergreifende elektronische Kommunikation. Dazu zählen:

  • der Informationsverbund der Bundesverwaltung (IVBB)
  • Verzeichnisdienst

[117]Hamburg plant über den Aufbau einer umfassenden Infrastruktur für alle zukünftigen eGovernment-Projekte hinaus einen so genannten „HamburgGateway“ zur Authentifikation und Nutzerverwaltung beim elektronischen Zugang zur Verwaltung. Dieses „Tor zur elektronischen Verwaltung“ soll der zweifelsfreien Identifikation der Benutzer dienen. Erste Anwendung wird voraussichtlich die elektronische Melderegisterauskunft sein.“ „Rheinland-Pfalz führt gegenwärtig nach eigenen Aussagen als erstes Bundesland ein einheitliches Dokumenten-Management-System und eine einheitliche IT-gestützte Vorgangsbearbeitungein. […] In Niedersachsen stehen Projekte zur elektronischen Signatur im Vordergrund, da diese flächendeckend in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingeführt werden soll. Ein vollständig elektronisches Haushaltswirtschaftssystem mit dem Einsatz von 15.000 qualifizierten Signaturen wird im Rahmen des Projektes P53 bereits erfolgreich erprobt.“ Das e-Bürgerdienste-Portal Baden-Württemberg, das Anfang 2003 freigeschaltet werden soll, schafft den Zugang zu allen Landes- und Kommunalbehörden und auch zu den Bundesbehörden mit Sitz in diesem Bundesland. Das Portal dient der Information, Kommunikation und Transaktion, enthält einen Behördenwegweiser und beschreibt entsprechend des Lebenslagen- bzw. Geschäftsepisoden-Prinzips aus Sicht des Bürgers und Unternehmers alle (staatlichen) Verwaltungsleistungen. Gleiche Funktionalitäten bietet u. a. „baynet.de“, der virtuelle Marktplatz Bayern, der im vergangenen Jahr von einer Fachzeitschrift zum innovativsten eGovernment-Portal im gesamten deutschsprachigen Raum gekürt wurde.“ (aus: Kaczorowski, Will/König, Ricarda/Meyer, Rüdiger/Wensauer, Daniel (2003), S. 36 ff)

[118] zur Definition siehe auch Kapitel 1.1.1

[119] Im Rahmen der Initiative BundOnline 2005 werden verschiedene Basisikomponenten entwickelt und zentral bereit gestellt. Basiskomponenten bieten technische Funktionalitäten an, die unterschiedlichen Dienstleistungen und Behörden nützen. Diese sind:

  • Zahlungsverkehrsplattform (ePayment)
  • Datensicherheit (Virtuelle Poststelle)
  • Portal
  • Formularserver
  • Content Management System

[120] Landesregierung Brandenburg (2003)

[121] zur Definition siehe auch Kapitel 1.1.1

[122] Stellvertretend für viele sei verwiesen auf:

  • eGovernment im Land Berlin -Ziele, Strategie und Handlungsfelder einer interaktiven Verwaltung, Masterplan,
  • eGovernment in Bayern -Unsere Pläne unsere Ziele, Das Konzept der bayerischen Staatsregierung,
  • eGovernment in Mecklenburg-Vorpommern - Masterplan, eGovernment-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
  • electronic Government -Leitfaden für die Pilotphase 2002 - 2004, Niedersachsen,
  • eGovernment-Studie Nordrhein-Westfalen, Landesregierung Nordrhein-Westfalen
  • Aktionsplan Multimedia 2002 -2003 - Ein Land in Bewegung, Rheinland-Pfalz
  • eGovernment - Sachsen wird interaktiv
  • Grundkonzept eGovernment inSachsen-Anhalt

[123] „In Baden-Württemberg laufen zur Zeit 15e-Bürgerdienste-Pilotprojekte. Mecklenburg-Vorpommern geht nach dem „Einer-für-alle-Prinzip“vor: Nach diesem Prinzip werden IT-Verfahren bzw. Aufgaben im Bereich des Einsatzes und der Planung von IT mit ressortübergreifender Bedeutung ermittelt und die Federführung für dieses Verfahren bzw. Aufgaben bestimmten Ressorts übertragen.“ (aus: Kaczorowski, Will/König, Ricarda/Meyer, Rüdiger/Wensauer,Daniel (2003), S. 37 ff)

[124] Landesregierung Brandenburg (2003), S. 26, 27

[125] „Kosteneinsparungen lassen sich beispielsweise durch das Einrichten eines Formularservers realisieren, weitaus größere Einsparpotenzial bieten jedoch Projekte im Bereich des eProcurement. Bremen und Bayern haben bereit sein elektronisches Einkaufsmanagement entwickelt, bei vielen anderen Ländern befinden sich derartige Projekte in Planung.“ (aus: Kaczorowski, Will/König,Ricarda/Meyer, Rüdiger/Wensauer, Daniel (2003), S. 36 ff)

[126] „Entscheidende Voraussetzung für ein nahtloses eGovernment ohne Medienbrüche ist der breite Einsatz digitaler Signaturen durch Bürger und Unternehmen. Nach Angaben des BMI ist bei rund einem Drittel der 350 Dienstleistungen von BundOnline2005 eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, z. B. auch für öffentliche Ausschreibungen über „E-Vergabe“. Durch die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Abgabe eines Online-Gebotes wird die Rechtsverbindlichkeitsignierter elektronischer Dokumente erreicht und somit eine rechtsverbindliche Ausschreibung nach den Verdingungsordnungen erst möglich. Die Relevanz digitaler Signaturen wird am Beispiel der BfA deutlich, die Informationen über Versicherungsverlauf und Rentenansprüche online erteilt. Jährlich werden ca. 750.000 Rentenanträge und 700.000 Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen gestellt. Da die bei der BfA gespeicherten Daten einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen (Auskunft über den Lebenslauf des Menschen, finanzielle Verhältnisse, Gesundheit etc.) müssen Nutzer sich mit Hilfe zertifizierter digitaler Signaturen eindeutig authentifizieren. Die Studie „E-Town 2002“unterstreicht: „So lange [...] keine praktikable Infrastruktur vorhanden ist, muss die Entwicklung des eGovernment stocken.“ Eine kritische Masse bei digitalen Signaturen wird nur erreicht werden, wenn Standards geschaffen werden, Interoperabilität gesichert wird, eine hohe Zahl von attraktiven Anwendungen zur Verfügung steht und die Kosten für die Anwender, die für Karte und Lesegeräte entstehen, relativ niedrig sind.“(Deutsche Bank Research (2002), S. 9)

[127] Das Projekt trägt einer systemübergreifenden, standardisierten Modellierung amtlicher Geobasisdaten im Interesse einer vielseitigen Datenaustauschfähigkeit und der Vorbereitung des Abbaus redundanter Datenerhebungen und -führungen Rechnung. AFIS: Amtliches Festpunkt-Informationssystem ALKIS: Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem ATKIS: Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem

[128] zu beachten ist insbesondere, dass

  • teilweise volkswirtschaftliche Effekte bezogen auf das Land Brandenburg angegeben wurden,
  • die finanziellen Entlastungen der Kommunen bei Projekten mit kommunalem Bezug zwar qualifiziert, aber noch nicht quantifiziert werden konnten,
  • in der Initiierungsphase befindliche Projekte naturgemäß noch nicht mit belastbaren Finanzdaten hinterlegt werden können,
  • die Ergebnisse in der Mehrzahl der Fälle nicht aus belastbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen abgeleitet wurden, sondern sachverständigen Schätzungen entsprechen und
  • Entlastungen auch aus einem geringeren Personalbedarf resultieren, der erst mittel- oder langfristig realisiert werden kann,
  • Entlastungen bereits mit den Auflagen zum Personalabbau verrechnet sind und allein der Arbeitsverdichtung entgegenwirken,
  • Entlastungseffekte erst dann entstehen, wenn auch die erforderlichen Entwicklungskosten bereitgestellt werden..

