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Außerkrafttreten der Verwaltungsvorschrift über Zuweisungen an Gemeinden zur Überwindung besonderer Härten im kommunalen Finanzausgleich 2013 und 2014 infolge der rückwirkenden Änderung der Bevölkerungsfortschreibungen zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Außerkrafttreten der Verwaltungsvorschrift über Zuweisungen an Gemeinden zur Überwindung besonderer Härten im kommunalen Finanzausgleich 2013 und 2014 infolge der rückwirkenden Änderung der Bevölkerungsfortschreibungen zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
vom 26. Januar 2026
(ABl./26, [Nr. 5], S.184)
Die Verwaltungsvorschrift über Zuweisungen an Gemeinden zur Überwindung besonderer Härten im kommunalen Finanzausgleich 2013 und 2014 infolge der rückwirkenden Änderung der Bevölkerungsfortschreibungen zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 17. Dezember 2014 (ABl. 2015 S. 79) tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.
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