[129] siehe auch: Bayerische Staatskanzlei (2003), S. 11 ff

[130] zu beachten ist insbesondere, dass

  • teilweise volkswirtschaftliche Effekte bezogen auf das Land Brandenburg angegeben wurden,
  • die finanziellen Entlastungen der Kommunen bei Projekten mit kommunalem Bezug zwar qualifiziert, aber noch nicht quantifiziert werden konnten,
  • in der Initiierungsphase befindliche Projekte naturgemäß noch nicht mitbelastbaren Finanzdaten hinterlegt werden können,
  • die Ergebnisse in der Mehrzahl der Fälle nicht aus belastbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen abgeleitet wurden, sondern sachverständigen Schätzungen entsprechen und
  • Entlastungen auch aus einem geringeren Personalbedarf resultieren, der erst mittel- oder langfristig realisiert werden kann,
  • Entlastungen bereits mit den Auflagen zum Personalabbau verrechnet sind und allein der Arbeitsverdichtung entgegenwirken,
  • Entlastungseffekte erst dann entstehen, wenn auch die erforderlichen Entwicklungskosten bereitgestellt werden.

[131] „Bewertungskriterien für potenziell online -fähige Dienstleistungen“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

[132] „Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT“ der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern

[133] Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (2003), S. 10

[134] „Wer davon ausgeht, dass ein Reformmodell unter Aspekten der Effektivität, der Effizienz, des Bürgerservice, der Bürgerpartizipation und der Mitarbeiterfreundlichkeit gleichermaßen durchgreifende Verbesserungen in Aussicht stellen kann, übersieht einen wesentlichen Punkt: Die Beziehungen zwischen diesen Zielen sind durch Zielkonflikte geprägt, die auf einer systematischen Ebene liegen und damit letztlich unauflösbar sind. Dies gilt etwa für das Verhältnis von politischer Partizipation und Effizienz. Das Konfliktpotenzialist altbekannt: Wer mehr Partizipation will, muss bedenken, dass Partizipationsverfahren einen hohen Aufwand an Zeit und Geld verursachen können. Spannungen zwischen Legalität und Effizienz hingegen kommen schon darin zum Ausdruck, dass die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns unterschiedlicher Mechanismen bedarf, die mit hohem Aufwand verbunden sind. Man denke etwa an das Pri nzip der hierarchischen Kontrolle, das teure Doppelarbeiten mit sich bringt, an das Prinzip der Aktenmäßigkeit und Schriftlichkeit, das umfassende Dokumentationsverfahren impliziert, oder an die Notwendigkeit, für alle Phasen der Verwaltungstätigkeit juristischen Sachverstand verfügbar zu halten, der ebenfalls nicht zum Nulltarif zu haben ist.“ (aus: Winkel, Olaf (2004), S. 10))

[135] siehe auch: Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2003), S. 21 ff

[136] Erfassen, Aufbereiten und Bereitstellen von Informationen (Typ 1): Einfachste Form des eGovernment, bei der Daten, ggf. in Form aufbereiteter Informationen, in der Regel kostenfrei zum Abruf und zum Zusammenführen angeboten werden.
Beratung durchführen (Typ 2): Einfache Formen der Kommunikation, bei denen die Verwaltung für den Bürger und die Wirtschaft die Möglichkeit eröffnet, ohne ein formelles Verfahren in die Diskussion mit Behörden, Einrichtungen und sonstigen Stellen zu treten und Anfragen zu stellen.
Vorbereitung von politischen Entscheidungen bzw. Gesetzesvorhaben (Typ 3): Angebote zur Unterstützung der Geschäftsprozesse bei der Abstimmung parlamentarischer Dokumente innerhalb der Legislative und Exekutive sowie zur Alternativenabwägung in der Leitung oberster Landes- und Bundesbehörden.
Zusammenarbeit mit/in Behörden (Typ 4): Informations- und Kommunikationsangebote mit geschlossenen Benutzergruppen wie Dokumenten- und Datenbankmanagementsystemen oder Enterprise-Ressource and Planning Systemen (ERP-Systeme).
Bearbeiten von Anträgen, die an die Verwaltung gerichtet werden (Typ 5): Dienstleistungen aus den Bereichen der Eingriffs- u. Leistungsverwaltung, mit denen die öffentliche Hand die Nutzung von Angeboten (z. B. Auskünfte aus und Einträge in verschiedenste Register und Datenbestände, Genehmigungsverfahren o. Erhebungen) ermöglichen. Unabhängig davon, ob das Angebot den Bürger, die Wirtschaft oder andere Stellen der Verwaltung anspricht.
Förderungen abwickeln (Typ 6): Spezielle Dienstleistungen aus den Bereichender Leistungsverwaltung wie der Agrar-, Städtebau oder Ausbildungsförderung, als deren Ergebnis der Staat Subventionen oder Fördermittel gewährt und die die eigentliche Antragstellung mit umfassen.
Beschaffungsvorhabendurchführen (Typ 7): Dienstleistungen aus dem Bereich der Bedarfsverwaltung, bei denen Staat und Kommunen als Kunde von Wirtschaftsunternehmenauftreten und die Beauftragung von Leistungen und Gütern nach Maßgabe bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften abwickeln.
Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen (Typ 8): Dienstleistungen, die die Erhebung aufsichtsrelevanter Daten von Stellen der Verwaltung oder der Wirtschaftermöglichen (z. B. Emissionen, Immissionen, Genehmigung von Kommunalhaushalten)

[137] Informationssystem Geothermie, Fachinformationssystem Altlasten, Planungsinformationssystem, Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem, Bodenrichtwertinformationssystem u. a.

[138] Erhebung und Auswertung kommunaler Abfallbilanzen, Planfeststellungsmanagement für öffentliche Verkehrswege, Führungsinformationssystem u. a.

[139] Agrarantrag-Online, Baugenehmigung-Online, Güterverkehrsgenehmigung-Online, Schwerbehindertenfeststellung u. a.

[140] SOLUM STAR-Einrichtung des elektronischen Grundbuches, Schnittstelle automatisiertes Grund buch/automatisiertes Liegenschaftsbuch, XML-Schnittstelle Polizei-Staatsanwaltschaft-Gericht u. a.

[141] ELREV - Elektronischer Rechtsverkehr (Pilotprojekt zur Erprobung der elektronischen Signatur), KASH - Einzugsverfahren im Rahmen der kameralen Buchhaltung, MESTA-Schreibwerk

[142] Eichantrag-Online, Bergbaubehördliches Informationssystem, Online-gestützte Materialprüfung, EFREporter - Monitoring- und Berichterstattungssystem zur Strukturförderung u. a.

[143] Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte(FALKE), AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt, Bodenrichtwertinformationssystem, ALBOnline, Internet-Landkartenservice, Geobroker u. a.

[144] Planungsinformationssystem (PLIS), Fachinformationssystem Altlasten(FIS-AL), Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem (LUIS), Automatisierte Bodenordnung, Umweltdatenkatalog u. a.

[145] Baustelleninformationssystem, Straßeninformationssystem für Bundes-und Landesstraßen u. a.

[146] Brandenburgische Geologie im Internet, digitaler Reiseführer, Geoinformationsbasierte Präsentation von Gewerbestandorten, Bergbaubehördliches Informationssystem

[147] SOLUM STAR - elektronisches Grundbuch, elektronisches Handelsregister, Schuldnerverzeichnis Online, u. a.

[148] Statistik-Online, Baugenehmigung-Online, Steuererklärung-Online, Melderegisterauskunft-Online, Liegenschaftskataster-Online, Kfz-Zulassung-Online u. a.

[149] Fraunhofer Gesellschaft (2003), S. 17

[150] Wählen in elektronischen Netzwerken, eLearning, elektronische Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnung, elektronische Urlaubsanträge u. a.

[151] Projekte, die einer Auswahl und systematischen Einordnung in Gruppen mit und ohne Leitprojektcharakter nicht mehr zugänglich sind; Leitprojekte eigener Art

[152] Kundenorientierung: Im Zentrum von eGovernment stehen die Kunden - Bürger, Wirtschaft, Verbände, die Ansprüche und Informationsbedürfnisse haben, die Transaktionen machen möchten, die sich orientieren und kommunizieren wollen. Die Verwaltung muss sich diesen Ansprüchen stellen und um ihnen gerecht zu werden, alle onlinefähigen Dienstleistungen anbieten. Die Auswahl geeigneter Verfahren wird am Kundenbedarf orientiert. Hierbei treten behördeninterne Ziele in den Hintergrund. Auch neue Dienstleistungen können identifiziert werden, die bislang nicht angeboten wurden, aber mit entsprechender IT-Unterstützung möglich werden könnten. Dabei ist die zentrale Frage dieses Ziels: „Welche Dienstleistungen wünscht sich der Kunde online?“ Rationalisierung: Durch Vereinfachung von Verwaltungsprozessen wird der Arbeitsablauf beschleunigt, die Verwaltung insgesamt entlastet. Rationalisierung zielt bei der Einführung von Online-Dienstleistungen auf Arbeitsersparnis und ggf. auf eine Entlastung der erforderlichen personellen Ressourcen. Durch die Vereinfachung und Beschleunigung in der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen tritt auch ein Nutzen im Kundensinne ein. Hier lautet die zentrale Frage: “Welche Dienstleistung kann durch eine Online-Bereitstellung effizienter erbracht werden.“ Imagegewinn: Transparenz und Effektivität von intelligenten eGovernment-Lösungen in der Bereitstellung online fähiger Verwaltungsdienstleistungen tragen entscheidend mit dazu bei, das Image der Verwaltung zu verbessern. Dienstleistungen der Verwaltung werden mit Maßstäben gemessen, die der Bürger auch an andere Services anlegt. Die Zufriedenheit der Bürger und der Wirtschaft mit den staatlichen Behörden hängt zunehmend auch davon ab, ob die Verwaltung diesem Vergleich stand hält. Als Leitfrage ergibt sich daraus: “Welche Online-Dienstleistungen können das Image der Behörde nachhaltig verbessern?“ Public-Private-Partnership: Die traditionelle Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft verändert sich zunehmend. Während früher der Staat und die sogenannte Internet-Gemeinde aus Wissenschaftlern und uneigennützigen Nutzern für die Entwicklung der Infrastruktur, z. B. des Internets, verantwortlich zeichneten, wurde für die Weiterentwicklung des Internet sowie der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien eine Gewichtsverschiebung eingeleitet. Die modernen Kommunikationsstrukturen sind zu einem erheblichen Teil, wenn auch mit finanzieller Unterstützung des Staates, durch private Unternehmen weiterentwickelt worden. Bei der Nutzung dieser Infrastruktur setzt der Staat deshalb konsequent auf das Modell von Partnerschaften zwischen privaten Unternehmen und öffentlicher Hand. Insgesamt steht hier die Frage im Mittelpunkt, welche Online-Dienstleistungen im Sinne einer Zusammenarbeit mit Partnern beispielsweise aus der Wirtschaft umgesetzt werden sollen und können. (Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (2003), S. 10 ff)

[153] zwingende Fragen:

  • Welche Priorität genießt das Projekt innerhalb des Ressorts?
  • Welche Relevanz hat das Projekt für die Osteuropabeziehungen Brandenburgs, insbesondere auf die Kooperation mit Polen?
  • Erwarten die Kunden diese Dienstleistung online, gibt es entsprechende Kundenwünsche?
  • In welchem Umfang wird die Informationsbereitstellung für Entscheidungsträger und das Controlling verbessert?
  • Ist der Lösungsansatz auf andere Bundesländer übertragbar (Exportfähigkeit)?
  • Ist ein Imagegewinn der Behörde durch den oben angegebenen Kundenmehrnutzen zu erwarten?
  • Befindet sich die Dienstleistung in der öffentlichen Diskussion?
  • Eignet sich die Dienstleistung für Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit im Zuge des Online-Angebotes?
  • In welchem Maße kann das Online-Angebot das Land als Wirtschaftsstandort stärken?
  • Ist die Partnerschaft mit Wirtschaftsunternehmen bei dieser Dienstleistung rechtlich möglich?
  • Kann durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ein Imagegewinn erzielt werden?
  • Ist das Vorhaben durch Parlaments- oder Kabinettbeschluss mit Priorität belegt?
  • Ist das angestrebte Verfahren durch Bundes- oder Europarecht oder Länderübereinkünfte vorgegeben und zurealisieren?

optionale Fragen:

  • Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - wie viele Kunden innerhalb der Zielgruppe nutzen bzw. nutzten diese in der analogen Form?
  • Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - wie oft geschieht/geschah dieses innerhalb der Zielgruppe pro Monat?
  • Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - wie viele Kunden würden ein entsprechendes Online-Angebot nutzen?

[154] zu beachten ist insbesondere, dass

  • teilweise volkswirtschaftliche Effekte bezogen auf das Land Brandenburg angegeben wurden,
  • die finanziellen Entlastungen der Kommunen bei Projekten mit kommunalem Bezug zwar qualifiziert, aber noch nicht quantifiziert werden konnten,
  • in der Initiierungsphase befindliche Projekte naturgemäß noch nicht mitbelastbaren Finanzdaten hinterlegt werden können,
  • die Ergebnisse in der Mehrzahl der Fälle nicht aus belastbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen abgeleitet wurden, sondern sachverständigen Schätzungen entsprechen und
  • Entlastungen auch aus einem geringeren Personalbedarf resultieren, der erst mittel- oder langfristig realisiert werden kann
  • Entlastungen bereits mit den Auflagen zum Personalabbau verrechnet sind und allein der Arbeitsverdichtung entgegenwirken,
  • Entlastungseffekte erst dann entstehen, wenn auch die erforderlichen Entwicklungskosten bereitgestellt werden.

[155] zu beachten ist insbesondere, dass

  • teilweise volkswirtschaftliche Effekte bezogen auf das Land Brandenburg angegeben wurden,
  • die finanziellen Entlastungen der Kommunen bei Projekten mit kommunalem Bezug zwar qualifiziert, aber noch nicht quantifiziert werden konnten,
  • in der Initiierungsphase befindliche Projekte naturgemäß noch nicht mit belastbaren Finanzdaten hinterlegt werden können,
  • die Ergebnisse in der Mehrzahl der Fälle nicht aus belastbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen abgeleitet wurden, sondern sachverständigen Schätzungen entsprechen und
  • Entlastungen auch aus einem geringeren Personalbedarf resultieren, der erst mittel- oder langfristig realisiert werden kann.
  • Entlastungen bereits mit den Auflagen zum Personalabbau verrechnet sind und allein der Arbeitsverdichtung entgegenwirken,
  • Entlastungseffekte erst dann entstehen, wenn auch die erforderlichen Entwicklungskosten bereitgestellt werden.

[156] Seitens des MSWV wird die zügige Implementierung eines Stellen- und Personalverwaltungssystems auf Basis der bisher im Einsatz befindlichen Softwarelösungen angemahnt. Nur so kann ein tatsächlich integriertes ERP-System geschaffen werden.

[157] Die Zentrale Bezügestelle Brandenburg (ZBB) ist für die Zahlbarmachung der Bezüge der rd. 60.000 Brandenburger Landesbediensteten u. a. zuständig. Insbesondere vor dem Hintergrund der räumlichen Ausdehnung des Landes Brandenburg und der Verteilung der Behörden in den verschiedenen Regionen könnte die Online-Bereitstellung von Besoldungs-, Vergütungsmitteilungen u. a. zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen. Derzeit werden Besoldungs-, Vergütungsmitteilungen, Beihilfebescheide u. ä. als Papierdokumente an die Beschäftigten versendet. Besonders für das MBJS mit seinen mehr als 1.000 Schulen und knapp 25.000 landesbediensteten Beschäftigten - Lehrkräfte, Verwaltungspersonal u. ä. - stellt die regelmäßige Verteilung dieser Mitteilungen eine erhebliche Belastung dar. Derzeit ist die ZBB organisatorisch nur dazu in der Lage, z. B. die Mitteilungen für die Lehrkräfte vorsortiert nach Schulamtsbereichen an die Staatlichen Schulämter zu senden. Dort muss dann die Feinsortierung von Hand nach den einzelnen Schulen vorgenommen werden. Zum Versenden werden zum einen der Landeskurierdienst bzw. zum Weiterleiten in die Schulen i. d. R. kostenpflichtige private Kurierdienst genutzt. Dieses Vorgehen führt im Geschäftsbereich des MBJS zu erheblichem Personal- und Kostenaufwand (vgl. hierzu die Erhebungen im Rahmen des Projektes Optimierung des Kurierdienstes im Land Brandenburg).

[158] Formularserver, Intermediär, Bezahlfunktion, Signaturierung, Ver- und Entschlüsselung u. a.

[159] „Das Kommunale Service Mobil (KSM) stellt im Prinzip einen MFSL auf Rädern, ein mobil Government (mGovernment) dar. Da sich in sehr kleinen Gemeinden die Einrichtung eines stationären Offices nicht rentiert, kann hier die mobile Version Abhilfe schaffen. Denn auch wenn der MFSL nur zu ausgewählten Zeiten geöffnet wäre, würden die Fixkosten für die Einrichtung (Miete, Abschreibung, Heizung etc.) weiterlaufen, und so die„Stückkosten“ pro Dienstleistungsvorgang in die Höhe treiben. Das KSM entspricht in seinem Leistungsspektrum und seiner Funktionalität im wesentlichen dem MFSL, begrenzt natürlich durch seine räumliche Einschränkung. In Kooperation mit der Sparkasse und der Havelbus Verkehrsgesellschaft, die beide bereits mobile Kundenbüros betreiben, könnte diese Einrichtung u. U. auch kostenneutral betrieben werden. Die technische Ausstattung entspricht derjenigen in den MFSL, mit der Besonderheit, dass die Netzanbindung über Mobilfunk (UMTS) erfolgt. Diese Technologie wird voraussichtlich in den nächsten Jahren flächendeckend in Deutschland eingeführt werden. In Zusammenarbeit mit kreisansässigen Telekommunikationsunternehmen bietet sich hier die Möglichkeit für ein entsprechendes Pilotprojekt. […] Ein KSM könnte je nach Einsatzdauer (5 oder 6 Tage; 2, 4 oder auch mehr Stunden pro Standort) zwischen 10 und 20 Gemeinden bedienen, wenn ein wöchentlicher Turnus erfolgt. Auch ein 14tägiger Rhythmus wäre denkbar, bzw. die Anfahrt auf Vereinbarung, analog dem „Ruf-Bus“ ein „government by call“. Eine solche Lösung kommt beispielsweise für Seniorenheime in Betracht, wenn bestimmte Antragsvolumina anfallen, wie z. B. Verlängerungen von Befreiungen, Sozialhilfe etc. Diese Lösung ist sicherlich solange von erheblichem Vorteil für die Landbevölkerung, wie eine breite Anbindung aller Bevölkerungsschichten an das Internet und damit an die Funktionalitäten des „Virtuellen Rathauses“ noch nicht gegeben ist. Durch Vermietung der Außenflächen als Werbeträger könnte in gewissem Umfang eine Teil refinanzierung erfolgen. Ein weiterer Pluspunkt ist die Signalwirkung dieser Einrichtung, für alle ist sichtbar, die Verwaltung bewegt sich und wird flexibler und bürgernäher.“ (Erhardt Ewert, Andreas (2003), S. 62)

[160] „Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat sich zum Ziel gesetzt, eGovernment mit dem Konzept der integrierten Kommunalverwaltung zu verbinden. Durch eine integrierte Kommunalverwaltung soll die kommunale Zweigliederung(Kreis- und Gemeindeverwaltung) aus der Sicht des Bürgers aufgehoben werden. Leistungen des Kreises sollen effizient unter IT-Nutzung durch gemeindliche Bürgerbüros oder über das Internet bereitgestellt werden. Dabei wird die Aufhebung der Trennung zwischen Kreis- und Gemeindeverwaltung bzw. die Integration beider Verwaltungen im Leistungsvertrieb angestrebt. Die Produktion von Leistungen wird dagegen weiterhin in der Kreisverwaltung erfolgen.“(Schuppan, Tino (2002), S. 28)

[161] „[Es] stellt sich die Frage, welche Aufgaben bei Anwendung der modernen Informationstechnik von wem und an welcher Stelle am effektivsten und effizientesten wahrgenommen werden können. Dabei haben die örtlichen kommunalen Verwaltungen gegenüber anderen Verwaltungseinheiten die umfassendsten Bürgerkontakte und die ortsnahe Dienstleistungs- und Beratungsorganisation aufzuweisen. Das Projekt Verwaltung 2000 [im Kreis Segeberg] hat diese Überlegungen aufgegriffen und ermittelt, ob sich durch den Einsatz der Informationstechnik die örtlichen kommunalen Verwaltungen sukzessive zu universellen Dienstleistungsunternehmen für alle Bürger im Kreisgebiet entwickeln können. Den Bürgern sollte ermöglicht werden, verschiedene Verwaltungsdienstleistungen unabhängig von der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit bei einer von ihm ausgesuchten kommunalen Behörde aus einer Hand zu erhalten. Die örtlichen kommunalen Verwaltungen so llten sich mit Hilfe der Internettechnologie zu universellen Dienstleistungsunternehmen entwickeln. Den Verwaltungsmitarbeitern sollte ein direkter Zugriff auf Daten ermöglicht werden. Die Beteiligten sind interaktiv in beliebigen Verwaltungsverfahren miteinander verbunden.“ (aus: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2002b), S. 55)

[162] aus: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2002a), S. 30

[163] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2002a), S. 45, 46

[164] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2002a), S. 88

[165] Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) wie auch das Landesumweltamt arbeiten am Aufbau grenzübergreifender Geodatenbestände.

[166] Als Infrastrukturen haben auch in Berlin das elektronische Grundbuch und das elektronische Liegenschaftskataster hohe Priorität. Ähnlich gilt dies für den Formularserver als Basiskomponente. Bei den Fachanwendungen stellt Berlin mit der elektronischen Beschaffung, virtuellen Lernformen und dem elektronische Meldewesen ebenfalls drei auch in Brandenburg priorisierte Projekte in den Mittelpunkt seines Masterplans.

[167] Kabinettbeschluss „Aufbau einer Geodaten-Infrastruktur im Land Brandenburg - GIB“ vom 12. März 2004 (Nr. 3 der Kabinettvorlage, Beschlussteil) I.1 ie Landesregierung beschließt die Erarbeitung der Konzeption zum Aufbau einer Geodaten-Infrastruktur im Land Brandenburg und richtet hierzu ein ressortübergreifendes GIB-Komitee unter Federführung des Ministeriums des Innern ein. Die Aufgabe des GIB-Komitees ist zunächst, Art und Umfang des Bedarfs festzustellen, anschließend das Leistungsspektrum zu definieren und die Wirtschaftlichkeit der erforderlichen Maßnahmen zu untersuchen. l.2 Der Minister des Innern wird beauftragt, diese Arbeiten gemeinsam mit den Ressorts durchzuführen und die Ergebnisse einschließlich einer Nutzen-Kosten-Analyse dem Kabinett spätestens bis zum 1.4.2005 zur Beschlussfassung über ihre Umsetzung vorzulegen. Vertreter der Kommunen, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung sowie Nutzer von Geoinformationen des Landes Brandenburg sollen in die Erarbeitung der Konzeption beratend einbezogen werden. Die Einbeziehung des Landes Berlin ist anzustreben. I.3 Die Ressorts und die Staatskanzlei werden gebeten, dem Minister des Innern bis 30.08.2004 ihre Datenbestände, Vorhaben und bisherigen Maßnahmen, die als Beiträge zum Aufbau der Geodaten-Infrastruktur Brandenburg (GIB) gewertet werden können, zu benennen.

[168] Analoge oder digitaletopographische und thematische Karten

[169] IMAGI (2003), Seite 8

[170] eGovernment-Strategie

[171] eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie

[172] siehe auch: Lemke, Harald (2004), S. 12 ff

[173] Chief Information Officer

[174] siehe Nr. 5.3 eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie

[175] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2002), S. 16

[176] siehe auch: Industrie- und Handelskammer Potsdam (2004), Nr. 1

[177] siehe auch: Schliesky, Dr. Utz (2004), S. 12

[178] „Zur Umsetzung der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Grundsätze sind alle Bereiche ständig daraufhin zu überprüfen, ob die Wahrnehmung von Aufgaben, auch solcher, die durch Gesetz oder Verordnung begründet sind, durch das Land notwendig ist (Zweckkritik) und ob sie zweckmäßiger und wirtschaftlicher durch Dritte erfolgen kann (Vollzugskritik). Als Vergleichsmaßstab sollen andere Bereiche der Landesverwaltung und andere Bundesländer herangezogen werden.“ (§ 2 Abs. 5 HSichG 2003); Absatz 5 verpflichtet alle Dienststellen des Landes und jeden einzelnen Mitarbeiter, kontinuierlich Aufgabenkritik zu betreiben. Wird Aufgabenkritik nicht betrieben, bzw. bewusst das Gegenteil angestrebt, so dass statt einer Stellenreduzierung ein Aufwuchs des Aufgabenbestandes zum Schutz des eigenen Personals zu verzeichnen ist, handelt der Verantwortliche rechtswidrig. Bei Beamten stellt dies einen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Landesbeamtengesetz dar, der ggf. zu disziplinarischen Konsequenzen führen kann. Bei Angestellten können Sanktionen ergriffen werden, die für Verstöße gegen Arbeitsverträge vorgesehen sind. Aus Satz 1 des § 2 Abs.5 HSichG ist zudem abzuleiten, dass Aufgaben nicht als Block zu betrachten sind. Aufgaben bestehen vielfach aus einer Fülle von Einzelaktivitäten. Jede dieser Einzelaktivitäten kann gesondert betrachtet, d.h. der Zweck- und Vollzugskritik unterzogen werden“. (Westphal, Volker-Gerd (2003), S. 119)

[179] Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind zu würdigen:

  • Zulässigkeit
  • Erforderlichkeit
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Zweckbindung
  • Transparenz
  • Korrekturrechte der Betroffenen
  • Automatisierte Einzelentscheidungen

(Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (2002), S. 13 ff)

[180] „Für jede eGovernment-Anwendung sind die folgenden Gestaltungsanforderungen im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes konkret auszufüllen:

  • Vertraulichkeit und Integrität
  • Verfügbarkeit
  • Authentizität
  • Revisionsfähigkeit“

(Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (2002), S. 16 ff)

[181] Landesbeauftragter für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht (2004), unveröffentlicht

[182] Bundesministerium des Innern (2001b). S. 27

[183] Winkel, Olaf (2004), S. 13

[184] § 14 Abs. 5 BbgDSG

[185] § 9 Abs. 4 BbgDSG

[186] Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist darauf hin, dass „die technische Entwicklung insbesondere die Erweiterung der Möglichkeiten zur mobilen Datenkommunikation auch die Strukturen und die Arbeitsverfahren innerhalb der Verwaltungen weiter massiv verändern. Zuständigkeitsgrenzen und Ortsgebundenheit werden ihre Bedeutung verlieren, Produktion und Vertrieb von Verwaltungsleistungen werden getrennt werden können, ganz im Interesse der „Kunden“, die im Sinne eines „One-Stop-Government“ ihre unterschiedlichsten Anliegen nur noch über ein einziges Fenster an die Verwaltung herantragen, ohne sich um Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen kümmern zu müssen.“ (Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (2002), S. 9)

[187] siehe auch: Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 19

[188] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2002), S. 42

[189] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 4, 5

[190] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 4, 5

[191] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 20

[192] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung(2002a), S. 67

[193] siehe auch: Winkel, Olaf (2004), S. 12

[194] „Bertelsmann hält den geübten und gewohnten Umgang seiner Mitarbeiter mit dem Internet für so wichtig, dass der Vorstand beschlossen hat, jedem der 76.000 Mitarbeiter weltweit einen privaten Computer zu überlassen.“ (Eierhoff, Dr. Klaus (2001),S. 30)

[195] „Wegen der raschen Entwicklung der Technik ist der Ausbildungsbedarf im Bereich der Informationstechnik hoch. Dabei ist zu bedenken, dass in der Wissensgesellschaft Kosten für die Schulung von Mitarbeitern nicht als Ausgaben, sondern als Investitionen betrachtet werden müssten. So hatte Sachsen im Jahr 2001 bezogen auf die Landesverwaltung für die Fortbildung von IT-Fachleuten 3,7 Mio DM sowie die Schulung von IT-Nutzern der Fachreferate 1,7 Mio DM veranschlagt.“ (Sächsische Staatskanzlei (2001), S. 23)

[196] „Der Umsetzungsplan [BundOnline] hat einen Finanzbedarf von 1,65 Milliarden € ermittelt. Rund 10 Prozent werden für die Schulung der Beschäftigten aufgewendet.“(KBSt (2004), http://www.kbst.bund.de/E-Government/-,91/BundOnline-2005.htm vom 20.04.2004)

[197] „Nach Untersuchungen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung (Okt. 2000) haben in Städten über 50.000 Einwohner bereits 75 % der Behördenmitarbeitereine eigene E-Mail-Adresse. Laut KPMG (Mai 2000) nutzen 70 % der Behördenmitarbeiter das Internet privat. Sie eignen sich das erforderliche Know-how also ohnehin in Eigeninitiative an.“ (Eierhoff, Dr. Klaus (2001), S. 30)

[198] siehe auch: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 39, 41

[199] siehe auch: Eierhoff, Dr. Klaus (2001), S. 30

[200] Zusatzqualifikation „Verwaltungsinformatik“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung:

  • eGovernment und IT-Projektmanagement
  • Geschäftsprozessmanagement und -modellierung
  • eGovernment- und IT-Management
  • Public-Private-Partnership
  • IT-Sicherheit, Datenschutzund Informationsrecht
  • eGovernment und Verwaltungsmodernisierungskonzepte
  • Systemeinführung und -betreuung
  • Datenbanken
  • Informations- und Wissensmanagement
  • Netze, Intranet, Internet
  • Rechner- und Betriebssysteme

[201] Lern- oder Schulungsangebote, die aus Kombinationen oder Verschneidungen von Präsenzveranstaltungen und elektronisch unterstütztem Lernen bestehen

[202] Landeregierung Mecklenburg-Vorpommern (2003), S. 41

[203] „Die Berliner Verwaltungsakademie erhielt den Auftrag des Berliner IT-Managements aus dem Masterplan eGovernment ein eGovernment-Curriculum zu erstellen. Im Rahmen der Einführung eines einheitlichen Informationssystems für die Berliner Bürgerämter erfolgten flankierend Schulungen in Geschäftsprozessoptimierung.“(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 39, 41)

[204] „Die Regierungschefs von Bund und Ländern sind sich bewusst, dass eGovernment-Innovation personeller und finanzieller Ressourcen bedarf und bitten daher die Fachministerkonferenzen, die Umsetzung von Deutschland Online im Rahmen ihrer Zuständigkeiten personell und finanziell sicherzustellen.“ (aus: Besprechung der Regierungschefs der Länder am 18. Dezember 2003 in Berlin, TOP 6, Nr. 3)

[205] siehe auch: Müller, Horst (2004), S. 22

[206] „Der Umsetzungsplan hat einen Finanzbedarf von 1,65 Milliarden € ermittelt. 25 Prozent der Finanzmittel werden für die Umorganisation der Verwaltungen und die Veränderung der internen Prozesse nötig sein, rund 10 Prozent werden für die Schulung der Beschäftigten aufgewendet. Dem Investitionsbedarf steht ein beträchtliches Einsparpotenzial gegenüber. Durch die Umsetzung von BundOnline 2005 lassen sich Einsparungen von gut 400 Millionen € jährlich erzielen. „ (KBSt (2004), http://www.kbst.bund.de/E-Government/-,91/BundOnline-2005.htm vom 20.04.2004)

[207] eGovernment wird nur dann langfristig finanzierbar sein, wenn dadurch echte Rationalisierungseffekte erzielt werden können. Diese Effekte sind allerdings nicht kurzfristig, sondern höchstens mittel-, eher sogar langfristig im Haushalt spürbar. Es ist also kein Instrument zur kurzfristigen Haushaltskonsolidierung.“ (aus: Friedrich-Ebert-Stiftung (2002), S. 39)

[208] Winkel, Olaf (2004), S. 13 ff

[209] „Die Mehrzahl der Experten geht davon aus, dass eGovernment mittel- bis langfristig zu einem Rückgang der Beschäftigten führt. eGovernment kann in bestimmten Bereichen aber zumindest kurz- bis mittelfristig in der Implementierungsphase auch Mehrbelastungen oder sogar Personalmehrbedarf mit sich bringen. Je nachdem, welche Produkte durch eGovernment optimiert werden, sind bestimmte Beschäftigtengruppen besonders betroffen, z. B. der mittlere nichttechnische Dienst in Bürgerbüros, in der Personalverwaltung oder Beschäftigte der Bauverwaltung. Dies hat massive Auswirkungen vor allem auf die quantitative und qualitative Ausbildung des mittleren Dienstes.“ (aus: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 32, 33)

[210] Bearing Point (2003b), S. 4

[211] Hierzu wird die Anwendung der „Empfehlungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung insbesondere beim Einsatz der IT“ (WiBE 21) empfohlen

[212] Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (2003), S. 46

[213] „Auf kommunaler Ebene etwa könnten One-Stop-eGovernment-Portale von breiten Betreiberpartnerschaften getragen sein. Starke Partner der öffentlichen Hand können hier vor allem Regionalzeitungen oder etwa Sparkassen und Volksbanken sein. In Deutschland gibt es auf diesem Gebiet noch eine gewisse Zurückhaltung und einen Hang zur Allzuständigkeit des Staates in „öffentlichen“ Angelegenheiten. Bereits zwei Drittel der Amerikaner halten dagegen Public-Private-Partnerships für den besseren Weg zur Realisierung von eGovernment als ein allein staatliches Vorgehen (Studie des Council for Excellencein Government, 2000). Aber auch in Deutschland gibt es erste Ansätze in diese Richtung: Technik-Partnerschaften zwischen Netzwerkbetreibern, Service-Providern und kommunalen Rechenzentren und die Regionen übergreifende Nutzung von Systemplattformenkönnen die nötigen Technikinvestitionen erheblich reduzieren. Im Rahmen von D21 sollten wir diskutieren, wie wir den Schritt zu Umsetzungspartnerschaften zwischen öffentlicher und privater Seite unterstützen können. Die Rolle des Bundes könnte die eines Impulsgebers für eGovernment-Portale und ihre Wirtschaftspartner sein.“ (Eierhoff, Dr. Klaus (2001), S. 32)

[214] „Neue Verwaltungsprozesse und moderne eGovernment-Vorhaben sollen vorrangig durch neue Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung, durch Public-Private-Partnership, gestaltet werden. eGovernment kann hier von Synergien durch den Transfer von Erfahrungen und Wissen aus dem privaten Sektorprofitieren.“ (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft/Bundesministerium für Bildung und Forschung (2003a), S. 55)

[215] „Mehr als 70 % der 500 größten bundesdeutschen Unternehmen haben signalisiert, dass sie bereit wären, sich an Investitionen in eGovernment-Projekte der öffentlichen Verwaltung zu beteiligen. Beispielsweise auch über projektbezogene eGovernment-Fonds.“ (Langkabel, Thomas (2003), S. 19)

[216] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2003), S. 23

[217] „In Rheinland-Pfalz soll die Landesverwaltung weiter modernisiert und Bürokratie abgebaut werden. Ein wichtiges Thema der Reform ist der fortgesetzte Ausbau des elektronischen Verwaltungs-und Schriftverkehrs. Hier sollen jährlich bis zu 50 Mio Euro investiert werden.“(move (2004), S. 6)

[218] „Mit rund 220 Millionen € jährlich, also insgesamt über 400 Millionen € in den kommenden zwei Jahren, stehen im Staatshaushalt Mittel bereit, um die elektronische Datenverarbeitung insgesamt in Bayern zu fördern. Die strategischen Ziele der Staatsregierung auf diesem Gebiet stehen auf solider finanzieller Grundlage. Die Bayerische Staatsregierung wird sich im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten bemühen, diesen Kurs fortzusetzen. Sie ist davon überzeugt, dass sich eGovernment als positive Investition in die Zukunft Bayerns erweisen wird.“ (Bayerische Staatskanzlei (2002), S. 19)

[219] „Beim ”Aktionsprogramme-Bürgerdienste Baden-Württemberg” handelt es sich um ein medien- und standortpolitisch außerordentlich gewichtiges Gesamtprojekt der Landesregierung. Das Medium ”Internet” wird für die Bürger umso interessanter, je mehr Verwaltungsdienstleistungen darüber abgewickelt werden können. Deswegen hat sich das Land zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren weitere für Bürger und Unternehmen wichtige und geeignete staatlichen und kommunalen Dienstleistungen online verfügbar zu machen. Damit stützt das Gesamtvorhaben”e-Bürgerdienste” die vielfältigen Bemühungen der Landesregierung, möglichst viele Bürger möglichst rasch an das Internet heranzuführen und den Medien- und Technikstandort Baden-Württemberg zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung am 12. Dezember 2000 beschlossen,

  • den Aufbau und den Betrieb des Portals ”e-Bürgerdienste Baden-Württemberg” und
  • nicht anderweitig etatisierte staatliche e-Bürgerdienste-Projekte zu finanzieren sowie
  • wichtige kommunalee-Bürgerdienste-Projekte, insbesondere die oben genannten Pilotprojekte,

zu fördern (”Zukunftspakt Land-Kommunen”). 2001 hat das Innenministerium kommunalee-Bürgerdienste-Pilotprojekte mit 2,91 Mio. DM (1,49 Mio. €) und Landesprojekte mit 0,89 Mio. DM (0,46 Mio. €) bezuschusst.“

zu fördern (”Zukunftspakt Land-Kommunen”). 2001 hat das Innenministerium kommunalee-Bürgerdienste-Pilotprojekte mit 2,91 Mio. DM (1,49 Mio. €) und Landesprojekte mit 0,89 Mio. DM (0,46 Mio. €) bezuschusst.“ zu fördern (”Zukunftspakt Land-Kommunen”). 2001 hat das Innenministerium kommunalee-Bürgerdienste-Pilotprojekte mit 2,91 Mio. DM (1,49 Mio. €) und Landesprojekte mit 0,89 Mio. DM (0,46 Mio. €) bezuschusst.“ (Stabsstelle für Verwaltungsreform Baden-Württemberg (2003), S 24)

[220] „Projekte werden im Rahmen der Ansätze zum IuK-Globalfonds bzw. der IuK-Betriebsmittel finanziert. IuK-Planung und eGovernment stehen also nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Teil einer Strategie, die sich einordnet in die Aktivitäten für eine moderne Verwaltung in einer modernen Stadt.“ (Freie und Hansestadt Hamburg (2003), S. 2)

[221] „Das Bremer PPP-Modell zeichnet sich dadurch aus, dass es die Vermarktung von selbstentwickelten Produkten beinhaltet. So trägt ein einmal auf Landesebene entwickeltes Produkt durch den Vertrieb zur Refinanzierung der Projektkosten und zudem zur Standardisierung bei. In den anderen Bundesländern ist dieser Trend der Produktorientierung bisher nicht auszumachen - im Gegensatz zu den Kommunen (virtuelles Bauamt, Melderegisterauskunft usw.).“ (Friedrich-Ebert-Stiftung(2003), S. 30 ff)

[222] „Bei „berlin.de“ handelt es sich um ein Modell, bei dem keine wechselseitigen Geldzahlungen erfolgen, sondern Leistungen und Gegenleistungen sich gegeneinander aufwiegen. Das Land und auch der Betreiber waren und sind sich einig, dass das System auf Dauer nur erfolgreich sein kann, wenn es sich selbst trägt und ohne öffentliche Zuschüsse - anders als in Hamburg - auskommt. Für Berlin hat sich dieses Vorgehen bewährt: Es hat einen umfassenden, professionellen Internetauftritt realisieren können, ohne hierfür gesonderte Haushaltsmittel aufwenden zu müssen. Die Risiken zeigten sich v. a. in der mangelnden Konsistenz der Betreibergesellschaft, deren Gesellschafter einem häufigen Wechsel unterworfen waren. Die Ursache liegt vor allem darin, dass sich die mit dem Projekt auf Seiten des Betreibers anfänglich verbundenen Gewinnerwartungen bis heute nicht erfüllt haben. In Berlin führten diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten dazu, dass die beiden großen Stadtportale, „berlin.de“ und „BerlinOnline“ im Jahr 2000 beschlossen, zukünftig miteinander zu kooperieren und die beiden Betreibergesellschaften miteinander fusionierten.“ (Friedrich-Ebert-Stiftung (2003), S. 30 ff)

[223] „So arbeitet Bayern mit privaten Anbietern im eProcurement-Bereich und ebenfalls bei dem zentralen Portal für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zusammen.“ (Friedrich-Ebert-Stiftung (2003), S. 30 ff)

[224] „Mecklenburg Vorpommern setzt PPPs zur gemeinschaftlichen Entwicklung von IT-Verfahren, bei der Umsetzung von Vorhaben, in der Nutzung vorhandenen Know-hows sowie zur Erlangung und Vertiefung von Erkenntnissen ein. Häufig kommen hier also - wie auch in anderen Ländern - PPPs im Rahmenstrategischer Partnerschaften (zum Beispiel mit der Deutschen Telekom, Microsoft Deutschland und Cisco Systems) zum Tragen.“ (Friedrich-Ebert-Stiftung (2003), S. 30 ff)

[225] „Die MEDIA @Komm-Städtearbeiten - schon allein durch die Ausschreibungsbedingungen des Wettbewerbs, indem öffentlich-private Partnerschaften gefordert waren - mit einer Vielzahl von Partnern aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, ob in Form von Kooperationen, Auftraggeber-Auftragnehmerverhältnissen oder im Rahmen des Outsourcing. In Bremen gibt es insgesamt fast 50 private und öffentliche Kooperationspartner, mit denen unterschiedliche Projekte realisiert werden, z. B. Ummeldung, öffentliche Auftragsvergabe, elektronisches Mahnverfahren und Online-Registerinformationen. Die Zusammenarbeit mit externen Partnern im Rahmen der MEDIA@Komm-Projekte ist Sache der bos GmbH & CO KG. Die bos ist selbst ein Unternehmen in Public-Private-Partnership, an dem die Stadt Bremen und private Unternehmen beteiligt sind. Bos koordiniert alle beteiligten Akteure und unterhält als Projektträger auch vertragliche Bind ungen mit einzelnen IT-Dienstleistern. Die Kooperation mit externen Partnern ist in einem Feld, auf dem in Teilen technisches Neuland betreten wird, naturgemäß zeitaufwendig und führt auch nicht immer zum Erfolg. Im Fall der Plattform zur Abwicklung der Online-Dienstleistungen stellte sich heraus, dass ein Vertragspartner die zugesagten Lösungen nicht erbringen konnte, so dass bos sich kurzfristig zu einer Eigenentwicklung entschloss. Auch ist die Kooperation mit städtischen Dienststellen in Bezug auf deren technische Ausstattung teilweise schwierig, weil alte Fachverfahren für die Anwendung über das Internet angepasst werden müssen. Diese Umstellung ist z. B. beim Einwohnermeldeverfahren für das städtische Rechenzentrum sehr aufwendig. Das Esslinger Projekt ist als Verbundprojekt konzeptionell auf Kooperation angelegt. Es gibt eine Vielzahl von Partnern aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die teilweise auch in verantwortlicher Form als Leiter von Teilprojekten eingebunden sind. Die Zusammenarbeit mit privaten Partnern gestaltet sich in Nürnberg zeitaufwendig, und nicht immer kam es bisher zu marktfähigen Ergebnissen. Das Thema„elektronische Signatur“ ist relativ neu und wird von vielen Faktoren, unter anderem auch Entscheidungsfindungsprozessen innerhalb von Unternehmen beeinflusst. Einzelne Unternehmen befinden sich teilweise noch in der Phase der Information über Nutzen und Möglichkeiten des Einsatzes von Signaturen und wollen sich (noch) nicht festlegen. Die bisherige Zusammenarbeit mit Unternehmen war dadurch geprägt, dass vielfältige Kontakte und Gespräche mit der regionalen und lokalen Wirtschaft stattgefunden haben, die sich aber nicht immer in konkreten Projekten niederschlugen. [...] Kooperationen sind in fast allen untersuchten, nicht vom BMWA geförderten Städten vorhanden (in 21 von 26Städten). Allenfalls ist der Anteil der Städte mit Kooperationen in der Größenklasse C mit sechs von neun Städten geringer. Unterschiede sind indes in Bezug auf die Bereiche, aus denen die Partner kommen, den Gegenstand, den Umfang und die Form der Partnerschaften zu beobachten. 15 der 21 Städte haben Partner aus dem Bereich der Wirtschaft, fünf der 15 einen weiteren Partner aus dem Bereich Initiativen/Verbände bzw. anderen Kommunen. Partner aus der Wirtschaft reichen von großen Unternehmen wie SAP oder IBM bis hin zu kleinen örtlichen Software- und Internet firmen. Wissenschaft und Forschung sind Partner von drei Städten, hierbei handelt es sich in allen Fällen um Universitäten oder Fachhochschulen. Partner aus Initiativen und Verbänden (z. B. D21, lokale Vereine) haben sich fünf Städte ausgewählt. Immerhin fünf der Städte kooperieren mit anderen Kommunen oder Einrichtungen von Kommunen (z. B. kommunalen Datenzentralen). Auffällig ist, dass insbesondere kleinere Städte der Größenklassen B und C Partner auch außerhalb der Wirtschaft suchen. Die Gegenstände der Partnerschaften sind zumeist technischer Art, das heißt, die Partner helfen bei der technischen Umsetzung von Anwendungen, Pflege der Plattform oder beim Aufbau von Datenbanken. Andere Kommunen [...] betreiben gemeinsam mit ihrem Partner das gesamte Portal oder einzelne Bereiche. In Einzelfällen [...] bestehen auch Partnerschaften zur Vermarktung der Plattform und zur gemeinsamen Entwicklung von Marketing-Konzepten für eGovernment. Der Umfang der Partnerschaften der einzelnen Städte schwankt stark. Dabei spielt die Größe der Städte keine Rolle. Einige Städte haben umfangreiche Partnerschaften mit bis zu acht Partnern, manche haben daneben noch eine Reihe kleinerer Partner z. B. für das Informations- und Dienstleistungsangebot auf der Plattform. Die meisten Städte jedoch haben ein bis drei Partner. Unter den rechtlichen Formen ist die klassische Form privatrechtlicher Verträge vorherrschend, während neue Formen wie die Public-Private-Partnerships (PPP) mit Betreibergesellschaften meist als GmbH & Co KG noch die Ausnahme bilden.“ (Deutsches Institut für Urbanistik (2003), S. 78)

[226] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2003), S. 30 ff

[227] Bertelsmann-Stiftung/Clifford Chance Pünder/Initiative D21 (2003),S. 14 ff

[228] siehe auch auch: Bearing Point (2003), S. 29

[229]

  • “Verfügbare Finanzierungsmodelle
  • Gebühren für Online-Dienstleistungen
  • Beteiligung der Wirtschaft an Effizienzgewinnen der Verwaltung (Shared Savings)
  • Factoring (privatwirtschaftliche Finanzierung)
  • Weitere verfügbare Finanzierungsmodelle
  • Leistungsabhängige Vergütung privatwirtschaftlicher Dienstleister (performance-based contracting)
  • Partnerschaften mit bevorzugten privatwirtschaftlichen Dienstleistern (preferred Vendor Concept)
  • Nutzung von kostenlosen Software-Lizenzen und weitere Bündelung von Lizenzen (Software Giveaways)
  • Nutzungsvergütung durchweitere öffentliche Nutzer
  • Venture Funds
  • Geschäftsmodelle zur Adressierung wesentlicher Effizienzgewinne (Selbstfinanzierung)“

(Bearing Point (2003), S. 8, 9)

[230] siehe auch: Friedrich-Ebert-Stiftung (2002), S. 48

[231] „Einsparpotenziale können sich durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit ergeben:

  • Personaleinstellungen für mehrere Kommunen: z. B. regionale Personalpools, gemeinsame Einstellung von Spezialisten,
  • Bildung eines gemeinsamen Personalbüros für die operative Personalarbeit,
  • Aus- und Fortbildungskooperationen mit anderen Verwaltungen oder privaten Arbeitgebern.“

(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (2003), S. 48)

[232] siehe auch: Erhardt Ewert, Andreas (2003), S. 76

[233] TUIV AG Brandenburg/Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (2004), S. 26

[234] Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks-und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen Private Haushalte Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

[235] siehe auch: Hadeler, Thorsten/Arentzen, Ute (2000), S. 3560

[236] Staatssekretärsrunde eGovernment mit den zuständigen Staatssekretären des Bundes und der Länder sowie den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV) mit den für eGovernment und IT zuständigen leitenden Mitarbeitern der Bundes- und Landesverwaltung und den kommunalen Spitzenverbänden Deutschland Online als Initiative der Bundesländer in der eGovernment-Lösungen nach dem „Einer-für-alle-Prinzip“ entwickelt und zur Verfügung gestellt werden

[237] siehe auch: Kaczorowski,Will/König, Ricarda/Meyer, Rüdiger/Wensauer, Daniel (2003), S. 28

[238] Die TUIV-AG Brandenburg ist eine kommunale Selbsthilfeorganisation, die Brandenburger Kommunalverwaltungen eine Plattform zur gemeinsamen Lösung der Aufgaben und Probleme auf dem Gebiet der technikunterstützten Informationsverarbeitung bietet, ohne in die Hoheit der einzelnen Mitgliedereinzugreifen. Als Foren der interkommunalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches stehen u. a. Konferenzen, Arbeits- und Nutzerkreise, Fachausschüsse und Projektgruppen sowie das internetbasierte TUIVnet zurVerfügung. Ein wichtiges Anliegen ist die Vereinheitlichung des Datenaustausches und der Kommunikationsarchitektur (siehe http://www.tuivnet.de/konzept.htm).

[239] siehe auch: Penning-Poggenbeck, Jörg/Schuppan, Tino/Scheske, Michael(2003), S. 24

[240] siehe auch: DETECON Consulting GmbH (2002) S. 19

[241] Public Relations umfasst alle systematischen und regelmäßigen Maßnahmen, um die Öffentlichkeit über Vorgänge der Unternehmung zu informieren, ein positives Bild im Unternehmensumfeld zuprägen und um dadurch ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen.“ (Winkelmann, Peter (2002), S.411)

[242] „Die auch als Verkaufsförderung bezeichnete Promotion stellt ein Instrument der Kommunikationspolitik dar, das zeitlich begrenzte Aktionen einsetzt, welche das Ziel verfolgen, bei nachgelagerten Vertriebsstufen und Letztabnehmern von Gütern und Dienstleistungen durch zusätzliche Anreize Absatzsteigerungen zu bewirken.“ (Hadeler/Winter (2000), S. )

[243] Zu den Akteuren sind insbesondere zu rechnen:

  • Landesausschuss für eGovernment und IT
  • eGovernment-und IT-Leitstelle
  • eGovernment-und IT-Beauftragte der Ressorts und der Staatskanzlei

[244] siehe auch: DE-CODA/Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin (2002), S. 62

[245] siehe auch: Bearing Point/Bundesministerium des Innern (2003), S.24/25

[246] siehe auch: Industrie- und Handelskammer Potsdam (2004), Nr. 6, 8

[247] „Ab sofort machen Plakate im Stadtgebiet von Potsdam auf das städtische Internetportal http://www.potsdam.de aufmerksam. Ziel der Aktion sei es, noch mehr Potsdamerinnen und Potsdamer als Nutzer und Kunden für den städtischen Internet auftritt zu gewinnen. “(Potsdamer Neueste Nachrichten vom 19. April 2004)